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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Entwicklungszusammenarbeit mit nichtstaatlichen Kooperationspartnern
(insgesamt 8 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Datum
04.09.2019
Antwortdauer
16 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1249919.08.2019
Entwicklungszusammenarbeit mit nichtstaatlichen Kooperationspartnern
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12499
19. Wahlperiode 19.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Ulrich Oehme, Stefan Keuter und
der Fraktion der AfD
Entwicklungszusammenarbeit mit nichtstaatlichen Kooperationspartnern
In dem im Jahr 2014 vom Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) veröffentlichten Strategiepapier „Strategie zur
Zusammenarbeit von Staat und Zivilgesellschaft in der Entwicklungspolitik der
Post-2015-Welt“ betont das BMZ die Wichtigkeit der Zusammenarbeit mit
sogenannten nichtstaatlichen Kooperationspartnern. Im Vorwort des Strategiepapers
heißt es: „Die deutsche Entwicklungspolitik hat seit jeher aus ihrer engen
Verbindung zur Zivilgesellschaft Kraft und Inspiration geschöpft. Ohne das große
Engagement der Kirchen, der zahlreichen Nichtregierungsorganisationen und der
vielen Ehrenamtlichen wäre Entwicklungspolitik nicht denkbar“ („Strategie zur
Zusammenarbeit von Staat und Zivilgesellschaft in der Entwicklungspolitik der
Post-2015-Welt“, S. 3, www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/strategie
papiere/Strategiepapier343_05_2014.pdf).
Auf der Netzpräsenz des BMZ heißt es zudem, „nichtstaatliche Akteure“ seien
„wichtige Kooperationspartner“. Das BMZ werde „künftig noch stärker mit
der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten und strategische Allianzen und
Multiakteurspartnerschaften weiter vertiefen“ (www.bmz.de/de/ministerium/ziele/
2030_agenda/deutscher_beitrag/deutschland/index.html).
Allein in Deutschland gebe „es mehrere Tausend entwicklungspolitische
Nichtregierungsorganisationen – Fördervereine, Initiativgruppen, Aktionsbündnisse,
Arbeitsgemeinschaften, Solidaritätskreise, Partnerschaftseinrichtungen,
Stiftungen, entwicklungspolitische Netzwerke und viele mehr“, so das BMZ auf seiner
Netzseite. Die meisten dieser Organisationen seien „private, kirchliche oder
politisch orientierte Träger von Programmen und Projekten der
Entwicklungszusammenarbeit“. Die wichtigsten Arbeitsbereiche dieser
Nichtregierungsorganisationen seien „die Armutsbekämpfung, die Förderung von Meinungsbildungs- und
Partizipationsprozessen, der Aufbau sozialer und institutioneller Strukturen, die
Nahrungsmittel-, Not- und Flüchtlingshilfe, der Umweltschutz sowie die
entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit“ (www.bmz.de/de/
ministerium/wege/bilaterale_ez/akteure_ez/nros/index.html).
Gleichzeitig berichtete „FOCUS ONLINE“ Anfang Dezember 2018 über
Probleme bei der „Koordination zwischen den verschiedenen deutschen
Organisationen, die in der Entwicklungshilfe aktiv sind“. Diese habe sich „im Vergleich zu
den Vorjahren sogar verschlechtert“ (www.focus.de/politik/ausland/
deutscheentwicklungshilfe-kaum-kontrollen-interner-bericht-prangert-an-wie-
entwicklungsgelder-versickern_id_10020489.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Mit welchen deutschen Nichtregierungsorganisationen (NRO) arbeitet die
Bundesregierung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit konkret
zusammen (bitte vollständig benennen)?
a) Welchen Trägern (kirchlich, politisch, privat) sind diese Organisationen
zuzuordnen?
b) Welchen Organisationsformen (Fördervereine, Initiativgruppen,
Aktionsbündnisse, Arbeitsgemeinschaften, Solidaritätskreise,
Partnerschaftseinrichtungen, Stiftungen, entwicklungspolitische Netzwerke, sonstige) sind
die Organisationen jeweils zuzuordnen?
c) Welchen Arbeitsbereichen widmen sich diese Organisationen jeweils
schwerpunktmäßig (beispielsweise Armutsbekämpfung, Förderung von
Meinungsbildungs- und Partizipationsprozessen, Aufbau sozialer und
institutioneller Strukturen, Nahrungsmittel-, Not- und Flüchtlingshilfe,
Umweltschutz, entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit)?
2. Welche Projekte wurden in Kooperation mit welchen deutschen
Nichtregierungsorganisationen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit seit 2005
durchgeführt (bitte vollständig und abschließend nach Jahr der Bewilligung
bzw. Beauftragung, Haushaltskapitel und Haushaltstitel, Projekttitel sowie
ggf. Nennung des Regional- oder Globalvorhabens, Durchführer bzw.
Förderungsempfänger, Partner der Durchführungsvereinbarung, Projektlaufzeit,
Sektorenbereich i. S. v. Förderbereich – Förderbereichsschlüssel und DAC-
5-Code –, Summe der Zusage sowie tatsächliche Ausgaben bzw. Kosten und
Einnahmen des jeweiligen Projekts, Eigenanteil der Partner,
Auszahlungsmodalität, Zielsetzung mit ausführlicher Beschreibung der Maßnahmen und
deren Wirkungsweise anhand der jeweiligen, falls vorhandenen,
Wirkungsmatrix zur Erreichung des Förderziels aufschlüsseln)?
3. Welchen Anteil hat nach Einschätzung der Bundesregierung die Arbeit von
Nichtregierungsorganisationen insgesamt an der Zielerreichung deutscher
Entwicklungszusammenarbeit?
4. Mit welchen deutschen Nichtregierungsorganisationen hat die
Bundesregierung seit 2005 aus welchen Gründen die Zusammenarbeit aufgekündigt oder
auslaufen lassen (bitte vollständig benennen und nach NRO und Gründen
aufschlüsseln)?
5. Wie evaluiert die Bundesregierung die Arbeit von
Nichtregierungsorganisationen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit?
6. Wie evaluiert die Bundesregierung die Arbeit von
Nichtregierungsorganisationen speziell in Bezug auf die Stärkung der „Zivilgesellschaft“ im Rahmen
der Entwicklungszusammenarbeit?
7. Wie beurteilt die Bundesregierung die Transparenz der Arbeit von deutschen
und ausländischen Nichtregierungsorganisationen im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit?
8. Ist die in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnte Aussage, es gebe ein
Koordinationsproblem „zwischen den verschiedenen deutschen
Organisationen, die in der Entwicklungshilfe aktiv sind“, nach Ansicht der
Bundesregierung zutreffend?
Wenn ja, was sind nach Meinung der Bundesregierung die Ursachen für die
Koordinationsprobleme?
Wenn nein, warum ist die Aussage nach Meinung der Bundesregierung
unzutreffend, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der
Divergenz zwischen dem Artikel und ihrer Einschätzung?
Berlin, den 29. Juli 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1302104.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12499 - Entwicklungszusammenarbeit mit nichtstaatlichen Kooperationspartnern
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Ulrich Oehme,
Stefan Keuter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/12499 –
Entwicklungszusammenarbeit mit nichtstaatlichen Kooperationspartnern
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In dem im Jahr 2014 vom Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) veröffentlichten Strategiepapier „Strategie zur
Zusammenarbeit von Staat und Zivilgesellschaft in der Entwicklungspolitik
der Post-2015-Welt“ betont das BMZ die Wichtigkeit der Zusammenarbeit mit
sogenannten nichtstaatlichen Kooperationspartnern. Im Vorwort des
Strategiepapers heißt es: „Die deutsche Entwicklungspolitik hat seit jeher aus ihrer
engen Verbindung zur Zivilgesellschaft Kraft und Inspiration geschöpft. Ohne
das große Engagement der Kirchen, der zahlreichen
Nichtregierungsorganisationen und der vielen Ehrenamtlichen wäre Entwicklungspolitik nicht
denkbar“ („Strategie zur Zusammenarbeit von Staat und Zivilgesellschaft in der
Entwicklungspolitik der Post-2015-Welt“, S. 3, www.bmz.de/de/mediathek/
publikationen/reihen/strategiepapiere/Strategiepapier343_05_2014.pdf).
Auf der Netzpräsenz des BMZ heißt es zudem, „nichtstaatliche Akteure“ seien
„wichtige Kooperationspartner“. Das BMZ werde „künftig noch stärker mit
der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten und strategische Allianzen und
Multiakteurspartnerschaften weiter vertiefen“(www.bmz.de/de/ministerium/ziele/
2030_agenda/deutscher_beitrag/deutschland/index.html).
Allein in Deutschland gebe „es mehrere Tausend entwicklungspolitische
Nichtregierungsorganisationen – Fördervereine, Initiativgruppen,
Aktionsbündnisse, Arbeitsgemeinschaften, Solidaritätskreise,
Partnerschaftseinrichtungen, Stiftungen, entwicklungspolitische Netzwerke und viele mehr“, so das
BMZ auf seiner Netzseite. Die meisten dieser Organisationen seien „private,
kirchliche oder politisch orientierte Träger von Programmen und Projekten der
Entwicklungszusammenarbeit“. Die wichtigsten Arbeitsbereiche dieser
Nichtregierungsorganisationen seien „die Armutsbekämpfung, die Förderung von
Meinungsbildungs- und Partizipationsprozessen, der Aufbau sozialer und
institutioneller Strukturen, die Nahrungsmittel-, Not- und Flüchtlingshilfe, der
Umweltschutz sowie die entwicklungspolitische Bildungs- und
Öffentlichkeitsarbeit“ (www.bmz.de/de/ministerium/wege/bilaterale_ez/akteure_ez/nros/
index.html).
Gleichzeitig berichtete „FOCUS ONLINE“ Anfang Dezember 2018 über
Probleme bei der „Koordination zwischen den verschiedenen deutschen
Organisationen, die in der Entwicklungshilfe aktiv sind“. Diese habe sich „im Ver-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13021
19. Wahlperiode 04.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 2. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
gleich zu den Vorjahren sogar verschlechtert“ (www.focus.de/politik/ausland/
deutsche-entwicklungshilfe-kaum-kontrollen-interner-bericht-prangert-
anwie- entwicklungsgelder-versickern_id_10020489.html).
1. Mit welchen deutschen Nichtregierungsorganisationen (NRO) arbeitet die
Bundesregierung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit konkret
zusammen (bitte vollständig benennen)?
a) Welchen Trägern (kirchlich, politisch, privat) sind diese Organisationen
zuzuordnen?
b) Welchen Organisationsformen (Fördervereine, Initiativgruppen,
Aktionsbündnisse, Arbeitsgemeinschaften, Solidaritätskreise,
Partnerschaftseinrichtungen, Stiftungen, entwicklungspolitische Netzwerke,
sonstige) sind die Organisationen jeweils zuzuordnen?
c) Welchen Arbeitsbereichen widmen sich diese Organisationen jeweils
schwerpunktmäßig (beispielsweise Armutsbekämpfung, Förderung von
Meinungsbildungs- und Partizipationsprozessen, Aufbau sozialer und
institutioneller Strukturen, Nahrungsmittel-, Not- und Flüchtlingshilfe,
Umweltschutz, entwicklungspolitische Bildungs- und
Öffentlichkeitsarbeit)?
Es wird auf die als Verschlusssache „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestufte Anlage 1* verwiesen. Die Tabelle in Anlage 1 enthält eine Auflistung der
deutschen Nichtregierungsorganisationen (NRO) und ihrer Projekte, die in den
letzten 15 Jahren aus den zivilgesellschaftlichen Fördertiteln des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert
wurden. Die Zuordnung zu einer Trägergruppe ergibt sich aus der Angabe der
jeweiligen träger- bzw. aufgabenspezifischen Fördertitel.
Die Arbeit der Zuwendungsempfänger bzw. der zivilgesellschaftlichen Akteure
erfolgt unter fragilen Sicherheitsbedingungen und in zum Teil autoritär
geführten Ländern. Die öffentliche Nennung würde ein nicht unerhebliches Risiko für
den Bestand der lokalen nichtstaatlichen Organisation vor Ort und für die
Gesundheit und ggf. sogar das Leben der für die lokale Partnerorganisation tätigen
Personen bedeuten. Zudem ist die vertrauliche Behandlung von sensiblen
Daten, wie dem Namen des lokalen Partners, auch grundlegende Voraussetzung
dafür, dass zivilgesellschaftliche Akteure mit der Bundesregierung
zusammenarbeiten. Durch die flächendeckende Benennung würden die bestehenden
Vertrauensverhältnisse nachhaltig beeinträchtigt und das Schaffen neuer
Partnerschaften mit zivilgesellschaftlichen Trägern erschwert werden. Dies würde eine
Beeinträchtigung bei der Umsetzung von Entwicklungsprojekten im
nichtstaatlichen Bereich mit sich bringen und damit die funktionsgerechte und adäquate
Wahrnehmung der Entwicklungspolitik als Regierungsaufgabe gefährden.
Der überwiegende Teil der geförderten deutschen Träger ist als
gemeinnütziger bzw. mildtätiger eingetragener Verein (e.V.) organisiert, es werden aber
auch – je nach Fördertitel – Organisationen mit anderen Rechtsformen
(gGmbH, private Stiftungen etc.) gefördert. Einzelne entwicklungspolitischen
Bildungsprogramme stehen auch Gruppen offen, die keine formelle Rechtsform
besitzen.
Geförderte NRO können in mehreren Arbeitsbereichen aktiv sein (z. B.
Auslandsprojekte in Entwicklungsländern und Bildungsarbeit im Inland). Die
jeweiligen Arbeitsbereiche der geförderten NRO ergeben sich aus den Zweck-
* Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Antwort als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlarmentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann
dort von Berechtigten eingesehen werden.
bestimmungen der Fördertitel sowie den Projektbezeichnungen der Tabelle in
der Anlage 1.
2. Welche Projekte wurden in Kooperation mit welchen deutschen
Nichtregierungsorganisationen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit
seit 2005 durchgeführt (bitte vollständig und abschließend nach Jahr der
Bewilligung bzw. Beauftragung, Haushaltskapitel und Haushaltstitel,
Projekttitel sowie ggf. Nennung des Regional- oder Globalvorhabens,
Durchführer bzw. Förderungsempfänger, Partner der
Durchführungsvereinbarung, Projektlaufzeit, Sektorenbereich i. S. v. Förderbereich –
Förderbereichsschlüssel und DAC-5-Code –, Summe der Zusage sowie tatsächliche
Ausgaben bzw. Kosten und Einnahmen des jeweiligen Projekts,
Eigenanteil der Partner, Auszahlungsmodalität, Zielsetzung mit ausführlicher
Beschreibung der Maßnahmen und deren Wirkungsweise anhand der
jeweiligen, falls vorhandenen, Wirkungsmatrix zur Erreichung des
Förderziels aufschlüsseln)?
Für eine tabellarische Auflistung der in den letzten 15 Jahren geförderten rund
16.700 Projekte (nach Bewilligungsjahr geordnet) wird auf die als
Verschlusssache „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage 1 verwiesen.
Weitere Angaben sind in den Datenverarbeitungssystemen des BMZ nicht
verfügbar.
3. Welchen Anteil hat nach Einschätzung der Bundesregierung die Arbeit von
Nichtregierungsorganisationen insgesamt an der Zielerreichung deutscher
Entwicklungszusammenarbeit?
Die Arbeit von NRO trägt auf verschiedenen Ebenen zur Zielerreichung der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) bei. Neben der unmittelbaren
Wirkung der Projekte für die Zielgruppen vor Ort sind der partnerschaftliche
Ansatz und die Stärkung ihrer Selbsthilfefähigkeit für eine nachhaltige
entwicklungspolitische Wirkung essenziell. Die zivilgesellschaftliche Vernetzung
ist ein wichtiger Erfolgsfaktor bei der Bearbeitung von entwicklungspolitischen
Problemlagen auf globaler Ebene. In Deutschland haben NRO zudem eine
wichtige Rolle bei der Vermittlung von globalen Fragestellungen und der
Darstellung von entwicklungspolitischem Engagement in der Öffentlichkeit.
4. Mit welchen deutschen Nichtregierungsorganisationen hat die
Bundesregierung seit 2005 aus welchen Gründen die Zusammenarbeit
aufgekündigt oder auslaufen lassen (bitte vollständig benennen und nach NRO und
Gründen aufschlüsseln)?
Zuwendungen an deutsche NRO beruhen auf dem Antragsprinzip. Das BMZ
erfasst keine Gründe für eine Antragstellung oder einen Verzicht darauf. Eine
Nicht-Weiterführung der Förderung ist nicht als „Aufkündigung“ der
Zusammenarbeit zu verstehen. Zu den Projektlaufzeiten wird auf die Anmerkung am
Ende der Projekttabelle in Anlage 1 verwiesen.
5. Wie evaluiert die Bundesregierung die Arbeit von
Nichtregierungsorganisationen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit?
6. Wie evaluiert die Bundesregierung die Arbeit von
Nichtregierungsorganisationen speziell in Bezug auf die Stärkung der „Zivilgesellschaft“ im
Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Eine Evaluierung der geförderten NRO-Projekte findet auf mehreren Ebenen
statt. Das Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit
(DEval) untersucht auf übergeordneter strategischer Ebene die Umsetzung der
Förderprogramme des BMZ und deren Wirkungen. Zusätzlich werden interne
oder externe Projektevaluierungen von den geförderten NRO selbst
durchgeführt.
7. Wie beurteilt die Bundesregierung die Transparenz der Arbeit von
deutschen und ausländischen Nichtregierungsorganisationen im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit?
Die Bundesregierung beurteilt die Transparenz der Arbeit der von ihr
geförderten deutschen NRO als positiv.
8. Ist die in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnte Aussage, es gebe ein
Koordinationsproblem „zwischen den verschiedenen deutschen
Organisationen, die in der Entwicklungshilfe aktiv sind“, nach Ansicht der
Bundesregierung zutreffend?
Wenn ja, was sind nach Meinung der Bundesregierung die Ursachen für
die Koordinationsprobleme?
Wenn nein, warum ist die Aussage nach Meinung der Bundesregierung
unzutreffend, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der
Divergenz zwischen dem Artikel und ihrer Einschätzung?
Der in der Vorbemerkung zitierte Artikel aus der Onlineausgabe des „Focus“
vom 28. Dezember 2018 und der zugrunde liegende Artikel in der
Onlineausgabe der „Tageszeitung“ (taz) vom 2. Dezember 2018 beziehen sich auf die
Externe Qualitätskontrolle der Deutschen Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH. Die Bundesregierung teilt weder die Aussage des
taz- noch die des Focus-Artikels. Sie entsprechen auch nicht der
zusammenfassenden Bewertung der Externen Qualitätskontrolle. Ein Zusammenhang
zwischen diesem Bericht, der sich auf Aspekte der Durchführung der
bilateralen staatlichen EZ bezieht, und der Zivilgesellschaftsförderung des BMZ ist
nicht ersichtlich. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion der AfD zu „Medienberichte über einen internen
Qualitätskontrollbericht für das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung“ auf Bundestagsdrucksache 19/7447 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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