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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Der Sport in der nationalen Forschungsförderung
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
04.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1320616.09.2019
Der Sport in der nationalen Forschungsförderung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. André Hahn, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte,
Doris Achelwilm, Gökay Akbulut, Dr. Birke Bull-Bischoff, Ulla Jelpke,
Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Petra Pau, Victor Perli, Martina Renner,
Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann,
Andreas Wagner, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Der Sport in der nationalen Forschungsförderung
Der Bundesbericht Forschung und Innovation 2018 (Unterrichtung durch die
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/2600) erscheint alle zwei Jahre
und umfasste diesmal 375 Seiten. Gerade mal eine Seite (S. 222) ist nach
Ansicht der Fragesteller der Sportförderung und Sportforschung gewidmet.
Welchen Stellenwert der Sport in der bundesdeutschen Wissenschaft,
Forschung und Entwicklung hat, wird nicht nur an seinem Anteil im Bericht,
sondern auch am finanziellen Anteil deutlich. So lag im Berichtszeitraum des
Forschungsberichtes 2014 dieser Anteil lediglich bei rund 0,1 Prozent.
Die Sportförderung und Sportforschung sind überwiegend auf den
Leistungssport ausgerichtet. Hierfür gibt es ein Wissenschaftliches Verbundsystem
Leistungssport (WVL) mit der Bundeseinrichtung „Bundesinstitut für
Sportwissenschaft“ (BISp) in Köln sowie (koordiniert durch das BISp) das Institut für
Angewandte Trainingswissenschaft (IAT) in Leipzig und das Institut für
Forschung und Entwicklung von Sportgeräten (FES) in Berlin.
Auf der Seite 222 des Forschungsberichtes 2018 wird auf das
Wissenschaftliche Verbundsystem für den Leistungssport und auf die 2016 beschlossene
Spitzensportreform verwiesen. Einer der fehlenden Bestandteile in dem Konzept
„Eckpunktepapier zur Neustrukturierung des Leistungssports und der
Spitzensportförderung“ vom 24. November 2016 (siehe www.bmi.bund.de), welches
das Bundeskabinett am 15. Februar 2017 zur Kenntnis nahm, war das Konzept
zur Neustrukturierung des Wissenschaftlichen Verbundsystems. Auf die
Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE., wann dieses Konzept vorgelegt
werde, antwortete die Bundesregierung sowohl am 29. September 2017
(Bundestagsdrucksache 18/13657) als auch am 29. Oktober 2018
(Bundestagsdrucksache 19/5361), dass sie einen festen Zeitpunkt noch nicht benennen könne.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13206
19. Wahlperiode 16.09.2019
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwieweit kann der vom Bundesministerium des Innern, für Bau und
Heimat (BMI) und anderen Bundesbehörden, den Sportverbänden und der
Wissenschaft definierte Forschungsbedarf mit den zur Verfügung
stehenden personellen und finanziellen Mitteln abgedeckt werden?
In welchen Bereichen kann der bestehende Bedarf derzeit nicht
(annähernd) gedeckt werden, und was sind dafür die Ursachen?
2. Wie hat sich der Anteil der Sportförderung in der bundesdeutschen
Wissenschaft, Forschung und Entwicklung seit dem Jahr 2014 entwickelt (bitte
pro Jahr die absoluten Summen sowie den prozentualen Anteil gegenüber
der gesamten Förderung durch den Bund nennen)?
3. In welchem Umfang wurden das BISp, IAT und FES vom Bund gefördert
(bitte den jeweiligen Umfang gesamt, darunter institutionelle Förderung,
bauliche Maßnahmen sowie Projekte, aufgeschlüsselt nach Jahren ab 2014
inklusive der Planungen für die Jahre 2020 bis 2023 nennen)?
Inwieweit sind aus Sicht des zuständigen Bundesministeriums diese
Förderungen ausreichend bzw. bedarfsdeckend?
4. Gibt es am BISp, IAT und/oder FES militärische Forschungsprojekte, und
wenn ja, welche (bitte alle abgeschlossenen, laufenden und bereits
geplanten Projekte ab dem Jahr 2014 mit dem Titel bzw. Inhalt des Projektes,
Projektzeitraum, Umfang der finanziellen Förderung sowie der zuständigen
Bundesbehörde nennen)?
5. Welche Ziele und Veränderungen werden aus Sicht der Bundesregierung
mit dem Konzept zur Neustrukturierung des Wissenschaftlichen
Verbundsystems angestrebt?
Wo liegen die Konflikte und Ursachen, die dazu führten, dass das Konzept
bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgelegt wurde, und bis wann soll es
vorliegen?
6. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. mit deren Unterstützung
beim BISp, IAT und/oder FES oder anderen wissenschaftlichen
Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland (seit 2014) auf dem Gebiet der
Sportforschung aktive internationale Kooperationsbeziehungen, und
inwieweit gibt es hier auch eine Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und/oder
anderen Bundesbehörden?
7. Gab es seit 2014 bzw. gibt es derzeit eine Zusammenarbeit mit der
Sportmedizin der Universität in Freiburg, und wie gestaltet bzw. gestaltete sich
diese?
8. Welchen Stellenwert haben nach Kenntnis der Bundesregierung die
Sportmedizin sowie die Dopingbekämpfung in der Sportforschung, und wie
äußert sich dieser Stellenwert (bitte auch konkrete Aktivitäten bzw.
Maßnahmen des Bundes seit dem Jahr 2014 nennen)?
9. Wie hat sich seit dem Jahr 2014 der Anteil der Sportforschung für den
paralympischen Spitzensport sowie andere Bereiche des Sports für Menschen
mit Behinderungen entwickelt, zum Beispiel für die Special Olympics?
10. In welcher Weise nützen die Forschungsergebnisse des BISp, IAT und FES
oder auch andere vom Bund geförderte Forschungen der Entwicklung des
Breiten-, Schul- und/oder Gesundheitssports?
Gibt es für diese Sportbereiche (ggf. in Zusammenarbeit mit den Ländern)
auch spezifische Forschungsprojekte, und wenn ja, welche (bitte ab dem
Jahr 2014 nennen)?
11. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung für Publikationen und
Schriften des BISp geworben?
In welchem Umfang, und von wem werden diese Produkte nachgefragt?
Berlin, den 20. August 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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