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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Künstliche Intelligenz und Verantwortung (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/12059)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Datum
16.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1284829.08.2019
Künstliche Intelligenz und Verantwortung (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/12059)
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller und der
Fraktion der AfD
Künstliche Intelligenz und Verantwortung
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/12059)
In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der
AfD (auf Bundestagsdrucksache 19/12059) wurde zu Frage 9 der Kleinen
Anfrage folgende Antwort der Bundesregierung gegeben:
„Die Bundesregierung geht, wie in der KI-Strategie dargelegt, davon aus, dass
die Hebelwirkung ihres Engagements auf Wirtschaft, Wissenschaft und Länder
mindestens zur Verdoppelung dieser Investitionen führen wird.“
Die Antwort der Bundesregierung scheint nach Ansicht der Fragesteller etwas
verwunderlich, denn bereits im März 2019 konnte einem Medienbericht
entnommen werden, dass offenbar das Bundesministerium der Finanzen in seinem
Finanzplan dafür überhaupt keine zusätzlichen Mittel bereitstellen wolle
(www.handelsblatt.com/politik/deutschland/forschung-finanzminister-
scholzwill-kuenstliche-intelligenz-nicht-zusaetzlich-foerdern-/
24102706.html?ticket=ST-2757520-mKFOPeg4i2mksXTXMvRh-ap1).
Über die im Bundeshaushalt veranschlagten 500 Mio. Euro hinaus würden
keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt. 2,5 Mrd. Euro sollen durch eine
Finanzumschichtung aus anderen Bundesministerien (Forschungs-, Wirtschafts- und
Arbeitsministerium) finanziert werden. Die Bundesministerien hätten auch
„zugesagt, andere Töpfe umzuwidmen, neue Gelder über die 500 Millionen Euro
hinaus im Rahmen neuer Haushalte extra anzumelden oder bestehende
Förderprogramme zu spezifizieren“ (ebd.) (siehe auch: www.manager-magazin.de/
politik/deutschland/millionen-statt-milliarden-fuer-ki-strategie-
a-1258401.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass bis 2023 insgesamt nur 500 Mio.
Euro zusätzlich für die KI-Strategie (KI = Künstliche Intelligenz)
veranschlagt sind und diese bereits mit dem Bundeshaushalt 2019 beschlossen
wurden?
2. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass weitere Mittel zur Erreichung
der durch die Bundesregierung angestrebten 3 Mrd. Euro (ergo 2,5 Mrd.
Euro) aus anderen Bundesministerien durch Umschichtung der Etats
(Forschungs-, Wirtschafts- und Arbeitsministerium) finanziert werden
sollen?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12848
19. Wahlperiode 29.08.2019
Falls nein, wie soll das laut KI-Strategie des Bundes bis 2025 vorgesehene
Investitionsvolumen von 3 Mrd. Euro erreicht werden?
3. Aufgrund welcher konkreten Erkenntnisse kommt die Bundesregierung in
ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/12059 zu dem Schluss, dass die
Hebelwirkung ihres Engagements auf Wirtschaft, Wissenschaft und Länder
mindestens zur Verdoppelung dieser Investitionen führen wird?
4. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass andere Töpfe von den
Bundesministerien umgewidmet wurden oder werden, neue Gelder über die
500 Mio. Euro hinaus im Rahmen neuer Haushalte extra angemeldet wurden
bzw. werden oder bestehende Förderprogramme zu spezifizieren seien?
5. Welche konkreten Evaluationsmaßnahmen (Bundestagsdrucksache
19/12059) wurden dabei gesetzt, und wann ist mit einem Ergebnis der
Evaluationsmaßnahmen zu rechnen?
6. Aufgrund welcher konkreten Erkenntnisse kommt die Bundesregierung in
ihrer Antwort zu den Fragen 10 bis 12 auf Bundestagsdrucksache 19/12059
zu dem Schluss, dass nicht davon auszugehen sei, dass durch den Einsatz
von KI-Systemen zwangsläufig erhebliche Datenmengen entstehen?
7. Ist die Bundesregierung nach eigener Ansicht technisch vorbereitet für die
Speicherung, Sicherung und Verarbeitung des künftig anfallenden
Datenvolumens, das durch den Einsatz von KI-Systemen in der öffentlichen
Verwaltung und der Gerichtsbarkeit entstehen wird?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, wo, und wie wird das anfallende Datenvolumen durch den
Einsatz von KI-Systemen in der öffentlichen Verwaltung und der
Gerichtsbarkeit gespeichert, gesichert und verarbeitet?
c) Welche Maßnahmen der Bundesregierung sind erforderlich, um in
diesem Bereich insbesondere die Datensicherheit in Zukunft zu
gewährleisten?
Berlin, den 15. August 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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