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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Geplante Infrastrukturmaßnahmen am Flughafen BER
(insgesamt 13 Einzelfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Datum
03.09.2019
Antwortdauer
18 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
ThemenVerkehr & Infrastruktur
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1244516.08.2019
Geplante Infrastrukturmaßnahmen am Flughafen BER
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12445
19. Wahlperiode 16.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christoph Meyer, Christian Dürr, Renata Alt, Jens Beeck,
Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marcus Faber, Otto Fricke,
Katrin Helling-Plahr, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Dr. Christian Jung,
Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Oliver Luksic,
Alexander Müller, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly,
Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Geplante Infrastrukturmaßnahmen am Flughafen BER
Wenn der Flughafen Berlin Brandenburg (BER) im Oktober 2020 eröffnet
(Stand: Juni 2019), erhöht sich das Verkehrsaufkommen in der Region
schlagartig. Mehrere Experten warnen bereits vor einem Verkehrskollaps auf dem
südlichen und östlichen Berliner Ring sowie der gesamten Region Dahme-Spree. Die
IHK Cottbus hat Anfang 2019 in einer Engpassanalyse untersucht, wie sich der
eröffnete BER auf Verkehr und Bevölkerungszuwächse in der Region auswirkt
(www.cottbus.ihk.de/blob/cbihk24/standortpolitik/Infrastruktur/fallback1415881
135521/4318124/cd31ef1b12b7ee6b51825eb8bb99831f/Verkehrsanalyse--kurz--
data.pdf). Darin heißt es unter anderem, dass die Autobahn 100/113 sowie
entsprechende Ausweichrouten bereits heute stark ausgelastet sind.
Der Bund hält aktuell 26 Prozent an der Flughafen Berlin Brandenburg
GmbH (FBB; www.berlin-airport.de/de/unternehmen/ueber-uns/unternehmens
organisation/beteiligungsstruktur/index.php). Die Bundesregierung stellt zwei
Mitglieder des Aufsichtsrates und hat hierüber die Möglichkeit, entsprechende
Infrastrukturprojekte zu begleiten. Dem Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur obliegen die Rahmenplanungen für Infrastrukturmaßnahmen.
Spätestens Anfang des Jahre 2021 steht mit „Die Autobahn GmbH des Bundes“
ein bundeseigenes Unternehmen zur integrierten Projektentwicklung und -
realisierung zur Verfügung.
Maßgeblich für die Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen der Verkehrsträger
Straße und Schiene sind der Bundesverkehrswegeplan sowie der
Investitionsrahmenplan. Auch hier ist das Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur für Konzeption, Projektauswahl und Finanzierung federführend
verantwortlich.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie bewertet die Bundesregierung die gegenwärtige Infrastrukturanbindung
an den Flughafen Berlin-Schönefeld durch den Individualverkehr sowie
durch den öffentlichen Nahverkehr?
2. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem ersten
Eröffnungstermin Juni 2006 ergriffen, um die künftige Verkehrssituation am BER zu
verbessern?
3. Sieht die Bundesregierung besonderen Handlungsbedarf für die Infrastruktur
am BER?
Wenn ja, hat sie das im Bundesverkehrswegeplan entsprechend als
Vordringlichen Bedarf abgebildet?
4. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Aussage in der Engpass-
Analyse der IHK Cottbus bei, wonach die entsprechenden
Autobahnverbindungen A 100 sowie A 113 nur noch beschränkt ausbaufähig sind (www.
cottbus.ihk.de/standortpolitik/Infrastruktur/Flughafen_Berlin_Brandenburg_
BER/ihk-verkehrs--und-engpassanalyse-ber/4317618)?
a) Ist der Bundesregierung eine Angebotserweiterung der Deutschen Bahn
AG sowie der Tochtergesellschaft Berliner S-Bahn zum BER bekannt?
b) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob die Dresdner Bahn im
Dezember 2025 planmäßig fertiggestellt wird und wie sich das auf den
Individualverkehr zum und vom BER auswirkt (www.tagesspiegel.de/
berlin/berliner-sueden-bauarbeiten-fuer-dresdner-bahn-haben-begonnen/
23952628.html)?
c) Sind der Bundesregierung Pläne weiterer Eisenbahnverkehrsunternehmen
bekannt, die beabsichtigen, den BER als Ziel anzufahren, und wenn ja,
wie bewertet sie diese Vorhaben?
d) Liegen der Bundesregierung Pläne vor, wonach die von den Berliner
Verkehrsbetrieben (BVG) unterhaltene U-Bahnlinie 7, Endstation Rudow, bis
zum Flughafen BER verlängert werden soll, und wie positioniert sich die
Bundesregierung zu einem solchen Vorhaben?
e) Wie bewertet die Bundesregierung die Inbetriebnahme einer BER-
Busstation, die für zusätzlichen Verkehr auf Autobahnen und
Umgehungsstraßen sorgen wird?
5. Wie bewertet die Bundesregierung aus verkehrspolitischer Sicht nach
Schließung des Flughafens Tegel die Zentrierung des Verkehrs am Flughafen
BER?
6. Wie bewertet die Bundesregierung die Verkehrsentwicklung hinsichtlich der
Verkehrssituation in der Metropolregion Berlin insgesamt?
7. Wie bewertet die Bundesregierung die Parkplatzsituation am Flughafen BER
vor dem Hintergrund, dass laut FBB ab 2020 rund 22 000 Parkplätze für
Passagiere und Beschäftigte am BER zur Verfügung stehen und etwa nur
2 600 Kurzzeitparkplätze geschaffen werden sollen (www.maz-online.de/
Lokales/Dahme-Spreewald/Verkehr-Infrastruktur-am-Flughafen-BER)?
a) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob auf dem Areal
des BER Reserveflächen für weitere Parkplätze vorgesehen sind, sollte
das Passagieraufkommen im Jahr 2040 bei 58 Millionen liegen (www.
tagesspiegel.de/berlin/hauptstadtflughafen-ber-soll-in-fuenf-
etappenausgebaut-werden/20244636.html)?
b) Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, dass Car-Sharing-
Spots am BER das Indiviual-KfZ-Aufkommen verringern?
c) Liegen der Bundesregierung Vertragsdaten über den Nutzungszeitraum
der Parkflächen durch den Volkswagen-Konzern vor (www.spiegel.de/
wirtschaft/flughafen-ber-ist-jetzt-ein-parkplatz-fuer-volkswagen-a-1222
703.html), und ist nach Kenntnis der Bundesregierung vertraglich
sichergestellt, dass die Flächennutzung mit Eröffnung des BER beendet wird?
d) Wie viele Stellplätze für Elektroautos sind nach Kenntnis der
Bundesregierung am BER vorgesehen?
e) Wird es auf dem Gelände des Flughafens BER nach Kenntnis der
Bundesregierung eine für Individualverkehr frei zugängliche
Wasserstofftankstelle geben, und wenn nein, wie bewertet die Bundesregierung
diesen Umstand vor dem Hintergrund eines nach Ansicht der Fragesteller
notwendigen, offenen Technologiemix?
8. Welchen Stellenwert im Verkehrskonzept für den BER räumt die
Bundesregierung dem Taxiverkehr aus der Hauptstadt ein?
9. Welche Regelungen für Taxiverkehre aus dem Land Berlin sind nach
Kenntnis der Bundesregierung am Flughafen BER vorgesehen, und wie bewertet
die Bundesregierung diese?
10. Wie schätzt die Bundesregierung die Gewerbeansiedlung im Umfeld des
BER ein, und welche Vorkehrungen werden seitens der FBB nach Kenntnis
der Bundesregierung getroffen, um den Unternehmern vor Ort einen
entsprechenden infrastrukturellen Standard anzubieten?
11. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wonach bestimmte
Unternehmungen auf Grundlage der entsprechenden zu erwartenden
Verkehrssituation ihre Standortentscheidung für den BER zurückgezogen haben?
12. Welche Möglichkeiten ergeben sich nach Ansicht der Bundesregierung, auf
digitale Werkzeuge zur smarten Verkehrslenkung im Umfeld des BER
zurückzugreifen?
a) In welcher Hinsicht wurden die Möglichkeiten digitaler Verkehrslenkung
bei den Planungen zur Ausgestaltung der Infrastruktur am BER sowie in
seinem Umfeld und auf den Zubringerrouten berücksichtigt?
b) Welche Elemente digitaler Verkehrslenkung im Hinblick auf die
Verkehrsträger Schiene und Straße sollen am BER sowie in seinem Umfeld
zum Einsatz kommen?
13. Wie schätzt die Bundesregierung die Chancen ein, die asphaltierten Flächen
am BER bis zu dessen Eröffnung zu Testzwecken für autonomes Fahren oder
die Erprobung von Flugtaxis bereitzustellen?
Berlin, den 31. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1297003.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12445 - Geplante Infrastrukturmaßnahmen am Flughafen BER
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christoph Meyer, Christian Dürr,
Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/12445 –
Geplante Infrastrukturmaßnahmen am Flughafen BER
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Wenn der Flughafen Berlin Brandenburg (BER) im Oktober 2020 eröffnet
(Stand: Juni 2019), erhöht sich das Verkehrsaufkommen in der Region
schlagartig. Mehrere Experten warnen bereits vor einem Verkehrskollaps auf dem
südlichen und östlichen Berliner Ring sowie der gesamten Region Dahme-
Spree. Die IHK Cottbus hat Anfang 2019 in einer Engpassanalyse untersucht,
wie sich der eröffnete BER auf Verkehr und Bevölkerungszuwächse in der
Region auswirkt (www.cottbus.ihk.de/blob/cbihk24/standortpolitik/Infrastruktur/
fallback1415881%20135521/4318124/cd31ef1b12b7ee6b51825eb8bb99831f/
Verkehrsanalyse--kurz--data.pdf). Darin heißt es unter anderem, dass die
Autobahn 100/113 sowie entsprechende Ausweichrouten bereits heute stark
ausgelastet sind.
Der Bund hält aktuell 26 Prozent an der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
(FBB; www.berlin-airport.de/de/unternehmen/ueber-uns/unternehmensorgani
sation/beteiligungsstruktur/index.php). Die Bundesregierung stellt zwei
Mitglieder des Aufsichtsrates und hat hierüber die Möglichkeit, entsprechende
Infrastrukturprojekte zu begleiten. Dem Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur obliegen die Rahmenplanungen für
Infrastrukturmaßnahmen. Spätestens Anfang des Jahre 2021 steht mit „Die Autobahn GmbH des
Bundes“ ein bundeseigenes Unternehmen zur integrierten Projektentwicklung
und -realisierung zur Verfügung.
Maßgeblich für die Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen der
Verkehrsträger Straße und Schiene sind der Bundesverkehrswegeplan sowie der
Investitionsrahmenplan. Auch hier ist das Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur für Konzeption, Projektauswahl und Finanzierung
federführend verantwortlich.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12970
19. Wahlperiode 03.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 29. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die gegenwärtige
Infrastrukturanbindung an den Flughafen Berlin-Schönefeld durch den Individualverkehr
sowie durch den öffentlichen Nahverkehr?
Die Bundesfernstraßenanbindung an den Flughafen Berlin-Schönefeld erfüllt
die Anforderungen an den Bedarf. Für die Anbindung durch den öffentlichen
Nahverkehr liegt die Zuständigkeit bei den Ländern Berlin und Brandenburg.
2. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem ersten
Eröffnungstermin Juni 2006 ergriffen, um die künftige Verkehrssituation am BER zu
verbessern?
Für die Bundesfernstraßenanbindung des BER erforderlichen, im Bedarfsplan
für die Bundesfernstraßen 2004 enthaltenen Neu- und Ausbaumaßnahmen im
Zuge der A 113 (nördl. AK Schönefeld– AD Neukölln), B 96 (A 10 –
Landesgrenze BB/BE) und B 96a (Schönefeld–Mahlow) sind in den Jahren 2006–
2008 in Betrieb genommen worden. Außerdem wurde auf dem Berliner
Stadtgebiet im Sommer 2013 der vierstreifige Lückenschluss im Zuge des
Kirchhainer Damms (B 96) und die Ertüchtigung der B 96a (Landesgrenze
Brandenburg/Berlin–Adlergestell) fertiggestellt.
Zudem hat der Bund die „innere Erschließung“ (Straßen von der A-113-
Anschlussstelle zum Flughafen und zur Erschließung des Terminals) mit rund
74 Mio. Euro Bundesmitteln unterstützt.
Mit der Fertigstellung der Schienenanbindungen zum Flughafen BER Ende
Oktober 2011 wurde eine vollwertige Anbindung für Fern-, Regional- und S-
Bahnverkehr geschaffen.
3. Sieht die Bundesregierung besonderen Handlungsbedarf für die
Infrastruktur am BER?
Wenn ja, hat sie das im Bundesverkehrswegeplan entsprechend als
Vordringlichen Bedarf abgebildet?
Über die bereits realisierten Maßnahmen hinaus hat der Gesetzgeber mit dem
aktuellen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 im unmittelbaren
Flughafenumfeld keinen weiteren vordringlichen Bedarf ausgewiesen. Auch für den
aktuellen Bedarfsplan für die Bundesschienenwege 2016 ergaben die letzten
Untersuchungen keinen Bedarf für weitere Infrastrukturmaßnahmen.
4. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Aussage in der
Engpass-Analyse der IHK Cottbus bei, wonach die entsprechenden
Autobahnverbindungen A 100 sowie A 113 nur noch beschränkt ausbaufähig
sind (www.cottbus.ihk.de/standortpolitik/Infrastruktur/Flughafen_Ber
lin_Brandenburg_BER/ihk-verkehrs--und-engpassanalyse-ber/4317618)?
Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 enthält die zweiteilige A 100-
Neubauverlängerung vom AD Neukölln bis zur Storkower Straße (16. und
17. Bauabschnitt) als laufendes und fest disponiertes Vorhaben. Diese zwischen
dem AD Neukölln und der AS Am Treptower Park in Bau befindliche
Verlängerung der Stadtautobahn ist auch dazu geeignet, A113-Verkehre von und
zum Flughafen BER im Berliner Stadtgebiet aufzunehmen.
a) Ist der Bundesregierung eine Angebotserweiterung der Deutschen
Bahn AG sowie der Tochtergesellschaft Berliner S-Bahn zum BER
bekannt?
c) Sind der Bundesregierung Pläne weiterer
Eisenbahnverkehrsunternehmen bekannt, die beabsichtigen, den BER als Ziel anzufahren, und
wenn ja, wie bewertet sie diese Vorhaben?
Die Fragen 4a und 4c werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Deutsche Bahn AG (DB) teilte hierzu mit, dass die DB Regio und S-Bahn
Berlin ihre Leistungen im Rahmen von Bestellungen der Länder Berlin und
Brandenburg erbringen. Zum Flughafen BER ist bis zur Fertigstellung der
Dresdner Bahn (erste Betriebsstufe) ein FlughafenExpress im 30 Minutentakt
mit dem Laufweg Berlin Hbf – Berlin Gesundbrunnen – Berlin Ostkreuz –
Flughafen BER vorgesehen. Nach Inbetriebnahme der Dresdner Bahn (zweite
Betriebsstufe) verkehrt der FlughafenExpress im 15 Minutentakt von Berlin
Hbf über Berlin Südkreuz zum Flughafen BER.Weiterhin werden künftig in der
ersten Betriebsstufe eine stündlich verkehrende RB-Linie sowie eine stündlich
verkehrende RE-Linie, die von einem anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen
betrieben wird, den Flughafen BER über Berlin Ostkreuz mit dem Berliner Hbf
verbinden. Zusätzlich ist eine stündliche RB-Linie von Königs Wusterhausen
über den Flughafen BER nach Potsdam geplant.
In der zweiten Betriebsstufe erfolgt die Anbindung des Flughafens BER –
neben dem im 15 Minutentakt verkehrenden FlughafenExpress – durch zwei
stündlich verkehrende RB-Linien über Berlin Ostkreuz (weiter Richtung Berlin
Lichtenberg) und eine stündlich verkehrende Linie von Cottbus über den
Flughafen BER und Berlin Südkreuz nach Berlin Hbf. Die bereits in der ersten
Betriebsstufe geplante Linie von Königs Wusterhausen über den Flughafen BER
nach Potsdam ist auch in der zweiten Betriebsstufe enthalten.
Die S9 und die S45 werden im Wechsel den Flughafen BER anbinden. In der
Überlagerung der beiden Linien ergibt sich ein 10-Minuten-Takt. Ab 2024 ist
vorgesehen, zusätzlich die S85 nach Flughafen Schönefeld alt zu leiten.
b) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob die Dresdner Bahn
im Dezember 2025 planmäßig fertiggestellt wird und wie sich das auf
den Individualverkehr zum und vom BER auswirkt (www.tagesspie
gel.de/berlin/berliner-sueden-bauarbeiten-fuer-dresdner-bahn-
habenbegonnen/23952628.html)?
Die DB AG plant weiterhin eine Inbetriebnahme der Dresdner Bahn zum
Fahrplanwechsel im Dezember 2025. Dies wird nach Einschätzung der
Bundesregierung zu einer Verlagerung des Individualverkehrs auf den
Schienenpersonennahverkehr führen.
d) Liegen der Bundesregierung Pläne vor, wonach die von den Berliner
Verkehrsbetrieben (BVG) unterhaltene U-Bahnlinie 7, Endstation
Rudow, bis zum Flughafen BER verlängert werden soll, und wie
positioniert sich die Bundesregierung zu einem solchen Vorhaben?
Die Verlängerung der U-Bahnlinie 7 der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zum
Flughafen BER unterliegt der Zuständigkeit der betroffenen Länder. Die
Bundesregierung hat hierzu keine eigenen Erkenntnisse.
e) Wie bewertet die Bundesregierung die Inbetriebnahme einer BER-
Busstation, die für zusätzlichen Verkehr auf Autobahnen und
Umgehungsstraßen sorgen wird?
Die Bundesregierung hat hierzu keine eigenen Erkenntnisse.
5. Wie bewertet die Bundesregierung aus verkehrspolitischer Sicht nach
Schließung des Flughafens Tegel die Zentrierung des Verkehrs am
Flughafen BER?
Die A 100 und A 113 werden künftig bisher auf den Flughafen Tegel
ausgerichtete Individualverkehre aufnehmen.
Ferner verfügt der Flughafen BER über einen unmittelbaren Bahnanschluss.
Der Bund hat damit die nötige Infrastruktur für eine gute Erreichbarkeit des
Flughafen BER geschaffen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2
verwiesen.
6. Wie bewertet die Bundesregierung die Verkehrsentwicklung hinsichtlich
der Verkehrssituation in der Metropolregion Berlin insgesamt?
Bei in den vergangenen Jahren insgesamt zunehmendem Verkehrsaufkommen
auf den Bundesfernstraßen in der Metropolregion Berlin entwickeln sich die
Verkehrsstärken abschnittsweise unterschiedlich. Insbesondere die auf Berlin
zulaufenden Bundesautobahnen und der Berliner Ring (A 10) haben ein
höheres Verkehrsaufkommen.
Die in der Antwort zu Frage 2 erläuterten und bereits realisierten
Bundesfernstraßenprojekte tragen der sich entwickelnden Verkehrssituation in der
Metropolregion Berlin Rechnung. Weitere Verbesserungen sind insbesondere durch
den Abschluss der derzeit laufenden Erweiterungsaktivitäten am Berliner
Südring (A 10, AD Nuthetal – AD Potsdam; achtstreifige Erweiterung mit
Fertigstellungsziel 2020) und am Berliner Nordring (AD Havelland – AD Barnim;
sechsstreifige Erweiterung mit Fertigstellungsziel 2022) zu erwarten.
Bezüglich der Schienenanbindung wird auf die Antworten zu den Fragen 2
und 4a verwiesen.
7. Wie bewertet die Bundesregierung die Parkplatzsituation am Flughafen
BER vor dem Hintergrund, dass laut FBB ab 2020 rund 22 000
Parkplätze für Passagiere und Beschäftigte am BER zur Verfügung stehen und
etwa nur 2 600 Kurzzeitparkplätze geschaffen werden sollen (www.maz-
online.de/Lokales/Dahme-Spreewald/Verkehr-Infrastruktur-am-Flugha
fen-BER)?
a) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob auf dem
Areal des BER Reserveflächen für weitere Parkplätze vorgesehen
sind, sollte das Passagieraufkommen im Jahr 2040 bei 58 Millionen
liegen (www.tagesspiegel.de/berlin/hauptstadtflughafen-ber-soll-
infuenf-etappen-ausgebaut-werden/20244636.html)?
Die Vorhabenträgerin, die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB), teilte
hierzu mit, dass die Anzahl der Parkplätze bedarfsgerecht an das
Passagieraufkommen angepasst wird. Der Masterplan BER 2040 der FBB halte
entsprechende Flächen vor.
b) Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, dass Car-
Sharing-Spots am BER das Indiviual-KfZ-Aufkommen verringern?
Die FBB teilte hierzu mit, dass am BER entsprechend ausreichend
Carsharingplätze vorgehalten werden.
c) Liegen der Bundesregierung Vertragsdaten über den
Nutzungszeitraum der Parkflächen durch den Volkswagen-Konzern vor (www.spie
gel.de/wirtschaft/flughafen-ber-ist-jetzt-ein-parkplatz-fuer-volkswa
gen-a-1222703.html), und ist nach Kenntnis der Bundesregierung
vertraglich sichergestellt, dass die Flächennutzung mit Eröffnung des
BER beendet wird?
Die FBB teilte hierzu mit, dass der Vertrag mit dem Volkswagen-Konzern
beendet ist.
d) Wie viele Stellplätze für Elektroautos sind nach Kenntnis der
Bundesregierung am BER vorgesehen?
Die FBB teilte hierzu mit, dass in den Parkhäusern in der ersten Stufe
Ladesäulen an ca. 20 Stellplätzen vorgesehen sind.
e) Wird es auf dem Gelände des Flughafens BER nach Kenntnis der
Bundesregierung eine für Individualverkehr frei zugängliche
Wasserstofftankstelle geben, und wenn nein, wie bewertet die
Bundesregierung diesen Umstand vor dem Hintergrund eines nach Ansicht der
Fragesteller notwendigen, offenen Technologiemix?
Die Bundesregierung hat im Nationalen Innovationsprogramm Wasserstoff-
und Brennstoffzellentechnologie (NIP) eine öffentlich zugängliche
Wasserstofftankstelle am Flughafen BER gefördert. Die Tankinfrastruktur ist bereits
errichtet worden.
8. Welchen Stellenwert im Verkehrskonzept für den BER räumt die
Bundesregierung dem Taxiverkehr aus der Hauptstadt ein?
9. Welche Regelungen für Taxiverkehre aus dem Land Berlin sind nach
Kenntnis der Bundesregierung am Flughafen BER vorgesehen, und wie
bewertet die Bundesregierung diese?
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für den Vollzug der personenbeförderungsrechtlichen Vorschriften für den
Verkehr mit Taxen sind die Länder zuständig. Der Bundesregierung liegen daher
keine eigenen Informationen vor.
10. Wie schätzt die Bundesregierung die Gewerbeansiedlung im Umfeld des
BER ein, und welche Vorkehrungen werden seitens der FBB nach
Kenntnis der Bundesregierung getroffen, um den Unternehmern vor Ort einen
entsprechenden infrastrukturellen Standard anzubieten?
Die Bundesregierung begrüßt, dass sich derzeit im Umfeld des Flughafen BER
zahlreiche Unternehmen ansiedeln. Eine wesentliche Voraussetzung hierfür
sind gute infrastrukturelle Voraussetzungen und Standards am Standort
Schönefeld.
Im Rahmen der Masterplanung BER 2040 der FBB zum bedarfsgerechten
Ausbau des Flughafen BER ist auch die landseitige Immobilienentwicklung
beabsichtigt.
11. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wonach bestimmte
Unternehmungen auf Grundlage der entsprechenden zu erwartenden
Verkehrssituation ihre Standortentscheidung für den BER zurückgezogen haben?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.
12. Welche Möglichkeiten ergeben sich nach Ansicht der Bundesregierung,
auf digitale Werkzeuge zur smarten Verkehrslenkung im Umfeld des BER
zurückzugreifen?
a) In welcher Hinsicht wurden die Möglichkeiten digitaler
Verkehrslenkung bei den Planungen zur Ausgestaltung der Infrastruktur am
BER sowie in seinem Umfeld und auf den Zubringerrouten
berücksichtigt?
b) Welche Elemente digitaler Verkehrslenkung im Hinblick auf die
Verkehrsträger Schiene und Straße sollen am BER sowie in seinem
Umfeld zum Einsatz kommen?
Die Bundesfernstraßenanbindung des Flughafens BER umfasst ein
verkehrsabhängiges dynamisches Wegweisungssystem. Diese straßenseitig flexibel
anzeigbaren Informationen sind geeignet, in das von den Ländern Berlin und
Brandenburg verfolgte verkehrsträgerübergreifende AIRPORT-
Verkehrsinformationssystem (AIRVIS) eingebunden zu werden. Die individuelle
Routenwahl wird somit durch kollektive aktuelle Verkehrsinformationen
unterstützt.
Ferner wird nach Angaben der DB AG der Streckenabschnitt Schönefeld –
Flughafen BER voraussichtlich im Rahmen des netzweiten Flächenrollouts
ETCS („Digitale Schiene“) mit digitaler Leit- und Sicherungstechnik
ausgerüstet.
13. Wie schätzt die Bundesregierung die Chancen ein, die asphaltierten
Flächen am BER bis zu dessen Eröffnung zu Testzwecken für autonomes
Fahren oder die Erprobung von Flugtaxis bereitzustellen?
Die Bereitstellung von asphaltierten Flächen am BER bis zu dessen Eröffnung
zu Testzwecken für autonomes Fahren oder die Erprobung von Flugtaxis liegt
zunächst in der Entscheidung des Flughafenbetreibers.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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