[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rene Springer, Uwe Witt, Martin Sichert,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/12460 –
Beschäftigungsstatistik (Entgeltstatistik 2018)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das mittlere bundesdeutsche Bruttomonatsentgelt (Median) der
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten lag zum Stichtag 31. Dezember 2017
bei 3 209 Euro. Differenziert nach dem jeweiligen Anforderungsniveau,
lag das Einkommen bei den Helfern bei 2 177 Euro (Ost: 1 848 Euro,
West: 2 262 Euro), bei den Fachkräften bei 2 965 Euro (Ost: 2 375 Euro,
West: 3 098 Euro), bei den Spezialisten bei 4 210 Euro (Ost: 3 316 Euro,
West: 4 407 Euro) und bei den Experten bei 5 302 Euro (Ost: 4 482 Euro,
West 5 540 Euro). Die Differenz zwischen dem niedrigsten
Anforderungsniveau Helfer und dem höchsten Anforderungsniveau Experte beträgt
3 125 Euro (Ost: 2 634 Euro, West 3 278 Euro), was demnach fast dem
Zweieinhalbfachen (Faktor 2,44) entspricht. Gegenüber den alten Bundesländern
verdienen die Arbeitnehmer in den neuen Bundesländern über alle
Anforderungsniveaus hinweg deutlich weniger (Helfer – 414 Euro, Fachkraft –
723 Euro, Spezialist – 1 091 Euro, Experte – 1 058 Euro) (für alle oben
genannten Daten vgl. Bundestagsdrucksache 19/8077, Antwort zu Frage 1 u.
Tabelle 1).
Insgesamt beziehen laut Bundesregierung in den neuen Bundesländern 66
Prozent und in den alten Bundesländern 46 Prozent der
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten ein Entgelt unter dem Bundesmedian von 3 209 Euro
(vgl. Bundestagsdrucksache 19/8077, Antwort zu Frage 19). Der größte
Unterschied zwischen den Medianeinkommen besteht mit 1 228 Euro aktuell
zwischen den Bundesländern Hamburg (3 619 Euro) und Mecklenburg-
Vorpommern (2 391 Euro). Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern
erhalten demnach ein Drittel (33 Prozent) weniger Entgelt als vergleichbare
Beschäftigte in Hamburg (vgl. Bundestagsdrucksache 19/8077, Antwort zu
Frage 5 u. Tabelle 2).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12976
19. Wahlperiode 03.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
30. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Als Grundlage für die Beantwortung der Fragen 3 bis 11 kann das Merkmal
„Entgelt“ aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA)
herangezogen werden. Auswertungen liegen bis zum Jahr 2018 vor. Das im
Rahmen der Beschäftigungsstatistik abgebildete sozialversicherungspflichtige
Bruttoarbeitsentgelt umfasst alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus der
Hauptbeschäftigung bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze in der
Rentenversicherung. Auswertungen zu den Entgelten werden jeweils nur für
Beschäftigte am 31. Dezember eines Jahres durchgeführt. Die Angaben über
das sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt beziehen sich immer auf
einen spezifischen Beschäftigungszeitraum, der das gesamte Kalenderjahr, im
Extremfall aber auch nur einen Tag umfassen kann. Um vergleichbare Angaben
zu erhalten, werden die Entgeltangaben deshalb auf einen einheitlichen
Zeitraum normiert. Ergebnisse zu den Bruttomonatsentgelten liegen klassiert in 50-
Euro-Schritten vor. Aus den klassierten Daten kann approximativ der Median
ermittelt werden. Die Auswertungen zum mittleren Bruttoarbeitsentgelt
(Median) sind auf solche sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte
eingeschränkt, die nicht in einem Ausbildungsverhältnis stehen und für die keine
(gesetzlichen) Sonderregelungen gelten (Kurzbezeichnung:
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe). Auf diese Weise können
Vergleiche durchgeführt werden, die in ihrer Aussagekraft nicht durch
Unterschiede in der Ausgestaltung der Beschäftigungsverhältnisse beeinflusst sind.
Inflationsbereinigte Bruttoarbeitsentgelte liegen nicht vor.
1. Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung im
Jahresdurchschnitt 2018 im Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft, Spezialist
und Experte jeweils sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigt (bitte
nach Bund, alte Bundesländer – insgesamt –, neue Bundesländer –
insgesamt –, Bundesländer, Geschlecht: Männer, Frauen, Staatsangehörigkeit:
Deutsche, Ausländer – insgesamt –, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige,
Top-8-Asyl- herkunftsländer getrennt ausweisen und jeweils die absolute
sowie relative Veränderung von 2017 auf 2018 angeben)?
2. Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung im
Jahresdurchschnitt 2018 im Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft, Spezialist
und Experte jeweils über ein Leiharbeitsunternehmen
(Arbeitnehmerüberlassung) sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigt (bitte nach
Bund, alte Bundesländer – insgesamt –, neue Bundesländer –
insgesamt –, Bundesländer, Geschlecht: Männer, Frauen, Staatsangehörigkeit:
Deutsche, Ausländer – insgesamt –, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige,
Top-8-Asylherkunftsländer getrennt ausweisen und jeweils die absolute
sowie relative Veränderung von 2017 auf 2018 angeben)?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
In der Beschäftigungsstatistik werden als Jahreswerte die Werte für den Monat
Juni eines Jahres herangezogen. Nach Angaben der BA gab es im Juni 2018
rund 23,6 Millionen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte, darunter
rund 800.000 sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigte
Leiharbeitskräfte. Im Vergleich zum Vorjahr gab es 1,7 Prozent mehr
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte, während die Zahl der Leiharbeitskräfte um
1,9 Prozent zurückgegangen ist.
Weitere Ergebnisse nach den erfragten Differenzierungen können den
Tabellen 1 bis 3* im Anhang entnommen werden.
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/12976 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
3. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 das
Medianeinkommen der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten
(bitte nach Bund, alte Bundesländer – insgesamt –, neue Bundesländer –
insgesamt –, Bundesländer, Geschlecht: Männer, Frauen,
Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer – insgesamt –, EU-Ausländer,
Drittstaatsangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer getrennt ausweisen und jeweils
die absolute sowie inflationsbereinigte relative Veränderung von 2017 auf
2018 angeben)?
4. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 das
Medianeinkommen der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten
im Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte (bitte
nach Bund, alte Bundesländer – insgesamt –, neue Bundesländer –
insgesamt –, Bundesländer, Geschlecht: Männer, Frauen, Staatsangehörigkeit:
Deutsche, Ausländer – insgesamt –, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige,
Top-8-Asylherkunftsländer getrennt ausweisen und jeweils die absolute
sowie inflationsbereinigte relative Veränderung von 2017 auf 2018
angeben)?
5. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 das
Medianeinkommen der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten
im Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte, die
über ein Leiharbeitsunternehmen (Arbeitnehmerüberlassung) beschäftigt
waren (bitte nach Bund, alte Bundesländer – insgesamt –, neue
Bundesländer – insgesamt –, Bundesländer, Geschlecht: Männer, Frauen,
Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer – insgesamt –, EU-Ausländer,
Drittstaatsangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer getrennt ausweisen und
jeweils die absolute sowie inflationsbereinigte relative Veränderung von
2017 auf 2018 angeben)?
Die Fragen 3 bis 5 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der BA lag das mittlere
Bruttoarbeitsentgelt (Median) der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten
der Kerngruppe im Jahr 2018 insgesamt bei 3.304 Euro. Gegenüber dem
Vorjahr ist das mittlere Bruttoarbeitsentgelt um 3,0 Prozent gestiegen. Das
Medianentgelt von sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten
Leiharbeitskräften der Kerngruppe ist im Vergleich zum Jahr 2017 um 3,2 Prozent auf
1.928 Euro gestiegen. Es wird auf die methodischen Hinweise in der Antwort
der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage „Leiharbeit – Struktur,
Entlohnung und Vermittlungstätigkeiten der Bundesagentur für Arbeit“
(Bundestagsdrucksache 19/8686) verwiesen.
Weitere Ergebnisse nach den erfragten Differenzierungen können den
Tabellen 4 und 5* im Anhang entnommen werden.
6. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr
2018 ein sozialversicherungspflichtiges Jahresentgelt erzielt, dass nicht
ausreicht, um nach 45 Jahren eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu
erreichen (bitte nach Bund, alte Bundesländer – insgesamt –, neue
Bundesländer – insgesamt –, Bundesländer, Geschlecht: Männer, Frauen,
Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer – insgesamt –, EU-Ausländer,
Drittstaatsangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer, Anforderungsniveau:
Helfer, Fachkraft, Spezialist, Experte getrennt ausweisen und jeweils die
absolute sowie relative Veränderung von 2017 auf 2018 angeben)?
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/12976 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
7. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr
2018 ein sozialversicherungspflichtiges Jahresentgelt erzielt, dass nicht
ausreicht, um nach 45 Jahren eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu
erreichen (bitte nach einzelnen Wirtschaftszweigen der Klassifikation der
Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 – WZ 2008 – ausweisen und jeweils
die absolute sowie relative Veränderung von 2017 auf 2018 angeben)?
8. Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr
2018 über ein Leiharbeitsunternehmen (Arbeitnehmerüberlassung)
beschäftigt und haben ein sozialversicherungspflichtiges Jahresentgelt
erzielt, dass nicht ausreicht, um nach 45 Jahren eine Rente oberhalb der
Grundsicherung zu erreichen (bitte nach Bund, alte Bundesländer –
insgesamt –, neue Bundesländer – insgesamt –, Bundesländer, Geschlecht:
Männer, Frauen, Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer – insgesamt –,
EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer,
Anforderungsniveau: Helfer, Fachkraft, Spezialist, Experte getrennt ausweisen
und jeweils die absolute sowie relative Veränderung von 2017 auf 2018
angeben)?
9. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr
2018 ein sozialversicherungspflichtiges Jahresentgelt erzielt, dass nicht
ausreicht, um nach 35 Jahren eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu
erreichen (bitte nach Bund, alte Bundesländer – insgesamt –, neue
Bundesländer – insgesamt –, Bundesländer, Geschlecht: Männer, Frauen,
Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer – insgesamt –, EU-Ausländer,
Drittstaatsangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer, Anforderungsniveau:
Helfer, Fachkraft, Spezialist, Experte getrennt ausweisen und jeweils die
absolute sowie relative Veränderung von 2017 auf 2018 angeben)?
10. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr
2018 ein sozialversicherungspflichtiges Jahresentgelt erzielt, dass nicht
ausreicht, um nach 35 Jahren eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu
erreichen (bitte nach einzelnen Wirtschaftszweigen der Klassifikation der
Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 – WZ 2008 – ausweisen und jeweils
die absolute sowie relative Veränderung von 2017 auf 2018 angeben)?
11. Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr
2018 über ein Leiharbeitsunternehmen (Arbeitnehmerüberlassung)
beschäftigt und haben ein sozialversicherungspflichtiges Jahresentgelt
erzielt, dass nicht ausreicht, um nach 35 Jahren eine Rente oberhalb der
Grundsicherung zu erreichen (bitte nach Bund, alte Bundesländer –
insgesamt –, neue Bundesländer – insgesamt –, Bundesländer, Geschlecht:
Männer, Frauen, Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer – insgesamt –,
EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer,
Anforderungsniveau: Helfer, Fachkraft, Spezialist, Experte getrennt ausweisen
und jeweils die absolute sowie relative Veränderung von 2017 auf 2018
angeben)?
Die Fragen 6 bis 11 werden gemeinsam beantwortet.
In der Entgeltstatistik der BA werden Bruttomonatsentgelte abgebildet,
während sich die Fragen 6 bis 11 auf das sozialversicherungspflichtige
Jahresentgelt beziehen, für die eine Nettorente oberhalb des Grundsicherungsbedarfs
nach 45 bzw. nach 35 Jahren erreicht wird. Daher werden hier die jeweiligen
jährlichen Schwellenwerte durch zwölf geteilt. Die daraus resultierenden Werte
entsprechen nicht den Klassengrenzen in der Entgeltstatistik. Ausgewertet
wurden hier die klassierten Daten bezogen auf die nächst höhere Klassengrenze
und somit auf die Klassengrenze oberhalb des Schwellenwertes. Als
Schwellenwerte wurden für alle Abgrenzungen die versicherungspflichtigen
Jahresentgelte zugrunde gelegt, mit welchen im jeweiligen Jahr 1/45 bzw. 1/35 der
Entgeltpunkte erreicht werden, die nötig wären, um eine Nettorente in Höhe
des bundeseinheitlichen Bruttobedarfs in der Grundsicherung im Alter des
gleichen Jahres zu erhalten. Für die Berechnung nach Regionen wurde der
bundesdurchschnittliche Bruttobedarf zu Grunde gelegt. Da der Bruttobedarf aber
regionale Variation aufweist, sind die Ergebnisse mit Unschärfen behaftet. Das
rentenversicherungspflichtige Jahresentgelt für 1/45 (1/35) an nötigen
Entgeltpunkten für eine Nettorente in Höhe des Grundsicherungsniveaus des gleichen
Jahres betrug 23.478 Euro (30.186 Euro) im Jahr 2018 und im 24.289 Euro
(31.228 Euro) Jahr 2017.
Im Kontext der Fragestellungen zum sozialversicherungspflichtigen
Jahresentgelt werden hier abweichend vom üblichen Vorgehen in der
Beschäftigungsstatistik Ergebnisse zu allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit
Angaben zum Entgelt abgebildet. Die Auswertungen umfassen
sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigte sowie
sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, die in einem Ausbildungsverhältnis stehen und für die
Sonderregelungen gelten. Aussagen zum Einkommen der Beschäftigten über die
gesamte Erwerbskarriere hinweg lassen sich auf Basis der vorliegenden
Auswertung nicht treffen. Darüber hinaus können aus der Höhe einer
Rentenanwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich keine
Rückschlüsse auf die Bedürftigkeit in der Grundsicherung im Alter gezogen werden,
da u. a. weitere Alterseinkommen und der Haushaltskontext berücksichtigt
werden müssten.
Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der BA gab es im Jahr 2018 rund
10,5 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einem Entgelt
unterhalb des Schwellenwertes für eine Nettorente nach 45 Arbeitsjahren in
Höhe des bundeseinheitlichen Grundsicherungsniveaus. Im Vergleich zum
Vorjahr waren es 6,9 Prozent weniger.
Rund 15,4 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte erzielten ein
Entgelt unterhalb des Schwellenwertes für eine Nettorente nach 35
Arbeitsjahren in Höhe des bundeseinheitlichen Grundsicherungsniveaus. Im Vergleich
zum Jahr 2017 ging die Zahl um 6,7 Prozent zurück.
Weitere Ergebnisse nach den erfragten Differenzierungen können den
Tabellen 6 bis 8* im Anhang entnommen werden.
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/12976 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Drucksache 19/12976 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/12976 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/12976 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/12976 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/12976 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/12976 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/12976 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/12976 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/12976 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/12976 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/12976 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/12976 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
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