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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Maßnahmen des Masterplans Binnenschifffahrt für die touristische Schifffahrt
(Insgesamt 11 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Datum
06.09.2019
Antwortdauer
15 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1256222.08.2019
Maßnahmen des Masterplans Binnenschifffahrt für die touristische Schifffahrt
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12562
19. Wahlperiode 22.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stefan Schmidt, Claudia Müller, Markus Tressel, Steffi Lemke,
Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen),
Stephan Kühn (Dresden), Renate Künast, Dr. Julia Verlinden, Daniela Wagner
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Maßnahmen des Masterplans Binnenschifffahrt für die touristische Schifffahrt
Nach knapp einjähriger Erarbeitung hat der Bundesminister für Verkehr und
digitale Infrastruktur Andreas Scheuer am 14. Mai 2019 den Masterplan
Binnenschifffahrt vorgestellt. Auf der Pressekonferenz erweckte Bundesminister
Scheuer nach Ansicht der Fragesteller den Eindruck, als würde sich der
Masterplan Binnenschifffahrt in erster Linie an die Güterschifffahrt richten: „Wir wollen
die Binnenschifffahrt stärken und so viele Güter wie möglich über die
Wasserstraßen transportieren. […] Dafür haben wir jetzt den Masterplan
Binnenschifffahrt geschaffen“ (vgl. www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2019/
041-scheuer-masterplan-binnenschifffahrt.html). Auch die einführenden Worte
im Vorwort und in der Einleitung fokussieren sich ausschließlich auf die
Herausforderungen in der Güterschifffahrt (vgl. Masterplan Binnenschifffahrt, S. 4-7,
www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/WS/masterplan-binnenschifffahrt.
pdf?__blob=publicationFile). Die touristische Fahrgast- und Kabinenschifffahrt
hingegen wird im gesamten Dokument nicht explizit erwähnt.
Im Gegensatz dazu teilte der Parlamentarische Staatssekretär im
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Enak Ferlemann auf eine Nachfrage
zur Antwort auf die Schriftliche Frage 119 des Abgeordneten Stefan Schmidt auf
Bundestagsdrucksache 19/10765 mit: „Die Maßnahmen im Masterplan
Binnenschifffahrt beziehen sich gleichermaßen auf Güterschiffe wie auf
Fahrgastschiffe.“
Da das Netz der Bundeswasserstraßen mit mehr als 7 000 Kilometern
Binnenwasserstraßen elementar ist für den touristischen Schiffsverkehr, stellt sich die
Frage, in welcher Weise die Fahrgast- und Kabinenschifffahrt im Masterplan
berücksichtigt wurde und welche Maßnahmen daraus sich ausdrücklich an die
touristische Schifffahrt richten. Insbesondere die häufig nicht vorhandenen
Katalysatoren, fehlende Rußpartikelfilter und die bisher zaghafte Nutzung von
Landstromanlagen touristischer Fahrgast- und Kabinenschiffe stellen sich
insbesondere für die Hafenanwohnerinnen und Hafenanwohner als problematisch dar (vgl.
www.welt.de/regionales/bayern/article180072522/Tourismus-Wenn-Traumschiffe-
zum-Albtraum-fuer-die-Anwohner-werden.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Vor welchen Herausforderungen steht die touristische Fahrgast- und
Kabinenschifffahrt in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung, und
welche dieser Herausforderungen greift der Masterplan Binnenschifffahrt
konkret auf?
2. Welche Ziele verfolgt der Masterplan Binnenschifffahrt konkret und
ausschließlich in Bezug auf die Fahrgast- und Kabinenschifffahrt?
3. Haben an der Erarbeitung des Masterplans Binnenschifffahrt auch
Vertreterinnen und Vertreter aus der touristischen Schifffahrt bzw. der Fahrtgast- und
Kabinenschifffahrt mitgewirkt?
Wenn ja, welche?
4. Welche Erfordernisse stellen Fahrgast- und Kabinenschiffe nach Kenntnis
der Bundesregierung an die Infrastruktur der Bundeswasserstraßen, und in
welcher Weise wurden diese Erfordernisse in den einzelnen Maßnahmen des
Handlungsfeldes „Bereitstellung der Infrastruktur“ berücksichtigt (bitte die
konkreten Maßnahmen nennen)?
5. Inwiefern ist die Fahrgast- und Kabinenschifffahrt von dem auf Seite 11 des
Masterplans Binnenschifffahrt angesprochenen Konflikt bei der
Raumplanung „zwischen den Interessen der Binnenhäfen und konkurrierenden
Interessen anderer, z. B. in den Bereichen Tourismus, Wohnen am Wasser‘ oder
Umwelt- und Naturschutz“ betroffen (bitte begründen) (vgl. Masterplan
Binnenschifffahrt, S. 11)?
6. Wann wird die Bundesregierung die Rahmenvorschrift zur Verpflichtung der
Fahrzeuge, ihren gesamten Bedarf an elektrischer Energie ausschließlich
über Landstromanschluss zu decken, die am 1. Juni 2018 auf dem Rhein in
Kraft getreten ist, auch für die Mosel, die Donau und die Wasserstraßen im
Geltungsbereich der Binnenschifffahrtstraßen-Ordnung übernehmen (vgl.
Masterplan Binnenschifffahrt, S. 12)?
7. Welche Defizite hat die Fahrgast- und Kabinenschifffahrt nach Kenntnis der
Bundesregierung im Bereich der Umweltverträglichkeit, und in welcher
Weise wurden diese Defizite in den einzelnen Maßnahmen des
Handlungsfeldes „Maßnahmen für eine umweltfreundliche und wettbewerbsfähige
Flotte“ adressiert (bitte die konkreten Maßnahmen nennen)?
8. Inwiefern sind Fahrgast- und Kabinenschiffe von den fehlenden Angeboten
von Binnenschiffsmotoren der Motorenklassen IWA und IWP, die die
europäischen Vorgaben der NRMM-Verordnung (NRMM = Non-Road Mobile
Machinery) erfüllen, betroffen (vgl. Masterplan Binnenschifffahrt, S. 13)?
9. Welche Erfordernisse stellen Fahrgast- und Kabinenschiffe nach Kenntnis
der Bundesregierung an die Digitalisierung, und in welcher Weise wurden
diese Erfordernisse in den einzelnen Maßnahmen des Handlungsfeldes
„Maßnahmen zur Bewältigung der digitalen Herausforderungen“
berücksichtigt (bitte die konkreten Maßnahmen nennen)?
10. Inwiefern betreffen die einzelnen Maßnahmen des Handlungsfeldes
„Maßnahmen zur Stärkung der Binnenschifffahrt in der multimodalen
Transportkette“ die Fahrgast- und Kabinenschifffahrt?
11. Welche Erfordernisse stellen Fahrgast- und Kabinenschiffe nach Kenntnis
der Bundesregierung an Arbeits- und Fachkräfte, und in welcher Weise
wurden diese Erfordernisse in den einzelnen Maßnahmen des Handlungsfeldes
„Maßnahmen zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in der Binnenschifffahrt“
berücksichtigt (bitte die konkreten Maßnahmen nennen)?
Berlin, den 5. August 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1304106.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12562 - Maßnahmen des Masterplans Binnenschifffahrt für die touristische Schifffahrt
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schmidt, Claudia Müller,
Markus Tressel, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/12562 –
Maßnahmen des Masterplans Binnenschifffahrt für die touristische Schifffahrt
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach knapp einjähriger Erarbeitung hat der Bundesminister für Verkehr und
digitale Infrastruktur Andreas Scheuer am 14. Mai 2019 den Masterplan
Binnenschifffahrt vorgestellt. Auf der Pressekonferenz erweckte
Bundesminister Scheuer nach Ansicht der Fragesteller den Eindruck, als würde sich der
Masterplan Binnenschifffahrt in erster Linie an die Güterschifffahrt richten:
„Wir wollen die Binnenschifffahrt stärken und so viele Güter wie möglich
über die Wasserstraßen transportieren. [...] Dafür haben wir jetzt den
Masterplan Binnenschifffahrt geschaffen“ (vgl. www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pres
semitteilungen/2019/041-scheuer-masterplan-binnenschifffahrt.html). Auch
die einführenden Worte im Vorwort und in der Einleitung fokussieren sich
ausschließlich auf die Herausforderungen in der Güterschifffahrt (vgl.
Masterplan Binnenschifffahrt, S. 4–7, www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikatio
nen/WS/masterplan-binnenschifffahrt.pdf). Die touristische Fahrgast- und
Kabinenschifffahrt hingegen wird im gesamten Dokument nicht explizit
erwähnt.
Im Gegensatz dazu teilte der Parlamentarische Staatssekretär im
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Enak Ferlemann auf eine
Nachfrage zur Antwort auf die Schriftliche Frage 119 des Abgeordneten Stefan
Schmidt auf Bundestagsdrucksache 19/10765 mit: „Die Maßnahmen im
Masterplan Binnenschifffahrt beziehen sich gleichermaßen auf Güterschiffe
wie auf Fahrgastschiffe.“
Da das Netz der Bundeswasserstraßen mit mehr als 7 000 Kilometern
Binnenwasserstraßen elementar ist für den touristischen Schiffsverkehr, stellt sich die
Frage, in welcher Weise die Fahrgast- und Kabinenschifffahrt im Masterplan
berücksichtigt wurde und welche Maßnahmen daraus sich ausdrücklich an die
touristische Schifffahrt richten. Insbesondere die häufig nicht vorhandenen
Katalysatoren, fehlende Rußpartikelfilter und die bisher zaghafte Nutzung von
Landstromanlagen touristischer Fahrgast- und Kabinenschiffe stellen sich
insbesondere für die Hafenanwohnerinnen und Hafenanwohner als problematisch
dar (vgl. www.welt.de/regionales/bayern/article180072522/Tourismus-Wenn-
Traumschiffe-zum-Albtraum-fuer-die-Anwohner-werden.html).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13041
19. Wahlperiode 06.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 3. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Vor welchen Herausforderungen steht die touristische Fahrgast- und
Kabinenschifffahrt in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung,
und welche dieser Herausforderungen greift der Masterplan
Binnenschifffahrt konkret auf?
Die Herausforderungen der touristischen Fahrgast- und Kabinenschifffahrt in
Deutschland sind ähnlich denen der Güterschifffahrt und betreffen z. B. die
Bereiche Infrastruktur, Flächennutzung, Klimawandel, Landstromversorgung und
digitale Technologien. Der Masterplan Binnenschifffahrt hat in Analogie zum
Masterplan Schienengüterverkehr, das Thema Güterverkehr im Fokus.
2. Welche Ziele verfolgt der Masterplan Binnenschifffahrt konkret und
ausschließlich in Bezug auf die Fahrgast- und Kabinenschifffahrt?
Die Handlungsempfehlungen haben für die Fahrgast- und Kabinenschifffahrt
zum Teil eine andere Relevanz als für die Güterschifffahrt. Sie sind aber zu
einem großen Teil auch für die Fahrgast- und Kabinenschifffahrt von Interesse.
3. Haben an der Erarbeitung des Masterplans Binnenschifffahrt auch
Vertreterinnen und Vertreter aus der touristischen Schifffahrt bzw. der
Fahrgast- und Kabinenschifffahrt mitgewirkt?
Wenn ja, welche?
An der Erarbeitung des Masterplans haben Verbände mitgewirkt, die die
gesamte Binnenschifffahrt vertreten, z. B. der Bundesverband der Deutschen
Binnenschifffahrt e. V. (BDB), der Bundesverband der Selbständigen Abteilung
Binnenschifffahrt e. V. (BDS), der Verband für Schiffbau und Meerestechnik
e. V. (VSM) und der Verein für europäische Binnenschifffahrt und
Wasserstraßen e. V. (VBW).
4. Welche Erfordernisse stellen Fahrgast- und Kabinenschiffe nach Kenntnis
der Bundesregierung an die Infrastruktur der Bundeswasserstraßen, und
in welcher Weise wurden diese Erfordernisse in den einzelnen
Maßnahmen des Handlungsfeldes „Bereitstellung der Infrastruktur“
berücksichtigt (bitte die konkreten Maßnahmen nennen)?
Im Hinblick auf die in der Regel geringeren Fahrzeugabmessungen und
Tiefenansprüche der Fahrgast- und Kabinenschifffahrt werden keine besonderen, über
die der Güterschifffahrt hinausgehenden Anforderungen an die Infrastruktur
gestellt. Dennoch profitiert auch die Fahrgast- und Kabinenschifffahrt von
verschiedenen der im Handlungsfeld „Bereitstellung einer bedarfsgerechten
Infrastruktur“ aufgeführten Maßnahmen. Dies betrifft insbesondere die Umsetzung
des Bundesverkehrswegeplans, den Umgang mit den Herausforderungen des
Klimawandels und die Weiterführung des Dialogs für schnelleres Planen und
Bauen.
5. Inwiefern ist die Fahrgast- und Kabinenschifffahrt von dem auf Seite 11
des Masterplans Binnenschifffahrt angesprochenen Konflikt bei der
Raumplanung „zwischen den Interessen der Binnenhäfen und
konkurrierenden Interessen anderer, z. B. in den Bereichen Tourismus, Wohnen am
Wasser‘ oder Umwelt- und Naturschutz“ betroffen (bitte begründen) (vgl.
Masterplan Binnenschifffahrt, S. 11)?
Der beschriebene Konflikt betrifft die Binnenhäfen und ihre
Entwicklungsmöglichkeiten, z. B. aufgrund von Bauplanungen im Umfeld der Häfen.
6. Wann wird die Bundesregierung die Rahmenvorschrift zur Verpflichtung
der Fahrzeuge, ihren gesamten Bedarf an elektrischer Energie
ausschließlich über Landstromanschluss zu decken, die am 1. Juni 2018 auf dem
Rhein in Kraft getreten ist, auch für die Mosel, die Donau und die
Wasserstraßen im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtstraßen-Ordnung
übernehmen (vgl. Masterplan Binnenschifffahrt, S. 12)?
Die Rahmenvorschrift wird zum 1. Dezember 2019 auf der Mosel und im
vierten Quartal 2019 auch im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen-
Ordnung in Kraft treten. Für die Donau wird die Regelung im Zuge des
Erlasses einer neuen Polizeiverordnung im Lauf des Jahres 2020 übernommen.
7. Welche Defizite hat die Fahrgast- und Kabinenschifffahrt nach Kenntnis
der Bundesregierung im Bereich der Umweltverträglichkeit, und in
welcher Weise wurden diese Defizite in den einzelnen Maßnahmen des
Handlungsfeldes „Maßnahmen für eine umweltfreundliche und
wettbewerbsfähige Flotte“ adressiert (bitte die konkreten Maßnahmen
nennen)?
Aus Sicht der Bundesregierung sind bezüglich der Umweltfreundlichkeit der
Fahrgast- und Kabinenschiffe zwei Schwerpunkte zu nennen:
Zum einen die Verbesserung der Emissionsbilanz von Fahrzeugen mit älteren
Antriebsmotoren. Hierzu zählen die folgenden Maßnahmen:
• Weiterentwicklung des Förderprogramms Nachhaltige Modernisierung von
Binnenschiffen (siehe Masterplan, S. 13), mit dem der Austausch von
Motoren und die Nachrüstung mit Abgasnachbehandlungsanlagen gefördert
werden.
• Unterstützung technischer Innovationen (siehe Masterplan, S. 13). Hier hat
die Bundesregierung als erste in Europa konkrete Vorgaben gemacht, nach
denen marinisierte Motoren aus anderen Bereichen (u.a. Lkw) in den
Binnenschiffen eingesetzt werden können (siehe Masterplan, Kurzfristige
Maßnahmen, S. 14). Auf Basis der deutschen Regelung werden vergleichbare
Vorgaben für Europa durch den europäischen Ausschuss CESNI erarbeitet
(siehe Masterplan, Kurzfristige Maßnahmen, S. 14). Auf deutsche Initiative
wurden des Weiteren im CESNI Bestimmungen für elektrische
Schiffsantriebe im europäischen Standard ESTRIN 2019 erlassen, die am 1. Januar
2020 in Kraft treten werden. Zudem werden auf deutsche Initiative in den
Jahren 2020 bis 2021 in CESNI Vorschriften für den Einsatz von
Brennstoffzellen erarbeitet (siehe Masterplan, Bereits eingeleitete Maßnahmen, S. 15).
• Optimierung der Energieeffizienz. Das BMVI hat eine wissenschaftliche
Untersuchung in Auftrag gegeben mit der Frage, ob die Einführung von
Energieeffizienzindizes für das Schiffsdesign und für den Schiffsbetrieb
praktikabel ist und wie diese aussehen könnten. Hiermit könnte die
Bewertung energieeffizienter Maßnahmen auch für Fahrgastschiffe durchgeführt
werden, um insbesondere das Freisetzen klimaschädlicher Gase zu
verringern (siehe Masterplan, Bereits eingeleitete Maßnahmen, S. 15).
• Intensivierung von Forschung und Entwicklung für die Binnenschifffahrt.
Hier plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Verbesserung der
Energieeffizienz von Binnenschiffen (siehe Masterplan, Mittelfristige
Maßnahmen, S. 15).
Zum zweiten setzt sich die Bundesregierung ein, dass auch von kleineren
Fahrgastschiffen künftig keine häuslichen Abwässer mehr in das Gewässer
eingeleitet werden dürfen.
Die Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die Sammlung,
Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt vom
9. September 1996 (CDNI) wird voraussichtlich im Dezember 2019 auf
deutsche Initiative eine Ausdehnung des Einleitungsverbots auf Fahrgastschiffe mit
mehr als zwölf Personen und Kabinenschiffe mit mehr als zwölf Schlafplätzen
beschließen.
8. Inwiefern sind Fahrgast- und Kabinenschiffe von den fehlenden
Angeboten von Binnenschiffsmotoren der Motorenklassen IWA und IWP, die die
europäischen Vorgaben der NRMM-Verordnung (NRMM = Non-Road
Mobile Machinery) erfüllen, betroffen (vgl. Masterplan
Binnenschifffahrt, S. 13)?
Das Fehlen von Motoren der in der Frage genannten Klassen trifft insbesondere
die Fahrgast- und Kabinenschifffahrt, da gerade in diesen Bereichen eine Reihe
von Schiffsneubauten geplant bzw. bereits in Bau sind. Eine leichte Abfederung
dieses Problems konnte die Bundesregierung mit dem Erlass der Regelung zum
Einsatz von Motoren aus anderen Bereichen erreichen (siehe Antwort zu
Frage 7 und Masterplan, Bereits umgesetzte Maßnahmen, S. 14). Zudem bieten
erste Hersteller Motoren in kleineren Leistungsbereichen, die den
Anforderungen der NRMM-Verordnung entsprechen, an bzw. haben angekündigt,
spätestens 2020, Typgenehmigungen nach NRMM-Verordnung zu beantragen und
Motoren anzubieten.
9. Welche Erfordernisse stellen Fahrgast- und Kabinenschiffe nach Kenntnis
der Bundesregierung an die Digitalisierung, und in welcher Weise wurden
diese Erfordernisse in den einzelnen Maßnahmen des Handlungsfeldes
„Maßnahmen zur Bewältigung der digitalen Herausforderungen“
berücksichtigt (bitte die konkreten Maßnahmen nennen)?
Die Erfordernisse der Fahrgast- und Kabinenschifffahrt an die Digitalisierung
gleichen grundsätzlich denen der Güterschifffahrt. Sie wird daher in gleicher
Weise von den geplanten Optimierungsprozessen bezüglich Schleusen, AIS-
Abdeckung, Inland ENCs und den Weiterentwicklungen von ELWIS
profitieren. Über etwaige Sonderbedarfe der Fahrgast- und Kabinenschifffahrt liegen
der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
10. Inwiefern betreffen die einzelnen Maßnahmen des Handlungsfeldes
„Maßnahmen zur Stärkung der Binnenschifffahrt in der multimodalen
Transportkette“ die Fahrgast- und Kabinenschifffahrt?
Die Maßnahmen zielen auf eine stärkere Einbindung der Binnenschifffahrt in
die Logistikketten und auf Verlagerung von Verkehr von der Straße auf die
Wasserstraße. Sie betreffen in erster Linie die Güterschifffahrt.
11. Welche Erfordernisse stellen Fahrgast- und Kabinenschiffe nach Kenntnis
der Bundesregierung an Arbeits- und Fachkräfte, und in welcher Weise
wurden diese Erfordernisse in den einzelnen Maßnahmen des
Handlungsfeldes „Maßnahmen zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in der
Binnenschifffahrt“ berücksichtigt (bitte die konkreten Maßnahmen nennen)?
Über die auf allen Schiffen geltenden Erfordernisse an die Arbeits- und
Fachkräfte hinaus gelten auf Fahrgast- und Kabinenschiffen besondere
Anforderungen in Bezug auf den Umgang mit Fahrgästen. Die hierfür nötigen Kenntnisse
und Fähigkeiten wurden auf EU-Ebene durch die Richtlinie 2017/2397 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 über die
Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt festgelegt. Im
Rahmen der Umsetzung in nationales Recht werden sich diese neuen
Anforderungen in künftigen Ausbildungsgängen wiederfinden. Hierauf bezieht sich die
im Masterplan vorgesehene Maßnahme, dass das BMVI sich für eine attraktive
Ausbildung einsetzt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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