Öffentlichkeitsbeteiligung bei Gesetzgebungsverfahren
der Abgeordneten Dorothea Steiner, Dr. Valerie Wilms, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Ingrid Hönlinger, Memet Kilic, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Monika Lazar, Nicole Maisch, Jerzy Montag, Ingrid Nestle, Dr. Hermann Ott, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Eine breite Beteiligung und Information der Öffentlichkeit bei der Erstellung von Gesetzen ist von hoher Bedeutung. Die Aarhus-Konvention, die jeder Person Rechte im Umweltschutz zuschreibt, fordert u. a. auch die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an Gesetzgebungsverfahren. Auch im Rahmen der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie spielt eine Stärkung der breiten Partizipation der Öffentlichkeit am politischen Prozess eine wichtige Rolle.
Gesetzentwürfe werden heute häufig in den Fachministerien erarbeitet und es findet eine umfassende Beteiligung der Fachöffentlichkeit statt. Die Möglichkeiten der strukturierten Beteiligung der breiten Öffentlichkeit sind jedoch begrenzt. Vor diesem Hintergrund haben einige europäische Staaten die bestehenden Beteiligungsverfahren überprüft und den neuen Herausforderungen angepasst.
So hat beispielsweise Großbritannien seit 2000 einen Code of Practice on Consultation erlassen, der u. a. festlegt, dass die Ministerien für schriftliche Stellungnahmen 12 Wochen Zeit gewähren sollen, dass die Ministerien Stellung zu den Einwendungen beziehen und dies auch schriftlich den Einwendern mitteilen. Zudem überwacht ein „Consultation Coordinator“ die Effizienz der Konsultationen. In Österreich hat das dortige Bundeskanzleramt im Sommer 2008 verbindliche Beteiligungsstandards für alle Verwaltungsvorgänge einschließlich der Gesetzgebung veröffentlicht. Danach gibt es eine umfangreiche Checkliste, um sicherzustellen, dass alle Aspekte der Beteiligung umfassend Berücksichtigung finden. So sollen Ministerien in Österreich Dokumentationen des Konsultationsprozesses erstellen, in denen aufgeführt ist, welche Argumente der Einwendungen Berücksichtigung fanden und welche nicht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Hält die Bundesregierung die bisherige Beteiligung der Öffentlichkeit angesichts der Praxis, dass Gesetze in der Bundesrepublik Deutschland überwiegend in den Ministerien erarbeitet werden, für ausreichend gewährleistet?
Wie will die Bundesregierung zukünftig sicherstellen, dass neben der Fachöffentlichkeit auch die breite Öffentlichkeit die Möglichkeit erhält, sich frühzeitig am Gesetzgebungsverfahren zu beteiligen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie, selbstverpflichtende Regelungen nach dem Vorbild Großbritanniens oder der Republik Österreich zur verbesserten Einbeziehung der Öffentlichkeit im Gesetzgebungsprozess zu verabschieden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit wie beispielsweise nach dem Vorbild Großbritanniens (dort Premierminister) und der Republik Österreich (dort Bundeskanzler) die Regelungskompetenz zur verbesserten Einbeziehung der Öffentlichkeit in den Gesetzgebungsprozess bei der Bundeskanzlerin oder im Bundeskanzleramt zu verankern?