[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz, Dr. Michael
Espendiller und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/12848 –
Künstliche Intelligenz und Verantwortung
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/12059)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der
AfD (auf Bundestagsdrucksache 19/12059) wurde zu Frage 9 der Kleinen
Anfrage folgende Antwort der Bundesregierung gegeben:
„Die Bundesregierung geht, wie in der KI-Strategie dargelegt, davon aus, dass
die Hebelwirkung ihres Engagements auf Wirtschaft, Wissenschaft und
Länder mindestens zur Verdoppelung dieser Investitionen führen wird.“
Die Antwort der Bundesregierung scheint nach Ansicht der Fragesteller etwas
verwunderlich, denn bereits im März 2019 konnte einem Medienbericht
entnommen werden, dass offenbar das Bundesministerium der Finanzen in
seinem Finanzplan dafür überhaupt keine zusätzlichen Mittel bereitstellen wolle
(
www.handelsblatt.com/politik/deutschland/forschung-finanzminister-
scholzwill-kuenstliche-intelligenz-nicht-zusaetzlich-foerdern-/24102706.html?
ticket=ST-2757520-mKFOPeg4i2mksXTXMvRh-ap1).
Über die im Bundeshaushalt veranschlagten 500 Mio. Euro hinaus würden
keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt. 2,5 Mrd. Euro sollen durch eine
Finanzumschichtung aus anderen Bundesministerien (Forschungs-, Wirtschafts-
und Arbeitsministerium) finanziert werden. Die Bundesministerien hätten
auch „zugesagt, andere Töpfe umzuwidmen, neue Gelder über die 500
Millionen Euro hinaus im Rahmen neuer Haushalte extra anzumelden oder
bestehende Förderprogramme zu spezifizieren“ (ebd.) (siehe auch:
www.manager-ma
gazin.de/politik/deutschland/millionen-statt-milliarden-fuer-ki-strategie-
a-1258401.html).
1. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass bis 2023 insgesamt nur
500 Mio. Euro zusätzlich für die KI-Strategie (KI = Künstliche Intelligenz)
veranschlagt sind und diese bereits mit dem Bundeshaushalt 2019
beschlossen wurden?
2. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass weitere Mittel zur Erreichung
der durch die Bundesregierung angestrebten 3 Mrd. Euro (ergo 2,5 Mrd.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13241
19. Wahlperiode 16.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
12. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Euro) aus anderen Bundesministerien durch Umschichtung der Etats
(Forschungs-, Wirtschafts- und Arbeitsministerium) finanziert werden
sollen?
Falls nein, wie soll das laut KI-Strategie des Bundes bis 2025 vorgesehene
Investitionsvolumen von 3 Mrd. Euro erreicht werden?
Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang beantwortet.
Künstliche Intelligenz (KI) ist als Querschnittsthema Bestandteil verschiedener
Förderprogramme der Bundesregierung, deren Durchführung und Finanzierung
in der Zuständigkeit der jeweiligen Ressorts liegen.
Im Bundeshaushalt 2019 sind 50 Mio. Euro Ausgaben und eine
Verpflichtungsermächtigung über 450 Mio. Euro zusätzlich ausgebracht. Für die Jahre 2020
bis 2023 besteht eine weitere Vorsorge in Höhe von insgesamt 500 Mio. Euro.
Diese Mittel werden auf Basis eines noch abzustimmenden Konzepts auf die
betreffenden Einzelpläne und Haushaltsjahre verteilt. Auf dieser Grundlage
kann der Bund zur Umsetzung der KI-Strategie – auch unter Einsatz von
Mitteln für Forschung und Entwicklung zur Erreichung des 3,5 Prozent-Ziels –
einen finanziellen Aufwand von rd. 3 Mrd. Euro in den Jahren 2018 bis 2025
darstellen.
3. Aufgrund welcher konkreten Erkenntnisse kommt die Bundesregierung in
ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/12059 zu dem Schluss, dass
die Hebelwirkung ihres Engagements auf Wirtschaft, Wissenschaft und
Länder mindestens zur Verdoppelung dieser Investitionen führen wird?
Mit der angesprochenen Aussage bringt die Bundesregierung das Verhältnis der
Investitionen des Bundes zu weiteren Investitionen zum Ausdruck. Zum einen
bestehen in einem föderalen Staat die öffentlichen Investitionen nicht nur aus
Investitionen des Bundes, sondern auch der Länder. Zum anderen werden durch
öffentliche Investitionen auch Anreize für private Investitionen gesetzt.
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft müssen grundsätzlich einen Eigenanteil
von mindestens 50 Prozent in von der Bundesregierung geförderten
Forschungs- und Entwicklungsprojekten einbringen, so dass in diesem Bereich
die Hebelwirkung als gesichert angesehen werden kann.
4. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass andere Töpfe von den
Bundesministerien umgewidmet wurden oder werden, neue Gelder über die
500 Mio. Euro hinaus im Rahmen neuer Haushalte extra angemeldet
wurden bzw. werden oder bestehende Förderprogramme zu spezifizieren
seien?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
5. Welche konkreten Evaluationsmaßnahmen (Bundestagsdrucksache
19/12059) wurden dabei gesetzt, und wann ist mit einem Ergebnis der
Evaluationsmaßnahmen zu rechnen?
Die in der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 10 bis 12 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/12059
angesprochene Dienstekonsolidierung evaluiert KI-Technologien zur Verbesserung von
IT-Lösungen in folgenden Maßnahmen:
– Erleichterung des Zugangs und der Kommunikation durch intelligente
Dialogsysteme und Suchen (Chatbots),
– Stärkung der analytischen Kompetenzen und Fähigkeiten durch
Erschließung und Auswertung von Informationsbeständen, beispielsweise zur
Krisenfrüherkennung (Analytics) und
– Optimierung der Geschäftsabläufe einschließlich Fehlerminimierung
durch Automatisierungs- und Prognosemechanismen (ERP).
Die Evaluation in konkreten Anwendungsfällen ermöglicht die bessere
Bewertung der Mehrwerte und das Etablieren einer souveränen Positionierung zu KI-
Technologien. Mit Evaluationsergebnissen ist zwischen 2021 und 2022 zu
rechnen.
6. Aufgrund welcher konkreten Erkenntnisse kommt die Bundesregierung in
ihrer Antwort zu den Fragen 10 bis 12 auf Bundestagsdrucksache
19/12059 zu dem Schluss, dass nicht davon auszugehen sei, dass durch den
Einsatz von KI-Systemen zwangsläufig erhebliche Datenmengen
entstehen?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass beim Einsatz von KI
zwangsläufig große Datenmengen anfallen, auch wenn dies im Einzelfall, je
nach Einsatzszenario, möglich ist. Die Frage nach der Speicherung
entsprechender Datenmengen muss daher im Einzelfall geklärt und kann nicht pauschal
beantwortet werden.
7. Ist die Bundesregierung nach eigener Ansicht technisch vorbereitet für die
Speicherung, Sicherung und Verarbeitung des künftig anfallenden
Datenvolumens, das durch den Einsatz von KI-Systemen in der öffentlichen
Verwaltung und der Gerichtsbarkeit entstehen wird?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, wo, und wie wird das anfallende Datenvolumen durch den
Einsatz von KI-Systemen in der öffentlichen Verwaltung und der
Gerichtsbarkeit gespeichert, gesichert und verarbeitet?
c) Welche Maßnahmen der Bundesregierung sind erforderlich, um in
diesem Bereich insbesondere die Datensicherheit in Zukunft zu
gewährleisten?
Die Fragen 7 bis 7c werden im Zusammenhang beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 10 bis 12 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/12059
verwiesen.
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