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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Jugendarmut in Deutschland
Diese Kleine Anfrage von DIE LINKE an Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gehört zur 19. Wahlperiode und hat den Stand „Beantwortet“.
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Datum
06.09.2019
Antwortdauer
22 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
ThemenSoziales & Arbeit
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1239615.08.2019
Jugendarmut in Deutschland
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12396
19. Wahlperiode 15.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Norbert Müller (Potsdam), Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm,
Simone Barrientos, Matthias W. Birkwald, Dr. Birke Bull-Bischoff,
Anke Domscheit-Berg, Brigitte Freihold, Sylvia Gabelmann, Nicole Gohlke,
Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Katrin Werner,
Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Jugendarmut in Deutschland
Armut in Deutschland ist nach Ansicht der Fragesteller kein Randphänomen und
im Diskurs um die noch gravierendere Kinderarmut bemüht sich seit Jahren ein
breites Bündnis aus Verbänden und Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftlern
und Politik, Antworten und Lösungen zu finden. Die Thematisierung sowie
Maßnahmen zur Bekämpfung von Jugendarmut als spezifisches Phänomen finden
sich jedoch weder im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD,
noch im Maßnahmenkatalog der Bundesregierung. DIE LINKE. ist bisher die
einzige Fraktion im Deutschen Bundestag, die sich diesem Thema annahm (z. B.
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/9284). Dabei kann beobachtet
werden, dass die Armutsrisikoquoten gerade für Jugendliche seit Jahren trotz
wirtschaftlichen Aufschwungs steigen. Bei den unter 18-Jährigen stieg sie
kontinuierlich von 18,7 Prozent im Jahr 2012 auf das Rekordhoch von 20,4 Prozent im
Jahr 2017 (Statistisches Bundesamt, Mikrozensus, Sozialberichterstattung, 2017).
Die Situation von Jugendlichen und jungen Erwachsenen spielt in den
öffentlichen Diskursen zumeist eine untergeordnete bis gar keine Rolle (vgl. u. a. www.
dbjr.de/artikel/jugendarmut-als-vernachlaessigtes-problem-im-oeffentlichen-
undsozialpolitischen-fachdiskurs/). Dabei sind die Zahlen gerade bei der Gruppe der
jungen Erwachsenen zwischen 18 und 24 Jahren noch alarmierender. Denn rund
1,3 Millionen Personen der Altersgruppe (21,4 Prozent) gelten als
armutsgefährdet (Statistisches Bundesamt, Fachserie 15 Reihe 3, EU-SILC 2017).
Für Jugendliche und junge Erwachsene gestaltet sich der Übergang ins
Erwachsenenleben als besondere Herausforderung, die oft mit Unsicherheiten verbunden
ist. In Armut lebende bzw. armutsgefährdete junge Menschen erleben und äußern
zusätzlich zu den „normalen“ jugendspezifischen Herausforderungen,
Benachteiligungen in der (Schul-)Bildung, bei der Suche nach Ausbildungsplätzen und
Arbeitsstellen, also jenen Bereichen, die für den Start ins Erwachsenenleben und die
weitere Lebensorientierung von elementarer Bedeutung sind (vgl. Gille/de Rijke/
Gaiser 2013. In: Ploetz (2013): Jugendarmut. Beiträge zur Lage in Deutschland.
S. 157-175).
Jugendarmut ist facettenreich und weist in ihren unterschiedlichen Ausprägungen
mehrere Ungerechtigkeitsdimensionen auf. Wenn beispielsweise 75 Prozent der
jungen Menschen in betreuten Wohnformen der Erziehungshilfe (§§ 33, 34, 35a
des Achten Buches Sozialgesetzbuch – SGB VIII) mit Beginn der Volljährigkeit
aus der Wohngruppe ausziehen müssen, während ca. 80 Prozent aller 18-Jährigen
noch im Elternhaus wohnen (vgl. Monitor Jugendarmut in Deutschland 2018,
S. 4), ist nach Ansicht der Fragesteller die Ungerechtigkeit nicht wegzureden. Die
Folgen für diese sogenannten „Careleaver“ können verheerend sein. Für einen
Teil dieser jungen Menschen führt der Weg aus der Einrichtung direkt in die
Obdachlosigkeit – eine weitere Begleiterscheinung von Jugendarmut. Laut
Schätzungen des Deutschen Jugendinstituts (DJI) betrifft dies 37 000 junge Menschen.
Nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ist das eine nicht
hinnehmbare Lage (vgl. www.dji.de/fileadmin/user_upload/dasdji/presseinformationen/
2017/20170328_pm_strassenjugendliche_endbericht.pdf).
Die Fragestellerinnen und Fragesteller machen auf einen offensichtlichen
Widerspruch aufmerksam, der im öffentlichen Diskurs aber ebenfalls kaum eine Rolle
spielt. Die Bundesregierung hat erkannt, dass junge Menschen am Übergang ins
Erwachsenenleben Unterstützung benötigen und nach dem Modellprogramm
„Respekt“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) gesetzlich
mit dem § 16h des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – SGB II (Förderung schwer
zu erreichender junger Menschen) eine Möglichkeit geschaffen, dass diese Hilfe
in Abstimmung der Jobcenter mit dem örtlichen Träger der öffentlichen
Jugendhilfe auch niedrigschwellig gewährt werden kann. Über die Lage der jungen
Menschen, die buchstäblich „durch alle Netze fallen“, ist jedoch wenig bekannt und
das Ausmaß des Problems nicht klar erfasst. So variieren die Schätzungen zu
schwer erreichbaren jungen Menschen zwischen ca. 80 000 (Tillman und Gehne
2012, vgl. Evaluation des Bundesprogramms RESPEKT, Kapitel 2) und ca.
240 000 (Köhler und König 2016, vgl. Evaluation des Bundesprogramms RES-
PEKT, Kapitel 2). Ob die geschaffene Förderungsmöglichkeiten bei der
Zielgruppe ankommen, wird nicht nur von den Fragestellerinnen und Fragestellern,
sondern auch in der Fachwelt bezweifelt (z. B.: https://jugendsozialarbeit.news/
wp-content/uploads/2019/07/2019-07-05-%C2%A7-16-h-SGB-II-und-die-
Jugendhilfe.pdf). Armut, Ausgrenzungserfahrungen und fehlendes Vertrauen in
öffentliche Strukturen sind nach Auffassung der Fragestellerinnen und
Fragesteller unter anderem die Folge der übermäßig harten Sanktionspraxis im Rahmen
des Hartz-IV-Bezuges bei unter 25-Jährigen (vgl. www.dbjr.de/fi leadmin/
Publikationen/jupo_5-2019-armut-butterwegge.pdf, S. 11). Auch die
Kinderkommission des Deutschen Bundestages forderte vor diesem Hintergrund eine
Abschaffung der Sanktionierung von Hartz-IV-Beziehenden
(Kommissionsdrucksache 18/18).
Vor diesen Hintergründen ist die fragestellende Fraktion in Sorge, dass die
Bundesregierung das Thema Jugendarmut in Deutschland nicht ausreichend
wahrnimmt und verharmlost.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Daten liegen der Bundesregierung über die Entwicklung der
Jugendarmut in Deutschland seit 2012 vor (bitte jeweils nach Jahren und
Bundesland aufschlüsseln)?
a) Wie hoch ist die Armutsrisikogrenze von Jugendlichen zwischen 15 und
25 Jahren (bitte für alleinstehend, Haushaltsvorstand, Haushaltsmitglied
getrennt angeben) gemessen anhand des statistischen Armutsrisikos
(60 Prozent des mediangemittelten Nettoäquivalenzeinkommens) seit
2012 (bitte sowohl auf Datengrundlage des Sozio-oekonomischen
Panels – SOEP –, Mikrozensus, der Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe – EVS –) sowie der Statistik der Europäischen Union über
Einkommen und Lebensbedingungen – EU-SILC – angeben)?
b) Wie hoch ist die Armutsrisikoquote von Kindern, Jugendlichen und
jungen Erwachsenen von 1 bis 25 Jahren (bitte für alleinstehend,
Haushaltsvorstand, Haushaltsmitglied getrennt angeben) gemessen anhand des
statistischen Armutsrisikos (60 Prozent des mediangemittelten
Nettoäquivalenzeinkommens) seit 2012 (bitte sowohl auf Datengrundlage des
Soziooekonomischen Panels – SOEP –, Mikrozensus, der Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe – EVS – sowie der Statistik der Europäischen
Union über Einkommen und Lebensbedingungen – EU-SILC– angeben)?
c) Wie hoch ist die Armutsrisikoquote von Jugendlichen von 15 bis 17
Jahren (bitte für alleinstehend, Haushaltsvorstand, Haushaltsmitglied
getrennt angeben) gemessen anhand des statistischen Armutsrisikos (60
Prozent des mediangemittelten Nettoäquivalenzeinkommens) seit 2012 (bitte
sowohl auf Datengrundlage des Sozio-oekonomischen Panels – SOEP –,
Mikrozensus, der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe – EVS –
sowie der Statistik der Europäischen Union über Einkommen und
Lebensbedingungen – EU-SILC – angeben)?
d) Wie hoch ist die Armutsrisikoquote von Jugendlichen und jungen
Erwachsenen von 15 bis 25 Jahren (bitte für alleinstehend,
Haushaltsvorstand, Haushaltsmitglied getrennt angeben) gemessen anhand des
statistischen Armutsrisikos (60 Prozent des mediangemittelten
Nettoäquivalenzeinkommens) seit 2012 (bitte sowohl auf Datengrundlage des
Soziooekonomischen Panels – SOEP –, Mikrozensus, der Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe – EVS – sowie der Statistik der Europäischen
Union über Einkommen und Lebensbedingungen – EU-SILC – angeben)?
e) Wie hoch ist die Armutsrisikoquote von jungen Erwachsenen von 18 bis
25 Jahren (bitte für alleinstehend, Haushaltsvorstand, Haushaltsmitglied
getrennt angeben) gemessen anhand des statistischen Armutsrisikos
(60 Prozent des mediangemittelten Nettoäquivalenzeinkommens) seit
2012 (bitte sowohl auf Datengrundlage des Sozio-oekonomischen
Panels – SOEP –, Mikrozensus, der Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe – EVS – sowie der Statistik der Europäischen Union über
Einkommen und Lebensbedingungen – EU-SILC – angeben)?
f) Welche sozioökonomischen Daten liegen der Bundesregierung über
Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren seit 2012 vor?
g) Welche sozioökonomischen Daten liegen der Bundesregierung über
junge Erwachsene im Alter von 18 bis 27 Jahren seit 2012 vor?
2. Wie schätzt die Bundesregierung den Zusammenhang von materieller
Armut, Bildungsarmut und Gesundheitsrisiken bei jungen Menschen ein?
Welche entsprechend ganzheitlich angelegten Maßnahmen plant die
Bundesregierung?
3. Welche sozioökonomischen Daten liegen der Bundesregierung über die
Zielgruppe der sogenannten Careleaver seit 2012 vor?
4. Plant die Bundesregierung, im Rahmen des Reformprozesses des Kinder-und
Jugendhilfegesetzes bzw. darüber hinaus, Maßnahmen zur Stärkung der
Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) und der Verbesserung der Kooperation
zwischen der Jugendhilfe und dem Rechtskreis SGB II und Drittes Buch
Sozialgesetzbuch – SGB III –, um junge Menschen am Übergang Schule und
Beruf zuverlässiger zu begleiten?
a) Welche Rolle spielen hierbei die Jugendberufsagenturen?
b) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Beteiligung der
Jugendhilfe an der Ausgestaltung von Jugendberufsagenturen?
5. Welche Daten liegen der Bundesregierung über Jugendliche und junge
Erwachsene vor, die von der Jugendhilfe, der Arbeitsförderung oder dem
Jobcenter erreicht werden bzw. den Kontakt zu den Sozialbehörden
abgebrochen haben (vgl. Papier der BAG KJS: https://jugendsozialarbeit.news/wp-
content/uploads/2019/07/2019-07-05-%C2%A7-16-h-SGB-II-und-die-
Jugendhilfe.pdf)?
Wie bewertet die Bundesregierung diesbezüglich die Schätzung des DJI?
6. Liegen der Bundesregierung Daten über die Inanspruchnahme von
Leistungen nach § 16h SGB II vor (falls ja, bitte alle verfügbaren Daten darstellen),
und falls nein, warum nicht?
7. Plant die Bundesregierung im Rahmen des Reformprozesses des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes bzw. darüber hinaus weitere Maßnahmen zur
Verbesserung der Kooperation zwischen der Jugendhilfe und dem Rechtskreis SGB II
an der Schnittstelle des § 16 h SGB II (vgl. Papier der BAG KJS: https://
jugendsozialarbeit.news/wp-content/uploads/2019/07/2019-07-05-%C2%A
7-16-h-SGB-II-und-die-Jugendhilfe.pdf)?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht (bitte ausführlich begründen)?
8. Welche empirischen Studien zu der These der sozialen Vererbung von Armut
sind der Bundesregierung bekannt, und wie bewertet die Bundesregierung
diese Studien?
9. Welche Daten liegen der Bundesregierung über die sozio-ökonomische Lage
junger Erwachsener ab 18 Jahren nach Verlassen der Kinder- und
Jugendhilfe vor (bitte jeweils auch die Veränderungen seit 2012 darstellen und nach
Austrittsalter aus der Jugendhilfemaßnahme, Alter, Geschlecht und
Bundesland aufschlüsseln)?
a) Wie viele junge Erwachsene nehmen eine Beschäftigung im
Niedriglohnsektor auf?
b) Wie viele junge Erwachsene beantragen Transferleistungen zur
Existenzsicherung?
c) Wie viele junge Erwachsene werden obdachlos?
d) Wie viele junge Erwachsene prostituieren sich, um ihren Lebensunterhalt
zu sichern?
e) Wie viele junge Erwachsene werden einschlägig straffällig (z. B.
Diebstahl, Drogenhandel), um ihren Lebensunterhalt zu sichern?
10. Wie viele der von Armut bedrohten Kinder bis einschließlich 13 Jahre
werden im Lebensverlauf zu von Armut bedrohten Jugendlichen unter 18 Jahren
(relativ und absolut, bitte auch die Veränderungen seit 2012 jährlich
darstellen)?
11. Wie viele der von Armut bedrohten Jugendlichen bis einschließlich 18 Jahre
werden im Lebensverlauf zu von Armut bedrohten jungen Erwachsenen
unter 25 Jahren (relativ und absolut, bitte auch die Veränderungen seit 2012
jährlich darstellen)?
12. Wie viele Jugendliche und junge Menschen bis 25 Jahre erhalten Leistungen
nach dem SGB II (relativ und absolut, bitte auch die Veränderungen seit 2012
jährlich darstellen)?
13. Wie viele Jugendliche und junge Menschen bis 25 Jahre, die Leistungen nach
dem SGB II beziehen bzw. bezogen, wurden durch Jobcenter sanktioniert
(bitte jeweils die Anzahl, Art und Gründe für die Sanktionierung angeben
und nach Alter, Geschlecht und Bundesland aufschlüsseln und bitte auch die
Veränderungen seit 2012 jährlich darstellen)?
14. Wie viele Jugendliche und junge Menschen bis 25 Jahre, die Leistungen nach
dem SGB II beziehen bzw. bezogen, wurden durch Jobcenter vollsanktioniert
(bitte jeweils die Gründe für die Sanktionierung angeben und nach Alter,
Geschlecht und Bundesland aufschlüsseln und bitte auch die Veränderungen
seit 2012 jährlich darstellen)?
15. Wie viele Jugendliche und junge Menschen bis 25 Jahre, verloren nach
Kenntnis der Bundesregierung infolge der Sanktionierungen durch Jobcenter
ihre Wohnung (bitte nach Alter, Geschlecht und Bundesland aufschlüsseln
und bitte auch die Veränderungen seit 2012 jährlich darstellen)?
16. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Quote der
Nichtinanspruchnahme von sozialen Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Hilfe zum
Lebensunterhalt, Grundsicherung bei Erwerbsminderung durch Jugendliche
bzw. junge Menschen bis 25 Jahre bzw. von Bedarfsgemeinschaften, in
denen Kinder, Jugendliche und junge Menschen bis 25 Jahre leben?
17. Welche Studien bzw. welche Forschungsergebnisse sind der
Bundesregierung über die Nichtinanspruchnahme von sozialen Leistungen wie
Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung bei
Erwerbsminderung durch Jugendliche bzw. junge Menschen bis 25 Jahre bzw. durch
Bedarfsgemeinschaften in denen Kinder, Jugendliche und junge Menschen bis
25 Jahre leben, bekannt, und welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung aus diesen Studienergebnissen?
18. Plant die Bundesregierung die Einführung einer bundesweiten
Wohnungslosigkeitsstatistik oder einer vergleichbaren Schätzung?
Wenn ja, werden jugendliche Wohnungslose darin gesondert erfasst?
Wenn nein, warum nicht?
19. Plant die Bundesregierung, über das Starke-Familien-Gesetz hinaus weitere
Maßnahmen zur Reduzierung der Jugendarmut zu ergreifen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht (bitte ausführlich begründen)?
Berlin, den 25. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1303906.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12396 - Jugendarmut in Deutschland
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Norbert Müller (Potsdam), Dr. Petra
Sitte, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/12396 –
Jugendarmut in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Armut in Deutschland ist nach Ansicht der Fragesteller kein Randphänomen
und im Diskurs um die noch gravierendere Kinderarmut bemüht sich seit
Jahren ein breites Bündnis aus Verbänden und Wissenschaftlerinnen bzw.
Wissenschaftlern und Politik, Antworten und Lösungen zu finden. Die
Thematisierung sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Jugendarmut als spezifisches
Phänomen finden sich jedoch weder im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD, noch im Maßnahmenkatalog der Bundesregierung.
DIE LINKE. ist bisher die einzige Fraktion im Deutschen Bundestag, die sich
diesem Thema annahm (z. B. Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
17/9284). Dabei kann beobachtet werden, dass die Armutsrisikoquoten gerade
für Jugendliche seit Jahren trotz wirtschaftlichen Aufschwungs steigen. Bei
den unter 18-Jährigen stieg sie kontinuierlich von 18,7 Prozent im Jahr 2012
auf das Rekordhoch von 20,4 Prozent im Jahr 2017 (Statistisches Bundesamt,
Mikrozensus, Sozialberichterstattung, 2017). Die Situation von Jugendlichen
und jungen Erwachsenen spielt in den öffentlichen Diskursen zumeist eine
untergeordnete bis gar keine Rolle (vgl. u. a. www.dbjr.de/artikel/
jugendarmutals-vernachlaessigtes-problem-im-oeffentlichen-und-
sozialpolitischenfachdiskurs/). Dabei sind die Zahlen gerade bei der Gruppe der jungen
Erwachsenen zwischen 18 und 24 Jahren noch alarmierender. Denn rund
1,3 Millionen Personen der Altersgruppe (21,4 Prozent) gelten als
armutsgefährdet (Statistisches Bundesamt, Fachserie 15 Reihe 3, EU-SILC 2017).
Für Jugendliche und junge Erwachsene gestaltet sich der Übergang ins
Erwachsenenleben als besondere Herausforderung, die oft mit Unsicherheiten
verbunden ist. In Armut lebende bzw. armutsgefährdete junge Menschen
erleben und äußern zusätzlich zu den „normalen“ jugendspezifischen
Herausforderungen, Benachteiligungen in der (Schul-)Bildung, bei der Suche nach
Ausbildungsplätzen und Arbeitsstellen, also jenen Bereichen, die für den Start ins
Erwachsenenleben und die weitere Lebensorientierung von elementarer
Bedeutung sind (vgl. Gille/de Rijke/Gaiser 2013. In: Ploetz (2013): Jugendarmut.
Beiträge zur Lage in Deutschland. S. 157 bis 175).
Jugendarmut ist facettenreich und weist in ihren unterschiedlichen
Ausprägungen mehrere Ungerechtigkeitsdimensionen auf. Wenn beispielsweise 75
Prozent der jungen Menschen in betreuten Wohnformen der Erziehungshilfe
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13039
19. Wahlperiode 06.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 5. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
(§§ 33, 34, 35a des Achten Buches Sozialgesetzbuch – SGB VIII) mit Beginn
der Volljährigkeit aus der Wohngruppe ausziehen müssen, während ca. 80
Prozent aller 18-Jährigen noch im Elternhaus wohnen (vgl. Monitor Jugendarmut
in Deutschland 2018, S. 4), ist nach Ansicht der Fragesteller die
Ungerechtigkeit nicht wegzureden. Die Folgen für diese sogenannten „Careleaver“ können
verheerend sein. Für einen Teil dieser jungen Menschen führt der Weg aus der
Einrichtung direkt in die Obdachlosigkeit – eine weitere Begleiterscheinung
von Jugendarmut. Laut Schätzungen des Deutschen Jugendinstituts (DJI)
betrifft dies 37 000 junge Menschen. Nach Ansicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller ist das eine nicht hinnehmbare Lage (vgl. www.dji.de/fileadmin/
user_upload/dasdji/presseinformationen/2017/20170328_pm_strassenjugendli
che_endbericht.pdf).
Die Fragestellerinnen und Fragesteller machen auf einen offensichtlichen
Widerspruch aufmerksam, der im öffentlichen Diskurs aber ebenfalls kaum eine
Rolle spielt. Die Bundesregierung hat erkannt, dass junge Menschen am
Übergang ins Erwachsenenleben Unterstützung benötigen und nach dem
Modellprogramm „Respekt“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
(BMAS) gesetzlich mit dem § 16h des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch –
SGB II (Förderung schwer zu erreichender junger Menschen) eine
Möglichkeit geschaffen, dass diese Hilfe in Abstimmung der Jobcenter mit dem
örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe auch niedrigschwellig gewährt
werden kann. Über die Lage der jungen Menschen, die buchstäblich „durch alle
Netze fallen“, ist jedoch wenig bekannt und das Ausmaß des Problems nicht
klar erfasst. So variieren die Schätzungen zu schwer erreichbaren jungen
Menschen zwischen ca. 80 000 (Tillman und Gehne 2012, vgl. Evaluation des
Bundesprogramms RESPEKT, Kapitel 2) und ca. 240 000 (Köhler und König
2016, vgl. Evaluation des Bundesprogramms RESPEKT, Kapitel 2). Ob die
geschaffene Förderungsmöglichkeiten bei der Zielgruppe ankommen, wird
nicht nur von den Fragestellerinnen und Fragestellern, sondern auch in der
Fachwelt bezweifelt (z. B.: https://jugendsozialarbeit.news/wp-content/uplo
ads/2019/07/2019-07-05-%C2%A7-16-h-SGB-II-und-die-Jugendhilfe.pdf).
Armut, Ausgrenzungserfahrungen und fehlendes Vertrauen in öffentliche
Strukturen sind nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller unter
anderem die Folge der übermäßig harten Sanktionspraxis im Rahmen des
Hartz-IV-Bezuges bei unter 25-Jährigen (vgl. www.dbjr.de/fileadmin/Publika
tionen/jupo_5-2019-armut-butterwegge.pdf, S. 11). Auch die
Kinderkommission des Deutschen Bundestages forderte vor diesem Hintergrund eine
Abschaffung der Sanktionierung von Hartz-IV-Beziehenden
(Kommissionsdrucksache 18/18).
Vor diesen Hintergründen ist die fragestellende Fraktion in Sorge, dass die
Bundesregierung das Thema Jugendarmut in Deutschland nicht ausreichend
wahrnimmt und verharmlost.
1. Welche Daten liegen der Bundesregierung über die Entwicklung der
Jugendarmut in Deutschland seit 2012 vor (bitte jeweils nach Jahren und
Bundesland aufschlüsseln)?
a) Wie hoch ist die Armutsrisikogrenze von Jugendlichen zwischen 15
und 25 Jahren (bitte für alleinstehend, Haushaltsvorstand,
Haushaltsmitglied getrennt angeben) gemessen anhand des statistischen
Armutsrisikos (60 Prozent des mediangemittelten
Nettoäquivalenzeinkommens) seit 2012 (bitte sowohl auf Datengrundlage des
Soziooekonomischen Panels – SOEP -, Mikrozensus, der Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe – EVS -) sowie der Statistik der Europäischen
Union über Einkommen und Lebensbedingungen – EU-SILC –
angeben)?
Die Armutsrisikoschwelle ist eine statistische Maßgröße für die
Einkommensverteilung. Sie liefert keine Information über individuelle Bedürftigkeit. Ihre
Höhe hängt u. a. von der zugrundeliegenden Datenbasis, der Bezugsgröße
(50 Prozent, 60 Prozent oder 70 Prozent des mittleren Einkommens) und der
Gewichtung der Haushaltsmitglieder bei der Bestimmung des
Nettoäquivalenzeinkommens ab.
Das Konzept des Armutsrisikos geht immer vom gesamten
Haushaltseinkommen aus. Das Nettoäquivalenzeinkommen bezeichnet einen fiktiven
Geldbetrag, der jedem Haushaltsmit-glied zugerechnet wird. Für einzelne
Haushaltsmitglieder bzw. bestimmte soziodemografische Gruppen werden keine
gesonderten Armutsrisikoschwellen berechnet.
Die Armutsrisikoschwellen, soweit sie derzeit in den verschiedenen
Datenquellen verfügbar sind, können der Anlage 1* entnommen werden.
b) Wie hoch ist die Armutsrisikoquote von Kindern, Jugendlichen und
jungen Erwachsenen von 1 bis 25 Jahren (bitte für alleinstehend,
Haushaltsvorstand, Haushaltsmitglied getrennt angeben) gemessen
anhand des statistischen Armutsrisikos (60 Prozent des
mediangemittelten Nettoäquivalenzeinkommens) seit 2012 (bitte sowohl auf
Datengrundlage des Soziooekonomischen Panels – SOEP -, Mikrozensus,
der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe – EVS – sowie der
Statistik der Europäischen Union über Einkommen und
Lebensbedingungen – EU-SILC – angeben)?
c) Wie hoch ist die Armutsrisikoquote von Jugendlichen von 15 bis
17 Jahren (bitte für alleinstehend, Haushaltsvorstand,
Haushaltsmitglied getrennt angeben) gemessen anhand des statistischen
Armutsrisikos (60 Prozent des mediangemittelten Nettoäquivalenzeinkommens)
seit 2012 (bitte sowohl auf Datengrundlage des Sozio-oekonomischen
Panels – SOEP -, Mikrozensus, der Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe – EVS – sowie der Statistik der Europäischen Union über
Einkommen und Lebensbedingungen – EU-SILC – angeben)?
d) Wie hoch ist die Armutsrisikoquote von Jugendlichen und jungen
Erwachsenen von 15 bis 25 Jahren (bitte für alleinstehend,
Haushaltsvorstand, Haushaltsmitglied getrennt angeben) gemessen anhand des
statistischen Armutsrisikos (60 Prozent des mediangemittelten
Nettoäquivalenzeinkommens) seit 2012 (bitte sowohl auf Datengrundlage
des Sozio-oekonomischen Panels – SOEP -, Mikrozensus, der
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe – EVS – sowie der Statistik
der Europäischen Union über Einkommen und Lebensbedingungen –
EU-SILC – angeben)?
e) Wie hoch ist die Armutsrisikoquote von jungen Erwachsenen von 18
bis 25 Jahren (bitte für alleinstehend, Haushaltsvorstand,
Haushaltsmitglied getrennt angeben) gemessen anhand des statistischen
Armutsrisikos (60 Prozent des mediangemittelten
Nettoäquivalenzeinkommens) seit 2012 (bitte sowohl auf Datengrundlage des
Soziooekonomischen Panels – SOEP -, Mikrozensus, der Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe – EVS – sowie der Statistik der Europäischen
Union über Einkommen und Lebensbedingungen – EU-SILC –
angeben)?
Die Fragen 1b bis 1e werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In der Diskussion über Armut im Jugend- und jungen Erwachsenenalter
müssen aufgrund der vielfältigen Wohn-, Einkommens- und Erwerbssituationen
von Jugendlichen und jungen Erwachsenen die heterogenen Strukturen und
Bedingungen des Aufwachsens berücksichtigt werden. Typische Einflussfaktoren
liegen in der unterschiedlichen Wohnsituation (z. B. im eigenen Haushalt, im
Elternhaus oder in einer Jugendhilfeeinrichtung), im Erwerbseinkommen, der
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13039 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Ausbildungsvergütung, den verschiedenen Unterstützungsformen durch die
Eltern (z. B. für Lebenshaltung, Miete, Urlaub, Mobilität) und nicht zuletzt auch
in der öffentlichen oder privaten Unterstützung für Ausbildung/Studium (z. B.
BAföG).
Zudem sind die meisten Jugendlichen und ein großer Anteil der jungen
Erwachsenen in Deutschland primär in Ausbildung. Sofern sie überhaupt
Einkünfte erzielen, fallen diese in der Regel nicht sehr hoch aus, weil im hiesigen
Lohn- und Gehaltssystem Erwerbstätige am Berufsbeginn weniger verdienen
als nach vielen Berufsjahren.
In Deutschland sind Eltern (bzw. Ehegatten/Lebenspartner) von
Auszubildenden in schulischer Ausbildung und Studierenden unterhaltspflichtig. Soweit
deren wirtschaftliche Situation es nicht zulässt, die angestrebte Ausbildung zu
finanzieren, erhalten die Auszubildenden bzw. die Studierenden Förderung nach
dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
Da die Armutsrisikoquote auf dem äquivalenzgewichteten Einkommen des
gesamten Haushalts basiert, hängen die Werte für im Haushalt der Eltern lebende
Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene maßgeblich vom Einkommen der
Eltern ab. Sofern junge Erwachsene im eigenen Haushalt leben, verfügen sie
aktuell überdurchschnittlich oft über ein im Vergleich zur Gesamtbevölkerung
geringes Einkommen.
Soweit Daten zu Armutsrisikoquoten in der erfragten Altersabgrenzung
vorliegen, können sie den Anlagen 2 bis 4* entnommen werden.
f) Welche sozioökonomischen Daten liegen der Bundesregierung über
Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren seit 2012 vor?
g) Welche sozioökonomischen Daten liegen der Bundesregierung über
junge Erwachsene im Alter von 18 bis 27 Jahren seit 2012 vor?
Die Fragen 1f und 1g werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen die Daten aus den einschlägig bekannten,
öffentlich zugänglichen und teilweise in dieser Anfrage genannten Studien vor.
2. Wie schätzt die Bundesregierung den Zusammenhang von materieller
Armut, Bildungsarmut und Gesundheitsrisiken bei jungen Menschen ein?
Welche entsprechend ganzheitlich angelegten Maßnahmen plant die
Bundesregierung?
Die überwiegende Mehrheit der Kinder und Jugendlichen in Deutschland
wächst heute gesund auf. Das zeigen uns die Ergebnisse aus der KiGGS-Studie
des Robert Koch-Institutes zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in
Deutschland. Und dies gilt auch für Kinder und Jugendliche aus sozial
benachteiligten Familien. So schätzen in der aktuellen Erhebung der KiGGS-Studie
95,7 Prozent aller teilnehmenden Eltern den allgemeinen Gesundheitszustand
ihrer 3- bis 17-jährigen Kinder als sehr gut oder gut ein. Dieser Anteil ist in
allen Altersgruppen höher als bei der Erhebung vor zehn Jahren. Auch in
Familien mit niedrigem Einkommen schätzen 91,5 Prozent der Eltern den
Gesundheitszustand ihres Kindes als sehr gut oder gut ein und nur 8,5 Prozent als
mittelmäßig oder schlechter.
* Von einer Drucklegung der Anlagen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/13039 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Aber es gibt auch tatsächlich weiterhin Unterschiede bei den
Gesundheitsrisiken: So sind Kinder und Jugendliche, die in sozial schlechter gestellten
Familien aufwachsen, häufiger von Übergewicht, Entwicklungsverzögerungen oder
psychischen Auffälligkeiten betroffen. Nur geringe oder keine Unterschiede
gibt es hingegen bei akuten oder chronischen Erkrankungen. Zugleich zeigen
die Daten, dass auch in einer benachteiligten Lebenslage ein positives
Familienklima und familiäre Unterstützung die Gesundheit und das
Gesundheitsverhalten der Heranwachsenden begünstigen.
Im Übrigen sieht das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der
Prävention vom 17. Juli 2015 vor allem auch Leistungen zur primären
Prävention und Gesundheitsförderung in den Lebenswelten (Kita, Schule, Kommune,
etc) vor, die insbesondere zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von
Gesundheitschancen beitragen sollen.
Untersuchungen u. a. der OECD zeigen, dass der Bildungserfolg junger
Menschen in Deutschland weiterhin stark von den materiellen Ressourcen, den
Bildungshintergründen und dem Erwerbsstatus ihrer Eltern beeinflusst wird. Die
Bundesregierung hat beispielsweise mit dem Starke-Familien-Gesetz weitere
Maßnahmen ergriffen, um Kinder und Familien mit kleinen Einkommen zu
unterstützen.
Seit 2010 unterstützt die Bundesregierung Jugendliche beim Übergang von der
Schule in Ausbildung mit der Initiative „Abschluss und Anschluss –
Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“.
Zudem hat sich die Bundesregierung mit dem ressortübergreifenden ESF-
Programm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ das Ziel gesetzt, die
individuelle Begleitung junger Menschen am Übergang von der Schule in den Beruf zu
stärken und damit zur Reduzierung von Bildungsarmut beizutragen. In der
Förderphase 2015 bis 2018 wurden knapp 60.000 junge Menschen erreicht.
Ressortübergreifende jugendpolitische Handlungsbedarfe und Maßnahmen
stehen bei der Entwicklung einer gemeinsamen Jugendstrategie der
Bundesregierung auf der Agenda. Dabei werden auch bildungs-, sozial- und
gesundheitspolitische Herausforderungen in den Blick genommen.
3. Welche sozioökonomischen Daten liegen der Bundesregierung über die
Zielgruppe der sogenannten Careleaver seit 2012 vor?
Bei der statistischen Erfassung von sozioökonomischen Daten erfolgt bislang
keine Aufschlüsselung nach der Gruppe der sogenannten „Care Leaver“.
Um bundesweit einen besseren Überblick über die Situation von Care Leavern
geben zu können und aufzuzeigen, wo und wie die Lücken in den statistischen
Erhebungen geschlossen werden müssen, fördert das Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) derzeit das Projekt Care
Leaving Statistics des Forschungsnetzwerks Erziehungshilfen.
4. Plant die Bundesregierung, im Rahmen des Reformprozesses des Kinder-
und Jugendhilfegesetzes bzw. darüber hinaus, Maßnahmen zur Stärkung
der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) und der Verbesserung der
Kooperation zwischen der Jugendhilfe und dem Rechtskreis SGB II und Drittes
Buch Sozialgesetzbuch – SGB III –, um junge Menschen am Übergang
Schule und Beruf zuverlässiger zu begleiten?
a) Welche Rolle spielen hierbei die Jugendberufsagenturen?
b) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Beteiligung der
Jugendhilfe an der Ausgestaltung von Jugendberufsagenturen?
Der Begriff „Jugendberufsagentur“ (JBA) steht als Sammelbegriff für regional
unterschiedliche Modelle der Kooperation. In dieser Kooperationsform arbeiten
die Sozialleistungsträger des Zweiten, Dritten und Achten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB II, SGB III, SGB VIII) sowie teilweise auch die Schulverwaltungen
gemeinsam an dem Ziel, junge Menschen bei ihrem Übergang von der Schule
in den Beruf zu begleiten und zu unterstützen.
Durch die rechtskreisübergreifende, abgestimmte Kooperation insbesondere
von Agenturen für Arbeit, Jobcentern und Jugendämtern in
Jugendberufsagenturen können jungen Menschen die Angebotsvielfalt der Berufswelt besser
veranschaulicht, ausbildungsfördernde Instrumente zielgerichteter angeboten und
Unterstützung im Rahmen der beruflichen und sozialen Teilhabe geleistet
werden.
Ziel der Bundesregierung ist es, die bisher erfolgreiche Arbeit der JBA am
Übergang von der Schule in den Beruf weiter zu unterstützen und auszubauen.
Bereits nach geltendem Recht sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur
Zusammenarbeit u. a. mit den Trägern von Sozialleistungen nach SGB II und
SGB III verpflichtet (§ 81 SGB VIII). Im Rahmen des Dialogprozesses
„Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ wurde intensiv
diskutiert, wie der Übergang zwischen Schule und Beruf weiter vereinfacht und
vermehrt niedrigschwellige Hilfestellung in diesem Bereich angeboten werden
kann. Auch die Stärkung der Jugendsozialarbeit war Gegenstand der
Diskussionen. Auf der Grundlage der Ergebnisse des Dialogprozesses wird das BMFSFJ
im kommenden Jahr einen Gesetzentwurf erarbeiten.
5. Welche Daten liegen der Bundesregierung über Jugendliche und junge
Erwachsene vor, die von der Jugendhilfe, der Arbeitsförderung oder dem
Jobcenter erreicht werden bzw. den Kontakt zu den Sozialbehörden
abgebrochen haben (vgl. Papier der BAG KJS: https: / / jugendsozialar
beit.news/wp-content/uploads/2019/07/2019-07-05-%C2%A7-16-h-SGB-
II-und-die-Jugendhilfe.pdf)?
Wie bewertet die Bundesregierung diesbezüglich die Schätzung des DJI?
Valide rechtskreisübergreifende Daten über die erreichte Personenanzahl in den
vielfältigen Angeboten und gesetzlichen Maßnahmen liegen der
Bundesregierung nicht vor.
Auch aus den zitierten Studien des DJI und der BAG KJS lässt sich keine
belastbare Anzahl nicht erreichter Jugendlicher und junger Erwachsener ableiten,
da sie auf Schätzungen eines kleinen, nicht repräsentativen Ausschnitts der
Jugendhilfepraxis beruhen. Auch der Bundesagentur für Arbeit (BA) liegen keine
Daten bzgl. der Größe der genannten Zielgruppe vor.
Die Bundesregierung hat sich mit dem ressortübergreifenden ESF-Programm
„JUGEND STÄRKEN im Quartier“ zum Ziel gesetzt, neben der individuellen
Begleitung junger Menschen am Übergang von der Schule in den Beruf auch
die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zwischen Jugendamt, Jobcenter
und Arbeitsagentur zu stärken und auszubauen. In der ersten Förderphase von
2015 bis 2018 sind 100 Kooperationen mit Jugendberufsagenturen entstanden,
davon 39 in Optionskommunen. „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ wird bis
Mitte 2022 fortgesetzt.
Auch das Bundesprogramm RESPEKT (bis 31. Dezember 2018) und § 16h
SGB II als Regelangebot des SGB II sind in diesem Kontext entstanden und
leisten einen Beitrag zur Verringerung von Bildungsarmut.
6. Liegen der Bundesregierung Daten über die Inanspruchnahme von
Leistungen nach § 16h SGB II vor (falls ja, bitte alle verfügbaren Daten
darstellen), und falls nein, warum nicht?
In der Förderstatistik der BA gab es im Jahresdurchschnitt 2018 insgesamt 766
Teilnehmende in Förderung schwer zu erreichender junger Menschen (§ 16h
SGB II). Im Jahresdurchschnitt 2017 waren es 263. Auch im Jahr 2019 nehmen
die Teilnahmezahlen weiter zu. Im April 2019 – dem aktuellen Berichtsmonat
mit endgültigen Daten – waren es 2.100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Weitere Ergebnisse können der Anlage 5* entnommen werden.
7. Plant die Bundesregierung im Rahmen des Reformprozesses des Kinder-
und Jugendhilfegesetzes bzw. darüber hinaus weitere Maßnahmen zur
Verbesserung der Kooperation zwischen der Jugendhilfe und dem
Rechtskreis SGB II an der Schnittstelle des § 16 h SGB II (vgl. Papier der BAG
KJS: https://jugendsozialarbeit.news/wp-content/uploads/2019/07/
2019-07-05-%C2%A7-16-h-SGB-II-und-die-Jugendhilfe.pdf)?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht (bitte ausführlich begründen)?
Es wird auf den letzten Absatz der Antwort zu Frage 4 verwiesen.
8. Welche empirischen Studien zu der These der sozialen Vererbung von
Armut sind der Bundesregierung bekannt, und wie bewertet die
Bundesregierung diese Studien?
Die Bundesregierung geht in ihren Armuts- und Reichtumsberichten (ARB)
u. a. der Frage nach, welchen Einfluss sozio-ökonomische Merkmale des
Elternhauses auf Bildungsteilnahme, Arbeitsmarkterfolg oder späteres
Einkommen haben. Hierfür beauftragt sie unabhängige Forschungsinstitute mit
Begleitgutachten.
Diese geben neben umfangreichen eigenen Datenanalysen auch einen
umfassenden Überblick über den Stand der Forschung zum Thema „Soziale
Mobilität“ und ordnen die entsprechenden Ergebnisse wissenschaftlich ein. Für den
4. ARB war dies das Gutachten des Wissenschaftszentrums Berlin (WZB) und
des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für
Arbeit (IAB): „Soziale Mobilität, Ursachen für Auf- und Abstiege“. Für den
5. ARB erstellte das Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung, Tübingen
(IAW), die Studie „Aktuelle Entwicklungen der Sozialen Mobilität und der
Dynamik von Armutsrisiken in Deutschland“. Auch in den 6. ARB werden die
Ergebnisse einer eigens beauftragten Nachfolgestudie einfließen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13039 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Wie die Bundesregierung die Ergebnisse der vorliegenden Studien bewertet, ist
u. a. Kapitel III.2 der Kurzfassung des 5. ARB zu entnehmen.
9. Welche Daten liegen der Bundesregierung über die sozio-ökonomische
Lage junger Erwachsener ab 18 Jahren nach Verlassen der Kinder- und
Jugendhilfe vor (bitte jeweils auch die Veränderungen seit 2012 darstellen
und nach Austrittsalter aus der Jugendhilfemaßnahme, Alter, Geschlecht
und Bundesland aufschlüsseln)?
a) Wie viele junge Erwachsene nehmen eine Beschäftigung im
Niedriglohnsektor auf?
b) Wie viele junge Erwachsene beantragen Transferleistungen zur
Existenzsicherung?
c) Wie viele junge Erwachsene werden obdachlos?
d) Wie viele junge Erwachsene prostituieren sich, um ihren
Lebensunterhalt zu sichern?
e) Wie viele junge Erwachsene werden einschlägig straffällig (z. B.
Diebstahl, Drogenhandel), um ihren Lebensunterhalt zu sichern?
Die Fragen 9a bis 9e werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
10. Wie viele der von Armut bedrohten Kinder bis einschließlich 13 Jahre
werden im Lebensverlauf zu von Armut bedrohten Jugendlichen unter
18 Jahren (relativ und absolut, bitte auch die Veränderungen seit 2012
jährlich darstellen)?
11. Wie viele der von Armut bedrohten Jugendlichen bis einschließlich
18 Jahre werden im Lebensverlauf zu von Armut bedrohten jungen
Erwachsenen unter 25 Jahren (relativ und absolut, bitte auch die
Veränderungen seit 2012 jährlich darstellen)?
Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine statistisch belegten Erkenntnisse vor.
12. Wie viele Jugendliche und junge Menschen bis 25 Jahre erhalten
Leistungen nach dem SGB II (relativ und absolut, bitte auch die Veränderungen
seit 2012 jährlich darstellen)?
In der Grundsicherungsstatistik der BA gab es im Jahresdurchschnitt 2018
insgesamt 2,42 Millionen leistungsberechtigte junge Menschen unter 25 Jahren im
Rechtskreis des SGB II. Darunter waren 768.000 erwerbsfähige
Leistungsberechtigte und 1,61 Millionen nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Bei den
nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten handelt es sich vor allem um
Kinder unter 15 Jahren. Ihr Anteil an dieser Gruppe beläuft sich auf etwa 95
Prozent. Weitere Ergebnisse können den Anlagen 6a und 6b* entnommen werden.
* Von einer Drucklegung der Anlagen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/13039 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
13. Wie viele Jugendliche und junge Menschen bis 25 Jahre, die Leistungen
nach dem SGB II beziehen bzw. bezogen, wurden durch Jobcenter
sanktioniert (bitte jeweils die Anzahl, Art und Gründe für die Sanktionierung
angeben und nach Alter, Geschlecht und Bundesland aufschlüsseln und
bitte auch die Veränderungen seit 2012 jährlich darstellen)?
14. Wie viele Jugendliche und junge Menschen bis 25 Jahre, die Leistungen
nach dem SGB II beziehen bzw. bezogen, wurden durch Jobcenter
vollsanktioniert (bitte jeweils die Gründe für die Sanktionierung angeben und
nach Alter, Geschlecht und Bundesland aufschlüsseln und bitte auch die
Veränderungen seit 2012 jährlich darstellen)?
15. Wie viele Jugendliche und junge Menschen bis 25 Jahre, verloren nach
Kenntnis der Bundesregierung infolge der Sanktionierungen durch
Jobcenter ihre Wohnung (bitte nach Alter, Geschlecht und Bundesland
aufschlüsseln und bitte auch die Veränderungen seit 2012 jährlich
darstellen)?
Die Fragen 13 bis 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Jahresdurchschnitt 2018 gab es 30.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte
unter 25 Jahren mit mindestens einer Sanktion, darunter waren 3.300
vollsanktionierte Personen. Zur Frage, ob und wie viele Personen infolge einer Sanktion
ihre Wohnung verloren haben, liegen der BA keine Informationen vor. Weitere
Ergebnisse können den Anlagen 7a und 7b* entnommen werden.
Differenzierte Auswertungen nach Sanktionsgründen liegen nur für neu
festgestellte Sanktionen (Fälle) und nicht auf Personenebene vor, dementsprechend
ist eine Einschränkung nach Alter nicht möglich. Auf der Internetseite statis-
tik.arbeitsagentur.de werden unter der Auswahl „Statistik nach Themen –
Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) – Sanktionen / Widersprüche und
Klagen – Sanktionen Deutschland, West/Ost und Länder (Zeitreihe Monats-
und Jahreszahlen ab 2007)“ in Tabelle 2 die neu festgestellten Sanktionen
gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach Sanktionsgründen
dargestellt.
16. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Quote der
Nichtinanspruchnahme von sozialen Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Hilfe
zum Lebensunterhalt, Grundsicherung bei Erwerbsminderung durch
Jugendliche bzw. junge Menschen bis 25 Jahre bzw. von
Bedarfsgemeinschaften, in denen Kinder, Jugendliche und junge Menschen bis 25 Jahre
leben?
17. Welche Studien bzw. welche Forschungsergebnisse sind der
Bundesregierung über die Nichtinanspruchnahme von sozialen Leistungen wie
Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung bei
Erwerbsminderung durch Jugendliche bzw. junge Menschen bis 25 Jahre
bzw. durch Bedarfsgemeinschaften in denen Kinder, Jugendliche und
junge Menschen bis 25 Jahre leben, bekannt, und welche Schlussfolgerungen
zieht die Bundesregierung aus diesen Studienergebnissen?
Die Fragen 16 bis 17 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Wenn sich Personen mit Unterstützungsbedarf nicht bei den entsprechenden
Behörden melden, können sie in den entsprechenden Statistiken nicht erfasst
* Von einer Drucklegung der Anlagen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/13039 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
werden. Zudem kann nicht geprüft werden, ob ein potentieller Anspruch auf
diese Sozialleistungen besteht. Es liegen der Bundesregierung auch keine
Modellrechnungen über die Nichtinanspruchnahme der in der Frage genannten
Leistungen speziell für die Gruppe Jugendlicher bzw. junger Menschen bis
25 Jahre vor.
Die Studie „Benefit underreporting in survey data and its consequences for
measuring non-take-up: new evidence from linked administrative and survey
data“ von Bruckmeier, Riphahn und Wiemers (IAB-Discussion Paper, 06/2019)
schätzt die Quoten der Nichtinanspruchnahme unter Alleinerziehenden und für
Paare mit Kindern. Bei der Interpretation der Ergebnisse ist grundsätzlich zu
beachten, dass es sich um Schätzungen handelt, die auf Befragungsdaten
basieren. Der prinzipielle Anspruch auf diese Leistungen kann dort nicht adäquat
erfasst werden. Er wird auf Grundlage von Angaben der Befragten in einer
Stichprobenerhebung und auf Basis eines mit vielen Annahmen behafteten
Simulationsmodells geschätzt.
Hierauf weist auch der „Bericht über die Weiterentwicklung der für die
Ermittlung von Regelbedarfen anzuwendenden Methodik“, S. 16 f. hin (siehe
Bundestagsdrucksache 17/14282). Die Ergebnisse unterliegen somit nicht nur den
üblichen zufallsbedingten Schwankungen bei Auswertung von Stichproben,
sondern sind auch noch darüber hinaus von hoher Unsicherheit gekennzeichnet.
18. Plant die Bundesregierung die Einführung einer bundesweiten
Wohnungslo sigkeitsstatistik oder einer vergleichbaren Schätzung?
Wenn ja, werden jugendliche Wohnungslose darin gesondert erfasst?
Wenn nein, warum nicht?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im Juli 2019 einen
Referentenentwurf zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung
einschließlich einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen vorgelegt,
der sich momentan in der Ressortabstimmung befindet. Der Gesetzentwurf ist
auf der Homepage des BMAS abrufbar. Nach dem Entwurf ist vorgesehen, dass
in der statistischen Befragung das Alter als Erhebungsmerkmal erfasst wird; die
Wohnungslosigkeit von Jugendlichen wird daher erfasst.
19. Plant die Bundesregierung, über das Starke-Familien-Gesetz hinaus
weitere Maßnahmen zur Reduzierung der Jugendarmut zu ergreifen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht (bitte ausführlich begründen)?
Die Familienpolitik ist darauf gerichtet, Familien so zu unterstützen und zu
stärken, dass alle Kinder und Jugendliche – unabhängig von ihrer sozialen
Herkunft – gute Chancen zum Aufwachsen haben. Ein zentrales Anliegen ist die
Bekämpfung von Kinder- und Jugendarmut bzw. Familienarmut.
Neben der Stärkung der Erwerbstätigkeit der Eltern als nachhaltigster Schutz
vor Familienarmut werden finanzielle Familienleistungen gezielt verbessert.
Die Bundesregierung unterstützt in dieser Legislaturperiode besonders
Familien mit kleinen Einkommen. Mit dem Starke-Familien-Gesetz wird der Alltag
von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit kleinen Einkommen leichter:
der Kinderzuschlag wurde neu gestaltet sowie die Leistungen des Bildungs-
und Teilhabepakets für Kinder und Jugendliche verbessert. Die Verbesserungen
des Kinderzuschlags treten in zwei Schritten zum 1. Juli 2019 und zum
1. Januar 2020 in Kraft. Ab 2021 wird die Höhe des Kinderzuschlags
entsprechend des Existenzminimumberichts dynamisiert und sichert künftig
zusammen mit dem Kindergeld und den Bildungs- und Teilhabeleistungen die
Existenzgrundlage eines Kindes. Aktuell geht es darum, die Verbesserungen des
Starke-Familien-Gesetzes bekannter zu machen. Gemeinsam mit der für den
Kinderzuschlag zuständigen Familienkasse wird die Informationsarbeit
verstärkt.
Um allen Familien gute Rahmenbedingungen zu eröffnen, gibt es weitere
Maßnahmen und Leistungen wie das Kindergeld, steuerliche Kinderfreibeträge
sowie die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern in der gesetzlichen
Krankenversicherung. Eltern werden durch Familienleistungen dabei unterstützt, die
Kosten zu tragen, die ihnen durch ihre Kinder entstehen. Zum 1. Juli 2019
wurde das Kindergeld um 10 Euro pro Kind und Monat erhöht (1. und 2. Kind:
204 Euro; 3. Kind: 210 Euro; 4. und weitere Kinder: 235 Euro) und soll um
weitere 15 Euro zu Beginn des Jahres 2021 steigen.
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Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
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