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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Hitzeschäden auf Autobahnen und Bundesfernstraßen
(insgesamt 10 Einzelfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Datum
10.09.2019
Antwortdauer
14 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
ThemenVerkehr & Infrastruktur
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1272927.08.2019
Hitzeschäden auf Autobahnen und Bundesfernstraßen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta, Torsten Herbst, Dr. Christian Jung,
Daniela Kluckert, Bernd Reuther, Renata Alt, Dr. Marco Buschmann,
Karlheinz Busen, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke,
Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben,
Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle,
Michael Georg Link, Alexander Müller, Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter,
Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny,
Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser,
Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Dr. Andrew Ullmann,
Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Hitzeschäden auf Autobahnen und Bundesfernstraßen
In Lingen wurden am 25. Juli dieses Jahres die höchsten Temperaturen in
Deutschland seit Beginn der Messungen festgestellt. Flächendeckend kam es in
diesem und im vergangenen Jahr zu deutlich höheren Temperaturen im
Sommer in Deutschland. Eine Konsequenz daraus sind Hitzeschäden an der
Straßeninfrastruktur. So mussten in diesem Jahr Autobahnabschnitte aufgrund
von Hitzeschäden bereits kurzzeitig gesperrt bzw. mit
Geschwindigkeitsbegrenzungen versehen werden. Beispiele dafür sind die A 1 bei Lübeck
(www.ln-online.de/Lokales/Luebeck/Richtung-Norden-A1-bei-
Luebeckwegen-Hitzeschaeden-gesperrt), die A 9 oder die A 38 (www.news.de/
panorama/855771934/blow-ups-2019-gefahren-aktuell-auf-autobahnen-
indeutschland-tempolimit-strassenschaeden-auf-a1-a38-a9-wegen-hitze/1/) sowie
die Autobahn A 620 bei Saarbrücken (www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/
saarbruecken/saarbruecken/hitze-schaeden-an-autobahn-
insaarbruecken_aid-4431269).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Autobahnen und Bundesstraßen wurden in den vergangenen
20 Jahren jeweils wegen Hitzeschäden für wie lange und über welche
Länge gesperrt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
2. Auf welchen Autobahnen und Bundesstraßen wurden in den vergangenen
20 Jahren jeweils Geschwindigkeitsbegrenzungen wegen Hitzeschäden für
wie lange und über welche Länge eingeführt (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
3. Wie hoch quantifiziert die Bundesregierung die Hitzeschäden auf
Autobahnen und Bundesstraßen in den letzten 20 Jahren (bitte nach Jahren
aufschlüsseln, inflationsbereinigt)?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12729
19. Wahlperiode 27.08.2019
4. Auf welchen Autobahnen und Bundesstraßen hat die Bundesregierung
Kenntnis über Hitzeschäden, wie schwerwiegend sind diese, und was wird
dagegen unternommen?
5. Auf welchen Autobahnen und Bundesstraßen vermutet die
Bundesregierung in absehbarer Zeit aus welchen jeweiligen Gründen Hitzeschäden?
6. Auf welchen Straßenbelägen können nach Kenntnis der Bundesregierung
welche Schäden ab welcher Temperatur entstehen?
7. Inwieweit kann es nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Einsatz
von besonders hitzebeständigen Straßenbelägen zu einer nachteiligen
Wirkung hinsichtlich der Kältebeständigkeit dieser Beläge kommen?
8. Welche Präventivmaßnahmen werden durch den Bund sowie nach
Kenntnis der Bundesregierung durch Dritte gegen Hitzeschäden auf Autobahnen
und Bundesstraßen unternommen?
9. Wie lange sind die für die Straßen bzw. Fahrbahndecken eingesetzten
Materialien und Beläge nach Kenntnis der Bundesregierung haltbar, und wie
verändert sich die Haltbarkeit bei großer Hitze bzw. Kälte?
10. Wie viel Geld muss nach Auffassung der Bundesregierung aktuell zur
Prävention von Hitzeschäden an der Straßeninfrastruktur eingesetzt werden,
und wie viel wurde in den vergangenen beiden Jahren ausgegeben (bitte
nach Haushaltsstelle, Bundesländern und Straßentyp aufschlüsseln)?
Berlin, den 14. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1315010.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12729 - Hitzeschäden auf Autobahnen und Bundesfernstraßen
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta, Torsten
Herbst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/12729 –
Hitzeschäden auf Autobahnen und Bundesfernstraßen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In Lingen wurden am 25. Juli dieses Jahres die höchsten Temperaturen in
Deutschland seit Beginn der Messungen festgestellt. Flächendeckend kam es
in diesem und im vergangenen Jahr zu deutlich höheren Temperaturen im
Sommer in Deutschland. Eine Konsequenz daraus sind Hitzeschäden an der
Straßeninfrastruktur. So mussten in diesem Jahr Autobahnabschnitte aufgrund
von Hitzeschäden bereits kurzzeitig gesperrt bzw. mit
Geschwindigkeitsbegrenzungen versehen werden. Beispiele dafür sind die A 1 bei Lübeck
(www.ln-online.de/Lokales/Luebeck/Richtung-Norden-A1-bei-
Luebeckwegen-Hitzeschaeden-gesperrt), die A 9 oder die A 38 (www.news.de/panora
ma/855771934/blow-ups-2019-gefahren-aktuell-auf-autobahnen-in-deutsch
land-tempolimit-strassenschaeden-auf-a1-a38-a9-wegen-hitze/1/) sowie die
Autobahn A 620 bei Saarbrücken (www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/
saarbruecken/saarbruecken/hitze-schaeden-an-autobahn-in-saarbru
ecken_aid-4431269).
1. Welche Autobahnen und Bundesstraßen wurden in den vergangenen
20 Jahren jeweils wegen Hitzeschäden für wie lange und über welche
Länge gesperrt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sind
keine längerfristigen (Voll-)Sperrungen infolge von Hitzeschäden bekannt.
Kurzfristige Verkehrseinschränkungen oder punktuelle Sperrungen von
Fahrbahnabschnitten und -teilen entstanden im Rahmen der zur
Schadensbeseitigung erforderlichen Baumaßnahmen. Diese werden von den zuständigen
Straßenbauverwaltungen der Länder eingerichtet. Hierzu liegen der
Bundesregierung keine eigenen Kenntnisse vor.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13150
19. Wahlperiode 10.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 9. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Auf welchen Autobahnen und Bundesstraßen wurden in den vergangenen
20 Jahren jeweils Geschwindigkeitsbegrenzungen wegen Hitzeschäden
für wie lange und über welche Länge eingeführt (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Kenntnisse vor, da die
Anordnung straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen, also auch die Anordnung von
Geschwindigkeitsbeschränkungen, in die Zuständigkeit der
Straßenbauverwaltungen der Länder fällt.
3. Wie hoch quantifiziert die Bundesregierung die Hitzeschäden auf
Autobahnen und Bundesstraßen in den letzten 20 Jahren (bitte nach Jahren
aufschlüsseln, inflationsbereinigt)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor, da
Hitzeschäden im Rahmen der betrieblichen und baulichen Erhaltungsmaßnahmen
beseitigt und nicht besonders deklariert werden.
4. Auf welchen Autobahnen und Bundesstraßen hat die Bundesregierung
Kenntnis über Hitzeschäden, wie schwerwiegend sind diese, und was
wird dagegen unternommen?
Von den zuständigen Straßenbauverwaltungen der Länder wurden bis zum
28. August 2019 folgende Hitzeschäden gemeldet:
• A 36 zwischen AS Hoym und AS Quedlinburg-Ost: Abplatzungen im
Bereich des Seitenstreifens und Rissbildungen auf einem Fahrstreifen,
• A 10 zwischen AS Freienbrink und AD Spreeau: Abplatzungen,
Rissbildungen und eine vertikale Plattenauslenkung < 5 cm auf dem Seitenstreifen,
• A 29 zwischen AS Sandkrug und AK Oldenburg-Ost: Ausknicken von
Platten bzw. Plattenteilen auf dem Seitenstreifen,
• A 92 zwischen AS Landshut-Nord und AS Altdorf: Abplatzungen im
Bereich des Seitenstreifens und Rissbildungen auf einem Fahrstreifen,
• A 7 zwischen AS Fallingbostel und AS Dorfmark: Abplatzungen und eine
vertikale Plattenauslenkung < 5 cm auf dem Seitenstreifen,
• A 1 zwischen AK Lübeck und AS Lübeck-Moisling: Abplatzungen,
Rissbildungen und eine vertikale Plattenauslenkung < 5 cm auf einem Fahrstreifen,
• A 11 zwischen AS Penkun und Grenzübergang Pomellen: Abplatzungen,
Rissbildungen und eine vertikale Plattenauslenkung < 5 cm auf zwei
Fahrstreifen,
• A 15 zwischen AS Bademeusel und AS Forst: Ausknicken von Platten bzw.
Plattenteilen auf zwei Fahrstreifen einer mit Asphalt überbauten
Betondecke,
• A 1 zwischen AS Scharbeutz und AS Pansdorf: Abplatzungen und eine
vertikale Plattenauslenkung < 5 cm auf einem Fahrstreifen.
5. Auf welchen Autobahnen und Bundesstraßen vermutet die
Bundesregierung in absehbarer Zeit aus welchen jeweiligen Gründen Hitzeschäden?
Auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen, deren Fahrbahnen nach aktuellem
technischen Regelwerk für den Bau von Fahrbahndecken hergestellt wurden,
sind nach aktuellem Kenntnisstand keine Hitzeschäden zu erwarten.
6. Auf welchen Straßenbelägen können nach Kenntnis der Bundesregierung
welche Schäden ab welcher Temperatur entstehen?
Die Temperatur stellt nur einen Einflussparameter auf die Belastungen bzw.
Beanspruchungen von Straßenkonstruktionen dar, so dass allein hieraus kein
Zusammenhang zu Schäden hergestellt werden kann.
Bei Asphaltbelägen nimmt bei steigenden Temperaturen und hohen
Schwerverkehrsbelastungen das Risiko der Spurrinnenbildung zu. Bei älteren
Betonfahrbahnen geringer Stärke bzw. Dicke können Abplatzungen und Aufwölbungen
auftreten.
7. Inwieweit kann es nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Einsatz
von besonders hitzebeständigen Straßenbelägen zu einer nachteiligen
Wirkung hinsichtlich der Kältebeständigkeit dieser Beläge kommen?
Bei Asphaltbelägen, die einen erweiterten Gebrauchstemperaturbereich
aufweisen, ist das Risiko einer Schadensbildung minimiert. Bei hergestellten
Betonfahrbahnen nach aktuellem Regelwerk besteht kein besonderes
hervorzuhebendes Risiko.
8. Welche Präventivmaßnahmen werden durch den Bund sowie nach
Kenntnis der Bundesregierung durch Dritte gegen Hitzeschäden auf
Autobahnen und Bundesstraßen unternommen?
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat im Sommer
2014 einen Drei-Punkte-Aktionsplan gegen Hitzeschäden auf
Bundesautobahnen gestartet, der Folgendes vorsieht:
• Verschärfte Kontrollen: Durch verstärkte Kontrollfahrten in Hitzeperioden
sollen Hitzeschäden schnell erkannt werden. Aufgetretene Hitzeschäden
sollen unmittelbar oder kurzfristig nach Auftreten beseitigt werden.
• Schnelle Beseitigung von Schäden: Weiterhin sind die Länder als
Auftragsverwaltung des Bundes für die Bundesfernstraßen aufgefordert, diese
Verdachtsstrecken konsequent in ihre Erhaltungsprogramme einzubeziehen und
diese Strecken grundhaft zu erneuern.
• Vorbeugende Maßnahmen: Bei potenziell gefährdeten Streckenabschnitten
werden nach detaillierten Untersuchungen gegebenenfalls durch
streckenspezifisch geeignete prophylaktische Maßnahmen zur Vermeidung von
Hitzeschäden durchgeführt, wie z. B. Instandsetzung schadhafter Decken oder
Anlage von Entspannungsschnitten an Betonfahrbahnen.
9. Wie lange sind die für die Straßen bzw. Fahrbahndecken eingesetzten
Materialien und Beläge nach Kenntnis der Bundesregierung haltbar, und
wie verändert sich die Haltbarkeit bei großer Hitze bzw. Kälte?
Bei der Dimensionierung der Straßenbefestigung wird eine Nutzungszeit von
30 Jahren angesetzt. Für Asphaltbeläge ist dabei von einer zwei- bis
dreimaligen Erneuerung der Deckschicht auszugehen. Dies gilt auch unter
Berücksichtigung zeitlich begrenzter Perioden großer Hitze und Kälte.
10. Wie viel Geld muss nach Auffassung der Bundesregierung aktuell zur
Prävention von Hitzeschäden an der Straßeninfrastruktur eingesetzt
werden, und wie viel wurde in den vergangenen beiden Jahren ausgegeben
(bitte nach Haushaltsstelle, Bundesländern und Straßentyp
aufschlüsseln)?
Bei nach aktuellem Regelwerk hergestellten Fahrbahnen besteht kein spezieller
Mittelbedarf zur Prävention von Hitzeschäden. Bei zurückliegenden
hitzebedingten Straßenschäden erfolgt die Finanzierung im Rahmen der grundhaften
Erneuerungsmaßnahmen. In den bedarfsorientierten Erhaltungsmittel-
Zuweisungen an die Länder ist dieser Bedarf eingeschlossen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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