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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Finanzierung und Stand der Umsetzung der Vorhaben der Bundesregierung im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung
(insgesamt 17 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Datum
28.08.2019
Antwortdauer
16 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
ThemenBildung & Forschung
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1228612.08.2019
Finanzierung und Stand der Umsetzung der Vorhaben der Bundesregierung im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12286
19. Wahlperiode 12.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Birke Bull-Bischoff, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm,
Simone Barrientos, Brigitte Freihold, Victor Perli, Nicole Gohlke,
Norbert Müller (Potsdam), Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner,
Katrin Werner, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Finanzierung und Stand der Umsetzung der Vorhaben der Bundesregierung im
Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung
Die Koalition aus CDU, CSU und SPD hatte zu Beginn der 19. Legislaturperiode
in ihrem Koalitionsvertrag eine Reihe von bildungspolitischen Maßnahmen
vereinbart. So sollte beispielsweise ein Rechtsanspruch im Achten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB VIII) auf Ganztagsbetreuung in der Primarstufe verankert werden,
eine Investitionsoffensive Schule zusätzlich zum Schulsanierungsprogramm
angestoßen werden, ein Digitalpakt Schule ins Leben gerufen werden und das
Berufsbildungsgesetz novelliert werden.
Seitdem sind rund eineinhalb Jahre vergangen. Einige der Vorhaben wurden
umgesetzt oder befinden sich im parlamentarischen Verfahren. Bei vielen der
vereinbarten Maßnahmen ist bisher allerdings noch offen, zu welchem Zeitpunkt sie
umgesetzt werden sollen und wie sie finanziell untersetzt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Mehrausgaben hat die Bundesregierung für allgemeine und
berufliche Bildung bisher für die 19. Legislaturperiode eingestellt und bis zum Ende
der Wahlperiode eingeplant (bitte nach einzelnen Jahren, Vorhaben und
Laufzeiten aufschlüsseln)?
Müssen oder mussten eventuelle Mehrausgaben vollständig durch
Umschichtungen innerhalb des Haushaltes des Bundesministeriums für Bildung
und Forschung gegenfinanziert werden (bitte nach einzelnen Vorhaben und
Jahren aufschlüsseln)?
Wenn ja, inwiefern?
2. Mit welchen Mehrausgaben rechnet die Bundesregierung durch den im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD geplanten Wegfall des
Eigenanteils der Eltern für das Mittagessen in der Schule sowie für den Wegfall
des Eigenanteils für die Schülerinnenbeförderung und Schülerbeförderung
für die kommenden fünf Jahre?
Zu welchem konkreten Zeitpunkt soll der jeweilige Eigenanteil wegfallen?
3. Mit welchen Mehrausgaben rechnet die Bundesregierung für die
Aufstockung des Schulstarterpakets für die kommenden fünf Jahre?
Zu welchem Zeitpunkt soll das Schulstarterpaket in welcher Höhe
aufgestockt werden?
4. Zu welchem Zeitpunkt soll der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD angekündigte Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der
Grundschule gelten?
Mit welchen tatsächlichen Mehrausgaben rechnet die Bundesregierung für
die laufende und die kommende Legislaturperiode hierfür?
5. Wie verteilen sich die von der Bundesregierung geplanten 2 Mrd. Euro zum
Ausbau der Ganztagsbetreuung in der Grundschule auf die Jahre 2020 bis
2025 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
6. Mit welchem Finanzvolumen soll die im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD angekündigte Investitionsoffensive Schule bis wann wie
ausgestattet werden?
a) Welchen Anteil erhalten hierbei die beruflichen Schulen?
b) Welche Vorhaben sollen damit bis wann konkret finanziert werden?
7. Mit welchem Finanzvolumen sollen die Programme „Kultur macht stark“
und „Kultur macht stark PLUS“ weitergeführt und ausgebaut werden (bitte
aufschlüsseln nach Jahren)?
Zu welchem Zeitpunkt soll das Programm mit welcher Laufzeit und welchen
Finanzmitteln ausgebaut werden?
Plant die Bundesregierung eine Verstetigung der Programme?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
8. Mit welchem Finanzvolumen soll der im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD angekündigte Berufsbildungspakt ausgestattet werden?
Welche Vorhaben sollen damit bis wann konkret finanziert werden?
Welche Laufzeit soll das Förderprogramm erhalten (bitte nach Jahren und
Förderlinien aufschlüsseln)?
Aus welchen Gründen wurde der angekündigte Berufsbildungspakt bisher
nicht umgesetzt?
9. Mit welchen Mehrausgaben rechnet die Bundesregierung durch das im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Sonderprogramm
zur Digitalisierung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) für die
laufende und kommende Legislaturperiode (bitte nach Jahren, Förderlinien
und Finanzmitteln aufschlüsseln)?
10. Mit welchem Finanzvolumen soll die Initiative Berufsbildung 4.0 in dieser
und der kommenden Legislaturperiode ausgestattet sein?
Welche Förderlinien wurden und werden mit welchem Finanzvolumen
gefördert (bitte nach Förderlinien, Jahren und Finanzvolumen aufschlüsseln)?
Wann soll die Laufzeit der Initiative Berufsbildung 4.0 konkret enden?
Plant die Bundesregierung eine dauerhafte Förderung?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
11. Mit welchem Finanzvolumen soll die nationale Weiterbildungsstrategie der
Bundesregierung untersetzt werden?
Welche gesetzlichen Änderungen plant die Bundesregierung neben der
Novelle des Aufstiegsbildungsförderungsgesetzes (AFGB)?
Inwiefern sollen alle Weiterbildungsprogramme des Bundes und der Länder
gebündelt werden?
Wann konkret soll der geplante verbindliche bundesweite Anspruch auf
Validierung und Zertifizierung informeller Kompetenzen in Kraft treten?
12. Mithilfe welcher Maßnahmen strebt die Bundesregierung an, die im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD geplanten
Ausbildungsvergütungen für (vollzeit-)schulische Ausbildungen zu implementieren?
a) Für welche schulischen Ausbildungen sollen diese
Ausbildungsvergütungen konkret geschaffen werden?
b) Welche schulischen Ausbildungsgänge sind hiervon ausgeschlossen?
c) Welches Finanzierungsmodell will die Bundesregierung hierfür nutzen?
d) Welche gesetzlichen Änderungen müssten hier vorgenommen werden?
13. Wird sich die Bundesregierung am 2008 zwischen Bund und Ländern
vereinbarten Ziel, die jährlichen Ausgaben für Bildung, Forschung und
Entwicklung auf 10 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu erhöhen,
festhalten?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Wie soll dieses Ziel konkret erreicht werden?
14. Hat die Bundesregierung mittlerweile Kenntnis darüber, ob und in welchem
Umfang das Ziel, bis 2015 jährlich 10 Prozent des BIP für Bildung,
Forschung und Entwicklung zu verausgaben, verfehlt wurde?
Warum wurde das Ziel verfehlt?
15. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob und in welchem Umfang das
Ziel, bis 2015 jährlich 7 Prozent des BIP für Bildung zu verausgaben,
verfehlt wurde?
16. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob und in welchem Umfang das
Ziel, bis 2015 jährlich 3 Prozent des BIP für Forschung und Entwicklung zu
verausgaben, verfehlt wurde?
17. Welche Gründe sieht die Bundesregierung als ursächlich dafür an, dass das
Ziel 7 Prozent des BIP für Bildung nicht erreicht wurde?
Berlin, den 26. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1279228.08.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12286 - Finanzierung und Stand der Umsetzung der Vorhaben der Bundesregierung im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
26. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12792
19. Wahlperiode 28.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Birke Bull-Bischoff, Dr. Petra Sitte,
Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/12286 –
Finanzierung und Stand der Umsetzung der Vorhaben der Bundesregierung im
Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Koalition aus CDU, CSU und SPD hatte zu Beginn der 19.
Legislaturperiode in ihrem Koalitionsvertrag eine Reihe von bildungspolitischen Maßnahmen
vereinbart. So sollte beispielsweise ein Rechtsanspruch im Achten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB VIII) auf Ganztagsbetreuung in der Primarstufe verankert
werden, eine Investitionsoffensive Schule zusätzlich zum
Schulsanierungsprogramm angestoßen werden, ein Digitalpakt Schule ins Leben gerufen werden
und das Berufsbildungsgesetz novelliert werden.
Seitdem sind rund eineinhalb Jahre vergangen. Einige der Vorhaben wurden
umgesetzt oder befinden sich im parlamentarischen Verfahren. Bei vielen der
vereinbarten Maßnahmen ist bisher allerdings noch offen, zu welchem
Zeitpunkt sie umgesetzt werden sollen und wie sie finanziell untersetzt werden.
1. Welche Mehrausgaben hat die Bundesregierung für allgemeine und
berufliche Bildung bisher für die 19. Legislaturperiode eingestellt und bis zum Ende
der Wahlperiode eingeplant (bitte nach einzelnen Jahren, Vorhaben und
Laufzeiten aufschlüsseln)?
Müssen oder mussten eventuelle Mehrausgaben vollständig durch
Umschichtungen innerhalb des Haushaltes des Bundesministeriums für Bildung
und Forschung gegenfinanziert werden (bitte nach einzelnen Vorhaben und
Jahren aufschlüsseln)?
Wenn ja, inwiefern?
Für prioritäre Maßnahmen wurden dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD für die 19. Legislaturperiode entsprechend zusätzliche Mittel zur
Verfügung gestellt. Weitere Finanzierungsspielräume ergeben sich durch
auslaufende Programme und Rückflüsse aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Für
Einzelheiten zu laufenden und geplanten Maßnahmen wird auf die nachstehende
Tabelle verwiesen.
Maßnahme (in T Euro) 2018 2019 2020 2021
4. AFBG-Änderungsgesetz 125.300 269.900
26. BAföG-Änderungsgesetz (nur
Schülerförderung) 40.000 164.000 164.000
Digitalpakt Schule1 720.000
Ausbau ganztägiger Bildungs- und
Betreuungsangebote2 1.000.000 1.000.000
Schulen in benachteiligten sozialen Lagen 2.000 2.000 6.000
Wettbewerb InnoVET 1.681 10.000 20.000
Bildungsforschung
(darin u.a. Forschung zur inklusiven
Bildung, Qualitätsverbesserung des
Unterrichts, Digitalisierung, sozialen
Integration und Abbau von Bildungsbarrieren)
17.970 26.351 36.530 39.023
Kultur macht stark 39.023 51.582 50.000 50.000
Haus der kleinen Forscher 2.650 3.720 4.080 3.730
Weiterbildungsinitiative
Frühpädagogische Fachkräfte 2.160 2.010 2.160 2.140
Bildung durch Sprache und Schrift 7.146 6.461 2.640 2.640
Lesestart 2.780 2.530 3.770 5.000
Qualitätsoffensive Lehrerbildung 69.336 75.000 75.000 73.900
Leistung macht Schule (LemaS) 4.796 5.554 5.674 5.643
Bildung für nachhaltige Entwicklung 3.159 5.000 5.000 5.000
Transferinitiative Kommunales
Bildungsmanagement 43.135 47.000 47.000 30.300
Berufsorientierung 57.798 75.000 75.000 75.000
Alphabetisierungsdekade 24.616 34.5553 29.365 29.865
Weiterbildungstelefon 335 500 500 500
Bildungsprämie 9.056 12.000 12.000 12.000
Aufstiegs- und Weiterbildungsstipendien 53.272 56.700 61.500 61.500
Nationale Weiterbildungsstrategie
(NWS)4 258.842 270.961 298.897 305.482
Berufsbildung 4.0 (inkl. Digitalisierung
der Überbetrieblichen
Berufsbildungsstätten und Qualifizierungsinitiative Digitaler
Wandel - Q4.0)
57.696 71.227 74.676 66.805
Es mussten keine Mehrausgaben vollständig durch Umschichtungen innerhalb
des Haushaltes des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
gegenfinanziert werden.
1 Zuführung an das Sondervermögen. Der Digitalpakt sieht Bundesmittel von 5 Mrd. Euro zwischen 2019 und 2024 vor.
2 Davon je 500 Mio. Euro für die Jahre 2020 und 2021 in den Epl. 17 und 30.
3 Angabe beinhaltet ESF-Rückflüsse. Für die Folgejahre ist die Höhe etwaiger ESF-Rückflüsse nicht absehbar.
4 Unter der Nationalen Weiterbildungsstrategie werden mehrere Initiativen subsumiert, die an anderer Stelle in der Tabelle aufgeführt
sind, z. B. Alphabetisierungsdekade, Weiterbildungstelefon etc. Die hier aufgeführte Finanzangabe zur NWS beinhaltet nur BMBF-
Initiativen, die an anderer Stelle noch nicht genannt sind. Darüber hinaus beinhaltet die NWS auch Maßnahmen anderer Ressorts, die
hier nicht beinhaltet sind. Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
2. Mit welchen Mehrausgaben rechnet die Bundesregierung durch den im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD geplanten Wegfall des
Eigenanteils der Eltern für das Mittagessen in der Schule sowie für den Wegfall
des Eigenanteils für die Schülerinnenbeförderung und Schülerbeförderung
für die kommenden fünf Jahre?
Zu welchem konkreten Zeitpunkt soll der jeweilige Eigenanteil wegfallen?
3. Mit welchen Mehrausgaben rechnet die Bundesregierung für die
Aufstockung des Schulstarterpakets für die kommenden fünf Jahre?
Zu welchem Zeitpunkt soll das Schulstarterpaket in welcher Höhe
aufgestockt werden?
Die Fragen 2 und 3 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Verbesserungen der Leistungen für Bildung und Teilhabe wurden mit
dem Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch
die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen
für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz – StaFamG) umgesetzt.
Die Mehrausgaben im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB II), des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG), des Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch (SGB XII) und des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
durch den Ausbau der Leistungen für Bildung und Teilhabe belaufen sich –
entsprechend der Ausführungen im Gesetzentwurf der Bundesregierung (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/7504) – ab dem Jahr 2020 auf 220,6 Millionen
Euro jährlich.
Die in der Fragestellung genannten Eigenanteile sind bereits zum 1. August
2019 weggefallen.
Die Leistung für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wurde zum
1. August 2019 angehoben. Künftig werden für das erste Schulhalbjahr
regelmäßig zum 1. August 100 Euro und für das zweite Schulhalbjahr regelmäßig
zum 1. Februar 50 Euro berücksichtigt.
4. Zu welchem Zeitpunkt soll der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD angekündigte Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der
Grundschule gelten?
Mit welchen tatsächlichen Mehrausgaben rechnet die Bundesregierung für
die laufende und die kommende Legislaturperiode hierfür?
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19.
Legislaturperiode sieht vor, einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter
bis 2025 zu schaffen. Einzelheiten sind Gegenstand laufender Gespräche.
Für Investitionen in Ganztagsschul- und Betreuungsangebote sind 2 Milliarden
Euro im Bundeshaushalt vorgesehen. Bedarfs- und Kostenberechnungen ergeben
sich aus der konkreten Ausgestaltung des Vorhabens. Diese ist Gegenstand von
Gesprächen innerhalb der Bundesregierung und mit den Ländern.
5. Wie verteilen sich die von der Bundesregierung geplanten 2 Mrd. Euro zum
Ausbau der Ganztagsbetreuung in der Grundschule auf die Jahre 2020 bis
2025 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Verteilung der Mittel ist gegenwärtig Gegenstand von Gesprächen innerhalb
der Bundesregierung und mit den Ländern.
6. Mit welchem Finanzvolumen soll die im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD angekündigte Investitionsoffensive Schule bis wann wie
ausgestattet werden?
a) Welchen Anteil erhalten hierbei die beruflichen Schulen?
b) Welche Vorhaben sollen damit bis wann konkret finanziert werden?
Für den Digitalpakt Schule sind über die Gesamtlaufzeit von fünf Jahren
insgesamt Mittel in Höhe von 5 Mrd. Euro vorgesehen, davon 3,5 Mrd. Euro in dieser
Legislaturperiode. Für die Umsetzung sind die Länder verantwortlich. Die Mittel
werden für digitale Infrastrukturen für allgemeinbildende und berufliche Schulen
sowie sonderpädagogische Bildungseinrichtungen bereitgestellt sowie für
übergreifende Systeme auf landesweiter und länderübergreifender Ebene. Ein Anteil
für berufliche Schulen ist nicht festgelegt.
Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
7. Mit welchem Finanzvolumen sollen die Programme „Kultur macht stark“
und „Kultur macht stark PLUS“ weitergeführt und ausgebaut werden (bitte
aufschlüsseln nach Jahren)?
Zu welchem Zeitpunkt soll das Programm mit welcher Laufzeit und welchen
Finanzmitteln ausgebaut werden?
Plant die Bundesregierung eine Verstetigung der Programme?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Die 2. Förderphase von „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ ist Anfang
2018 gestartet und endet entsprechend der Förderrichtlinie zum 31. Dezember
2022. Für die Umsetzung des Förderprogramms ist ein jährliches Finanzvolumen
von bis zu 50 Mio. Euro vorgesehen.
„Kultur macht stark Plus“ hatte zunächst eine Laufzeit bis Ende 2017 und wurde
bis Ende 2018 verlängert. Aufgrund der gesunkenen Zahl von Flüchtlingen wird
das Programm nicht weitergeführt.
Grundlage für die Entscheidung über eine Verstetigung bzw. Ausweitung des
Programms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ über das Jahr 2022
hinaus werden Ergebnisse der Evaluation des Programms sein. Erste Ergebnisse der
Evaluation werden voraussichtlich im Sommer 2020 vorliegen.
8. Mit welchem Finanzvolumen soll der im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD angekündigte Berufsbildungspakt ausgestattet werden?
Welche Vorhaben sollen damit bis wann konkret finanziert werden?
Welche Laufzeit soll das Förderprogramm erhalten (bitte nach Jahren und
Förderlinien aufschlüsseln)?
Aus welchen Gründen wurde der angekündigte Berufsbildungspakt bisher
nicht umgesetzt?
Der Berufsbildungspakt bildet die Agenda des BMBF im Bereich der beruflichen
Bildung ab. Schwerpunkte sind unter anderem die Novellierung des
Berufsbildungsgesetzes und des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes, der
Innovationswettbewerb für eine exzellente berufliche Bildung (InnoVET) und die
Verstärkung der Berufsorientierung. Umfasst ist ein Finanzvolumen von 1 255 Mrd.
Euro bis 2021.
9. Mit welchen Mehrausgaben rechnet die Bundesregierung durch das im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Sonderprogramm
zur Digitalisierung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) für die
laufende und kommende Legislaturperiode (bitte nach Jahren, Förderlinien
und Finanzmitteln aufschlüsseln)?
Es sind Mittel von jährlich 30 Mio. Euro bis Ende 2023 vorgesehen. Überwiegend
werden diese Mittel in digitale Ausstattungen der überbetrieblichen
Berufsbildungsstätten (ÜBS) investiert. Daneben sollen auch weitere Beispiele guter
Praxis unterstützt werden, in denen innovative Ausbildungskonzepte entwickelt oder
Modernisierungen der überbetrieblichen Ausbildung angestoßen werden. Eine
Aufteilung nach Förderlinien ist derzeit nicht möglich, da das neue
Sonderprogramm erst im Juni 2019 gestartet wurde.
10. Mit welchem Finanzvolumen soll die Initiative Berufsbildung 4.0 in dieser
und der kommenden Legislaturperiode ausgestattet sein?
Welche Förderlinien wurden und werden mit welchem Finanzvolumen
gefördert (bitte nach Förderlinien, Jahren und Finanzvolumen aufschlüsseln)?
Wann soll die Laufzeit der Initiative Berufsbildung 4.0 konkret enden?
Plant die Bundesregierung eine dauerhafte Förderung?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Die Dachinitiative „Berufsbildung 4.0“ ist eine fortlaufende Initiative, die seit
2016 die vielfältigen, jeweils zeitlich befristeten Aktivitäten des BMBF zur
strukturellen und inhaltlichen Ausrichtung der dualen Ausbildung auf die
Erfordernisse einer zunehmend digitalisierten und vernetzten Wirtschaft bündelt.
Die Kernbestandteile sind gegenwärtig wie folgt:
• Sonderprogramm zur Förderung von Digitalisierung in ÜBS und ihren
Kompetenzzentren: Gefördert werden die digitale Ausstattung sowie
Pilotprojekte, die innovative Ausbildungskonzepte entwickeln, erproben und
verbreiten.
Phase I: Laufzeit 2016 – 2019 mit einem Gesamtvolumen von 104 Mio.
Euro;
Phase II: Laufzeit 2020 – 2023 mit einem geplanten Gesamtvolumen von
120 Mio. Euro.
• Förderprogramm „Digitale Medien in der beruflichen Bildung“: Das
Programm fördert die Nutzung digitaler Medien in der beruflichen Aus- und
Weiterbildung und unterstützt Unternehmen bei den erforderlichen
Strukturveränderungen.
Laufzeit 2012 – 2019 mit einem Gesamtvolumen von 152 Mio. Euro
(inkl. ESF-Kofinanzierung) für neun Förderbekanntmachungen.
• „Qualifizierungsinitiative Digitaler Wandel - Q4.0“ für das
Berufsbildungspersonal: Vorgesehen sind in Stufe 1 ein Forschungsprojekt zur
Sammlung von Good-Practice-Beispielen und Entwicklung von
Gestaltungsvorschlägen für die Aus- und Weiterbildung der Lehrenden in
Betrieben und Berufsschulen sowie des Prüfungspersonals, in Stufe 2 ein
Pilotprojekt zur Erprobung von Qualifizierungsangeboten zur Förderung
der medienpädagogischen Kompetenz des Ausbildungspersonals und in
Stufe 3 die Förderung bundesweiter Qualifizierungsnetzwerke zur
Entwicklung und Erprobung regionaler Weiterbildungsformate, die das
Berufsbildungspersonal befähigen, den Ausbildungsprozess inhaltlich auf die
Veränderungen der Digitalisierung anzupassen und die Lernortkooperation
zu verbessern.
Stufe 1: Laufzeit 2017 – 2018 mit einem Gesamtvolumen von rd.
150 000 Euro;
Stufe 2: Laufzeit 2019 – 2021 mit einem Gesamtvolumen von 1,5 Mio.
Euro;
Stufe 3: Laufzeit 2019 – 2022 mit einem Gesamtvolumen von rd.
28,5 Mio. Euro.
• JOBSTARTER plus, Förderlinie Wirtschaft 4.0: Gefördert wird die
Entwicklung von regionalen Unterstützungsstrukturen für kleine und mittlere
Unternehmen , um deren Aus- und Weiterbildung frühzeitig für die
personellen Anforderungen durch Automatisierung und Digitalisierung zu
rüsten.
Förderlinie I: 2017 – 2020 mit einem Gesamtvolumen von 13,1 Mio.
Euro (inkl. ESF-Kofinanzierung);
Förderlinie II: 2019 – 2022 mit einem geplanten Gesamtvolumen von
rd. 16 Mio. Euro.
• ASCOT+-Kompetenzmessung in der beruflichen Bildung: Ziele sind die
Weiterentwicklung und der Transfer bestehender technologieorientierter
Verfahren zur Messung beruflicher Handlungskompetenzen in
ausgewählten Ausbildungsberufen.
Laufzeit 2019 – 2022 mit einem Gesamtvolumen von rd. 8,0 Mio. Euro
für sechs Projekte.
• Gemeinschaftsinitiative „Fachkräftequalifikationen und Kompetenzen für
die digitalisierte Arbeit von morgen“: Untersucht werden die
Auswirkungen der Digitalisierung auf die Qualifikationserfordernisse für die
Arbeitswelt der Zukunft und die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Aus-
und Fortbildungsgestaltung.
Laufzeit 2016 – 2018 mit einem Gesamtvolumen von rd. 2 Mio. Euro.
Weitere Folgemaßnahmen sind in Planung.
11. Mit welchem Finanzvolumen soll die nationale Weiterbildungsstrategie der
Bundesregierung untersetzt werden?
Welche gesetzlichen Änderungen plant die Bundesregierung neben der
Novelle des Aufstiegsbildungsförderungsgesetzes (AFGB)?
Inwiefern sollen alle Weiterbildungsprogramme des Bundes und der Länder
gebündelt werden?
Wann konkret soll der geplante verbindliche bundesweite Anspruch auf
Validierung und Zertifizierung informeller Kompetenzen in Kraft treten?
Die Nationale Weiterbildungsstrategie (NWS) ist eine gemeinsame Strategie der
Bundesregierung, der Länder, der Wirtschaft und der Gewerkschaften sowie der
Bundesagentur für Arbeit. Sie zeichnet sich durch gemeinsame, aber auch
eigenverantwortliche Maßnahmen der Partner aus. Die Darstellung eines
übergeordneten Finanzvolumens ist daher nicht möglich.
Von den Partnern der NWS wurden keine gesetzlichen Änderungen vereinbart,
jedoch Prüfaufträge für die Bundesregierung formuliert. Zu möglichen
gesetzlichen Maßnahmen zur Förderung der Weiterbildung erfolgen Abstimmungen
innerhalb der Bundesregierung.
Die Partner der NWS verfolgen das Ziel, die Transparenz auf dem vielfältigen
Weiterbildungsmarkt für Menschen und Unternehmen zu erhöhen. Um eine
bessere Transparenz von Weiterbildungsmöglichkeiten und -angeboten zu erreichen,
haben – neben dem Ausbau der Beratungsstrukturen vor Ort – Internetplattformen
eine zentrale Bedeutung. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS) und das BMBF werden sich im Hinblick auf die Verzahnung der
jeweiligen Plattformen eng miteinander abstimmen und sich gegenseitig in die
Entwicklungsprozesse einbinden, um mögliche Synergien zu nutzen und effektive
Schnittstellen zu gestalten. Die länderseitigen Plattformen sind dabei zu
berücksichtigen.
Zudem werden BMAS, BMBF und die Länder einen kontinuierlichen Bund-
Länder-Ausschuss einberufen, um eine Abstimmung von Förder- und
Beratungsmaßnahmen des Bundes und der Länder in der Weiterbildung zu ermöglichen und –
wo sinnvoll – Weiterbildungsprogramme zu bündeln.
Im Rahmen des vom BMBF geförderten Projekts „ValiKom-Transfer“ bauen das
BMBF, der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und der Deutsche
Industrie- und Handelskammertag (DIHK) zusammen mit weiteren Partnern aus
Handwerk, Industrie und Handel sowie der Landwirtschaft bundesweit agierende
Standorte auf, an denen das bundeseinheitliche und auf berufliche Abschlüsse
bezogene Validierungsverfahren für im Arbeitsleben erworbene Berufserfahrungen
durchgeführt werden. Dieses Projekt läuft bis Ende Oktober 2021. Die dort
erworbenen Erkenntnisse sollen in die Überlegungen zu Möglichkeiten und
Varianten einer bundesweit verbindlichen Verankerung des erprobten
Validierungsverfahrens münden.
12. Mithilfe welcher Maßnahmen strebt die Bundesregierung an, die im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD geplanten
Ausbildungsvergütungen für (vollzeit-)schulische Ausbildungen zu implementieren?
a) Für welche schulischen Ausbildungen sollen diese
Ausbildungsvergütungen konkret geschaffen werden?
b) Welche schulischen Ausbildungsgänge sind hiervon ausgeschlossen?
c) Welches Finanzierungsmodell will die Bundesregierung hierfür nutzen?
d) Welche gesetzlichen Änderungen müssten hier vorgenommen werden?
Diesbezügliche Maßnahmen der Bundesregierung beziehen sich auf die im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode
genannten Ausbildungsberufe. Die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern
unterliegt landesrechtlichen Regelungen. Die Jugend- und
Familienministerkonferenz hat am 16./17. Mai 2019 den Beschluss gefasst, „die schulgeldfreie und
vergütete praxisintegrierte Ausbildung bundesweit weiter zu verbreiten und das
Ziel zu verfolgen, die Weiterqualifizierung zum Beruf der Erzieherin/des
Erziehers vom Schulgeld zu befreien sowie die rechtlichen und strukturellen
Voraussetzungen zu schaffen, um die praxisintegrierte vergütete Weiterqualifizierung in
das Regelsystem zu überführen“. Um die Länder hierin zu unterstützen, fördert
die Bundesregierung mit dem Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive für
Erzieherinnen und Erzieher“ ab dem Ausbildungsjahr 2019/2020 2 500 zusätzliche
Plätze in der praxisintegrierten vergüteten Ausbildung.
Mit dem Pflegeberufereformgesetz, das die Ausbildung in den bundesrechtlich
geregelten Pflegeberufen zum 1. Januar 2020 reformiert, wurde bereits in der
18. Legislaturperiode die Grundlage dafür geschaffen, dass das Schulgeld in der
beruflichen Pflegeausbildung vollständig abgeschafft und eine angemessene
Ausbildungsvergütung gezahlt wird. Die Umsetzung ist Aufgabe der Länder, die
derzeit an den rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für die neuen
Pflegeausbildungen arbeiten.
13. Wird sich die Bundesregierung am 2008 zwischen Bund und Ländern
vereinbarten Ziel, die jährlichen Ausgaben für Bildung, Forschung und
Entwicklung auf 10 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu erhöhen,
festhalten?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Wie soll dieses Ziel konkret erreicht werden?
14. Hat die Bundesregierung mittlerweile Kenntnis darüber, ob und in welchem
Umfang das Ziel, bis 2015 jährlich 10 Prozent des BIP für Bildung,
Forschung und Entwicklung zu verausgaben, verfehlt wurde?
Warum wurde das Ziel verfehlt?
Die Fragen 13 und 14 werden im Zusammenhang beantwortet.
Im Jahr 2015 lagen die Ausgaben für Bildung, Forschung und Wissenschaft
bei 274,1 Mrd. Euro, dies entsprach 9,0 Prozent des Bruttoinlandsprodukts
(BIP). Die Gesamtausgaben für Bildung und Forschung sind in absoluten
Zahlen deutlich angestiegen – um fast 60 Mrd. Euro zwischen 2008 und 2015.
Zugleich ist in den letzten zehn Jahren auch das BIP durch die gute
konjunkturelle Entwicklung stark gestiegen.
Der Bund hat seine Bildungsausgaben seit 2008 mehr als verdoppelt auf rd.
11 Mrd. Euro 2018. Die Länder haben ihre Ausgaben um knapp die Hälfte
erhöht. Angesichts des geringen Bundesanteils an den öffentlichen
Bildungsausgaben kann der Bund stagnierende Entwicklungen in einigen
Länderhaushalten nicht alleine auffangen. Daher ist es wichtig, dass die Länder auch
zukünftig ihren Beitrag zur Steigerung der öffentlichen Bildungsausgaben
leisten. Die Bundesregierung plant die Ausgaben für Bildung, Forschung und
Wissenschaft als wichtige Zukunftsbereiche auch künftig weiter zu steigern.
15. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob und in welchem Umfang das
Ziel, bis 2015 jährlich 7 Prozent des BIP für Bildung zu verausgaben,
verfehlt wurde?
Im Rahmen der Qualifizierungsinitiative 2008 - 2015 wurde das Ziel gesetzt,
jährlich zehn Prozent des BIP für Bildung, Forschung und Wissenschaft
aufzuwenden. Die „Europa 2020“-Strategie formuliert das Ziel, drei Prozent des BIP für
Forschung und Entwicklung zu verausgaben. Aufgrund statistischer
Überschneidungen kann daraus indes kein Sieben-Prozent-Ziel für Bildungsausgaben
abgeleitet werden, denn die Ausgaben für Forschung und Entwicklung an
Hochschulen sind im Rahmen der amtlichen Statistik sowohl im Bildungsbudget als auch
in den Ausgaben für Forschung und Entwicklung enthalten. Das Budget für
Bildung, Forschung und Wissenschaft ist zur Vermeidung von Doppelzählungen
entsprechend konsolidiert um Forschung und Entwicklung an Hochschulen.
16. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob und in welchem Umfang das
Ziel, bis 2015 jährlich 3 Prozent des BIP für Forschung und Entwicklung zu
verausgaben, verfehlt wurde?
Das Ziel, jährlich drei Prozent des BIP für Forschung und Entwicklung zu
verausgaben, ist Bestandteil der „Europa 2020“-Strategie. Als Zieljahr gilt das Jahr
2020.
Die Ausgaben für Forschung und Entwicklung lagen im Jahr 2015 bei 2,91
Prozent des BIP. 2017 hat der Anteil der Forschungs- und Entwicklungsausgaben die
3 Prozent-Marke am nationalen BIP überschritten und lag bei 3,04 Prozent.
17. Welche Gründe sieht die Bundesregierung als ursächlich dafür an, dass das
Ziel 7 Prozent des BIP für Bildung nicht erreicht wurde?
Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
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ISSN 0722-8333]
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