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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Vorgänge bei der Max-Planck-Gesellschaft
(insgesamt 24 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Datum
09.09.2019
Antwortdauer
18 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1256322.08.2019
Vorgänge bei der Max-Planck-Gesellschaft
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12563
19. Wahlperiode 22.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Nicole Gohlke, Dr. Birke Bull-Bischoff,
Anke Domscheit-Berg, Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Sören Pellmann,
Harald Weinberg, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorgänge bei der Max-Planck-Gesellschaft
Mit einem Etat von rund 1,8 Mrd. Euro im Jahr 2018 und 86 inländischen und
fünf ausländischen Instituten und Forschungseinrichtungen ist die Max-Planck-
Gesellschaft (MPG) eine der renommiertesten außeruniversitären
Forschungsgemeinschaften der Welt. Nach aktuellen Zahlen (vgl. www.mpg.de/zahlen_fakten)
in der Max-Planck-Gesellschaft arbeiten mehr als die Hälfte der über 23 000
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im wissenschaftlichen Bereich, ein Drittel davon
sind Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler. Die Hälfte
aller in der Max-Planck-Gesellschaft Forschenden sind Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter aus dem Ausland. Bei einem Gesamtanteil der männlichen
Mitarbeitenden von 55,6 Prozent, allein davon 70 Prozent im wissenschaftlichen Bereich, ist
die Gleichberechtigung der Geschlechter in den wissenschaftlichen Abteilungen
noch ein weites Ziel (vgl. www.mpg.de/13594402/jahresbericht-2018-lage
bericht-geschaeftjahr-2018.pdf, S.42).
In mehreren Zeitungsberichten aus dem Frühjahr und Sommer 2018 und 2019
wurde bekannt, dass es massive Vorwürfe des Machtmissbrauchs,
wissenschaftlichen Fehlverhaltens, der diskriminierenden Behandlung von Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern, Fälle sexueller Belästigung und Mobbing in mehreren
Instituten der Max-Planck-Gesellschaft sowie Inkompetenzen in der Leitung von
Instituten gegeben haben soll (vgl. http://tagesspiegel.de/wissen/machtmissbrauch-in-
der-wissenschaft-max-planck-forscherin-nennt-vorwürfe-haltlos/22932720.html).
Das Max-Planck-PhDnet, welches über 5 000 Doktorandinnen und Doktoranden
vertritt, die aktuell mit der MPG assoziiert sind, beschreibt die oben geschilderten
Missstände „nur als Spitze des Eisbergs“ (vgl. www.phdnet.mpg.de/44662/Power
AbuseStatement). Für das PhDnet resultieren diese strukturellen Probleme des
aktuellen Wissenschaftssystems aus erstens den steilen Hierarchien und den
Abhängigkeiten der Doktorandinnen und Doktoranden, zweitens dem zu hohen
Publikationsdruck und drittens dem fehlenden Training in der Personalführung durch
wissenschaftliche Führungspersönlichkeiten (vgl. ebd.).
Im Februar 2019 wurde durch das MPI eine Umfrage zu Arbeitskultur und
Arbeitsatmosphäre der Max-Planck-Gesellschaft (www.mpg.de/12718510/
maxplanck-umfrage-arbeitskultur) durchgeführt. Die Ergebnisse der Umfrage wurden
im Juni veröffentlicht und Veränderungen hinsichtlich der Zusammenarbeit,
Arbeitskultur und Arbeitsatmosphäre angekündigt (vgl. www.mpg.de/13630963/
max-planck-gesellschaft-veroeffentlicht-umfrage-zu-arbeitskultur-und-atmosphaere).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über wie viele Vorfälle von
Machtmissbrauch, Leitungsinkompetenzen, wissenschaftlichem
Fehlverhalten, Mobbing oder Ähnlichem in welchen Instituten der MPG (bitte nach
Instituten, vorgeworfenem Fehlverhalten und Anzahl der Fälle sowie
eingeschlagener Lösungswege aufschlüsseln)?
2. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der formale Ablauf bei
Bekanntwerden von Beschwerden innerhalb der MPG?
Findet diese Vorgehensweise in allen Instituten der MPG Anwendung?
Wenn nein, warum nicht (bitte einzeln aufschlüsseln)?
3. Welche Fachbeiräte und welche Beauftragte sind nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der MPG für Fehlverhalten und Beschwerden in welchen
Instituten ansprechbar und zuständig (bitte einzeln aufschlüsseln)?
4. Welche Beschwerdestellen, Beauftragte und Fachbeiräte haben wie und
wann in welchen Instituten auf welche Vorwürfe reagiert (bitte einzeln
aufschlüsseln)?
5. Haben diese Beschwerdestellen, Beauftragten und Fachbeiräte nach
Erkenntnissen der Bundesregierung adäquat auf die Vorwürfe reagiert (bitte einzeln
aufschlüsseln)?
6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die vom Präsidenten der
Max-Planck-Gesellschaft Dr. Martin Stratmann eingerichtete Taskforce, mit
welchen Personen ist die Taskforce besetzt, und was ist das Ziel ihrer
Einrichtung?
7. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die arbeitsrechtliche Situation
der Beauftragten (z. B. Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragte etc.) und
Ombudspersonen innerhalb der MPG (bitte ggf. nach Grad der Freistellung,
Mitarbeitenden, Ausstattungen, Befristung des Arbeitsverhältnisses etc.
aufschlüsseln)?
8. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die arbeitsrechtliche Situation
der Arbeitnehmerinnenvertretung und Arbeitnehmervertretung innerhalb der
MPG (bitte ggf. nach Grad der Freistellung, Mitarbeitenden, Ausstattungen,
Befristung des Arbeitsverhältnisses etc. aufschlüsseln)?
9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Verletzungen der Regeln
guter wissenschaftlicher Praxis innerhalb der MPG, wenn
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler angehalten werden, „hypothesenkonform“ zu
arbeiten und diesen Thesen entsprechende Ergebnisse zu erarbeiten (vgl.
„Max-Planck-Forscherin nennt Vorwürfe „haltlos““, DER TAGESSPIE-
GEL vom 21. August 2018)?
10. Wie ist es nach Auffassung der Bundesregierung möglich, unabhängige und
ergebnisoffene Forschung zu betreiben, wenn die beruflichen Perspektiven
der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler explizit daran gekoppelt
werden, dass sie „hypothesenkonform“ arbeiten?
11. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass das sogenannte Harnack-Prinzip,
also die freie Entscheidung über Forschungsziele und Ressourcen, Fälle von
Machtmissbrauch, Mobbing und wissenschaftlichem Fehlverhalten
begünstigt?
Wenn ja, wieso?
Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
12. Welche Maßnahmen wären nach Ansicht der Bundesregierung angezeigt,
um die in Frage 11 genannten Missstände zu beheben, ohne die
Wissenschaftsfreiheit einzuschränken (bitte begründen)?
13. Wäre es nach Ansicht der Bundesregierung angezeigt, verstärkt auf
obligatorische Trainings zur Führung des Personals, Kurse zur Konfliktlösung und
zur gewaltfreien Kommunikation für wissenschaftliche
Führungspersönlichkeiten innerhalb des Forschungs- und Wissenschaftssystems zu setzen, und
wenn nein, bitte begründen?
14. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der vorhandene
Verhaltenskodex, sowie der von PhDnet vorgeschlagene erweiterte Verhaltenskodex,
Machtmissbrauch eindämmen könnte (bitte begründen)?
Wenn ja, wird sich die Bundesregierung für die Realisierung dieser
Maßnahmen einsetzen?
15. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das von PhDnet
vorgeschlagene unabhängige Promotionskolleg Machtmissbrauch eindämmen könnte
(bitte begründen)?
Wenn ja, wird sich die Bundesregierung für die Realisierung dieser
Maßnahmen einsetzen?
16. Sind nach Ansicht der Bundesregierung regelmäßig befristete
Arbeitsverträge für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler
hinderlich für gute Forschung?
Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
17. Sind nach Ansicht der Bundesregierung regelmäßig befristete
Arbeitsverträge für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler
hinderlich bei der Durchsetzung von deren Arbeitnehmerinteressen und
Ansprüchen auf korrektes Verhalten der Vorgesetzten?
Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
18. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Kündigungen von
Doktorandinnen und Doktoranden und anderen Nachwuchswissenschaftlerinnen und
Nachwuchswissenschaftlern in den betreffenden Forschungsinstituten
aufgrund der oben geschilderten Problemlagen?
Wenn ja, aus welchem Grund, und wie viele Personen betrifft dies (bitte
detailliert ausführen und nach Instituten aufschlüsseln)?
19. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Kündigungen von Post-Docs und
anderem wissenschaftlichen Personal in den betreffenden
Forschungsinstituten aufgrund der oben geschilderten Problemlagen?
Wenn ja, aus welchem Grund, und wie viele Personen betrifft dies (bitte
detailliert ausführen und nach Instituten aufschlüsseln)?
20. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Fälle von
Nichtveröffentlichungen der Urheberschaft von Studien und anderen Publikationen, explizit dem
Streichen von Autorinnen und Autoren auf Wunsch von
Institutsdirektorinnen und Institutsdirektoren (bitte detailliert ausführen und nach Instituten
und Anzahl der Vorfälle aufschlüsseln)?
21. Welche Kanzlei wurde nach Kenntnis der Bundesregierung durch das Max-
Planck-Institut für Astrophysik in Garching als Reaktion auf die
Mobbingvorwürfe beauftragt?
Was ist die Aufgabe dieser Kanzlei?
22. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung disziplinarische und oder
arbeitsrechtliche Konsequenzen auf die Vorwürfe persönlichen Fehlverhaltens in
den betroffenen Instituten (bitte detailliert ausführen und nach Instituten
aufschlüsseln)?
23. Hält die Bundesregierung die nach Ansicht der Fragesteller sehr weit
gefassten Entscheidungskompetenzen, die Direktorinnen und Direktoren
außeruniversitärer Forschungsinstitute im Bereich der Personalrekrutierung,
Personalführung und Forschungsausrichtung genießen, für einen Risikofaktor, der
übergriffigem und verantwortungslosem Verhalten Vorschub leisten kann
(bitte begründen)?
24. Sind der Bundesregierung die Schritte und Maßnahmen bekannt, welche die
Max-Planck-Gesellschaft plant, um die sich aus ihrer Umfrage (www.mpg.
de/13630963/max-planck-gesellschaft-veroeffentlicht-umfrage-zu-arbeits
kultur-und-atmosphaere) ergebenden Problemlagen zu verbessern?
Hält die Bundesregierung diese für angemessen bzw. hinreichend zur Lösung
der Problemlagen?
Berlin, den 12. August 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1305509.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12563 - Vorgänge bei der Max-Planck-Gesellschaft
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Nicole Gohlke,
Dr. Birke Bull-Bischoff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/12563 –
Vorgänge bei der Max-Planck-Gesellschaft
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit einem Etat von rund 1,8 Mrd. Euro im Jahr 2018 und 86 inländischen und
fünf ausländischen Instituten und Forschungseinrichtungen ist die Max-
Planck-Gesellschaft (MPG) eine der renommiertesten außeruniversitären
Forschungsgemeinschaften der Welt. Nach aktuellen Zahlen (vgl. www.mpg.de/
zahlen_fakten) in der Max-Planck-Gesellschaft arbeiten mehr als die Hälfte
der über 23 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im wissenschaftlichen
Bereich, ein Drittel davon sind Nachwuchswissenschaftlerinnen und
Nachwuchswissenschaftler. Die Hälfte aller in der Max-Planck-Gesellschaft Forschenden
sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Ausland. Bei einem
Gesamtanteil der männlichen Mitarbeitenden von 55,6 Prozent, allein davon 70
Prozent im wissenschaftlichen Bereich, ist die Gleichberechtigung der
Geschlechter in den wissenschaftlichen Abteilungen noch ein weites Ziel (vgl.
www.mpg.de/13594402/jahresbericht-2018-lageberichtgeschaeft
jahr-2018.pdf, S. 42).
In mehreren Zeitungsberichten aus dem Frühjahr und Sommer 2018 und 2019
wurde bekannt, dass es massive Vorwürfe des Machtmissbrauchs,
wissenschaftlichen Fehlverhaltens, der diskriminierenden Behandlung von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Fälle sexueller Belästigung und Mobbing in
mehreren Instituten der Max-Planck-Gesellschaft sowie Inkompetenzen in der
Leitung von Instituten gegeben haben soll (vgl. http://tagesspiegel.de/wissen/
machtmissbrauch-in-der-wissenschaft-max-planck-forscherin-nennt-
vorwürfehaltlos/22932720.html).
Das Max-Planck-PhDnet, welches über 5 000 Doktorandinnen und
Doktoranden vertritt, die aktuell mit der MPG assoziiert sind, beschreibt die oben
geschilderten Missstände „nur als Spitze des Eisbergs“ (vgl.
www.phdnet.mpg.de/44662/PowerAbuseStatement). Für das PhDnet
resultieren diese strukturellen Probleme des aktuellen Wissenschaftssystems aus
erstens den steilen Hierarchien und den Abhängigkeiten der Doktorandinnen und
Doktoranden, zweitens dem zu hohen Publikationsdruck und drittens dem
fehlenden Training in der Personalführung durch wissenschaftliche
Führungspersönlichkeiten (vgl. ebd.).
Im Februar 2019 wurde durch das MPI eine Umfrage zu Arbeitskultur und
Arbeitsatmosphäre der Max-Planck-Gesellschaft (www.mpg.de/12718510/max-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13055
19. Wahlperiode 09.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
5. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
planck-umfrage-arbeitskultur) durchgeführt. Die Ergebnisse der Umfrage
wurden im Juni veröffentlicht und Veränderungen hinsichtlich der
Zusammenarbeit, Arbeitskultur und Arbeitsatmosphäre angekündigt (vgl. www.mpg.de/
13630963/max-planck-gesellschaft-veroeffentlicht-umfrage-zu-
arbeitskulturund-atmosphaere).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die außeruniversitären Forschungseinrichtungen sind – wie alle juristischen
Personen – an Recht und Gesetz der Bundesrepublik Deutschland gebunden.
Dies gilt auch im Hinblick auf arbeitsrechtliche Vorschriften, die die Grundlage
für interne Untersuchungen zu arbeitsrechtlich relevantem Fehlverhalten
bilden. Im Hinblick auf wissenschaftliches Fehlverhalten gibt es bereits seit dem
Jahr 1998 die „Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur
Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“. Sie wurden nach einer grundlegenden
Überarbeitung und Aktualisierung im Juli 2019 unter dem Titel „Leitlinien zur
Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ in neuer Fassung veröffentlicht.
Vor diesem Hintergrund hat die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) für den
Umgang mit wissenschaftlichem und persönlichem Fehlverhalten jeweils interne
Regelungen etabliert. Dabei ist ein auf den Grundprinzipien der internationalen
Ombudsvereinigung basierendes Ombudswesen eingerichtet worden. Darüber
hinaus bestehen bei den außeruniversitären Forschungseinrichtungen
Aufsichtsgremien, die nach den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorgaben die
Tätigkeit der jeweiligen Geschäftsleitung überwachen und in denen auch
Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung vertreten sind.
1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über wie viele Vorfälle von
Machtmissbrauch, Leitungsinkompetenzen, wissenschaftlichem
Fehlverhalten, Mobbing oder Ähnlichem in welchen Instituten der MPG (bitte
nach Instituten, vorgeworfenem Fehlverhalten und Anzahl der Fälle
sowie eingeschlagener Lösungswege aufschlüsseln)?
Die MPG hat in sechs Fällen an verschiedenen Max-Planck-Instituten (MPI)
Untersuchungen wegen des Verdachts auf Fehlverhalten eingeleitet. In einem
Fall wurde aufgrund eines nicht genehmigten doppelten
Beschäftigungsverhältnisses der Anstellungsvertrag beendet. In fünf Fällen handelte es sich um
Führungsfehlverhalten, davon drei Fälle in der Biologisch-Medizinischen Sektion,
ein Fall in der Chemisch-Physikalisch-Technischen Sektion und ein Fall in der
Geistes-, Sozial- und Humanwissenschaftlichen Sektion. Die Lösungswege
reichten von persönlicher Begleitung durch Coaching über Entlastung durch
zusätzliches Personal bis hin zu einem befristeten oder unbefristeten
Leitungsentzug.
2. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der formale Ablauf bei
Bekanntwerden von Beschwerden innerhalb der MPG?
Findet diese Vorgehensweise in allen Instituten der MPG Anwendung?
Wenn nein, warum nicht (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Der Ablauf bei Bekanntwerden einer Beschwerde wird im Rahmen der
dezentralen Organisationsstruktur der MPG abgebildet. Hierbei werden die für die
Einrichtung relevanten gesetzlichen Vorgaben sowie in der MPG vereinbarte
Verfahren angewandt.
Eine Übersicht über Regeln und Verfahren in der MPG findet sich unter
www.mpg.de/ueber_uns/verfahren. Die skizzierte Vorgehensweise findet in
allen Einrichtungen der MPG Anwendung.
3. Welche Fachbeiräte und welche Beauftragte sind nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der MPG für Fehlverhalten und Beschwerden in
welchen Instituten ansprechbar und zuständig (bitte einzeln
aufschlüsseln)?
Ansprechpartner in Fällen von Fehlverhalten sind der/die Vorgesetzte, der
Betriebsrat, die Schlichtungsberaterin/der Schlichtungsberater, die
Gleichstellungsbeauftragte (bei Diskriminierung oder sexueller Belästigung), die
Ombudsperson (bei wissenschaftlichem Fehlverhalten) oder die von der MPG
eingesetzten Vertrauenspersonen in der Rechtsanwaltskanzlei Wirsing Hass Zoller.
Eine Übersicht findet sich unter www.mpg.de/12210466/umgang-mit-konflik
ten.
4. Welche Beschwerdestellen, Beauftragte und Fachbeiräte haben wie und
wann in welchen Instituten auf welche Vorwürfe reagiert (bitte einzeln
aufschlüsseln)?
5. Haben diese Beschwerdestellen, Beauftragten und Fachbeiräte nach
Erkenntnissen der Bundesregierung adäquat auf die Vorwürfe reagiert (bitte
einzeln aufschlüsseln)?
Die Fragen 4 und 5 werden im Zusammenhang beantwortet.
In den in der Antwort zu Frage 1 genannten fünf Fällen eines
Führungsfehlverhaltens waren Fachbeirat wie auch Ombudsperson und Geschäftsführender
Direktor eingebunden. Diese Stellen legten die Sachverhalte der Leitung der MPG
vor, die soweit erforderlich weitere Aufklärungsmaßnahmen eingeleitet und
über die jeweilige Angelegenheit entschieden hat. Ergänzend wird auf die
Antwort zu Frage 12 verwiesen.
6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die vom Präsidenten
der Max-Planck-Gesellschaft Dr. Martin Stratmann eingerichtete
Taskforce, mit welchen Personen ist die Taskforce besetzt, und was ist das Ziel
ihrer Einrichtung?
Die Task Force besteht aus zwölf Institutsmitgliedern der drei Sektionen sowie
Angehörigen der Generalverwaltung. Die Task Force verfolgt das Ziel,
Maßnahmen aus den Ergebnissen der Mitarbeiterumfrage zu entwickeln.
7. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die arbeitsrechtliche Situation
der Beauftragten (z. B. Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragte etc.) und
Ombudspersonen innerhalb der MPG (bitte ggf. nach Grad der
Freistellung, Mitarbeitenden, Ausstattungen, Befristung des Arbeitsverhältnisses
etc. aufschlüsseln)?
Die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte ist hauptamtlich und unbefristet tätig.
Sie gehört der Generalverwaltung an und ist dem Generalsekretär unmittelbar
zugeordnet. Sie ist in der Ausübung ihrer Tätigkeit weisungsfrei. Die örtlichen
Gleichstellungsbeauftragten sowie die Sektionsgleichstellungsbeauftragten
nehmen diese Funktion als Ehrenamt wahr und werden für die konkrete
Gleichstellungsarbeit im erforderlichen Umfang von der Arbeitspflicht freigestellt.
Auch sie sind in ihrer Funktion weisungsfrei.
Die Rolle der Ombudspersonen ist in Ziffer 8 der Regelungen zur Sicherung
guter wissenschaftlicher Praxis sowie ergänzend in den Richtlinien des
Wissenschaftlichen Rates für die Einsetzung von Ombudspersonen dargelegt (beides
abrufbar unter: https://www.mpg.de/ueber-uns/vereinsorgane/ombudswesen;
Stand: August 2019).
8. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die arbeitsrechtliche Situation
der Arbeitnehmerinnenvertretung und Arbeitnehmervertretung innerhalb
der MPG (bitte ggf. nach Grad der Freistellung, Mitarbeitenden,
Ausstattungen, Befristung des Arbeitsverhältnisses etc. aufschlüsseln)?
Die rechtlichen Verhältnisse der gesetzlichen Beschäftigtenvertretungen,
insbesondere der Betriebsräte, der Schwerbehindertenvertretung und der
Auszubildendenvertretung, richten sich nach den einschlägigen gesetzlichen
Vorschriften, insbesondere nach dem Betriebsverfassungsgesetz sowie dem Neunten
Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX).
9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Verletzungen der
Regeln guter wissenschaftlicher Praxis innerhalb der MPG, wenn
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler angehalten werden,
„hypothesenkonform“ zu arbeiten und diesen Thesen entsprechende Ergebnisse zu
erarbeiten (vgl. „Max-Planck-Forscherin nennt Vorwürfe „haltlos““, DER
TAGESSPIEGEL vom 21. August 2018)?
Der in der Frage formulierte Vorwurf, dass Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler angehalten wurden, „hypothesenkonform“ zu arbeiten, konnte durch
die eingesetzte Untersuchungskommission nicht bestätigt werden.
10. Wie ist es nach Auffassung der Bundesregierung möglich, unabhängige
und ergebnisoffene Forschung zu betreiben, wenn die beruflichen
Perspektiven der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler explizit daran
gekoppelt werden, dass sie „hypothesenkonform“ arbeiten?
Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
11. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass das sogenannte Harnack-
Prinzip, also die freie Entscheidung über Forschungsziele und
Ressourcen, Fälle von Machtmissbrauch, Mobbing und wissenschaftlichem
Fehlverhalten begünstigt?
Wenn ja, wieso?
Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
Das Harnack-Prinzip bildet die Leitlinie für die Berufung der besten Köpfe als
Wissenschaftliche Mitglieder in die Max-Planck-Gesellschaft und vermittelt
diesen die Unabhängigkeit, über die Ziele ihrer Forschung frei, also losgelöst
von Forschungsprogrammen oder Marktinteressen, selbst zu bestimmen.
Dies lässt allgemeine Verantwortlichkeiten, die aus einer Vorgesetzenfunktion
herrühren, jedoch unberührt. Die Einräumung wissenschaftspolitischer
Eigenverantwortlichkeit im Sinne des Harnack-Prinzips kann daher keinesfalls von
der Einhaltung arbeitsrechtlicher Verpflichtungen entbinden. Es gilt vielmehr,
hierbei sowohl das Wohlergehen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch
die Exzellenz der Forschung im eigenen Verantwortungsbereich im Blick zu
haben.
12. Welche Maßnahmen wären nach Ansicht der Bundesregierung angezeigt,
um die in Frage 11 genannten Missstände zu beheben, ohne die
Wissenschaftsfreiheit einzuschränken (bitte begründen)?
Die Bundesregierung hält die von der MPG ergriffenen Maßnahmen für
angemessen. Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 11 wird verwiesen.
13. Wäre es nach Ansicht der Bundesregierung angezeigt, verstärkt auf
obligatorische Trainings zur Führung des Personals, Kurse zur
Konfliktlösung und zur gewaltfreien Kommunikation für wissenschaftliche
Führungspersönlichkeiten innerhalb des Forschungs- und
Wissenschaftssystems zu setzen, und wenn nein, bitte begründen?
Die MPG hat entsprechende Leitlinien implementiert und Konzepte für
obligatorische Qualifikationselemente entwickelt.
14. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der vorhandene
Verhaltenskodex, sowie der von PhDnet vorgeschlagene erweiterte
Verhaltenskodex, Machtmissbrauch eindämmen könnte (bitte begründen)?
Wenn ja, wird sich die Bundesregierung für die Realisierung dieser
Maßnahmen einsetzen?
15. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das von PhDnet
vorgeschlagene unabhängige Promotionskolleg Machtmissbrauch eindämmen
könnte (bitte begründen)?
Wenn ja, wird sich die Bundesregierung für die Realisierung dieser
Maßnahmen einsetzen?
Die Fragen 14 und 15 werden im Zusammenhang beantwortet.
In der MPG gilt das Postulat der Prävention vor (Betreuungs-)Konflikten und
Machtmissbrauch als zentraler Bestandteil guter wissenschaftlicher Arbeit.
Dies manifestiert sich unter anderem durch die etablierten „Leitlinien für die
Betreuung von Promovierenden“.
16. Sind nach Ansicht der Bundesregierung regelmäßig befristete
Arbeitsverträge für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler
hinderlich für gute Forschung?
Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
Hierbei handelt es sich um der Natur nach befristete Qualifikationspositionen.
In der MPG ist die Finanzierung über die gesamte Dauer gesichert, die zur
Erlangung der jeweiligen wissenschaftlichen Qualifikationsstufe erforderlich ist.
17. Sind nach Ansicht der Bundesregierung regelmäßig befristete
Arbeitsverträge für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler
hinderlich bei der Durchsetzung von deren Arbeitnehmerinteressen und
Ansprüchen auf korrektes Verhalten der Vorgesetzten?
Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
18. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Kündigungen von
Doktorandinnen und Doktoranden und anderen Nachwuchswissenschaftlerinnen
und Nachwuchswissenschaftlern in den betreffenden
Forschungsinstituten auf-grund der oben geschilderten Problemlagen?
Wenn ja, aus welchem Grund, und wie viele Personen betrifft dies (bitte
detailliert ausführen und nach Instituten aufschlüsseln)?
19. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Kündigungen von Post-Docs
und anderem wissenschaftlichen Personal in den betreffenden
Forschungsinstituten aufgrund der oben geschilderten Problemlagen?
Wenn ja, aus welchem Grund, und wie viele Personen betrifft dies (bitte
detailliert ausführen und nach Instituten aufschlüsseln)?
20. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Fälle von
Nichtveröffentlichungen der Urheberschaft von Studien und anderen Publikationen, explizit
dem Streichen von Autorinnen und Autoren auf Wunsch von
Institutsdirektorinnen und Institutsdirektoren (bitte detailliert ausführen und nach
Instituten und Anzahl der Vorfälle aufschlüsseln)?
Die Fragen 18 bis 20 werden im Zusammenhang beantwortet.
Hierüber liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
21. Welche Kanzlei wurde nach Kenntnis der Bundesregierung durch das
Max-Planck-Institut für Astrophysik in Garching als Reaktion auf die
Mobbingvorwürfe beauftragt?
Was ist die Aufgabe dieser Kanzlei?
Es wurde Rechtsanwältin Dr. Christine Dross von der Kanzlei Wirsing Hass
Zoller – Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, München beauftragt. Sie dient als
externe vertrauliche Anlaufstelle und leitet auf Wunsch die Beschwerde weiter,
je nach Vorgaben der/des Meldenden anonymisiert oder namentlich
gekennzeichnet.
22. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung disziplinarische und oder
arbeitsrechtliche Konsequenzen auf die Vorwürfe persönlichen
Fehlverhaltens in den betroffenen Instituten (bitte detailliert ausführen und nach
Instituten aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
23. Hält die Bundesregierung die nach Ansicht der Fragesteller sehr weit
gefassten Entscheidungskompetenzen, die Direktorinnen und Direktoren
außeruniversitärer Forschungsinstitute im Bereich der Personalrekrutierung,
Personalführung und Forschungsausrichtung genießen, für einen
Risikofaktor, der übergriffigem und verantwortungslosem Verhalten Vorschub
leisten kann (bitte begründen)?
Die Organisationsstruktur der Institute bedingt zwangsläufig eine größere
Eigenverantwortung des einzelnen wissenschaftlichen Mitglieds, sich mit den
geltenden Vorschriften auseinanderzusetzen. Bezüglich der insoweit
eindeutigen Erwartungshaltung der Bundesregierung wird auf die Antwort zu Frage 11
verwiesen. Mit den in der Antwort zu Frage 3 geschilderten Einrichtungen
bestehen zudem sowohl begleitende als auch sanktionierende Regulative.
24. Sind der Bundesregierung die Schritte und Maßnahmen bekannt, welche
die Max-Planck-Gesellschaft plant, um die sich aus ihrer Umfrage
(www.mpg.de/13630963/max-planck-gesellschaft-veroeffentlicht-umfra
ge-zu-arbeitskultur-und-atmosphaere) ergebenden Problemlagen zu
verbessern?
Hält die Bundesregierung diese für angemessen bzw. hinreichend zur
Lösung der Problemlagen?
Die MPG implementiert gegenwärtig einen sog. Code of Conduct, der
Grundsätze und Erwartungen guter Arbeitskultur und Führung festschreibt. Vertreter
der Bundesregierung waren über den Senat der MPG eingebunden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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