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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Wirtschaftliche Lage der Fraunhofer-Institute
Diese Kleine Anfrage von DIE LINKE an Bundesministerium für Bildung und Forschung gehört zur 19. Wahlperiode und hat den Stand „Beantwortet“.
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Datum
04.09.2019
Antwortdauer
16 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
ThemenWirtschaft & Finanzen
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1247919.08.2019
Wirtschaftliche Lage der Fraunhofer-Institute
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12479
19. Wahlperiode 19.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte, Simone Barrientos,
Dr. Birke Bull-Bischoff, Ralph Lenkert, Amira Mohamed Ali, Sören Pellmann,
Victor Perli, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Katrin Werner,
Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Wirtschaftliche Lage der Fraunhofer-Institute
Die gemeinsam von Bund und Ländern geförderten außeruniversitären
Forschungseinrichtungen leisten international anerkannte Spitzenforschung in einem
weiten Feld unterschiedlicher Disziplinen. Anders als an Hochschulen spielen
Lehre und Wissensvermittlung im Tätigkeitsfeld der außeruniversitären
Forschungseinrichtungen nur eine marginale Rolle, und im Gegensatz zu den
Hochschulen können sie sich auf eine langfristig verlässliche und stetig ansteigende
Finanzierung aus öffentlichen Mitteln verlassen. Unterschiedliche Faktoren wie
beispielsweise forschungsimmanente Dynamiken, aber auch Fehlplanungen
können nach Ansicht der Fragesteller zu Divergenzen zwischen
Haushaltsaufstellungen und tatsächlichen Ausgaben führen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Laufe der vergangenen zehn
Jahre einzelne Institute oder Forschungseinrichtungen der Fraunhofer-
Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. in finanzielle
Schwierigkeiten geraten oder waren von Zahlungsunfähigkeit bedroht?
Wenn ja, welche waren dies, und in welchen Jahren?
2. Haben derartige Fälle nach Kenntnis der Bundesregierung zur Folge gehabt,
dass die Institute oder Forschungseinrichtungen intern umstrukturiert
wurden, indem z. B. Geschäftsführungen ausgewechselt oder andere personelle
Konsequenzen eingeleitet wurden?
Wenn ja, an welchen Zentren war dies in welchen Jahren der Fall?
3. Haben derartige Fälle nach Kenntnis der Bundesregierung zu personellen
Konsequenzen auf der Ebene des wissenschaftlichen oder technischen
Personals zur Folge gehabt?
Wenn ja, in welchen Fällen war dies in welchen Jahren der Fall?
4. Haben derartige Fälle nach Kenntnis der Bundesregierung zur Folge gehabt,
dass in einzelnen Instituten oder Forschungseinrichtungen oder der
Fraunhofer-Gesellschaft insgesamt wirtschaftliche Aufsichts- oder
Planungsvorgaben verändert oder verschärft wurden?
Wenn ja, in welchen Fällen war dies in welchen Jahren der Fall?
5. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung der Fraunhofer-Gesellschaft oder
dem Bund direkt aufgrund derartiger Fälle zusätzliche Kosten entstanden,
oder sah sich der Bund genötigt, Einfluss auf die Lösung der finanziellen
Krisen zu nehmen?
Wenn ja, in welchen Fällen war dies in welchen Jahren der Fall?
6. Drohen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell oder in naher Zukunft
einem oder mehreren Instituten oder Forschungseinrichtungen oder der
Fraunhofer-Gesellschaft insgesamt finanzielle Schwierigkeiten bzw.
erhebliche negative Etatabweichungen?
Wenn ja, um welche Einrichtungen handelt es sich?
7. In welchem rechtlichen Verhältnis stehen die Institute und
Forschungseinrichtungen der Fraunhofer-Gesellschaft zur Fraunhofer-Gesellschaft zur
Förderung der angewandten Forschung e. V. (bitte ggfs. einzeln aufschlüsseln)?
8. Inwieweit und in welcher Form sind gewählte Vertreterinnen und Vertreter
des wissenschaftlichen Personals in die Aufsichts- und Kontrollgremien der
Fraunhofer-Gesellschaft eingebunden?
9. Sieht die Bundesregierung die Rechtsform eingetragener Verein als adäquat
und ausreichend transparent für eine Institution wie die Fraunhofer-
Gesellschaft an, die im vergangenen Jahr einen Etat von 2,6 Mrd. Euro verwaltete
(vgl. www.fraunhofer.de/de/ueber-fraunhofer/profil-struktur/zahlen-und-
fakten.html)?
10. Ist der Bundesregierung bekannt, ob in den letzten zwei Jahren, eventuell auf
Basis von Evaluierungen, strategische Neuausrichtungen einzelner Institute
der Fraunhofer-Gesellschaft vorgenommen wurden, insbesondere bezüglich
der Forschungsschwerpunkte und daraus resultierender personeller
Entscheidungen?
Wenn ja, welche Evaluierungen und welche Neuausrichtungen waren dies?
Berlin, den 5. August 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1298704.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12479 - Wirtschaftliche Lage der Fraunhofer-Institute
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte,
Simone Barrientos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/12479 –
Wirtschaftliche Lage der Fraunhofer-Institute
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die gemeinsam von Bund und Ländern geförderten außeruniversitären
Forschungseinrichtungen leisten international anerkannte Spitzenforschung in
einem weiten Feld unterschiedlicher Disziplinen. Anders als an Hochschulen
spielen Lehre und Wissensvermittlung im Tätigkeitsfeld der
außeruniversitären Forschungseinrichtungen nur eine marginale Rolle, und im Gegensatz zu
den Hochschulen können sie sich auf eine langfristig verlässliche und stetig
ansteigende Finanzierung aus öffentlichen Mitteln verlassen. Unterschiedliche
Faktoren wie beispielsweise forschungsimmanente Dynamiken, aber auch
Fehlplanungen können nach Ansicht der Fragesteller zu Divergenzen
zwischen Haushaltsaufstellungen und tatsächlichen Ausgaben führen.
1. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Laufe der vergangenen zehn
Jahre einzelne Institute oder Forschungseinrichtungen der Fraunhofer-
Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. in
finanzielle Schwierigkeiten geraten oder waren von Zahlungsunfähigkeit bedroht?
Wenn ja, welche waren dies, und in welchen Jahren?
Nein, dies trifft auf kein Institut und keine Forschungseinrichtung der
Fraunhofer-Gesellschaft zu.
2. Haben derartige Fälle nach Kenntnis der Bundesregierung zur Folge
gehabt, dass die Institute oder Forschungseinrichtungen intern
umstrukturiert wurden, indem z. B. Geschäftsführungen ausgewechselt oder andere
personelle Konsequenzen eingeleitet wurden?
Wenn ja, an welchen Zentren war dies in welchen Jahren der Fall?
3. Haben derartige Fälle nach Kenntnis der Bundesregierung zu personellen
Konsequenzen auf der Ebene des wissenschaftlichen oder technischen
Personals zur Folge gehabt?
Wenn ja, in welchen Fällen war dies in welchen Jahren der Fall?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12987
19. Wahlperiode 04.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
2. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
4. Haben derartige Fälle nach Kenntnis der Bundesregierung zur Folge
gehabt, dass in einzelnen Instituten oder Forschungseinrichtungen oder der
Fraunhofer-Gesellschaft insgesamt wirtschaftliche Aufsichts- oder
Planungsvorgaben verändert oder verschärft wurden?
Wenn ja, in welchen Fällen war dies in welchen Jahren der Fall?
5. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung der Fraunhofer-Gesellschaft
oder dem Bund direkt aufgrund derartiger Fälle zusätzliche Kosten
entstanden, oder sah sich der Bund genötigt, Einfluss auf die Lösung der
finanziellen Krisen zu nehmen?
Wenn ja, in welchen Fällen war dies in welchen Jahren der Fall?
6. Drohen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell oder in naher Zukunft
einem oder mehreren Instituten oder Forschungseinrichtungen oder der
Fraunhofer-Gesellschaft insgesamt finanzielle Schwierigkeiten bzw.
erhebliche negative Etatabweichungen?
Wenn ja, um welche Einrichtungen handelt es sich?
Die Fragen 2 bis 6 werden im Zusammenhang beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
7. In welchem rechtlichen Verhältnis stehen die Institute und
Forschungseinrichtungen der Fraunhofer-Gesellschaft zur Fraunhofer-Gesellschaft
zur Förderung der angewandten Forschung e. V. (bitte ggfs. einzeln
aufschlüsseln)?
Die einzelnen Institute der Fraunhofer-Gesellschaft sind ein rechtlich
unselbständiger Teil der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten
Forschung e. V.
8. Inwieweit und in welcher Form sind gewählte Vertreterinnen und
Vertreter des wissenschaftlichen Personals in die Aufsichts- und
Kontrollgremien der Fraunhofer-Gesellschaft eingebunden?
Der Senat ist das Aufsichtsgremium der Fraunhofer-Gesellschaft. Ihm gehören
u. a. drei aus der Mitte des Wissenschaftlich-Technischen Rats entsandte
Mitglieder an. Zudem ist der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats als ständiger Gast
vertreten.
9. Sieht die Bundesregierung die Rechtsform eingetragener Verein als
adäquat und ausreichend transparent für eine Institution wie die Fraunhofer-
Gesellschaft an, die im vergangenen Jahr einen Etat von 2,6 Mrd. Euro
verwaltete (vgl. www.fraunhofer.de/de/ueber-fraunhofer/profil-struktur/
zahlen-und-fakten.html)?
Aus der Rechtsform lassen sich aus Sicht der Bundesregierung keine
Rückschlüsse auf eine ordnungsgemäße und transparente Mittelverwaltung ziehen.
Die Fraunhofer-Gesellschaft erstellt ihren Jahresabschluss entsprechend den
Regeln des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften, ebenso wird
dieser von unabhängigen Wirtschaftsprüfern geprüft. Darüber hinaus finden
kontinuierlich Prüfungen durch Bundes- und Landesrechnungshöfe sowie die
Finanzverwaltung statt. Unabhängig davon sind im Vereinsrecht
Aufsichtsstrukturen ähnlich wie bei einer Aktiengesellschaft zulässig und bei der
Fraunhofer-Gesellschaft durch den Senat als Aufsichtsgremium entsprechend
umgesetzt.
10. Ist der Bundesregierung bekannt, ob in den letzten zwei Jahren, eventuell
auf Basis von Evaluierungen, strategische Neuausrichtungen einzelner
Institute der Fraunhofer-Gesellschaft vorgenommen wurden, insbesondere
bezüglich der Forschungsschwerpunkte und daraus resultierender
personeller Entscheidungen?
Wenn ja, welche Evaluierungen und welche Neuausrichtungen waren
dies?
Obwohl rechtlich unselbständig, agieren die Fraunhofer-Institute
unternehmerisch am Markt. Um neue Anwendungsfelder zu erschließen, das Portfolio ihrer
Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten weiterzuentwickeln und neue Märkte
zu antizipieren, ist eine permanente Auseinandersetzung mit Trends,
Entwicklungen und Marktverschiebungen gefordert. Daher führen die Fraunhofer-
Institute regelmäßige systematische Strategieprozesse nach einheitlichen
Standards durch. Darüber stellen sie die Institutsstrategie in regelmäßigen
Abständen im Rahmen eines Strategieaudits vor externen Experten zur Diskussion.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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