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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
E-Ladeinfrastruktur an Bundesfernstraßen
(insgesamt 8 Einzelfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Datum
05.09.2019
Antwortdauer
15 Tage
Aktualisiert
02.08.2022
ThemenVerkehr & Infrastruktur
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1253021.08.2019
E-Ladeinfrastruktur an Bundesfernstraßen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12530
19. Wahlperiode 21.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta, Daniela Kluckert, Torsten Herbst,
Dr. Christian Jung, Bernd Reuther, Renata Alt, Jens Beeck,
Mario Brandenburg (Südpfalz), Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke,
Katrin Helling-Plahr, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen,
Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link,
Alexander Müller, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly,
Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
E-Ladeinfrastruktur an Bundesfernstraßen
Um der Elektromobilität zum Durchbruch im deutschen Automobilmarkt zu
verhelfen, ist, nach Aussagen von Autoherstellern, Energiefirmen, betroffenen
Dienstleistern und der Bundesregierung, eine flächendeckende Infrastruktur an
Ladesäulen nötig. Die, im Vergleich zu existierenden Verbrennungsmotoren,
niedrige Reichweite von Elektrofahrzeugen ist insbesondere auf langen Strecken
ein häufig genanntes Argument gegen den Erwerb und die Nutzung von
Elektrofahrzeugen. Da der Großteil der Langstreckenfahrten per Pkw über die
Bundesfernstraßen, Bundesautobahnen und Bundesstraßen verläuft, ist es insbesondere
dort wichtig, eine gut ausgebaute Ladeinfrastruktur vorzuhalten, wenn sich die
Elektromobilität in Deutschland etablieren soll.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Ladesäulen für Elektrofahrzeuge gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung an Bundesfernstraßen (bitte nach Autohöfen, Rastplätzen,
Tankstellen, im direkten Umkreis von Autobahnabfahrten sowie insgesamt
auflisten)?
2. Bei wie vielen dieser Ladesäulen handelt es sich nach Kenntnis der
Bundesregierung um Schnellladesäulen?
3. Wie viele Ladesäulen sind in öffentlicher Hand bzw. in privater Hand (bitte
in absoluten Zahlen und prozentual angeben)?
4. Wie viele Ladesäulen wurden mit Bundesmitteln oder anderen Fördermitteln
gefördert, und mit welchen Summen (bitte nach Förderprogramm auflisten)?
5. Wie viele der geförderten Ladesäulen sind Schnellladesäulen, und mit
welchen Summen wurden diese gefördert?
6. Wie viele Ladesäulen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung an
Bundesfernstraßen in den Jahren 2016, 2017 und 2018 errichtet (bitte nach Jahren
auflisten)?
7. Durch wen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Ladesäulen an
Bundesfernstraßen in den Jahren 2016, 2017 und 2018 errichtet (bitte nach Jahren
und Bauherr auflisten)?
8. Wie verteilen sich die Ladesäulen sowie die Schnellladesäulen über das
Bundesgebiet (bitte nach Bundesländern und Bundesfernstraßen aufschlüsseln
sowie in einer Landkarte markieren)?
Berlin, den 8. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1302405.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12530 - E-Ladeinfrastruktur an Bundesfernstraßen
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta,
Daniela Kluckert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/12530 –
E-Ladeinfrastruktur an Bundesfernstraßen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Um der Elektromobilität zum Durchbruch im deutschen Automobilmarkt zu
verhelfen, ist, nach Aussagen von Autoherstellern, Energiefirmen, betroffenen
Dienstleistern und der Bundesregierung, eine flächendeckende Infrastruktur an
Ladesäulen nötig. Die, im Vergleich zu existierenden Verbrennungsmotoren,
niedrige Reichweite von Elektrofahrzeugen ist insbesondere auf langen
Strecken ein häufig genanntes Argument gegen den Erwerb und die Nutzung von
Elektrofahrzeugen. Da der Großteil der Langstreckenfahrten per Pkw über die
Bundesfernstraßen, Bundesautobahnen und Bundesstraßen verläuft, ist es
insbesondere dort wichtig, eine gut ausgebaute Ladeinfrastruktur vorzuhalten,
wenn sich die Elektromobilität in Deutschland etablieren soll.
1. Wie viele Ladesäulen für Elektrofahrzeuge gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung an Bundesfernstraßen (bitte nach Autohöfen,
Rastplätzen, Tankstellen, im direkten Umkreis von Autobahnabfahrten sowie
insgesamt auflisten)?
2. Bei wie vielen dieser Ladesäulen handelt es sich nach Kenntnis der
Bundesregierung um Schnellladesäulen?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
In einem Korridor von 200 m entlang der Bundesfernstraßen gibt es nach
Kenntnis der Bundesregierung 3.197 Ladepunkte, davon 412
Schnellladepunkte. In einem Korridor von 500 m entlang der Bundesautobahnen gibt es nach
Kenntnis der Bundesregierung 1.152 Ladepunkte, davon 901
Schnellladepunkte. Auf 326 Rastanlagen der Autobahn Tank&Rast GmbH befinden sich 501
Schnellladesäulen mit 858 Schnellladepunkten (Stand: August/2019).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13024
19. Wahlperiode 05.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 4. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3. Wie viele Ladesäulen sind in öffentlicher Hand bzw. in privater Hand (bitte
in absoluten Zahlen und prozentual angeben)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor.
4. Wie viele Ladesäulen wurden mit Bundesmitteln oder anderen
Fördermitteln gefördert, und mit welchen Summen (bitte nach Förderprogramm
auflisten)?
5. Wie viele der geförderten Ladesäulen sind Schnellladesäulen, und mit
welchen Summen wurden diese gefördert?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Rahmen des Bundesförderprogramms Ladeinfrastruktur des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wurden bislang 18.040
Ladepunkte mit einem Fördervolumen rd. 80 Mio. Euro bewilligt (Stand: August/
2019). Im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität hat das BMVI
insgesamt 10.876 Ladepunkte mit einem Fördervolumen von 26,5 Mio. Euro
bewilligt (Stand: August/2019).
Im Rahmen des Förderprogramms Erneuerbar Mobil des Bundesministeriums
für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) wurden bislang ca.
2.271 nichtöffentliche Ladepunkte mit einem Fördervolumen von ca. 2,5 Mio.
Euro bewilligt (Stand: Juli/2019). Im Rahmen des Sofortprogramms Saubere
Luft des BMU wurden bislang ca. 1.098 nichtöffentliche Ladepunkte mit einem
Fördervolumen von ca. 1,2 Mio. Euro bewilligt (Stand: Juli/2019). Im Rahmen
des Förderprogramms für die Anschaffung von Elektrobussen im öffentlichen
Personennahverkehr des BMU wurden bislang ca. 487 Ladepunkte mit einem
Fördervolumen von ca. 17,7 Mio. Euro bewilligt (Stand: Juli/2019).
Im Rahmen des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017–2020“ stehen dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) insgesamt 176 Mio.
Euro für den Aufbau von Ladepunkten in den von Grenzwertüberschreitungen
betroffenen Kommunen zur Verfügung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es
sich um ein FuE-Programm zur Netzintegration von Ladeinfrastruktur und
nicht um ein Investitionszuschuss-Programm handelt; die endgültige Zahl der
Ladepunkte kann abweichen. Bislang hat BMWi 98 Mio. Euro an die
Kommunen ausgereicht. Damit sollen auch ca. 19.000 Ladepunkte errichtet werden.
Die restlichen Mittel des BMWi werden bis Ende des Jahres 2019 ausgereicht
worden sein, was die Zahl der Ladepunkte noch einmal signifikant erhöhen
wird.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 auf
Bundestagsdrucksache 19/12584 verwiesen.
6. Wie viele Ladesäulen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung an
Bundesfernstraßen in den Jahren 2016, 2017 und 2018 errichtet (bitte nach
Jahren auflisten)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
7. Durch wen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Ladesäulen an
Bundesfernstraßen in den Jahren 2016, 2017 und 2018 errichtet (bitte nach
Jahren und Bauherr auflisten)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine umfassenden Informationen vor.
8. Wie verteilen sich die Ladesäulen sowie die Schnellladesäulen über das
Bundesgebiet (bitte nach Bundesländern und Bundesfernstraßen
aufschlüsseln sowie in einer Landkarte markieren)?
Die Verteilung der Ladeinfrastruktur über das Bundesgebiet, Normal- sowie
Schnellladung, ist in der Ladesäulenkarte der Bundesnetzagentur verfügbar
(vgl.: www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unter
nehmen_Institutionen/HandelundVertrieb/Ladesaeulenkarte/Ladesaeulenkar
te_node.html).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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