BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Personeller Wechsel und Kontinuität im System der Gewaltenteilung

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

04.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1327618.09.2019

Personeller Wechsel und Kontinuität im System der Gewaltenteilung

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD Personeller Wechsel und Kontinuität im System der Gewaltenteilung Das Grundgesetz (GG) konstituiert die Staatsverfassung der Bundesrepublik Deutschlands als parlamentarisches Regierungssystem, in dem sich die Regierung auf die Regierungsmehrheit im Parlament stützt (vgl. Artikel 63, 67, 68 und 69 GG). Als modifizierte Form des parlamentarischen Regierungssystems hat sich in der Bundesrepublik Deutschland die sogenannte Gewaltenverschränkung ausgeprägt, in der Regierung und Parlamentsmehrheit einen Verbund mit enger Zusammenarbeit bilden. Die Kontrolle der Regierung und die Gewaltenteilung werden in diesem System in besonderem Maße durch die Arbeit der Opposition (vgl. BVerfGE 142, 25), die kritische Öffentlichkeit, aber auch durch die Mitwirkung weiterer Verfassungsorgane an der Gesetzgebung (vgl. Artikel 70 ff. Grundgesetz), an der Besetzung von Ämtern im Staatswesen (vgl. Artikel 54, 63, 94 Grundgesetz) oder an der Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit der Gesetze gewährleistet (vgl. Artikel 93 Grundgesetz). Aufgrund der Gewaltenverschränkung zwischen Deutschem Bundestag und Bundesregierung kommt der Mitwirkung der weiteren Verfassungsorgane, aber auch der unabhängigen Institutionen (vgl. Artikel 88 Grundgesetz) an der staatlichen Willensbildung besondere Bedeutung zu. Personelle Kontinuität bei der Besetzung von Ämtern, insbesondere beim Wechsel zwischen den Verfassungsorganen, steht mit der vom Grundgesetz beabsichtigten wirksamen Gewaltenteilung in einem steten Spannungsfeld. Von öffentlichem Interesse ist nach Ansicht der Fragesteller vor diesem Hintergrund nicht allein die De-jure-Gewaltenteilung gemäß den konstitutionellen Vorgaben des Grundgesetzes, sondern darüber hinaus die De-facto-Gewaltenteilung durch eine Besetzung der Verfassungsorgane mit unterschiedlichen politischen Verantwortungsträgern. Wir fragen die Bundesregierung: 1. In wie vielen und welchen Fällen der Besetzung eines Richteramtes am Bundesverfassungsgericht erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Legislaturperiode ein Wechsel a) von einem aktiven oder ehemaligen Mitglied der Bundes- oder einer Landesregierung, oder b) von einem Staatssekretär in einem Bundes- oder einem Landesministerium, oder c) von einem Mitarbeiter in einem Bundes- und Landesministerium, oder d) von einem ehemaligen Mitglied der Regierung der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik Deutscher Bundestag Drucksache 19/13276 19. Wahlperiode 18.09.2019 in ein Amt eines Richters am Bundesverfassungsgericht? 2. Wie viele Bundesministerämter und Ämter eines Staatssekretärs sind in der Bundesregierung seit dem 3. Oktober 1990 besetzt worden? 3. In wie vielen und welchen Fällen der Besetzung eines Bundesministeramtes oder des Amtes eines Staatssekretärs in einem Bundesministerium erfolgte jeweils pro Legislaturperiode ein Wechsel von einem aktiven oder ehemaligen Mitglied des Deutschen Bundestages in solch ein Amt? 4. In wie vielen und welchen Fällen erfolgte bei der Besetzung eines Bundesministeramtes oder des Amtes eines Staatssekretärs in einem Bundesministerium jeweils pro Legislaturperiode ein Wechsel a) von einem aktiven oder ehemaligen Mitglied eines Landesparlaments, oder b) von einem Mitglied einer Landesregierung in solch ein Amt? 5. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht jeweils pro Legislaturperiode a) Mitglieder der Bundesregierung oder Staatssekretäre in einem Bundesministerium, oder b) Mitarbeiter in einem Bundesministerium, oder c) Mitglied einer Landesregierung? 6. In wie vielen Fällen sind seit dem 3. Oktober 1990 Mitarbeiter oder Mitglieder der Bundesregierung und ihrer nachgelagerten Behörden jeweils pro Legislaturperiode in Unternehmen der öffentlichen Hand mit Bundesbeteiligung gewechselt? 7. Wie viele Mitglieder der Bundesregierung oder Staatssekretäre in Bundesministerien oder ehemalige Angestellte in Bundesministerien und der Bundesregierung und ihrer nachgelagerten Behörden wechselten seit dem 3. Oktober 1990 jeweils pro Legislaturperiode in Ämter der Deutschen Bundesbank? 8. Wie viele und welche der Bundesbeauftragten waren nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils vor ihrer Ernennung a) Mitglieder oder Mitarbeiter einer Bundes- oder einer Landesregierung oder Mitglieder des Deutschen Bundestages, oder b) trugen anderweitig politische Verantwortung in einem der Verfassungsorgane des Bundes oder der Länder? Berlin, den 18. Februar 2019 Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

Ähnliche Kleine Anfragen