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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Personalausstattung des Eisenbahn-Bundesamts im Bereich Planfeststellung
(insgesamt 19 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Datum
09.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1321716.09.2019
Personalausstattung des Eisenbahn-Bundesamts im Bereich Planfeststellung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Oliver Krischer,
Stephan Kühn (Dresden), Christian Kühn (Tübingen), Dr. Julia Verlinden,
Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Personalausstattung des Eisenbahn-Bundesamts im Bereich
Planfeststellung
Die Bundesregierung beabsichtigt nach den Angaben der mittelfristigen
Finanzplanung für die Umsetzung der Vorhaben des Bedarfsplans Schiene, im
Jahr 2023 rund 2,1 Mrd. Euro bereitzustellen. Nach Auffassung der Fragesteller
wären für eine sachgerechte Mittelausstattung bereits heute schon rund 3 Mrd.
Euro jährlich notwendig, um bis 2030 einen Großteil der Vorhaben abschließen
zu können bzw. zumindest mit dem Bau beginnen zu können. Dies stellt
zusätzliche Anforderungen an das Eisenbahn-Bundesamt (EBA), das als
Bundesoberbehörde bei der Durchführung der eisenbahnrechtlichen Planrechtsverfahren
die Federführung hat.
Auch beim Bundesprogramm nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
(GVFG) soll bis 2021 eine höhere Mittelausstattung von dann 1 Mrd. Euro
jährlich erreicht werden. Ein erheblicher Anteil der Mittel des GVFG-
Bundesprogramms wird für den Ausbau und die Erweiterung der S-Bahnnetze
sowie weiterer Nahverkehrsstrecken in den Verdichtungsräumen eingesetzt, für
die ebenfalls eisenbahnrechtliche Planrechtsverfahren erforderlich sind.
Der Umsetzung der Vorhaben des Bedarfsplans Schiene und des GVFG-
Bundesprogramms kommen nach Ansicht der Fragesteller bei der
Verkehrswende zentrale Bedeutung zu. Für die genannten eisenbahnrechtlichen
Planfeststellungsvorhaben ist das Eisenbahn-Bundesamt die zuständige
Planfeststellungsbehörde. Für die zügige Bearbeitung der entsprechenden
Planfeststellungsverfahren kommt der Personalausstattung des Referats 51 sowie der
Außenstellen des Eisenbahn-Bundesamts eine Schlüsselrolle zu. Vor dem
Hintergrund der beabsichtigten höheren Investitionen für den Neu- und Ausbau von
Bundesschienenwegen, dem Anwachsen der Mittel beim GVFG-
Bundesprogramm und den Mitteln für die Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung III (hier vor allem Plangenehmigungsverfahren), ist nach Auffassung
der Fragesteller absehbar, dass die derzeitige Personalausstattung des
Eisenbahn-Bundesamts im Bereich Planfeststellung nicht ausreicht, um das
größere Investitionsvolumen in Form einer wachsenden Zahl von
Planrechtsverfahren bewältigen zu können. Vor diesem Hintergrund ist für die
Fragesteller auch nicht nachvollziehbar, warum der Personalbestand des Eisenbahn-
Bundesamts im Bereich Planfeststellung von 153 besetzten Planstellen im Jahr
2010 auf 139 besetzte Planstellen im Jahr 2018 gesunken ist (s.
Bundestagsdrucksache 19/7010).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13217
19. Wahlperiode 16.09.2019
Die von der Bundesregierung im Zuge der „Planungsbeschleunigung“
ersonnene Zusammenführung der Funktionen „Planfeststellungsbehörde“ und
„Anhörungsbehörde“ beim Eisenbahn-Bundesamt waren Anfang 2019 noch nicht mit
einem Konzept unterlegt (s. Bundestagsdrucksache 19/7010).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Personalstellen waren zum Stichtag 1. Januar 2019 sowie zum
Stichtag 30. Juni 2019 im Referat 51 (Planfeststellung) und in den
Außenstellen des Eisenbahn-Bundesamts nach dem Stellenplan vorgesehen, und
wie viele Stellen waren tatsächlich besetzt (bitte für jede Außenstelle des
EBA die Personalstellen im Bereich Planfeststellung gesondert angeben)?
2. Wie soll sich der Personalbestand im Referat 51 (Planfeststellung) und in
den Außenstellen des Eisenbahn-Bundesamts nach der mittelfristigen
Finanzplanung entwickeln (bitte für jede Außenstelle des EBA die
Personalstellen im Bereich Planfeststellung für jedes Jahr der mittelfristigen
Finanzplanung gesondert angeben)?
3. Sind die 82 Planstellen für den Bereich „Anhörung“, für die das
Eisenbahn-Bundesamt bereits 2018 die Zuweisung für den Bundeshaushalt
2020 beantragt hat, von der Bundesregierung bei der Hauhaltsaufstellung
für den Bundeshaushalt 2020 vollumfänglich berücksichtigt worden,
sodass die Stellenbesetzung 2020 erfolgen kann?
Wenn nein, warum nicht?
4. Wie weit ist der Prozess der Zusammenführung der Funktionen
„Planfeststellungsbehörde“ und „Anhörungsbehörde“ beim Eisenbahn-Bundesamt
gediehen, und welche qualifizierten Zwischenschritte sind bei diesem
Prozess schon erreicht worden bzw. sollen bis zu welchem Termin erreicht
werden?
5. Hat die Bundesregierung mit den Anhörungsbehörden der Länder
Verwaltungsvereinbarungen, mit denen die Übernahme des fachkundigen
Personals der bisherigen Anhörungsbehörden zum EBA geregelt wird,
abgeschlossen?
Wenn nein warum nicht?
Wenn ja, wie soll der Übergang des Personals auf Basis der
Vereinbarungen organisiert werden?
6. Ist bei der Zusammenführung der Funktionen „Planfeststellungsbehörde“
und „Anhörungsbehörde“ in den EBA-Außenstellen künftig derselbe
Sachbereich (dieselbe Organisationseinheit) für Planfeststellung und
Anhörungsverfahren zuständig oder wird ein eigener Sachbereich bzw. eine
eigene Organisationseinheit „Anhörungsbehörde“ mit einer entsprechenden
Spezialisierung geschaffen?
7. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die derzeit vorrangig
eisenbahnrechtliche Planfeststellungsverfahren in den jeweiligen
Anhörungsbehörden der Länder bearbeiten, hat das Eisenbahn-Bundesamt bis jetzt
übernommen?
8. Bis wann soll der Personalübergang von den Anhörungsbehörden der
Länder zum Eisenbahn-Bundesamt abgeschlossen werden?
9. Bis wann will die Bundesregierung die Zusammenführung der Funktionen
„Planfeststellungsbehörde“ und „Anhörungsbehörde“ beim Eisenbahn-
Bundesamt abschließen?
10. Wie viele eisenbahnrechtliche Planfeststellungsverfahren
(Planfeststellungsverfahren nach § 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes – AEG) hat
das Eisenbahn-Bundesamt seit 2010 (einschließlich) bearbeitet (bitte
jahresweise Anzahl der neu eingeleiteten Verfahren und der abgeschlossenen
Verfahren angeben)?
11. Wie viele eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungen hat das Eisenbahn-
Bundesamt seit 2010 (einschließlich) bearbeitet (bitte jahresweise Anzahl
der neu eingeleiteten Verfahren und der abgeschlossenen Verfahren
angeben)?
12. Wie viele der seit 2010 (einschließlich) neu eingeleiteten
eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren entfielen auf Vorhaben des Bedarfsplans
Schiene, Vorhaben des GVFG-Bundesprogramms, Vorhaben im Zuge der
Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung I und II und Vorhaben der
Lärmsanierung?
13. Wie viele der seit 2010 (einschließlich) durch das Eisenbahn-Bundesamt
nach § 18 AEG erlassenen Planfeststellungsbeschlüsse entfielen auf
Vorhaben des Bedarfsplans Schiene, Vorhaben des GVFG-Bundesprogramms,
Vorhaben im Zuge der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung I und II
und Vorhaben der Lärmsanierung?
14. Für wie viele der 875 zu ersetzenden bzw. zu sanierenden
Eisenbahnbrücken der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) II war ein
Planfeststellungsverfahren erforderlich, und bei wie vielen
Eisenbahnbrücken reichte eine Plangenehmigung (ggf. auch „Planverzicht“ angeben)
aus?
15. Wie viele Eisenbahnbrücken soll die DB AG in der ersten Phase (2020 bis
2024) der LuFV III ersetzen bzw. sanieren, und bei wie vielen Bauwerken
ist ein Planfeststellungsverfahren bzw. eine Plangenehmigung erforderlich
(ggf. auch „Planverzicht“ angeben)?
16. Hat die Bundesregierung ermittelt, welcher zusätzliche Personalbedarf sich
im Bereich Planfeststellung des Eisenbahn-Bundesamts durch die in der
mittelfristigen Finanzplanung vorgesehene Erhöhung der Investitionslinie
beim Bedarfsplan Schiene ergibt?
Wenn ja, wie viele zusätzliche Personalstellen sind im Bereich
Planfeststellung des EBA erforderlich, um die Verfahren sachgerecht und zügig
bearbeiten zu können (bitte Personalbedarf in Planstellen bzw.
Vollzeitäquivalenten angeben)?
Wenn nein, warum nicht?
17. Hat die Bundesregierung ermittelt, welcher zusätzliche Personalbedarf sich
im Bereich Planfeststellung des Eisenbahn-Bundesamts durch die
vorgesehene Erhöhung der Investitionslinie beim GVFG-Bundesprogramm auf
1 Mrd. Euro ergibt?
Wenn ja, wie viele zusätzliche Personalstellen sind im Bereich
Planfeststellung des EBA erforderlich, um die eisenbahnrechtlichen Verfahren des
GVFG-Bundesprogramms sachgerecht und zügig bearbeiten zu können
(bitte Personalbedarf in Planstellen bzw. Vollzeitäquivalenten angeben)?
Wenn nein, warum nicht?
18. Hat die Bundesregierung ermittelt, welcher zusätzliche Personalbedarf sich
im Bereich Planfeststellung des Eisenbahn-Bundesamts durch die
vorgesehene Erhöhung der Mittel für die Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung III ergibt?
Wenn ja, wie viele zusätzliche Personalstellen sind im Bereich
Planfeststellung des EBA erforderlich, um die eisenbahnrechtlichen Verfahren zur
Umsetzung der LuFV III (hier vor allem Plangenehmigungsverfahren)
sachgerecht und zügig bearbeiten zu können (bitte Personalbedarf in
Planstellen bzw. Vollzeitäquivalenten angeben)?
Wenn nein, warum nicht?
19. Wie viele neue Planstellen im Bereich Planfeststellung des Eisenbahn-
Bundesamts will die Bundesregierung im Zeitraum der mittelfristigen
Finanzplanung schaffen (bitte Stellenaufwuchs bis 2023 in Relation zur Zahl
der Planstellen insgesamt für alle Außenstellen des EBA angeben)?
Berlin, den 22. August 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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