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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Ermittlungen gegen mutmaßliche rechtsterroristische Vereinigungen "The Aryans"
(insgesamt 24 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
19.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1293503.09.2019
Ermittlungen gegen mutmaßliche rechtsterroristische Vereinigungen „The Aryans“
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke,
Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Petra Pau, Kersten Steinke,
Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Ermittlungen gegen mutmaßliche rechtsterroristische Vereinigungen
„The Aryans“
Durch unabhängige Stellen und Presseberichte wurde bekannt, dass es 2018
und 2019 in mehreren Bundesländern Strafverfolgungsmaßnahmen gegen
militante Neonazis wegen des Verdachts rechtsterroristischer Bestrebungen und
Organisierungspläne gegeben hat (vgl. www.belltower.news/ueberblick-
rechterterror-in-deutschland-2015-2019-81185/). Im Januar 2019 wurde bekannt, dass
die Bundesanwaltschaft bereits seit März 2018 ein Ermittlungsverfahren gegen
fünf Personen der Neonazigruppe „The Aryans“, wegen der Bildung einer
terroristischen Vereinigung, führt. Im Rahmen dieser Ermittlungen wurden im
September 2018 Objekte/Wohnungen in Aschaffenburg, Darmstadt und
weiteren Ortschaften in Hessen durchsucht (www.sueddeutsche.de/politik/
aryansermittlung-halle-1.4291805). Kontakte unterhielt diese Gruppe nicht nur zur
Oldschool Society, sondern auch zu einem hessischen Polizisten, der dieser, im
Jahr 2016, mit Informationen aus dem Strafregister versorgte (www.taz.de/
Rechtsextreme-Gruppe-Aryans/!5565849/).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Gegen wie viele Personen aus welchen Bundesländern mit welchen
strafrechtlichen Vorwürfen richten sich die Ermittlungen gegen die
mutmaßliche rechtsterroristische Gruppierung „The Aryans“?
2. Sind unter den Beschuldigten oder weiteren Aktivisten und Aktivistinnen
der Gruppierung „The Aryans“ Gefährder aus dem Phänomenbereich
Rechtsextremismus, und wenn ja, wie viele?
3. Liegen gegen die Beschuldigten oder weitere Aktivisten und Aktivistinnen
der Gruppierung „The Aryans“ staatsschutzrelevante Erkenntnisse bzw.
Vorstrafen oder offene Haftbefehle aus dem PMK(Politisch motivierte
Kriminalität)-rechts-Bereich vor (bitte nach Delikten und Jahren auflisten)?
4. Wurden gegen die Beschuldigten oder die Aktivisten und Aktivistinnen der
Gruppierung „The Aryans“ nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt, und
wenn ja, welche (bitte die Zeiträume auflisten)?
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob und in welchen
anderen Organisationen und Zusammenschlüssen der extremen Rechten die
Beschuldigten oder weitere Aktivisten und Aktivistinnen der Gruppierung
„The Aryans“ aktiv sind oder waren (bitte unter Angabe des
Organisationsnamens)?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12935
19. Wahlperiode 03.09.2019
6. Wie viele Durchsuchungen fanden bisher im Rahmen von Ermittlungen
gegen die Gruppierung „The Aryans“ bzw. deren mutmaßliche Mitglieder
statt (bitte nach Ort, Bundesland und Datum aufschlüsseln)?
7. Welche Hinweise auf Waffen und Sprengmittel gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung bei den Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens gegen
die Gruppierung „The Aryans“ bzw. welche Waffen und Sprengmittel bzw.
Bestandteile derselben wurden im Zusammenhang mit den bisherigen
Ermittlungen im Einzelnen wo sichergestellt?
8. Wurden während der Ermittlungen gegen die Gruppierung „The Aryans“
Listen oder Aufzeichnungen bzw. Dateien mit Namen von Personen
gefunden, die nicht der rechtsextremen Szene angehören, und wenn ja, wie viele
Listen mit wie vielen Personen waren darauf verzeichnet, und aus welchen
Bereichen kommen diese Personen (beispielsweise Parteien,
Gewerkschaften, Kirchen, Vereine)?
9. Wurden bisher Personen der in Frage 8 genannten Listen oder
Aufzeichnungen bzw. Dateien nach Kenntnis der Bundesregierung über den
Umstand, dass zu ihnen Daten im Rahmen der Ermittlungen aufgefunden
wurden, informiert, und wenn ja, wann, und durch wen, und wenn nein, warum
ist dies bisher nicht erfolgt, und wann soll dies erfolgen?
10. Wie schätzt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Gefährdung
von auf solchen Listen genannten Personen ein?
11. Wann hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen gegen die
Gruppierung „The Aryans“ an sich gezogen, bzw. von welcher Staatsanwaltschaft
wurde die Übernahme beantragt und übertragen?
12. Wie ist der Stand des Ermittlungsverfahrens bzw. der
Ermittlungsverfahren?
13. Hat der Generalbundesanwalt einen ARP-Berichtsvorgang (ARP –
Allgemeines Register für Staatsschutzstrafsachen) über die Ermittlungen gegen
die Gruppierung „The Aryans“ angelegt, und wenn ja, seit wann?
14. Wie bewertet das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Gruppierung
„The Aryans“?
15. Hat sich das „Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum
zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus“ (GETZ-R) mit dem
mutmaßlich rechtsterroristischen Zusammenschluss „The Aryans“ befasst,
und wenn ja, zu welchen Zeitpunkten?
16. Falls sich das GETZ-R nicht mit der Gruppierung „The Aryans“ befasst
hat, aus welchen Gründen unterblieb diese Befassung?
17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Kontakten, die die
Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens gegen die Gruppierung „The
Aryans“ oder weitere Angehörige derselben zu Personen und
Organisationen der extremen Rechten im Ausland haben (bitte unter Angabe des
Landes und der Organisation beantworten)?
18. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass
Aktivisten oder Aktivistinnen der Gruppierung „The Aryans“ als V-Leute,
Informant oder Hinweisgeber für das Bundesamt für Verfassungsschutz tätig
waren bzw. sind?
19. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass
Aktivisten oder Aktivistinnen der Gruppierung „The Aryans“ als V-Leute,
Informant oder Hinweisgeber für ein Landesamt für Verfassungsschutz tätig
waren bzw. sind?
20. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass
Aktivisten oder Aktivistinnen der Gruppierung „The Aryans“ als V-Personen,
Informant oder Hinweisgeber für das Bundeskriminalamt tätig waren bzw.
sind?
21. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass
Aktivisten oder Aktivistinnen der Gruppierung „The Aryans“ als V-Personen,
Informant oder Hinweisgeber für ein Landeskriminalamt tätig waren bzw.
sind?
22. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob, und wenn ja,
welche Verbindungen bzw. Kontakte zwischen der Gruppierung „The Aryans“
und Personen bestanden bzw. bestehen, die den nachfolgend genannten
Gruppierungen zugerechnet werden:
a) „Die Rechte“,
b) „Der III. Weg“,
c) NPD,
d) „Pro Chemnitz“,
e) „Revolution Chemnitz“,
f) „Oldschool Society“,
g) „Combat 18“,
h) „Europäische Aktion“,
i) „Hammerskins“,
j) „Thügida & Wir lieben Sachsen“,
k) „National Socialists Knights oft the Ku Klux Klan Deutschland“ (NSK
KKK)?
23. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob, und wenn ja,
welche Verbindungen bzw. Kontakte zwischen den Gruppierungen „The
Aryans“ und „Division Braune Wölfe“ bestanden bzw. bestehen?
24. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob, und wenn ja,
welche Veranstaltungen oder Versammlungen seit 2017 von Mitgliedern der
Gruppierung „The Aryans“ beispielsweise durch Ordnungsdienste oder
organisatorische Hilfestellungen oder Mobilisierungen unterstützt wurden
(bitte nach Datum, Ort, Titel der Veranstaltung bzw. Versammlung, Anzahl
der Teilnehmer insgesamt bzw. der Gruppierung „The Aryans“ auflisten)?
Berlin, den 13. August 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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