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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Technische und rechtliche Änderungen zur Überwachung von 5G-Telefonie

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

14.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1319213.09.2019

Technische und rechtliche Änderungen zur Überwachung von 5G-Telefonie

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Martina Renner, Dr. Diether Dehm, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Tobias Pflüger, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE. Technische und rechtliche Änderungen zur Überwachung von 5G-Telefonie Die fünfte Mobilfunkgeneration (5G) zerlegt und verschlüsselt Telefongespräche in einzelne Etappen (Quelle hier und im Folgenden: Bundestagsdrucksache 19/12117). Die 5G-Telefonie nutzt das sogenannte Multi-Access Edge Computing (MEC), womit Kommunikationsdaten über ausländische Netzknoten des Anbieters übertragen werden können. Über MEC geroutete Verkehre können derzeit nicht an Polizeien oder Geheimdienste ausgeleitet werden. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat verweist allerdings auf die Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes und der Telekommunikations- Überwachungsverordnung, wonach die in der Bundesrepublik Deutschland tätigen Firmen wie O2, Vodafone und Telekom als Betreiber von Telekommunikationsanlagen, mit denen öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbracht werden, entsprechende Überwachungstechnik vorhalten müssen. Um auch 5G-Telefonie hierunter zu fassen, kündigt die Bundesregierung Gesetzesänderungen an. Damit sollen auch die über ausländische Netzknoten gerouteten Verkehre aus der Bundesrepublik Deutschland überwacht werden. „Mögliche technische Anforderungen zur Sicherstellung einer vollständigen Erfassung und Ausleitung der zu überwachenden Telekommunikation“ könnten „erforderlichenfalls“ auch in der Technischen Richtlinie zur Umsetzung gesetzlicher Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation (TR TKÜV) festgelegt werden. Ein finaler Standard zur Überwachung von 5G (Release 16) wird im Dezember dieses Jahres in der Arbeitsgruppe TC LI (Technical Committee Lawful Interception) vom Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) definiert. Als weltweite Kooperation von Standardisierungsgremien (darunter auch dem ETSI) ist jedoch das 3rd Generation Partnership Project (3GPP) für die Standardisierung im Mobilfunk zuständig. Das 3GPP gehört zur Internationalen Telekommunikationsunion (ITU) der Vereinten Nationen, womit der dort bestimmte Standard auch für die beteiligten Organisationen gültig ist. Die behördliche Überwachung wird dort in der Arbeitsgruppe 3GPP SA3 LI (Lawful Interception) behandelt. Auch das Bundeskriminalamt, das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Bundesnetzagentur nehmen an den Abhör-Arbeitsgruppen des ETSI und der 3GPP teil. Seit Juli 2019 ist außerdem die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich Teil der Gruppen, am ETSI TC LI beteiligen sich außerdem das Bayerische Landeskriminalamt und das Landeskriminalamt Niedersachsen. Der EU-Terrorismus-Koordinator drängt zudem auf Initiativen der Europäischen Union an der Standardisierung zugunsten der Polizeien und Ge- Deutscher Bundestag Drucksache 19/13192 19. Wahlperiode 13.09.2019 heimdienste (Ratsdokument 8983/19), auch die EU-Polizeiagentur Europol soll sich deshalb mit der Überwachung von 5G-Telefonie befassen. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche Änderungen des Telekommunikationsgesetzes, der Telekommunikations-Überwachungsverordnung oder der Technischen Richtlinie zur Umsetzung gesetzlicher Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation (TR TKÜV) prüft die Bundesregierung hinsichtlich der vollständigen Erfassung und Ausleitung der zu überwachenden Telekommunikation unter 5G? a) Welche deutschen Behörden ermitteln nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen Vorhaben oder Maßnahmen, welche weiteren technischen und rechtlichen Anpassungen erforderlich sind, damit Polizeien, der Zoll und Geheimdienste auch die 5G-Telefonie abhören können? b) Wer ist hierzu mit einzelnen Studien oder Ausarbeitungen beauftragt, und wann sollen diese vorliegen? c) Wann sollen etwaige andauernde Prüfungen zu technischen und rechtlichen Anpassungen beendet sein, sodass Abgeordnete und Bürgerrechtsgruppen hierzu rechtzeitig aktiv werden können?  2. Mit welchen ausländischen Behörden stimmen sich Bundesbehörden zu den geplanten technischen und rechtlichen Anpassungen zur Überwachung der 5G-Telefonie ab?  3. Mit welchen Bestimmungen erwägt die Bundesregierung, die Betreiber von Telekommunikationsanlagen gesetzlich zur Installation weiterer Überwachungstechnik zu zwingen (bitte hinsichtlich der Bundestagsdrucksache 19/12117, Antworten zu Frage 2f konkreter erläutern)?  4. Wie sollen diese Anlagen nach derzeitigem Stand finanziert werden, und welche finanziellen Mittel können Betreiber von Telekommunikationsanlagen hierzu bei der Bundesregierung abrufen?  5. Fordert die Bundesregierung von Betreibern von Telekommunikationsanlagen, unter 5G jeden Standortwechsel eines Mobiltelefons zu erfassen und damit jede genutzte Funkzelle zu speichern?  6. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag des schwedischen Militärgeheimdienstes, wonach Mobilfunkunternehmen verpflichtet werden müssten, kryptografische Schlüssel, die über die SIM- Card eines Kunden generiert wurden, beim Roaming routinemäßig mit zu übermitteln, auch wenn noch keine Überwachungsanordnung vorliegt („Das Match um die 5G-Überwachung beginnt zu eskalieren“, https:// fm4.orf.at vom 4. August 2019)?  7. Aus welchen Gründen rechnet die Bundesregierung unter 5G „mit einer wesentlich höheren Datenrate an den Dateneingangsschnittstellen“ (Bundestagsdrucksache 19/12117, Antworten zu Frage 7)? a) Welche Technik wäre aus Sicht der Bundesregierung geeignet, auch das unter 5G übliche Multi-Access Edge Computing (MEC) zu überwachen, und welche Hersteller sind ihr hierzu bereits bekannt? b) Mit welcher Technik könnten die Schnittstellen hardware- und softwaretechnisch angepasst werden, und welche Hersteller sind ihr hierzu bereits bekannt, und welche Planungen existieren zur Umsetzung?  8. Inwiefern und aus welchen Gründen werden unter 5G auch Funkzellenabfragen erschwert oder verunmöglicht, und wie will die Bundesregierung darauf reagieren?  9. Welche Vorschläge werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Arbeitsgruppen 3GPP SA3 LI und ETSI TC LI hinsichtlich der Standards zu 5G zur möglichen Aufteilung in eine Vielzahl virtueller Netze („Network Slicing“) diskutiert, und wie positioniert sich die Bundesregierung hierzu (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 18 des Abgeordneten Dr. Diether Dehm auf Bundestagsdrucksache 19/10535)? 10. Sofern die Bundesregierung in den Arbeitsgruppen 3GPP SA3 LI und ET- SI TC LI auf Ermittlungslücken hinsichtlich der in 5G möglichen Aufteilung in eine Vielzahl virtueller Netze verwies, wodurch kommen diese aus ihrer Sicht zustande? 11. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die „Repräsentanz der USA“ in 5G-Standardisierungsorganisationen gestärkt worden ist, um möglichst viel Mitsprache bei den Diskussionen um neue Überwachungsstandards zu 5G zu erhalten („FBI greift massiv in 5G- Überwachungsstandards ein“, https://fm4.orf.at vom 11. August 2019)? a) Trifft es zu, dass in der Arbeitsgruppe SA3 LI eine Rekordzahl von 28 Änderungsanträgen vorgelegt worden ist, um die Überwachung von 5G möglichst zugunsten der Polizeien und Geheimdienste auszuweiten? b) Trifft es zu, dass wegen der hohen Zahl an Änderungsanträgen eine zweite außerordentliche Sitzung in diesem Jahr einberufen werden musste? 12. Trifft es zu, dass das Bundeskriminalamt (BKA), das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), die Bundesnetzagentur und die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) an den beiden Arbeitsgruppen ETSI TC LI und 3GPP SA3 LI teilnehmen? a) Aus welchen Gründen ist die ZITiS mittlerweile Teil der Arbeitsgruppen ETSI TC LI und/oder 3GPP SA3 LI? Inwiefern ist diese Mitarbeit auf Dauer angelegt, und inwiefern wird die Teilnahme des BKA oder des BfV dadurch überflüssig (bitte erläutern)? b) Plant oder wünscht die EU-Polizeiagentur Europol nach Kenntnis der Bundesregierung die Teilnahme an der Arbeitsgruppe ETSI TC LI und/ oder 3GPP SA3 LI? 13. Welche „Informationen zu möglichen Auswirkungen von 5G auf die Aufgabenwahrnehmung der Sicherheitsbehörden“ hat das BKA dem EU- Koordinator für Terrorismusbekämpfung zur Verfügung gestellt bzw. ist die Antwort zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 19/12117 so zu verstehen, dass das Ratsdokument 8983/19 auf Grundlage von BKA-Zulieferungen entstand? a) Welche der beschriebenen Informationen stammten nicht vom BKA, sondern von „europäischen Partnerdienststellen“? b) Welche weiteren „Expertensitzungen“ der für Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) zuständigen Organisationseinheiten sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei Europol zur „Einführung des Mobilfunkstandards 5G und möglicher Auswirkungen auf die TKÜ-Fähigkeiten“ geplant? 14. Welche der in der Antwort auf zu Frage 9 Bundestagsdrucksache 19/12117, genannten Sitzungen der ETSI TC LI und 3GPP SA3 LI wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von welchen deutschen „Chairmen“ geleitet? a) Auf welche Weise arbeiten die Bundesbehörden in den Arbeitsgruppen ETSI TC LI und 3GPP SA3 LI hinsichtlich der Überwachung von 5G mit dem bayerischen und dem niedersächsischen Landeskriminalamt zusammen? b) Welche Studien oder Ausarbeitungen haben die beiden Landeskriminalämter hierzu erstellt, und inwiefern wurden diese vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat geprüft oder genutzt? 15. Welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen das 3GPP das ETSI zur Modifizierung von Standards hinsichtlich der Einführung und/ oder Überwachung der fünften Mobilfunkgeneration aufgefordert hat (Bundestagsdrucksache 19/12117, Antwort zu Frage 12)? 16. Wie wird die Standardisierung von 5G im Rahmen von ILETS weiter behandelt? a) Wer nahm an den in Bundestagsdrucksache 19/12117, Antwort zu Frage 10 genannten ILETS-Sitzungen teil? b) Welche Themen standen auf der Tagesordnung? 17. Welche Diskussionen werden derzeit im Rahmen der Überarbeitung der Spezifikation 3GPP TS 33.128 (Release 15 und 16) in der 3GPP geführt, und wie beteiligt sich die Bundesregierung daran? 18. Welche Auftragsvergaben im Bereich der Forschung und Entwicklung von IMSI-Catchern gab es durch den Bund seit 2014 an deutsche Bundesbehörden, Firmen oder Institute (bitte auch Projekte angeben, die wie „Catch“ lediglich die „im Rahmen von Einsätzen festgestellten Defizite bei der Nutzung von IMSI-Catchern“ untersuchen sollen; vgl. Schriftliche Frage 18 des Abgeordneten Dr. Diether Dehm auf Bundestagsdrucksache 19/12234), und welche Gelder wurden hierfür bewilligt? a) Welche IMSI-Catcher welcher Firmen sind Gegenstand des Projekts „Catch“, und welche dieser Firmen arbeiten dort mit? b) Welche (Zwischen-)Ergebnisse oder sonstige gefundene Defizite wurden im Rahmen des Projekts an welche Firmen übermittelt? Berlin, den 16. August 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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