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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Jugendarmut in Deutschland

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

06.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1239615.08.2019

Jugendarmut in Deutschland

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12396 19. Wahlperiode 15.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Norbert Müller (Potsdam), Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Matthias W. Birkwald, Dr. Birke Bull-Bischoff, Anke Domscheit-Berg, Brigitte Freihold, Sylvia Gabelmann, Nicole Gohlke, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Katrin Werner, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE. Jugendarmut in Deutschland Armut in Deutschland ist nach Ansicht der Fragesteller kein Randphänomen und im Diskurs um die noch gravierendere Kinderarmut bemüht sich seit Jahren ein breites Bündnis aus Verbänden und Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftlern und Politik, Antworten und Lösungen zu finden. Die Thematisierung sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Jugendarmut als spezifisches Phänomen finden sich jedoch weder im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, noch im Maßnahmenkatalog der Bundesregierung. DIE LINKE. ist bisher die einzige Fraktion im Deutschen Bundestag, die sich diesem Thema annahm (z. B. Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/9284). Dabei kann beobachtet werden, dass die Armutsrisikoquoten gerade für Jugendliche seit Jahren trotz wirtschaftlichen Aufschwungs steigen. Bei den unter 18-Jährigen stieg sie kontinuierlich von 18,7 Prozent im Jahr 2012 auf das Rekordhoch von 20,4 Prozent im Jahr 2017 (Statistisches Bundesamt, Mikrozensus, Sozialberichterstattung, 2017). Die Situation von Jugendlichen und jungen Erwachsenen spielt in den öffentlichen Diskursen zumeist eine untergeordnete bis gar keine Rolle (vgl. u. a. www. dbjr.de/artikel/jugendarmut-als-vernachlaessigtes-problem-im-oeffentlichen- undsozialpolitischen-fachdiskurs/). Dabei sind die Zahlen gerade bei der Gruppe der jungen Erwachsenen zwischen 18 und 24 Jahren noch alarmierender. Denn rund 1,3 Millionen Personen der Altersgruppe (21,4 Prozent) gelten als armutsgefährdet (Statistisches Bundesamt, Fachserie 15 Reihe 3, EU-SILC 2017). Für Jugendliche und junge Erwachsene gestaltet sich der Übergang ins Erwachsenenleben als besondere Herausforderung, die oft mit Unsicherheiten verbunden ist. In Armut lebende bzw. armutsgefährdete junge Menschen erleben und äußern zusätzlich zu den „normalen“ jugendspezifischen Herausforderungen, Benachteiligungen in der (Schul-)Bildung, bei der Suche nach Ausbildungsplätzen und Arbeitsstellen, also jenen Bereichen, die für den Start ins Erwachsenenleben und die weitere Lebensorientierung von elementarer Bedeutung sind (vgl. Gille/de Rijke/ Gaiser 2013. In: Ploetz (2013): Jugendarmut. Beiträge zur Lage in Deutschland. S. 157-175). Jugendarmut ist facettenreich und weist in ihren unterschiedlichen Ausprägungen mehrere Ungerechtigkeitsdimensionen auf. Wenn beispielsweise 75 Prozent der jungen Menschen in betreuten Wohnformen der Erziehungshilfe (§§ 33, 34, 35a des Achten Buches Sozialgesetzbuch – SGB VIII) mit Beginn der Volljährigkeit aus der Wohngruppe ausziehen müssen, während ca. 80 Prozent aller 18-Jährigen noch im Elternhaus wohnen (vgl. Monitor Jugendarmut in Deutschland 2018, S. 4), ist nach Ansicht der Fragesteller die Ungerechtigkeit nicht wegzureden. Die Folgen für diese sogenannten „Careleaver“ können verheerend sein. Für einen Teil dieser jungen Menschen führt der Weg aus der Einrichtung direkt in die Obdachlosigkeit – eine weitere Begleiterscheinung von Jugendarmut. Laut Schätzungen des Deutschen Jugendinstituts (DJI) betrifft dies 37 000 junge Menschen. Nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ist das eine nicht hinnehmbare Lage (vgl. www.dji.de/fileadmin/user_upload/dasdji/presseinformationen/ 2017/20170328_pm_strassenjugendliche_endbericht.pdf). Die Fragestellerinnen und Fragesteller machen auf einen offensichtlichen Widerspruch aufmerksam, der im öffentlichen Diskurs aber ebenfalls kaum eine Rolle spielt. Die Bundesregierung hat erkannt, dass junge Menschen am Übergang ins Erwachsenenleben Unterstützung benötigen und nach dem Modellprogramm „Respekt“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) gesetzlich mit dem § 16h des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – SGB II (Förderung schwer zu erreichender junger Menschen) eine Möglichkeit geschaffen, dass diese Hilfe in Abstimmung der Jobcenter mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe auch niedrigschwellig gewährt werden kann. Über die Lage der jungen Menschen, die buchstäblich „durch alle Netze fallen“, ist jedoch wenig bekannt und das Ausmaß des Problems nicht klar erfasst. So variieren die Schätzungen zu schwer erreichbaren jungen Menschen zwischen ca. 80 000 (Tillman und Gehne 2012, vgl. Evaluation des Bundesprogramms RESPEKT, Kapitel 2) und ca. 240 000 (Köhler und König 2016, vgl. Evaluation des Bundesprogramms RES- PEKT, Kapitel 2). Ob die geschaffene Förderungsmöglichkeiten bei der Zielgruppe ankommen, wird nicht nur von den Fragestellerinnen und Fragestellern, sondern auch in der Fachwelt bezweifelt (z. B.: https://jugendsozialarbeit.news/ wp-content/uploads/2019/07/2019-07-05-%C2%A7-16-h-SGB-II-und-die- Jugendhilfe.pdf). Armut, Ausgrenzungserfahrungen und fehlendes Vertrauen in öffentliche Strukturen sind nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller unter anderem die Folge der übermäßig harten Sanktionspraxis im Rahmen des Hartz-IV-Bezuges bei unter 25-Jährigen (vgl. www.dbjr.de/fi leadmin/ Publikationen/jupo_5-2019-armut-butterwegge.pdf, S. 11). Auch die Kinderkommission des Deutschen Bundestages forderte vor diesem Hintergrund eine Abschaffung der Sanktionierung von Hartz-IV-Beziehenden (Kommissionsdrucksache 18/18). Vor diesen Hintergründen ist die fragestellende Fraktion in Sorge, dass die Bundesregierung das Thema Jugendarmut in Deutschland nicht ausreichend wahrnimmt und verharmlost. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche Daten liegen der Bundesregierung über die Entwicklung der Jugendarmut in Deutschland seit 2012 vor (bitte jeweils nach Jahren und Bundesland aufschlüsseln)? a) Wie hoch ist die Armutsrisikogrenze von Jugendlichen zwischen 15 und 25 Jahren (bitte für alleinstehend, Haushaltsvorstand, Haushaltsmitglied getrennt angeben) gemessen anhand des statistischen Armutsrisikos (60 Prozent des mediangemittelten Nettoäquivalenzeinkommens) seit 2012 (bitte sowohl auf Datengrundlage des Sozio-oekonomischen Panels – SOEP –, Mikrozensus, der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe – EVS –) sowie der Statistik der Europäischen Union über Einkommen und Lebensbedingungen – EU-SILC – angeben)? b) Wie hoch ist die Armutsrisikoquote von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen von 1 bis 25 Jahren (bitte für alleinstehend, Haushaltsvorstand, Haushaltsmitglied getrennt angeben) gemessen anhand des statistischen Armutsrisikos (60 Prozent des mediangemittelten Nettoäquivalenzeinkommens) seit 2012 (bitte sowohl auf Datengrundlage des Soziooekonomischen Panels – SOEP –, Mikrozensus, der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe – EVS – sowie der Statistik der Europäischen Union über Einkommen und Lebensbedingungen – EU-SILC– angeben)? c) Wie hoch ist die Armutsrisikoquote von Jugendlichen von 15 bis 17 Jahren (bitte für alleinstehend, Haushaltsvorstand, Haushaltsmitglied getrennt angeben) gemessen anhand des statistischen Armutsrisikos (60 Prozent des mediangemittelten Nettoäquivalenzeinkommens) seit 2012 (bitte sowohl auf Datengrundlage des Sozio-oekonomischen Panels – SOEP –, Mikrozensus, der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe – EVS – sowie der Statistik der Europäischen Union über Einkommen und Lebensbedingungen – EU-SILC – angeben)? d) Wie hoch ist die Armutsrisikoquote von Jugendlichen und jungen Erwachsenen von 15 bis 25 Jahren (bitte für alleinstehend, Haushaltsvorstand, Haushaltsmitglied getrennt angeben) gemessen anhand des statistischen Armutsrisikos (60 Prozent des mediangemittelten Nettoäquivalenzeinkommens) seit 2012 (bitte sowohl auf Datengrundlage des Soziooekonomischen Panels – SOEP –, Mikrozensus, der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe – EVS – sowie der Statistik der Europäischen Union über Einkommen und Lebensbedingungen – EU-SILC – angeben)? e) Wie hoch ist die Armutsrisikoquote von jungen Erwachsenen von 18 bis 25 Jahren (bitte für alleinstehend, Haushaltsvorstand, Haushaltsmitglied getrennt angeben) gemessen anhand des statistischen Armutsrisikos (60 Prozent des mediangemittelten Nettoäquivalenzeinkommens) seit 2012 (bitte sowohl auf Datengrundlage des Sozio-oekonomischen Panels – SOEP –, Mikrozensus, der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe – EVS – sowie der Statistik der Europäischen Union über Einkommen und Lebensbedingungen – EU-SILC – angeben)? f) Welche sozioökonomischen Daten liegen der Bundesregierung über Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren seit 2012 vor? g) Welche sozioökonomischen Daten liegen der Bundesregierung über junge Erwachsene im Alter von 18 bis 27 Jahren seit 2012 vor? 2. Wie schätzt die Bundesregierung den Zusammenhang von materieller Armut, Bildungsarmut und Gesundheitsrisiken bei jungen Menschen ein? Welche entsprechend ganzheitlich angelegten Maßnahmen plant die Bundesregierung? 3. Welche sozioökonomischen Daten liegen der Bundesregierung über die Zielgruppe der sogenannten Careleaver seit 2012 vor? 4. Plant die Bundesregierung, im Rahmen des Reformprozesses des Kinder-und Jugendhilfegesetzes bzw. darüber hinaus, Maßnahmen zur Stärkung der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) und der Verbesserung der Kooperation zwischen der Jugendhilfe und dem Rechtskreis SGB II und Drittes Buch Sozialgesetzbuch – SGB III –, um junge Menschen am Übergang Schule und Beruf zuverlässiger zu begleiten? a) Welche Rolle spielen hierbei die Jugendberufsagenturen? b) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Beteiligung der Jugendhilfe an der Ausgestaltung von Jugendberufsagenturen? 5. Welche Daten liegen der Bundesregierung über Jugendliche und junge Erwachsene vor, die von der Jugendhilfe, der Arbeitsförderung oder dem Jobcenter erreicht werden bzw. den Kontakt zu den Sozialbehörden abgebrochen haben (vgl. Papier der BAG KJS: https://jugendsozialarbeit.news/wp- content/uploads/2019/07/2019-07-05-%C2%A7-16-h-SGB-II-und-die- Jugendhilfe.pdf)? Wie bewertet die Bundesregierung diesbezüglich die Schätzung des DJI? 6. Liegen der Bundesregierung Daten über die Inanspruchnahme von Leistungen nach § 16h SGB II vor (falls ja, bitte alle verfügbaren Daten darstellen), und falls nein, warum nicht? 7. Plant die Bundesregierung im Rahmen des Reformprozesses des Kinder- und Jugendhilfegesetzes bzw. darüber hinaus weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Kooperation zwischen der Jugendhilfe und dem Rechtskreis SGB II an der Schnittstelle des § 16 h SGB II (vgl. Papier der BAG KJS: https:// jugendsozialarbeit.news/wp-content/uploads/2019/07/2019-07-05-%C2%A 7-16-h-SGB-II-und-die-Jugendhilfe.pdf)? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht (bitte ausführlich begründen)? 8. Welche empirischen Studien zu der These der sozialen Vererbung von Armut sind der Bundesregierung bekannt, und wie bewertet die Bundesregierung diese Studien? 9. Welche Daten liegen der Bundesregierung über die sozio-ökonomische Lage junger Erwachsener ab 18 Jahren nach Verlassen der Kinder- und Jugendhilfe vor (bitte jeweils auch die Veränderungen seit 2012 darstellen und nach Austrittsalter aus der Jugendhilfemaßnahme, Alter, Geschlecht und Bundesland aufschlüsseln)? a) Wie viele junge Erwachsene nehmen eine Beschäftigung im Niedriglohnsektor auf? b) Wie viele junge Erwachsene beantragen Transferleistungen zur Existenzsicherung? c) Wie viele junge Erwachsene werden obdachlos? d) Wie viele junge Erwachsene prostituieren sich, um ihren Lebensunterhalt zu sichern? e) Wie viele junge Erwachsene werden einschlägig straffällig (z. B. Diebstahl, Drogenhandel), um ihren Lebensunterhalt zu sichern? 10. Wie viele der von Armut bedrohten Kinder bis einschließlich 13 Jahre werden im Lebensverlauf zu von Armut bedrohten Jugendlichen unter 18 Jahren (relativ und absolut, bitte auch die Veränderungen seit 2012 jährlich darstellen)? 11. Wie viele der von Armut bedrohten Jugendlichen bis einschließlich 18 Jahre werden im Lebensverlauf zu von Armut bedrohten jungen Erwachsenen unter 25 Jahren (relativ und absolut, bitte auch die Veränderungen seit 2012 jährlich darstellen)? 12. Wie viele Jugendliche und junge Menschen bis 25 Jahre erhalten Leistungen nach dem SGB II (relativ und absolut, bitte auch die Veränderungen seit 2012 jährlich darstellen)? 13. Wie viele Jugendliche und junge Menschen bis 25 Jahre, die Leistungen nach dem SGB II beziehen bzw. bezogen, wurden durch Jobcenter sanktioniert (bitte jeweils die Anzahl, Art und Gründe für die Sanktionierung angeben und nach Alter, Geschlecht und Bundesland aufschlüsseln und bitte auch die Veränderungen seit 2012 jährlich darstellen)? 14. Wie viele Jugendliche und junge Menschen bis 25 Jahre, die Leistungen nach dem SGB II beziehen bzw. bezogen, wurden durch Jobcenter vollsanktioniert (bitte jeweils die Gründe für die Sanktionierung angeben und nach Alter, Geschlecht und Bundesland aufschlüsseln und bitte auch die Veränderungen seit 2012 jährlich darstellen)? 15. Wie viele Jugendliche und junge Menschen bis 25 Jahre, verloren nach Kenntnis der Bundesregierung infolge der Sanktionierungen durch Jobcenter ihre Wohnung (bitte nach Alter, Geschlecht und Bundesland aufschlüsseln und bitte auch die Veränderungen seit 2012 jährlich darstellen)? 16. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Quote der Nichtinanspruchnahme von sozialen Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung bei Erwerbsminderung durch Jugendliche bzw. junge Menschen bis 25 Jahre bzw. von Bedarfsgemeinschaften, in denen Kinder, Jugendliche und junge Menschen bis 25 Jahre leben? 17. Welche Studien bzw. welche Forschungsergebnisse sind der Bundesregierung über die Nichtinanspruchnahme von sozialen Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung bei Erwerbsminderung durch Jugendliche bzw. junge Menschen bis 25 Jahre bzw. durch Bedarfsgemeinschaften in denen Kinder, Jugendliche und junge Menschen bis 25 Jahre leben, bekannt, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Studienergebnissen? 18. Plant die Bundesregierung die Einführung einer bundesweiten Wohnungslosigkeitsstatistik oder einer vergleichbaren Schätzung? Wenn ja, werden jugendliche Wohnungslose darin gesondert erfasst? Wenn nein, warum nicht? 19. Plant die Bundesregierung, über das Starke-Familien-Gesetz hinaus weitere Maßnahmen zur Reduzierung der Jugendarmut zu ergreifen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht (bitte ausführlich begründen)? Berlin, den 25. Juli 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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