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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Waffenbesitz und Waffeneinsatz von und durch Neonazis
Diese Kleine Anfrage von DIE LINKE an Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gehört zur 19. Wahlperiode und hat den Stand „Beantwortet“.
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
24.09.2019
Antwortdauer
19 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1301205.09.2019
Waffenbesitz und Waffeneinsatz von und durch Neonazis
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke,
Amira Mohamed Ali, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Petra Pau,
Sören Pellmann, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann
und der Fraktion DIE LINKE.
Waffenbesitz und Waffeneinsatz von und durch Neonazis
Immer wieder finden Ermittlungsbehörden im Rahmen von
Durchsuchungsmaßnahmen legale wie illegale Waffen bei Neonazis. Auch verüben Neonazis
mit Waffen zahlreiche Straftaten. Dabei kommen die Waffen nicht nur bei
politisch rechts motivierten Straf- und Gewalttaten zum Einsatz, sondern auch
bei sonstigen Straftaten durch Neonazis, die keinen unmittelbar politischen
Hintergrund haben (www.belltower.news/uebersicht-waffenfunde-
beirechtsextremen-86787/).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Über wie viele Rechtsextremisten, die über eine waffenrechtliche Erlaubnis
und bzw. oder über Waffen verfügen, hat die Bundesregierung Kenntnis
(bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
2. Zu wie vielen der in Frage 1 abgefragten Personen liegen der
Bundesregierung Kenntnisse zu Straftaten und bzw. oder Ermittlungsverfahren vor, die
im Zusammenhang mit Waffen stehen (bitte nach Straftatbeständen bzw.
Vorwürfen auflisten)?
3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Sicherstellung illegaler
Waffen bei Durchsuchungsmaßnahmen bei Neonazis oder in von Neonazis
genutzten Objekten und Fahrzeugen in den Jahren 2018 und 2019, und zu
welchen Nachmeldungen ist es in diesem Zusammenhang für 2017
gekommen (bitte nach Gesamtzahl der Fälle, Bundesland, Art der Waffen und
Munition, Datum der Durchsuchung, Stand der jeweiligen Ermittlungsverfahren
und bzw. oder Verurteilungen sowie Anzahl der Ermittlungsverfahren nach
den §§ 129 und 129a des Strafgesetzbuches – StGB aufschlüsseln)?
4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Einsatz von legalen und
illegalen Waffen durch Neonazis in den Jahren 2018 und 2019 bei der
Begehung von Straftaten aus dem Phänomenbereich PMK rechts, und zu welchen
Nachmeldungen ist es in diesem Zusammenhang für 2017 gekommen (bitte
nach Gesamtzahl der Fälle, Bundesland, Datum und Art der Straftat, Status
und Art der eingesetzten Waffen sowie Anzahl der Ermittlungen nach den
§§ 129 und 129a StGB aufschlüsseln)?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13012
19. Wahlperiode 05.09.2019
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Schießübungen von
Neonazis mit legalen wie illegalen Waffen in den Jahren 2018 und 2019 im In-
und Ausland, und zu welchen Nachmeldungen ist es in diesem
Zusammenhang für 2017 gekommen (bitte nach Gesamtzahl der Fälle, Bundesland, Ort
und Art der Schießübung, verwendeten Waffen und organisatorischem
Hintergrund der an den Schießübungen beteiligten Neonazis sowie Ermittlungen
nach den §§ 129 und 129a StGB auflisten)?
6. In wie vielen Fällen wurden bei Straf- und Gewalttaten gegen Flüchtlings-
und Asylunterkünfte, die sich 2018 und 2019 ereigneten, legale bzw. illegale
Schusswaffen durch die Täterinnen und Täter verwendet, und zu welchen
Nachmeldungen ist es in diesem Zusammenhang für 2017 gekommen (bitte
nach Datum, Art der Schusswaffe, Tatort, Bundesland auflisten)?
7. In wie vielen Fällen wurden bei Straf- und Gewalttaten gegen Flüchtlinge
und Asylbewerber, die sich 2018 und 2019 ereigneten, legale bzw. illegale
Schusswaffen durch die Täterinnen und Täter verwendet und zu welchen
Nachmeldungen ist es in diesem Zusammenhang für 2017 gekommen (bitte
nach Datum, Art der Schusswaffe, Tatort, Bundesland auflisten)?
Berlin, den 14. August 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1349124.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/13012 - Waffenbesitz und Waffeneinsatz von und durch Neonazis
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/13012 –
Waffenbesitz und Waffeneinsatz von und durch Neonazis
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Immer wieder finden Ermittlungsbehörden im Rahmen von
Durchsuchungsmaßnahmen legale wie illegale Waffen bei Neonazis. Auch verüben Neonazis
mit Waffen zahlreiche Straftaten. Dabei kommen die Waffen nicht nur bei
politisch rechts motivierten Straf- und Gewalttaten zum Einsatz, sondern auch
bei sonstigen Straftaten durch Neonazis, die keinen unmittelbar politischen
Hintergrund haben (www.belltower.news/uebersicht-waffenfunde-bei-rechts
extremen-86787/).
1. Über wie viele Rechtsextremisten, die über eine waffenrechtliche
Erlaubnis und bzw. oder über Waffen verfügen, hat die Bundesregierung Kenntnis
(bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung verfügen mit Stichtag 31. Dezember 2018
792 Rechtsextremisten über waffenrechtliche Erlaubnisse. Aufgrund von
laufenden Entzugsverfahren schwankt die Zahl.
2. Zu wie vielen der in Frage 1 abgefragten Personen liegen der
Bundesregierung Kenntnisse zu Straftaten und bzw. oder Ermittlungsverfahren vor, die
im Zusammenhang mit Waffen stehen (bitte nach Straftatbeständen bzw.
Vorwürfen auflisten)?
Auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 wird verwiesen. Im Übrigen liegen der
Bundesregierung zu Straftaten und/oder Ermittlungsverfahren, die im
Zusammenhang mit Waffen stehen und sich auf die in Frage 1 erfragten Personen
beziehen, keine Erkenntnisse vor.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13491
19. Wahlperiode 24.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 20. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Sicherstellung illegaler
Waffen bei Durchsuchungsmaßnahmen bei Neonazis oder in von Neonazis
genutzten Objekten und Fahrzeugen in den Jahren 2018 und 2019, und zu
welchen Nachmeldungen ist es in diesem Zusammenhang für 2017
gekommen (bitte nach Gesamtzahl der Fälle, Bundesland, Art der Waffen und
Munition, Datum der Durchsuchung, Stand der jeweiligen
Ermittlungsverfahren und bzw. oder Verurteilungen sowie Anzahl der
Ermittlungsverfahren nach den §§ 129 und 129a des Strafgesetzbuches – StGB
aufschlüsseln)?
4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Einsatz von legalen
und illegalen Waffen durch Neonazis in den Jahren 2018 und 2019 bei der
Begehung von Straftaten aus dem Phänomenbereich PMK rechts, und zu
welchen Nachmeldungen ist es in diesem Zusammenhang für 2017
gekommen (bitte nach Gesamtzahl der Fälle, Bundesland, Datum und Art der
Straftat, Status und Art der eingesetzten Waffen sowie Anzahl der
Ermittlungen nach den §§ 129 und 129a StGB aufschlüsseln)?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In dem nach Anklageerhebung nunmehr beim Oberlandesgericht Dresden
anhängigen Verfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA)
gegen acht Angehörige der mutmaßlichen terroristischen Vereinigung
„Revolution Chemnitz“ hatten am 20. September 2018 noch unter Leitung der
Staatsanwaltschaft Chemnitz Durchsuchungen von 13 Objekten und am 1. Oktober
2018 Durchsuchungen von weiteren 17 Objekten, sämtlich in Sachsen,
stattgefunden. Dabei wurden vereinzelt mutmaßlich verbotene Gegenstände
(Schlagringe, Wurfstern) aufgefunden, die noch der abschließenden waffenrechtlichen
Einordnung bedürfen. Entsprechende Strafverfahren werden durch die
zuständigen Landesstaatsanwaltschaften geführt.
In einem weiteren Ermittlungsverfahren ermittelt der GBA gegen sechs
Personen wegen des Verdachts der Gründung einer und Mitgliedschaft in einer
kriminellen Vereinigung gemäß § 129 des Strafgesetzbuchs. Das Verfahren richtet
sich gegen Protagonisten der Gruppierung „Wolfsbrigade“. In diesem
Verfahren wurden am 30. Juli 2019 elf Objekte in Sachsen-Anhalt, Hessen,
Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen durchsucht. Hierbei wurden nach den
Vorschriften des Waffengesetzes verbotene Gegenstände sowie waffenähnliche
Gegenstände, deren waffenrechtliche Beurteilung noch aussteht, aufgefunden.
Insbesondere befanden sich hierunter eine Armbrust, eine CO2-Waffe, eine
Schreckschusswaffe, Schlagstöcke und -ringe, Macheten sowie diverse Messer.
In dem Ermittlungsverfahren des GBA wegen Mordes zum Nachteil von
Dr. Walter Lübcke wurden insgesamt 46 Schusswaffen aufgefunden, deren
kriminaltechnische Untersuchung und waffenrechtliche Einordnung im Einzelfall
noch andauert. Gleiches gilt hinsichtlich weiterer aufgefundener Gegenstände
(z. B. Chinaböller, Messer oder auch Sportbögen). Auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/12553 vom 21. August 2019, wird Bezug genommen.
Ein weiteres Ermittlungsverfahren des GBA richtet sich gegen insgesamt sechs
Beschuldigte, die in Verdacht stehen, Mitglieder der rechtsterroristischen
Vereinigung „Aryans“ zu sein. In dem Verfahren wurden bisher zehn
Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt.
In den beiden letztgenannten Verfahren müssen weitere Auskünfte
unterbleiben. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht,
Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger
Abwägung der betroffenen Belange im Einzelfall das Informationsinteresse des
Parlaments hinter das berechtigte Geheimhaltungsinteresse zurück. Eine
Auskunft zu Erkenntnissen aus dem Ermittlungsverfahren würde konkret
weitergehende Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln, weshalb aus dem
Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt, dass das betroffene Interesse der
Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und
Strafverfolgung hier Vorrang vor dem Informationsinteresse hat.
Im Übrigen ist hinsichtlich etwaiger in der Zuständigkeit der Länder geführter
Verfahren darauf hinzuweisen, dass die Bundesregierung zu Sachverhalten der
Länder aufgrund der vom Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzordnung
grundsätzlich keine Stellung nimmt.
Politisch motivierte Straftaten werden dem Bundeskriminalamt (BKA) im
Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter
Kriminalität (KPMD-PMK) gemeldet und in der BKA-Fallzahlendatei
Lagebild Auswertung politisch motivierte Straftaten (LAPOS) erfasst. Die
Ergebnisse von einzelnen Ermittlungsschritten wie zum Beispiel Durchsuchungen sind
kein Erfassungskriterium und werden lediglich in Ausnahmefällen gemeldet
beziehungsweise erfasst (beispielsweise in Fällen, in denen sich die
phänomenologische Bewertung ändert).
Das BKA hat für 2017 und 2018 Sonderauswertungen des KPMD-PMK zu
„Waffen/Sprengstoff“ im Phänomenbereich PMK -rechts- durchgeführt. Dabei
wird aus den einzelnen relevanten Meldungen der sachbearbeitenden
Staatsschutzdienststellen auch die Anzahl der Waffen, die bei rechtsmotivierten
Straftaten verwendet beziehungsweise vom Beschuldigten mitgeführt worden sind,
manuell erhoben. Eine automatisierte statistische Auswertung des KPMD PMK
nach der Anzahl der festgestellten Waffen ist nicht möglich. Im Jahr 2018
wurden demnach insgesamt 1.091 Waffen festgestellt, die den Kategorien
Faustfeuerwaffen, Langwaffen, Kriegswaffen/wesentliche Teile, Spreng- u.
Brandvorrichtungen, Pyrotechnik, Anscheinswaffen/Sprengattrappen, Gas-, Luft-,
Schreckschusswaffen, Hieb- und Stichwaffen, Reizgas/Pfefferspray, Softair-/
Gotchawaffen, Dekowaffen, Wurfgeschoss, sowie sonstige Waffen/gefährliche
Werkzeuge zugeordnet wurden. Die Waffen wurden im Zusammenhang mit
563 Straftaten (darunter 235 Gewaltdelikte) festgestellt. Für 2017 wurden
insgesamt 676 entsprechende Waffen im Zusammenhang mit 563 Straftaten
festgestellt.
Bei den Sonderauswertungen wurde nicht zwischen legalen und illegalen
Waffen unterschieden. Eine Aufschlüsselung der einzelnen Waffenfunde im Sinne
der Frage liegt bezüglich der Sonderauswertungen nicht vor und ist nicht
automatisiert abrufbar.
Für das laufende Jahr liegen noch keine entsprechenden Auswertungen vor.
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Schießübungen von
Neonazis mit legalen wie illegalen Waffen in den Jahren 2018 und 2019 im In-
und Ausland, und zu welchen Nachmeldungen ist es in diesem
Zusammenhang für 2017 gekommen (bitte nach Gesamtzahl der Fälle, Bundesland,
Ort und Art der Schießübung, verwendeten Waffen und organisatorischem
Hintergrund der an den Schießübungen beteiligten Neonazis sowie
Ermittlungen nach den §§ 129 und 129a StGB auflisten)?
Für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 9. September 2019 sind der
Bundesregierung 15 Fallkomplexe bekannt geworden, in denen
Rechtsextremisten einzelne oder auch mehrere aufeinanderfolgende Schießübungen
abgehalten haben. In etwa zwei Drittel der Fallkomplexe fanden die Schießübungen
im europäischen Ausland statt.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. zu Schusswaffen- und Wehrsporttrainings deutscher
Neonazis im In- und Ausland auf Bundestagsdrucksache 18/7052 und auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
– Waffenbesitz und Waffeneinsatz von und durch Neonazis – auf
Bundestagsdrucksache 18/12267 verwiesen. Der Bundesregierung liegen keine
Nachmeldungen vor.
6. In wie vielen Fällen wurden bei Straf- und Gewalttaten gegen Flüchtlings-
und Asylunterkünfte, die sich 2018 und 2019 ereigneten, legale bzw.
illegale Schusswaffen durch die Täterinnen und Täter verwendet, und zu
welchen Nachmeldungen ist es in diesem Zusammenhang für 2017 gekommen
(bitte nach Datum, Art der Schusswaffe, Tatort, Bundesland auflisten)?
Zur Fragestellung können mittels LAPOS-Recherche nachfolgend aufgelistete
Fälle mitgeteilt werden (Stand: 6. September 2019). Eine Differenzierung
zwischen „legalen“ und „illegalen“ Waffen ist anhand von LAPOS nicht möglich.
Da Nachmeldungen in LAPOS nicht gesondert ausgewiesen werden, sind in
der Tabelle alle Fälle seit dem Jahr 2017 aufgeführt.
Tatzeit
Bundesland
Tatort Art der Schusswaffe
17.01.2017 TH Erfurt Druckluftwaffe
25.01.2017 NW Marl Unbekannt
01.02.2017 BE Berlin Nicht bekannt
02.03.2017 NW Ratingen Zwille
13.03.2017 BW Erbach Druckluftwaffe
02.04.2017 NW Bornheim Zwille
21.06.2017 NW Gummersbach Unbekannt
17.07.2017 NW Lippstadt Druckluftwaffe
18.10.2017 BW Offenburg Luftgewehr
18.11.2017 BW Aalen Druckluftwaffe
16.12.2017 BB Rangsdorf Pistole (nicht bekannt,
ob scharfe Waffe)
25.12.2017 NW Erftstadt Druckluftwaffe
10.03.2018 NW Werther Druckluftwaffe
12.03.2018 NW Bielefeld Druckluftwaffe
12.03.2018 SN Chemnitz Druckluftwaffe
28.03.2018 NW Köln Unbekannt
09.06.2018 NW Elsdorf Druckluftwaffe
19.07.2018 NW Köln Druckluftwaffe
31.08.2018 SN Dresden Druckluftwaffe
06.03.2019 NW Höxter Druckluftwaffe
7. In wie vielen Fällen wurden bei Straf- und Gewalttaten gegen Flüchtlinge
und Asylbewerber, die sich 2018 und 2019 ereigneten, legale bzw. illegale
Schusswaffen durch die Täterinnen und Täter verwendet und zu welchen
Nachmeldungen ist es in diesem Zusammenhang für 2017 gekommen
(bitte nach Datum, Art der Schusswaffe, Tatort, Bundesland auflisten)?
Zur Fragestellung können mittels LAPOS-Recherche nachfolgende Fälle
mitgeteilt werden (Stand: 6. September 2019). Eine Differenzierung zwischen
„legalen“ und „illegalen“ Waffen ist anhand von LAPOS nicht möglich. Da
Nachmeldungen in LAPOS nicht gesondert ausgewiesen werden, sind in der Tabelle
alle Fälle seit dem Jahr 2017 aufgeführt.
Tatzeit
Bundesland
Tatort Art der Schusswaffe
14.01.2017 SN Döbeln Druckluftwaffe
07.05.2017 SN Gröditz Unbekannte Schusswaffe
18.06.2017 NI Hannover Unbekannte Schusswaffe
23.06.2017 NW Werne Unbekannte Schusswaffe
14.07.2017 BB Templin Luftgewehr
09.08.2017 MV Rostock Pistole
(unklar ob scharfe Waffe)
18.08.2017 NW Mülheim an der
Ruhr
Schreckschusswaffe
19.08.2017 BB Prenzlau Revolver
(unklar ob scharfe Waffe)
02.09.2017 BE Berlin Schreckschusspistole
12.10.2017 NW Roetgen Schreckschusswaffe
14.10.2017 RP Mainz Kurzwaffe
(Schusswaffe)
27.10.2017 BW Offenburg Schreckschusspistole
31.10.2017 RP Pirmasens Druckluftwaffe
13.11.2017 BB Lübben/
Spreewald
Pistole
(unklar ob scharfe Waffe)
08.12.2017 TH Meiningen Schreckschusspistole
28.12.2017 TH Schlotheim Pistole
(unklar ob scharfe Waffe)
02.02.2018 ST Halle/Saale Unbekannte Schusswaffe
11.04.2018 BW Emmendingen Schreckschusswaffe
28.05.2018 BW Baden-Baden Kurzwaffe
(unklar ob scharfe Waffe)
22.10.2018 SN Flöha Pistole
(unklar ob scharfe Waffe)
09.11.2018 BB Prenzlau Revolver
(unklar ob scharfe Waffe)
24.12.2018 SN Dresden Paintball-Waffe
10.02.2019 SN Görlitz Schreckschusswaffe
23.03.2019 BY Herzogenaurach Revolver
(unklar ob scharfe Waffe)
09.04.2019 NW Leverkusen Schreckschusswaffe
22.07.2019 HE Wächtersbach Faustfeuerwaffe
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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