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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Arzneimittellieferengpässe in Deutschland
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Gesundheit
Datum
08.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1335719.09.2019
Arzneimittellieferengpässe in Deutschland
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Andrew Ullmann, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis,
Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Britta Katharina Dassler,
Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr,
Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober,
Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Jimmy Schulz,
Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann,
Linda Teuteberg, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der
Fraktion der FDP
Arzneimittellieferengpässe in Deutschland
In den Medien häuften sich zuletzt Berichte über Lieferengpässe von
Arzneimitteln (so etwa: FAZ vom 22. Juli 2019 – Wenn die Arznei nicht mehr zu
haben ist; WZ vom 19. Juli 2019 – Wenn Medikamente knapp werden; DAZ
online vom 11. Juli 2019 – Ärzte sehen Versorgungseinschränkungen wegen
Arzneimittel-Lieferengpässen). Danach haben Apotheken aufgrund von
Lieferengpässen immer größere Schwierigkeiten, Arzneimittel zur Versorgung der
Patientinnen und Patienten zu beschaffen. Chronisch Kranke müssten
weggeschickt werden, ohne ihnen Medikamente aushändigen zu können. Patientinnen
und Patienten seien zunehmend verunsichert. 70 Prozent der befragten
Ärztinnen und Ärzte sehen nach einer Umfrage der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg (KVBW) eine Gefährdung der Patientenversorgung. Zu
den Arzneimittelgruppen, die am häufigsten von Lieferengpässen betroffen
sind, zählten die Hypertonika (Blutdrucksenker), Onkologika
(Krebsmedikamente), Antibiotika und Antidiabetika (DAZ online vom 11. Juli 2019 – Ärzte
sehen Versorgungseinschränkungen wegen Arzneimittel-Lieferengpässen).
Als Lieferengpass wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) eine über voraussichtlich zwei Wochen hinausgehende
Unterbrechung einer Auslieferung im üblichen Umfang oder eine deutlich vermehrte
Nachfrage, der nicht angemessen nachgekommen werden kann, definiert
(www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Arzneimittelzulassung/Arzneimittelinformati
onen/Lieferengpaesse/_functions/Filtersuche_Formular.html). Vom BfArM
werden derzeit 530 Arzneimittelwirkstoffe als versorgungsrelevant eingestuft.
87 dieser als versorgungsrelevant eingestuften Wirkstoffe stehen zudem unter
besonderer behördlicher Überwachung des BfArM bzw. des Paul-Ehrlich-
Instituts (PEI) (www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Arzneimittelzulassung/Arznei
mittelinformationen/Lieferengpaesse/versorgungsrisiko.html).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13357
19. Wahlperiode 19.09.2019
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Lieferengpassmeldungen erfolgten nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem Jahr 2012 einschließlich des laufenden Jahres beim
BfArM (bitte nach den jeweiligen Jahren aufschlüsseln)?
2. Wie viele Lieferengpassmeldungen seit dem Jahr 2012 einschließlich des
laufenden Jahres betrafen als versorgungsrelevant eingestuften Wirkstoffe
(bitte nach den jeweiligen Jahren aufschlüsseln)?
3. Wie viele Lieferengpassmeldungen seit dem Jahr 2012 einschließlich des
laufenden Jahres betrafen als versorgungsrelevant eingestuften Wirkstoffe,
die unter besonderer behördlicher Überwachung stehen (bitte nach den
jeweiligen Jahren aufschlüsseln)?
4. Wie viele der als versorgungsrelevant eingestuften Wirkstoffe fallen nach
Kenntnis der Bundesregierung unter die Festbeträge nach § 35 des Fünften
Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)?
5. Wie viele der als versorgungsrelevant eingestuften Wirkstoffe unterfallen
nach Kenntnis der Bundesregierung einem Rabattvertrag nach § 130a
SGB V?
6. Wie viele Arzneimittelpackungen, die einen versorgungsrelevanten
Wirkstoff enthalten, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den
Jahren 2017 und 2018 im Rahmen des sog. Parallelexports im deutschen
Markt aufgekauft und in den Vertrieb eines anderen EU-Landes überführt?
Wie viele Packungen waren es im Jahr 2000 und im Jahr 2010?
7. Wie viele pharmazeutische Hersteller und Parallelimporteure vertreiben
Arzneimittel mit versorgungsrelevanten Wirkstoffen nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland?
Wie groß war diese Zahl im Jahr 2000 und im Jahr 2010?
8. Wie viele pharmazeutische Hersteller produzieren versorgungsrelevante
Wirkstoffe nach Kenntnis der Bundesregierung weltweit?
Wie groß war diese Zahl im Jahr 2000 und im Jahr 2010?
9. Wie viele pharmazeutische Hersteller produzieren versorgungsrelevante
Wirkstoffe nach Kenntnis der Bundesregierung in der EU?
Wie groß war diese Zahl im Jahr 2000 und im Jahr 2010?
10. Wie viele pharmazeutische Hersteller produzieren versorgungsrelevante
Wirkstoffe nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland?
Wie groß war diese Zahl im Jahr 2000 und im Jahr 2010?
11. In welchen drei Staaten werden die meisten als versorgungsrelevant
eingestuften Wirkstoffe nach Kenntnis der Bundesregierung produziert?
Welche Gründe bestehen aus Sicht der Bundesregierung dafür, dass diese
Wirkstoffe in den benannten Staaten produziert werden?
12. Wie viele als versorgungsrelevant eingestufte Wirkstoffe, die unter
besonderer behördlicher Überwachung stehen, fallen nach Kenntnis der
Bundesregierung unter die Festbeträge nach § 35 SGB V?
13. Wie viele als versorgungsrelevant eingestufte Wirkstoffe, die unter
besonderer behördlicher Überwachung stehen, unterfallen nach Kenntnis der
Bundesregierung einem Rabattvertrag nach § 130a SGB V?
14. Wie viele Arzneimittelpackungen, die einen versorgungsrelevanten
Wirkstoff enthalten und unter besonderer behördlicher Überwachung stehen,
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 2017 und
2018 im Rahmen des sog. Parallelexports im deutschen Markt aufgekauft
und in den Vertrieb eines anderen EU-Landes überführt?
Wie viele Packungen waren es im Jahr 2000 und im Jahr 2010?
15. Wie viele pharmazeutische Hersteller vertreiben Arzneimittel mit
versorgungsrelevanten Wirkstoffen, die unter besonderer behördlicher
Überwachung stehen, nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland?
Wie groß war diese Zahl im Jahr 2000 und im Jahr 2010?
16. Wie viele pharmazeutische Hersteller produzieren versorgungsrelevante
Wirkstoffe, die unter besonderer behördlicher Überwachung stehen, nach
Kenntnis der Bundesregierung in der EU?
Wie groß war diese Zahl im Jahr 2000 und im Jahr 2010?
17. Wie viele pharmazeutische Hersteller produzieren versorgungsrelevante
Wirkstoffe, die unter besonderer behördlicher Überwachung stehen, nach
Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland?
Wie groß war diese Zahl im Jahr 2000 und im Jahr 2010?
18. In welchen drei Staaten werden die meisten versorgungsrelevanten
Wirkstoffe, die unter besonderer behördlicher Überwachung stehen, nach
Kenntnis der Bundesregierung produziert?
Welche Gründe bestehen aus Sicht der Bundesregierung dafür, dass diese
Wirkstoffe in den benannten Staaten produziert werden?
19. Wie bewertet die Bundesregierung die Berichte um Lieferengpässe von
Arzneimitteln?
Welche Gründe sieht die Bundesregierung für Lieferengpässe?
20. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass mit den bisherigen
gesetzlichen Maßnahmen der Entstehung von Lieferengpässen wirksam begegnet
wurde?
Wenn nein, welche konkreten Maßnahmen beabsichtigt die
Bundesregierung zur Gewährleistung der Arzneimittelversorgungssicherheit?
21. Wie viele versorgungsrelevante Wirkstoffe sind nach Kenntnis der
Bundesregierung Gegenstand einer Quotenregelung der
Arzneimittelvereinbarungen, die zwischen den jeweiligen Landesverbänden der Krankenkassen und
der Ersatzkassen gemeinsam und einheitlich und den jeweiligen
Kassenärztliche Vereinigungen (KVs) abgeschlossen werden (bitte nach den 17
KV-Regionen aufschlüsseln)?
22. Wie viele und welche versorgungsrelevanten Wirkstoffe werden im
Medikationskatalog der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) als
„nachrangig“ eingestuft (bitte nach Art des Wirkstoffs aufschlüsseln)?
23. Wer hat nach Auffassung der Bundesregierung die Kosten für ein
Arzneimittel zu tragen, wenn wegen eines Lieferengpasses ein Arzneimittel, dass
unter einen Rabattvertrag fällt, nicht verfügbar ist und stattdessen ein
wirkstoffidentisches Arzneimittel, dass nicht unter einen Rabattvertrag
fällt, abgegeben wird?
24. Wer hat nach Auffassung der Bundesregierung die Kosten für ein
Arzneimittel zu tragen, wenn wegen eines Lieferengpasses statt eines
Festbetragsarzneimittels ein Arzneimittel mit einem Preis über dem Festbetrag
abgegeben wird?
Berlin, den 28. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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