BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Nachfragen zu Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2018 aus sportpolitischer Sicht

(insgesamt 4 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

02.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1320716.09.2019

Nachfragen zu Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2018 aus sportpolitischer Sicht

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. André Hahn, Sören Pellmann, Victor Perli, Doris Achelwilm, Gökay Akbulut, Dr. Birke Bull-Bischoff, Ulla Jelpke, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE. Nachfragen zu Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2018 aus sportpolitischer Sicht Am 12. November 2018 legte der Bundesrechnungshof in Form einer Unterrichtung dem Bundestag die „Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2018 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung 2017)“ vor (Bundestagsdrucksache 19/5500). Ein wichtiger Punkt war die Förderpraxis des Bundes bei Baumaßnahmen für den Spitzensport (siehe Seite 186 ff.). Da hierzu ein Bericht des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) an den Bundesrechnungshof bis zum 31. Januar 2020 erwartet wird (siehe Bundestagsdrucksache 19/11229, Seite 19), werden diesbezügliche Nachfragen zurückgestellt. Trotzdem ergeben sich nach Ansicht der Fragesteller aus den Bemerkungen des Bundesrechnungshofes Nachfragen aus sportpolitischer Sicht. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie viele Mittel sind von den 51 Mrd. Euro aus dem Korb II des Solidarpakts II (siehe Seite 141 der Bundestagsdrucksache 19/5500) für den Sportbereich verwendet worden (bitte nach Jahren und Ländern mit Nennung der jeweiligen Vorhaben aufschlüsseln)? 2. In welchem Umfang gehörten mit Stand 1994 sowie Stand 2004 und Stand 2014 Sport- und Freizeitflächen (siehe Seite 225) zum Liegenschaftsbestand des Bundeseisenbahnvermögens (BEV), und wie hoch ist der derzeitige Bestand (bitte gesamt und aufgeschlüsselt nach Bundesländern ausweisen)? 3. Nach welchen Maßgaben wurden diese Immobilien veräußert? Wie viele dieser Flächen wurden an Kommunen oder Sportvereine veräußert oder übertragen mit der Maßgabe, die Nutzung als Sport- und Freizeitfläche zu sichern (bitte gesamt und aufgeschlüsselt nach Bundesländern ausweisen)? Deutscher Bundestag Drucksache 19/13207 19. Wahlperiode 16.09.2019 4. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung zu sichern, dass möglichst viele der noch im BEV vorhandenen Sport- und Freizeitflächen auch künftig für solche Nutzungen zur Verfügung stehen? Berlin, den 20. August 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

Ähnliche Kleine Anfragen