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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Freifahrtberechtigung für Menschen mit Schwerbehinderung im Regional- und Fernverkehr
(insgesamt 9 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Datum
02.09.2019
Antwortdauer
18 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
ThemenVerkehr & Infrastruktur
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1239415.08.2019
Freifahrtberechtigung für Menschen mit Schwerbehinderung im Regional- und Fernverkehr
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12394
19. Wahlperiode 15.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andreas Wagner, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin,
Matthias W. Birkwald, Heidrun Bluhm-Förster, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner,
Katja Kipping, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert,
Amira Mohamed Ali, Sören Pellmann, Victor Perli, Ingrid Remmers,
Dr. Kirsten Tackmann, Hubertus Zdebel, Pia Zimmermann und
der Fraktion DIE LINKE.
Freifahrtberechtigung für Menschen mit Schwerbehinderung im Regional- und
Fernverkehr
Mit dem Besitz von Schwerbehindertenausweisen mit den Merkzeichen G, aG,
H, Bl, Gl und VB/EB sowie dem entgeltlichen oder unentgeltlichen Erwerb
entsprechender Wertmarken sind Vergünstigungen bei der Nutzung öffentlicher
Mobilität verbunden. Immer wieder gibt es Anregungen von Betroffenen, diese
Regelungen zu ergänzen. So sollten die Nachteilsausgleiche im öffentlichen Verkehr
auf schwerbehinderte Menschen aller Merkzeichen ausgeweitet werden.
Weiterhin wird angemahnt, dass angesichts der Ausdünnung beim Angebot der
Regionalzüge und S-Bahnen Fernverkehrszüge generell in die kostenfreie Nutzung
einbezogen werden sollten. Nur so können in verschiedenen Regionen z. B.
regionale Zentren mit ihren Angeboten der Gesundheitsversorgung mit sinnvollem
zeitlichem und finanziellem Aufwand erreicht werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Inhaber eines Schwerbehindertenausweises (nach dem Neunten
Buch Sozialgesetzbuch – SGB IX) gibt es nach Wissen der
Bundesregierung?
2. Wie viele Inhaber eines Schwerbehindertenausweises (nach SGB IX) haben
nach Wissen der Bundesregierung entgeltlich oder unentgeltlich
Wertmarken erworben (bitte für die letzten zehn Jahre aufschlüsseln)?
3. Wie verteilt sich die Zahl der Schwerbehinderten nach den Merkzeichen
im Schwerbehindertenausweis laut Schwerbehindertenausweisverordnung
(SchwbAwV)?
4. Welche Kosten verursachen Freifahrtberechtigungen für Betroffene nach
den Regelungen des SGB IX im Bereich Mobilität im Bundeshaushalt?
5. Welche sachlichen Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dafür,
Behinderungsgruppen von den bisher bereits geltenden Freifahrtregelungen
auszunehmen, obwohl sie diese benötigen?
6. Wie verteilen sich allgemein die gefahrenen Personenkilometer nach
Regionalverkehr und Fernverkehrszügen (bitte für die letzten zehn Jahren
aufschlüsseln)?
7. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass angesichts der Verringerung
des Angebotes bei Regionalzügen und S-Bahnen die
Freifahrtberechtigungen generell auf Fernverkehrszüge ausgeweitet werden sollten?
8. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass angesichts der Verringerung
des Angebotes bei Regionalzügen und S-Bahnen die Preise für BahnCard 25
und BahnCard 50 für Schwerbehinderte weiter gesenkt werden sollten?
Berlin, den 26. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1289502.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12394 - Freifahrtberechtigung für Menschen mit Schwerbehinderung im Regional- und Fernverkehr
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andreas Wagner, Dr. Gesine Lötzsch,
Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/12394 –
Freifahrtberechtigung für Menschen mit Schwerbehinderung im Regional- und
Fernverkehr
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit dem Besitz von Schwerbehindertenausweisen mit den Merkzeichen G,
aG, H, Bl, Gl und VB/EB sowie dem entgeltlichen oder unentgeltlichen
Erwerb entsprechender Wertmarken sind Vergünstigungen bei der Nutzung
öffentlicher Mobilität verbunden. Immer wieder gibt es Anregungen von
Betroffenen, diese Regelungen zu ergänzen. So sollten die Nachteilsausgleiche
im öffentlichen Verkehr auf schwerbehinderte Menschen aller Merkzeichen
ausgeweitet werden. Weiterhin wird angemahnt, dass angesichts der
Ausdünnung beim Angebot der Regionalzüge und S-Bahnen Fernverkehrszüge
generell in die kostenfreie Nutzung einbezogen werden sollten. Nur so können in
verschiedenen Regionen z. B. regionale Zentren mit ihren Angeboten der
Gesundheitsversorgung mit sinnvollem zeitlichem und finanziellem Aufwand
erreicht werden.
1. Wie viele Inhaber eines Schwerbehindertenausweises (nach dem Neunten
Buch Sozialgesetzbuch – SGB IX) gibt es nach Wissen der
Bundesregierung?
Die Zahl der im Umlauf befindlichen gültigen Schwerbehindertenausweise
betrug zum Stichtag 31. Dezember 2018: 7.615.064.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12895
19. Wahlperiode 02.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
29. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Wie viele Inhaber eines Schwerbehindertenausweises (nach SGB IX)
haben nach Wissen der Bundesregierung entgeltlich oder unentgeltlich
Wertmarken erworben (bitte für die letzten zehn Jahre aufschlüsseln)?
Folgende Zahlen liegen der Bundesregierung vor:
Jahr Ausgegebene
Wertmarken
davon entgeltlich davon unentgeltlich
2009 1.405.561 751.451 654.110
2010 1.410.990 753.638 657.352
2011 1.420.115 752.532 667.583
2012 1.422.724 751.121 671.603
2013 1.412.833 724.868 687.965
2014 1.416.061 718.931 697.130
2015 1.420.469 709.596 710.873
2016 1.407.937 696.149 711.788
2017 1.404.569 687.605 716.964
2018 1.392.497 673.755 718.742
3. Wie verteilt sich die Zahl der Schwerbehinderten nach den Merkzeichen
im Schwerbehindertenausweis laut Schwerbehindertenausweisverordnung
(SchwbAwV)?
Die Zahl der schwerbehinderten Menschen verteilt sich wie folgt
(Stand 31. Dezember 2018):
gültige Schwerbehindertenausweise 7.615.064
darunter Merkzeichen „G“ 3.493.644
darunter Merkzeichen „aG“ 689.841
darunter Merkzeichen „H“ 934.510
darunter Merkzeichen „Bl“ 90.680
darunter Merkzeichen „RF“ 888.722
darunter Merkzeichen „Gl“ 52.505
darunter Merkzeichen „1. Klasse“ 1.848
darunter Merkzeichen „B“ 2.003.897
darunter „Kriegsbeschädigt“ 8.558
darunter Merkzeichen „VB“ 2.997
darunter Merkzeichen „EB“ 192
darunter Merkzeichen „TBl“ 809
4. Welche Kosten verursachen Freifahrtberechtigungen für Betroffene nach
den Regelungen des SGB IX im Bereich Mobilität im Bundeshaushalt?
Im Haushaltsjahr 2018 betrugen die Aufwendungen des Bundes für die
unentgeltliche Beförderung insgesamt 212.410.852,30 Euro. Dem stehen Einnahmen
des Bundes aus dem Verkauf von Wertmarken in Höhe von 14.045.738,49 Euro
gegenüber. Somit betrugen die Ausgaben für den Bund im Haushaltsjahr 2018
198.365.113,81 Euro.
5. Welche sachlichen Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dafür,
Behinderungsgruppen von den bisher bereits geltenden
Freifahrtregelungen auszunehmen, obwohl sie diese benötigen?
Die unentgeltliche Beförderung soll schwerbehinderten Menschen, die in ihrer
Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt sind, im Sinne
eines Nachteilsausgleichs mehr Mobilität ermöglichen. Deshalb ist der
Anspruch auf die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr
den schwerbehinderten Menschen vorbehalten, die in ihrer Bewegungsfähigkeit
im Straßenverkehr beeinträchtigt sind. Das sind im Wesentlichen
gehbehinderte, außergewöhnlich gehbehinderte, hilflose, gehörlose und blinde Menschen
(Merkzeichen G, aG, H, Gl und Bl). Das Merkzeichen „B“ berechtigt darüber
hinaus zur kostenfreien Mitnahme einer Begleitperson.
6. Wie verteilen sich allgemein die gefahrenen Personenkilometer nach
Regionalverkehr und Fernverkehrszügen (bitte für die letzten zehn Jahren
aufschlüsseln)?
Das Statistische Bundesamt gibt in seiner Fachserie 8 Reihe 3.1 vierteljährlich
Daten zum Personenverkehr mit Bussen und Bahnen heraus. Dies geschah
zuletzt am 17. Juli 2019. Weitergehende Informationen liegen der
Bundesregierung nicht vor.
7. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass angesichts der
Verringerung des Angebotes bei Regionalzügen und S-Bahnen die
Freifahrtberechtigungen generell auf Fernverkehrszüge ausgeweitet werden sollten?
Die Bundesregierung teilt die Auffassung nicht. Es gibt – zumindest in der
Gesamtschau für Deutschland – keine Verringerung des Angebots an Leistungen
des Schienenpersonennahverkehrs.
8. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass angesichts der
Verringerung des Angebotes bei Regionalzügen und S-Bahnen die Preise für Bahn-
Card 25 und BahnCard 50 für Schwerbehinderte weiter gesenkt werden
sollten?
Die Bundesregierung teilt die Auffassung aus den in der Antwort zu Frage 7
dargestellten Gründen nicht. Im Übrigen entscheidet die Deutsche Bahn AG
eigenständig über die Angebotsgestaltung. Dies betrifft nicht nur Struktur und
Umfang der angebotenen Verkehrs- und Serviceleistungen, sondern auch die
Gewährung von Preisermäßigungen bei der BahnCard für Menschen mit
Schwerbehinderungen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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