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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Entwicklungszusammenarbeit mit nichtstaatlichen Kooperationspartnern
(insgesamt 8 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Datum
04.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1249919.08.2019
Entwicklungszusammenarbeit mit nichtstaatlichen Kooperationspartnern
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12499
19. Wahlperiode 19.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Ulrich Oehme, Stefan Keuter und
der Fraktion der AfD
Entwicklungszusammenarbeit mit nichtstaatlichen Kooperationspartnern
In dem im Jahr 2014 vom Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) veröffentlichten Strategiepapier „Strategie zur
Zusammenarbeit von Staat und Zivilgesellschaft in der Entwicklungspolitik der
Post-2015-Welt“ betont das BMZ die Wichtigkeit der Zusammenarbeit mit
sogenannten nichtstaatlichen Kooperationspartnern. Im Vorwort des Strategiepapers
heißt es: „Die deutsche Entwicklungspolitik hat seit jeher aus ihrer engen
Verbindung zur Zivilgesellschaft Kraft und Inspiration geschöpft. Ohne das große
Engagement der Kirchen, der zahlreichen Nichtregierungsorganisationen und der
vielen Ehrenamtlichen wäre Entwicklungspolitik nicht denkbar“ („Strategie zur
Zusammenarbeit von Staat und Zivilgesellschaft in der Entwicklungspolitik der
Post-2015-Welt“, S. 3, www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/strategie
papiere/Strategiepapier343_05_2014.pdf).
Auf der Netzpräsenz des BMZ heißt es zudem, „nichtstaatliche Akteure“ seien
„wichtige Kooperationspartner“. Das BMZ werde „künftig noch stärker mit
der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten und strategische Allianzen und
Multiakteurspartnerschaften weiter vertiefen“ (www.bmz.de/de/ministerium/ziele/
2030_agenda/deutscher_beitrag/deutschland/index.html).
Allein in Deutschland gebe „es mehrere Tausend entwicklungspolitische
Nichtregierungsorganisationen – Fördervereine, Initiativgruppen, Aktionsbündnisse,
Arbeitsgemeinschaften, Solidaritätskreise, Partnerschaftseinrichtungen,
Stiftungen, entwicklungspolitische Netzwerke und viele mehr“, so das BMZ auf seiner
Netzseite. Die meisten dieser Organisationen seien „private, kirchliche oder
politisch orientierte Träger von Programmen und Projekten der
Entwicklungszusammenarbeit“. Die wichtigsten Arbeitsbereiche dieser
Nichtregierungsorganisationen seien „die Armutsbekämpfung, die Förderung von Meinungsbildungs- und
Partizipationsprozessen, der Aufbau sozialer und institutioneller Strukturen, die
Nahrungsmittel-, Not- und Flüchtlingshilfe, der Umweltschutz sowie die
entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit“ (www.bmz.de/de/
ministerium/wege/bilaterale_ez/akteure_ez/nros/index.html).
Gleichzeitig berichtete „FOCUS ONLINE“ Anfang Dezember 2018 über
Probleme bei der „Koordination zwischen den verschiedenen deutschen
Organisationen, die in der Entwicklungshilfe aktiv sind“. Diese habe sich „im Vergleich zu
den Vorjahren sogar verschlechtert“ (www.focus.de/politik/ausland/
deutscheentwicklungshilfe-kaum-kontrollen-interner-bericht-prangert-an-wie-
entwicklungsgelder-versickern_id_10020489.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Mit welchen deutschen Nichtregierungsorganisationen (NRO) arbeitet die
Bundesregierung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit konkret
zusammen (bitte vollständig benennen)?
a) Welchen Trägern (kirchlich, politisch, privat) sind diese Organisationen
zuzuordnen?
b) Welchen Organisationsformen (Fördervereine, Initiativgruppen,
Aktionsbündnisse, Arbeitsgemeinschaften, Solidaritätskreise,
Partnerschaftseinrichtungen, Stiftungen, entwicklungspolitische Netzwerke, sonstige) sind
die Organisationen jeweils zuzuordnen?
c) Welchen Arbeitsbereichen widmen sich diese Organisationen jeweils
schwerpunktmäßig (beispielsweise Armutsbekämpfung, Förderung von
Meinungsbildungs- und Partizipationsprozessen, Aufbau sozialer und
institutioneller Strukturen, Nahrungsmittel-, Not- und Flüchtlingshilfe,
Umweltschutz, entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit)?
2. Welche Projekte wurden in Kooperation mit welchen deutschen
Nichtregierungsorganisationen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit seit 2005
durchgeführt (bitte vollständig und abschließend nach Jahr der Bewilligung
bzw. Beauftragung, Haushaltskapitel und Haushaltstitel, Projekttitel sowie
ggf. Nennung des Regional- oder Globalvorhabens, Durchführer bzw.
Förderungsempfänger, Partner der Durchführungsvereinbarung, Projektlaufzeit,
Sektorenbereich i. S. v. Förderbereich – Förderbereichsschlüssel und DAC-
5-Code –, Summe der Zusage sowie tatsächliche Ausgaben bzw. Kosten und
Einnahmen des jeweiligen Projekts, Eigenanteil der Partner,
Auszahlungsmodalität, Zielsetzung mit ausführlicher Beschreibung der Maßnahmen und
deren Wirkungsweise anhand der jeweiligen, falls vorhandenen,
Wirkungsmatrix zur Erreichung des Förderziels aufschlüsseln)?
3. Welchen Anteil hat nach Einschätzung der Bundesregierung die Arbeit von
Nichtregierungsorganisationen insgesamt an der Zielerreichung deutscher
Entwicklungszusammenarbeit?
4. Mit welchen deutschen Nichtregierungsorganisationen hat die
Bundesregierung seit 2005 aus welchen Gründen die Zusammenarbeit aufgekündigt oder
auslaufen lassen (bitte vollständig benennen und nach NRO und Gründen
aufschlüsseln)?
5. Wie evaluiert die Bundesregierung die Arbeit von
Nichtregierungsorganisationen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit?
6. Wie evaluiert die Bundesregierung die Arbeit von
Nichtregierungsorganisationen speziell in Bezug auf die Stärkung der „Zivilgesellschaft“ im Rahmen
der Entwicklungszusammenarbeit?
7. Wie beurteilt die Bundesregierung die Transparenz der Arbeit von deutschen
und ausländischen Nichtregierungsorganisationen im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit?
8. Ist die in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnte Aussage, es gebe ein
Koordinationsproblem „zwischen den verschiedenen deutschen
Organisationen, die in der Entwicklungshilfe aktiv sind“, nach Ansicht der
Bundesregierung zutreffend?
Wenn ja, was sind nach Meinung der Bundesregierung die Ursachen für die
Koordinationsprobleme?
Wenn nein, warum ist die Aussage nach Meinung der Bundesregierung
unzutreffend, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der
Divergenz zwischen dem Artikel und ihrer Einschätzung?
Berlin, den 29. Juli 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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