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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Indigenenrechte und Regenwaldschutz in Brasilien
(insgesamt 23 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Datum
22.10.2019
Antwortdauer
32 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1338720.09.2019
Indigenenrechte und Regenwaldschutz in Brasilien
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Kai Gehring, Ottmar von Holtz,
Claudia Roth (Augsburg), Omid Nouripour, Lisa Badum, Annalena Baerbock,
Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Katja Keul,
Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt,
Jürgen Trittin, Steffi Lemke, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar,
Dr. Bettina Hoffmann, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Oliver Krischer,
Christian Kühn (Tübingen), Dr. Ingrid Nestle, Ulle Schauws,
Maria Klein-Schmeink, Margit Stumpp, Daniela Wagner und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Indigenenrechte und Regenwaldschutz in Brasilien
Am 23. Juli 2019 wurde der Anführer der indigenen Gruppe der Wajãpí, Herr
Emyra Wajãpí, in Amapá im nördlichen Amazonas von illegal in das
geschützte Gebiet der Wajãpí eindringenden Goldgräberinnen und Goldgräbern getötet
(www.dw.com/de/mord-verbreitet-angst-unter-indigenen-in-brasilien/
a-49815544). Darüber hinaus gibt es Berichte über gezielte Übergriffe auf
Frauen und Mädchen in verschiedenen Wajãpídörfern in den vergangenen
Wochen (www.nbcnews.com/news/latino/we-are-great-danger-amazon-indigeno
us-waiapi-chief-killed-illegal-n1035806).
Der Angriff auf das Land der Wajãpí ist nur ein Beispiel von vielen. Das
Eindringen in indigene Gebiete hat laut Amazon Watch seit dem Amtsantritt von
Präsident Bolsonaros um 150 Prozent zugenommen (https://amazonwatch.org/
assets/files/2019-complicity-in-destruction-2.pdf, S. 8). Der neue Präsident
Brasiliens übertrug wenige Stunden nach seinem Amtseid die Verantwortung
für den Schutz, die Festlegung und Demarkierung des Landes von Indigenen
vom Justiz- auf das Landwirtschaftsministerium, in dem nach Presseberichten
die Agrarlobby das Sagen hat (www.deutschlandfunk.de/lateinamerika-experte-
agrarlobby-ist-bolsonaros.694.de.html?dram:article_id=457123). Er droht
regelmäßig mit der Öffnung geschützter indigener Territorien für den
kommerziellen Bergbau, Holzeinschlag und das Agribusiness, obwohl dies durch die
brasilianische Verfassung und die Ratifizierung der ILO 169 Konvention
verboten ist und verglich indigene Gruppen, die in geschützten Gebieten leben, mit
Zootieren (www.nytimes.com/2019/01/02/world/americas/brazil-bolsonaro-
president-indigenous-lands.html). Präsident Bolsonaros Rhetorik und Politik
befeuern nach Ansicht der Fragesteller zusätzlich die Spannungen und stellen
die Weichen für weitere Angriffe auf indigenes Land und seine Bewohnerinnen
und Bewohner. Dabei sind indigene Völker aus Sicht der Fragesteller die
besten Umweltschützerinnen und -schützer. Auch die letzten Berichte des
Biodiversitätsrates der Vereinten Nationen hoben die Rolle von Indigenen beim
Artenschutz explizit hervor (z. B. www.ipbes.net/system/tdf/2018_ameri
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13387
19. Wahlperiode 20.09.2019
cas_full_report_book_v5_pages_0.pdf?file=1&type=node&id=29404, www.ip
bes.net/assessment-reports). Mitglieder indigener Bevölkerungsgruppen
engagieren sich zudem häufig als Land- und Umweltaktivistinnen und -aktivisten,
die besonders stark unter Gewalt und Verfolgung leiden.
Michelle Bachelet, Hochkommissarin für Menschenrechte der Vereinten
Nationen erkannte den Mord an Emyra Wajãpí als „ein beunruhigendes Symptom für
das wachsende Problem der Invasion in indigene Gebiete – insbesondere in
Wälder – durch Bergbau, Holzfäller sowie Bäuerinnen und Bauern in
Brasilien“ (https://news.un.org/en/story/2019/07/1043401).
Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller versprach, dass der Schutz der
Indigenenrechte bei den bilateralen Beziehungen mit Brasilien eine Priorität
sein werde (https://amerika21.de/2019/07/228702/brasilienreise-mueller). Die
Bundesregierung betonte in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache. 19/7801, S. 4, dass sie
„Entwicklungen im Indigenenschutz aufmerksam“ verfolge und „im Rahmen ihrer
Menschenrechtsarbeit – allein und in Zusammenarbeit mit der EU – in engem
Kontakt mit der Regierung und Zivilgesellschaft“ stehe. Vor dem Hintergrund der
Umsetzung des Pariser Klimaabkommens, des kürzlich vereinbarten
Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und den Mercosur-Staaten,
sowie dem Ratifikationsprozess zur ILO-Konvention 169 braucht es nach
Ansicht der Fragesteller eine internationale Solidarisierung mit der indigenen
Bevölkerung und konkrete Konsequenzen für die deutsche Außen-, Handels-,
Finanz-, Menschenrechts- und Entwicklungspolitik.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse über den Angriff auf das
Volk der Wajãpí am 23. Juli 2019, über mögliche Konsequenzen für die
Angreiferinnen und Angreifer, mögliche Kompensationen für die
Indigenengemeinde sowie konkrete Schritte der brasilianischen Regierung, um
derartige Angriffe in Zukunft zu verhindern, und welche Konsequenzen
zieht die Bundesregierung daraus für die Zusammenarbeit mit der
brasilianischen Regierung und/oder Zivilgesellschaft?
2. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über weitere Angriffe auf
Indigenengebiete in Brasilien seit dem Amtsantritts Präsident Bolsonaros, und wie
schätzt die Bundesregierung die Lage der Indigenen unter der Bolsonaro-
Regierung ein?
3. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hinsichtlich der Berichte
über zunehmende Gewalt gegen Indigene vor dem Hintergrund ihrer
eigenen wiederholten Aussage, man werde die Bolsonaro-Regierung „an ihren
Taten messen“ (www.sueddeutsche.de/politik/brasilien-bolsonaro-praesi
dent-1.4189542)?
4. Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Einschränkung der
Arbeit von Nichtregierungsorganisationen und
Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern, die sich für den Schutz indigener
Gruppen, Menschenrechte oder Umweltschutz einsetzen?
Welche Konsequenzen zieht sie daraus?
5. Mit welchen Indigenenvertreterinnen und Indigenenvertretern und
zivilgesellschaftlichen Organisationen haben sich Bundesentwicklungsminister
Dr. Gerd Müller und Bundesaußenminister Heiko Maas auf ihren
jeweiligen Reisen nach Brasilien getroffen?
a) In welcher Form wurden Indigenenrechte angesprochen?
b) Welche Einschätzung oder Befürchtungen wurden von den
brasilianischen Gesprächspartnerinnen und -partnern in Bezug auf
Indigenenrechte, Waldschutz und die Situation von Umwelt- und
Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten unter der aktuellen Regierung geäußert, und
welche Forderungen oder Bitten wurden an die Bundesregierung
gestellt?
6. Welche Neuzusagen für Regenwaldschutz sowie den Schutz indigener
Gebiete haben die Bundesregierung sowie nach Kenntnis der
Bundesregierung die Europäische Kommission seit Amtsantritt Präsident Bolsonaros
gemacht, und welche Vorhaben in diesen Bereichen wurden seitdem neu
begonnen (bitte nach Projekten, Projektziel, Finanzvolumen und
Zielgruppe bzw. Zielregion aufschlüsseln)?
a) Hat der Angriff auf die Wajãpí Auswirkungen auf Projekte, die mit
deutschen Mitteln finanziert wurden?
Wenn ja, welche Auswirkungen auf welches Projekt?
b) Inwiefern sieht die Bundesregierung deutsche Projekte durch den
zunehmenden Holzeinschlag, Bergbau und das Agrobusiness gefährdet?
c) Hat die Bundesregierung gegenüber der brasilianischen Regierung
Sorgen bezüglich möglicher Gefährdungen für Projekte, die von Seiten
Deutschlands und/oder der Europäischen Union finanziert wurden und
werden, zum Ausdruck gebracht?
7. Inwiefern plant die Bundesregierung, das GIZ-Projekt „Schutz und
nachhaltiges Management in Indigenengebieten Amazoniens“ jenseits der
aktuellen Laufzeit bis 2020 weiterzuführen oder ein entsprechendes
Folgeprojekt anzustreben?
a) Kann die GIZ nach Kenntnis der Bundesregierung das Projekt weiterhin
ungestört umsetzen?
Wenn nein, aus welchen Gründen?
b) Inwiefern will sich die Bundesregierung weiterhin für den Schutz der
kulturellen Identität der Indigenen einsetzen, beispielsweise für die
Förderung und den Erhalt der indigenen Sprachen, und wie sieht sie die
Rahmenbedingungen dafür durch die aktuelle Regierung Brasiliens
verändert?
8. Inwiefern wurde, nach Kenntnis der Bundesregierung, bisher die
Zusammenarbeit der GIZ mit der Brasilianischen Indigenenbehörde FUNAI durch
die Politik des neuen Präsidenten Bolsonaro beeinträchtigt?
9. Welche weiteren konkreten Initiativen der Bundesregierung sind zum
Schutz der indigenen Bevölkerungsgruppen Brasiliens und ihrer Territorien
geplant (bitte voraussichtliches Startdatum, Projektziel, Finanzvolumen
und Zielgruppe bzw. Zielregion auflisten)?
10. An welchen Infrastrukturprojekten (z. B. Straßen, Schienen, Kraftwerke
u. Ä.) im Amazonasgebiet sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell
öffentliche oder private Mittel aus der Bundesrepublik Deutschland
beteiligt oder ist eine Beteiligung geplant (bitte nach Projekt, Art der
Beteiligung und Finanzierungsvolumen aufschlüsseln)?
a) Kann ausgeschlossen werden, dass diese Infrastrukturprojekte indigene
Territorien durchlaufen, tangieren oder die Umwelt und
Lebensbedingungen der dort lebenden Menschen beeinträchtigen?
b) Falls nicht, ist nach Kenntnis der Bundesregierung der in der Erklärung
der Vereinten Nationen über die Rechte indigener Völker vorgesehene
FPIC (free prior and informed consent) bzw. öffentliche Konsultationen
der betroffenen indigenen Gruppen gewährleistet, und welche konkreten
Maßnahmen wurden im Vorfeld durchgeführt (insbesondere Umwelt-
und Sozialverträglichkeitsprüfungen), bzw. welche
Kompensationsmaßnahmen sind jeweils geplant?
11. Hat die Bundesregierung Kenntnis über in einer Studie von Amazon Watch
(vgl. https://amazonwatch.org/assets/files/2019-complicity-in-destructi
on-2.pdf) genannte finanzielle Beteiligungen von deutschen Finanziers wie
z. B. Commerzbank, DZ Bank, Allianz, Deutscher Bank, KfW sowie
Volkswagen und Daimler Financial Services an Aktivitäten und
Kreditvergaben, die laut der Studie direkt oder indirekt zur Regenwaldzerstörung in
Brasilien beitragen sollen, zum Beispiel Fonds und Kredite an große
Agrarunternehmen, die Soja und Fleisch produzieren, und welche Maßnahmen
ergreift sie ggf. dahingehend?
12. Inwiefern, mit welchen konkreten Maßnahmen, und in welchem
Zeitrahmen setzt sich die Bundesregierung in der EU für ein verbindliches
Zertifizierungsabkommen der EU mit Brasilien ein, das sicherstellen soll, dass
Produkte, wie Palmöl oder Soja, die durch Rodung des Regenwaldes
gewonnen wurden, nicht in die EU importiert werden dürfen (www.tages
schau.de/ausland/mueller-brasilien-reise-101.html)?
a) In welchem Rahmen und mit welchen Mitgliedstaatenwurde die
Erarbeitung eines solchen Abkommens auf europäischer Ebene beraten?
b) Auf welche Zertifizierungen, bzw. Zertifizierungssysteme will die
Bundesregierung dieses Abkommen stützen?
c) Inwiefern werden hier neben Kriterien des Umwelt- und Klimaschutzes
auch menschenrechtliche und soziale Kriterien, sowie der Schutz vor
genveränderten Produkten ausschlaggebend sein?
d) Für welche weiteren Handelsgüter plant die Bundesregierung ein
solches Zertifizierungsabkommen?
e) Durch welche Institution sollen die Zertifikate erteilt und regelmäßig
überprüft werden?
f) Welche weiteren Wald- und andere Landschaftsflächen außer dem
Regenwald würde das Zertifizierungsabkommen umfassen?
g) Inwiefern kann ausgeschlossen werden, dass es lediglich zu einer
Verschiebung der Entwaldung kommt, so wie es z. B. in den vergangenen
Jahren durch das Sojamoratorium zu beobachten war, aufgrund dessen
ein Großteil der neu für den Soja-Anbau genutzten Flächen inzwischen
im Cerrado geschieht, und die dort ansässige Rinderwirtschaft nach
Amazonien verlagert, wo sie für mittlerweile 65 Prozent der (auch
illegalen) Rodungen verantwortlich ist ( w w w . g e g e n s t r o e
mung.org/web/wp-content/uploads/2019/01/TAPAJOS_online.pdf#pa
ge=19)?
13. Thematisierte die Bundesregierung die Entlassung des Präsidenten des
brasilianischen Instituts für Weltraumforschung (INPE), Ricardo Galvão,
durch Präsident Bolsonaro, nachdem das INPE über massive
Regenwaldabholzung berichtet hatte?
Wenn ja, wie, und in welchem Rahmen (www.zeit.de/politik/ausland/
2019-08/jair-bolsonaro-brasilien-abholzung-regenwald-streit-entlassung)?
14. Was beinhaltet die von der brasilianischen Regierung und
Bundesaußenminister Heiko Maas auf seiner Brasilienreise unterzeichnete
Abschlusserklärung bezüglich des beabsichtigen Regenwaldschutzes (www.faz.net/aktu
e l l /po l i t ik /aus land /b ras i l i en -he iko-maas - t r i f f t - j a i r -bo l sona
ro-16165226.html)?
15. Inwiefern legt die Einigung mit der brasilianischen Regierung auf eine
Weiterführung des Waldschutzes einen Fokus, auf welche Art der
Wiederaufforstung, inwiefern auf den Stopp der Regenwaldzerstörung?
16. Welche konkreten Maßnahmen plant das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Rahmen des
Themenstrangs „entwaldungsfreie Lieferketten“ in Brasilien, und inwiefern
sind hierzu Kooperationen mit Akteurinnen und Akteuren des Agribusiness
geplant?
Inwiefern sieht die Bundesregierung hier Zielkonflikte, vor dem
Hintergrund, dass das Agribusiness in Brasilien zu einem großen Teil für die
Regenwaldzerstörung und die Übergriffe auf indigene Gemeinschaften
verantwortlich ist (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wie beabsichtigt
sie, diesen Zielkonflikten zu begegnen?
17. Welche Konsequenzen plant die Bundesregierung, sollte die brasilianische
Regierung bis 2030 keinen absoluten Stopp der Brandrodung in Brasiliens
Regenwäldern durchsetzen, wie es Bundesminister Dr. Gerd Müller als
aktuelle Vereinbarung verlauten ließ (www.tagesschau.de/ausland/mueller-
brasilien-reise-101.html)?
Welche Zwischenschritte erwartet die Bundesregierung auf dem Weg bis
2030?
18. Was ist die abgestimmte Haltung der Bundesregierung zur Bereitstellung
von Fördermitteln zum Regenwaldschutz, vor dem Hintergrund, dass das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
(BMU) Gelder strich, das BMZ sich gegen eine Streichung aussprach (vgl.
w w w . a b e n d b l a t t . d e / p o l i t i k / a u s l a n d / a r t i c l e 2 2 6 7 5
2181/Bolsonaro-Brauchen-Deutschlands-Geld-fuer-Amazonas-nicht.html
& BMZ-Ticker: „Entwicklungsminister Müller hält an Amazonas-
Regenwaldschutz fest“), während das Auswärtige Amt und das
Bundeskanzleramt sich nicht zu der Thematik äußern?
a) Welche Projekte werden mit Mitteln der Internationalen Klimainitiative
des BMU zurzeit in Brasilien gefördert, und welche geplanten Projekte
sind von der angekündigten Streichung (s. o.) voraussichtlich betroffen
(bitte jeweils nach Projektziel, Projektträger und Finanzvolumen
aufschlüsseln)?
b) Mit dem Wissen um die Bedeutung des Amazonas für das Weltklima,
wie gedenkt die Bundesregierung, hier auf die brasilianische Regierung
jenseits der Streichung von Mitteln zum Waldschutz einzuwirken?
19. Wie schätzt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass sie den
Nichtaustritt Brasiliens aus dem Pariser Klimaabkommen ausdrücklich würdigte
(Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des
Abgeordneten Uwe Kekeritz am 15. Mai 2019, Plenarprotokoll 19/100), Brasiliens
Umsetzung des Abkommens ein?
Wo sieht sie Erfolge, wo Versäumnisse?
20. Was ist der Verhandlungsstand zur Ratifizierung der ILO-Konvention 169,
die laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD noch in dieser
Legislaturperiode geplant ist?
Wann soll sie voraussichtlich unterzeichnet werden?
Falls nicht unterzeichnet werden soll, warum nicht?
21. Sieht die Bundesregierung die Rechte von Indigenen im Rahmen des
Mercosur-Freihandelsabkommen ausreichend geschützt?
a) Für welche konkreten Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung auf
EU-Ebene ein, um sicherzustellen, dass das Mercosur-
Freihandelsabkommen keine negativen Auswirkungen auf den Schutz von
indigenem Territorium und den Regenwald durch die Ausweitung des
Bergbaus und landwirtschaftlicher Flächen bedeutet?
b) Plant die Bundesregierung bzw. plant die Europäische Union nach
Kenntnis der Bundesregierung aus der zunehmenden Gewalt gegen
Indigene aus dem Angriff auf die Wajãpí sowie aus den gestiegenen
Abholzungszahlen im Amazonasgebiet, Konsequenzen für den Abschluss
des Abkommens zu ziehen?
22. Inwieweit kann nach Auffassung der Bundesregierung ausgeschlossen
werden, dass es beim Abbau oder der Produktion von nach Deutschland
eingeführten Produkten wie Holz, Gold und anderen Rohstoffen aus Brasilien
zur Verletzung sozialer, ökologischer und menschenrechtlicher Standards
kommt?
23. Inwiefern hat die Bundesregierung den Schutz der indigenen Bevölkerung
im Rahmen der EU angesprochen und mit welchem Ergebnis, bzw. plant
die Bundesregierung sich mit den europäischen Partnern zu diesem Thema
auszutauschen und politisch aktiv zu werden?
Berlin, den 20. August 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1436322.10.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/13387 - Indigenenrechte und Regenwaldschutz in Brasilien
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Kai Gehring,
Ottmar von Holtz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/13387 –
Indigenenrechte und Regenwaldschutz in Brasilien
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 23. Juli 2019 wurde der Anführer der indigenen Gruppe der Wajãpí, Herr
Emyra Wajãpí, in Amapá im nördlichen Amazonas von illegal in das
geschützte Gebiet der Wajãpí eindringenden Goldgräberinnen und Goldgräbern
getötet (www.dw.com/de/mord-verbreitet-angst-unter-indigenen-in-brasili
en/a-49815544). Darüber hinaus gibt es Berichte über gezielte Übergriffe auf
Frauen und Mädchen in verschiedenen Wajãpídörfern in den vergangenen
Wochen (www.nbcnews.com/news/latino/we-are-great-danger-
amazonindigenous-waiapi-chief-killed-illegal-n1035806).
Der Angriff auf das Land der Wajãpí ist nur ein Beispiel von vielen. Das
Eindringen in indigene Gebiete hat laut Amazon Watch seit dem Amtsantritt von
Präsident Bolsonaros um 150 Prozent zugenommen (https://amazonwatch.org/
assets/files/2019-complicity-in-destruction-2.pdf, S. 8). Der neue Präsident
Brasiliens übertrug wenige Stunden nach seinem Amtseid die Verantwortung
für den Schutz, die Festlegung und Demarkierung des Landes von Indigenen
vom Justiz- auf das Landwirtschaftsministerium, in dem nach Presseberichten
die Agrarlobby das Sagen hat (www.deutschlandfunk.de/lateinamerika-exper
te-agrarlobby-ist-bolsonaros.694.de.html?dram:article_id=457123). Er droht
regelmäßig mit der Öffnung geschützter indigener Territorien für den
kommerziellen Bergbau, Holzeinschlag und das Agribusiness, obwohl dies durch
die brasilianische Verfassung und die Ratifizierung der ILO 169 Konvention
verboten ist und verglich indigene Gruppen, die in geschützten Gebieten
leben, mit Zootieren (www.nytimes.com/2019/01/02/world/americas/brazil-
bolsonaro-president-indigenous-lands.html). Präsident Bolsonaros Rhetorik
und Politik befeuern nach Ansicht der Fragesteller zusätzlich die Spannungen
und stellen die Weichen für weitere Angriffe auf indigenes Land und seine
Bewohnerinnen und Bewohner. Dabei sind indigene Völker aus Sicht der
Fragesteller die besten Umweltschützerinnen und -schützer. Auch die letzten
Berichte des Biodiversitätsrates der Vereinten Nationen hoben die Rolle von
Indigenen beim Artenschutz explizit hervor (z. B. www.ipbes.net/system/tdf/
2018_americas_full_report_book_v5_pages_0.pdf?file=1&type=no
de&id=29404, www.ipbes.net/assessment-reports). Mitglieder indigener
Bevölkerungsgruppen engagieren sich zudem häufig als Land- und Umwelt-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/14363
19. Wahlperiode 22.10.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 18. Oktober 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
aktivistinnen und -aktivisten, die besonders stark unter Gewalt und Verfolgung
leiden.
Michelle Bachelet, Hochkommissarin für Menschenrechte der Vereinten
Nationen erkannte den Mord an Emyra Wajãpí als „ein beunruhigendes
Symptom für das wachsende Problem der Invasion in indigene Gebiete –
insbesondere in Wälder – durch Bergbau, Holzfäller sowie Bäuerinnen und Bauern in
Brasilien“ (https://news.un.org/en/story/2019/07/1043401).
Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller versprach, dass der Schutz der
Indigenenrechte bei den bilateralen Beziehungen mit Brasilien eine Priorität
sein werde (https://amerika21.de/2019/07/228702/brasilienreise-mueller). Die
Bundesregierung betonte in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache. 19/7801, S. 4, dass sie
„Entwicklungen im Indigenenschutz aufmerksam“ verfolge und „im Rahmen ihrer
Menschenrechtsarbeit – allein und in Zusammenarbeit mit der EU – in engem
Kontakt mit der Regierung und Zivilgesellschaft“ stehe. Vor dem Hintergrund
der Umsetzung des Pariser Klimaabkommens, des kürzlich vereinbarten
Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und den Mercosur-
Staaten, sowie dem Ratifikationsprozess zur ILO-Konvention 169 braucht es
nach Ansicht der Fragesteller eine internationale Solidarisierung mit der
indigenen Bevölkerung und konkrete Konsequenzen für die deutsche Außen-,
Handels-, Finanz-, Menschenrechts- und Entwicklungspolitik.
1. Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse über den Angriff auf das
Volk der Wajãpí am 23. Juli 2019, über mögliche Konsequenzen für die
Angreiferinnen und Angreifer, mögliche Kompensationen für die
Indigenengemeinde sowie konkrete Schritte der brasilianischen Regierung, um
derartige Angriffe in Zukunft zu verhindern, und welche Konsequenzen
zieht die Bundesregierung daraus für die Zusammenarbeit mit der
brasilianischen Regierung und/oder Zivilgesellschaft?
Die Bundesregierung hat über Umstände oder Zeitpunkt des mutmaßlichen
Angriffs auf das Volk der Wajãpi keine eigenen Erkenntnisse.
Der deutsche Botschafter in Brasilien führte am 29. Juli 2019 ein Gespräch mit
der brasilianischen Menschenrechtsministerin, Damares Alves. Hierbei sprach
er den Fall des mutmaßlichen Angriffes auf das Indigenengebiet der Wajãpi im
Bundesstaat Amapá an und übermittelte das hohe Interesse Deutschlands an der
Aufklärung des Falles. Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin mit der
brasilianischen Regierung über Menschenrechtsfragen austauschen.
Der Ausschuss für Menschenrechte und Minderheiten des brasilianischen
Abgeordnetenhauses forderte Ende August sowohl weitergehende Ermittlungen
und Untersuchungen des Leichnams von Emyra Wajãpí als auch verstärkte
Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz des Indigenengebiets. Der Ausschuss
übermittelte seinen Bericht an die brasilianische Justiz und die weiteren zuständigen
Ministerien und Behörden, des Bundesstaates Amapá und der betroffenen
Gemeinden.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4 verwiesen.
2. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über weitere Angriffe auf
Indigenengebiete in Brasilien seit dem Amtsantritts Präsident Bolsonaros, und
wie schätzt die Bundesregierung die Lage der Indigenen unter der
Bolsonaro-Regierung ein?
Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse über solche Angriffe,
beobachtet aber die Situation der Indigenen unter der neuen brasilianischen
Regierung genau.
Die brasilianische Verfassung von 1988 garantiert den indigenen Völkern
umfassende und unabdingbare Rechte auf Schutz ihres kulturellen Erbes, Nutzung
ihrer traditionellen Territorien und Konsultation bei wichtigen Vorhaben.
Geschützte Indigenengebiete machen rund 13 Prozent der Landfläche Brasiliens
aus.
Gleichwohl gibt es bereits seit vielen Jahren immer wieder Berichte über
Angriffe auf Indigenengebiete, Morde an Indigenenführern und andere
Verletzungen grundlegender Rechte. Die Bundesregierung nimmt entsprechende Berichte
der brasilianischen und internationalen Presse sowie der
Nichtregierungsorganisationen (NRO) mit Sorge zur Kenntnis.
Die öffentlichen Aussagen des brasilianischen Präsidenten Bolsonaro zur
Einstellung der Demarkierung von neuen Indigenengebieten und Absichten zur
verstärkten Ressourcennutzung (Bergbau, Landwirtschaft) sind der
Bundesregierung bekannt. Diesen Aussagen sind nach Kenntnis der Bundesregierung
aber bisher keine konkreten Maßnahmen gefolgt.
Aufgrund des zuvor beschriebenen Kontexts legt die Bundesregierung der
brasilianischen Regierung weiterhin konsequent ihre Haltung dar, dass der Schutz
indigener Rechte und ihrer Gebiete sowie die Förderung der Menschenrechte
im Amazonas die Grundlage der Ausgestaltung der bilateralen Beziehungen
mit Brasilien bildet.
3. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hinsichtlich der
Berichte über zunehmende Gewalt gegen Indigene vor dem Hintergrund
ihrer eigenen wiederholten Aussage, man werde die Bolsonaro-Regierung
„an ihren Taten messen“ (www.sueddeutsche.de/politik/brasilien-bolsona
ro-praesident-1.4189542)?
Die Bundesregierung ist in ständigem Austausch mit Vertretern der
brasilianischen Regierung. Sie spricht hierbei die gesamte Bandbreite von
Menschenrechtsfragen an, darunter auch die Situation der Indigenen. In der gemeinsamen
Erklärung von Bundesaußenminister Heiko Maas und dem brasilianischen
Außenminister Araújo vom 30. April 2019 betonten Deutschland und Brasilien ihr
Interesse an den bestehenden bilateralen Konsultationen in Bezug auf
Menschenrechte. Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin im Rahmen der
Periodischen Staatenüberprüfung für die Umsetzung der Empfehlungen
gegenüber Brasilien einsetzen.
Seit Regierungsantritt des brasilianischen Staatspräsidenten Bolsonaro hat die
deutsche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) ihre Analyse zur
Menschenrechtssituation mit einem besonderen Fokus auf die Rechte indigener Völker
ausgeweitet. Ziel ist, auf der Grundlage von Analysen, Dialog sowie
Menschenrechtsberatung und -trainings den Schutz von Menschenrechten in der
Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung besser zu verankern.
4. Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Einschränkung
der Arbeit von Nichtregierungsorganisationen und
Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern, die sich für den Schutz
indigener Gruppen, Menschenrechte oder Umweltschutz einsetzen?
Welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Brasilien ist eine pluralistische und rechtsstaatliche Demokratie mit einer
offenen und aktiven Zivilgesellschaft. Die Meinungs-, Vereinigungs-,
Versammlungs- und Religionsfreiheit sind umfassend garantiert und einklagbar. Der
Zugang zu Informationen ist verfassungsrechtlich garantiert und wurde durch das
Informationszugangsgesetz von 2012 nochmals gestärkt.
Bedrohungen für die Arbeit von Menschenrechtsverteidigerinnen und -
verteidigern, Indigenenführerinnen und -führern sowie Umweltaktivistinnen und -
aktivisten resultieren in Brasilien weniger aus der Rechtslage als vielmehr aus
sozialen und Landkonflikten, verschärft durch verbreitete Straflosigkeit und
Korruption, vor allem dort, wo der Staat nur schwach präsent ist.
Die Bundesregierung verfolgt sehr aufmerksam die Berichterstattungen
internationaler Menschenrechtsorgane und Menschenrechtsorganisationen zur
Menschenrechtssituation und zu vermehrten Übergriffen auf Menschenrechts-,
Umwelt- und Landrechtsaktivistinnen und -aktivisten. Die Bundesregierung ist
dazu im engen Austausch mit internationalen Akteuren, z. B. der Europäischen
Union (EU), den Vereinten Nationen (VN) sowie ausländischen Botschaften,
um Synergien und Abstimmung bei dem Schutz von
Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern weiter zu verbessern. Die deutsche Botschaft
unterhält zudem Kontakt zu Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern und
Menschenrechtsorganisationen.
Über entwicklungspolitische Projekte werden zivilgesellschaftliche Partner mit
dem Ziel gestärkt, sich enger zu vernetzen, Fähigkeiten zum Dialog auszubauen
sowie sich effektiv an politischen und gesellschaftlichen Prozessen zu
beteiligen.
5. Mit welchen Indigenenvertreterinnen und Indigenenvertretern und
zivilgesellschaftlichen Organisationen haben sich
Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller und Bundesaußenminister Heiko Maas auf ihren
jeweiligen Reisen nach Brasilien getroffen?
Bundesaußenminister Heiko Maas besuchte am 29. und 30. April 2019
Brasilien. Im Mittelpunkt seines Besuchs in Salvador da Bahia stand die Eröffnung
des Frauennetzwerks Unidas. Bundesaußenminister Heiko Maas hielt eine
Eröffnungsrede in Anwesenheit von mehr als 40 Vertreterinnen und -vertretern
aus Politik, Unternehmen, NRO, Wissenschaft und der Zivilgesellschaft, unter
anderem Associação Pracatum Ação Social, Rede de Mulheres Negras da
Bahia, Instituto Maria da Penha, Associação Redes de Desenvolvimento da Maré
oder Rede da Mulher Empreendedora. Darüber hinaus sprach er in Brasília mit
Vertreterinnen und -vertretern der Gewerkschaft Central Única dos
Trabalhadores.
Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller hat bei seinem Aufenthalt in
Brasilien von 8. bis 13. Juli 2019 Gespräche mit zahlreichen Vertreterinnen und
Vertreter verschiedener zivilgesellschaftlicher Organisationen geführt. Dazu
zählen unter anderem Terre des Hommes, Centro de Defesa dos Direitos da
Criança e do Adolescente „Mônica Paião Trevisan”, Misereor/Centro Gaspar
Garcia, Instituto Socioambiental, Instituto Internacional de Educação do Brasil,
Conselho Indigenista Missionário, Processo de Articulação e Diálogo entre
Agências Ecuménicas Europeias e Parceiros Brasileiros/Brot für die Welt,
Coordenação das Organizações Indígenas da Amazônia Brasileira, Instituto do
Homem e Meio Ambiente da Amazônia, Instituto de Pesquisa Ambiental da
Amazônia, Instituto Clima e Sociedade, World Wildlife Fund, Confederação da
Agricultura e Pecuária do Brasil sowie Fundação Amazonas Sustentável. Des
Weiteren führte er Gespräche mit Indigenenvertreterinnen und -vertretern der
Coordenação das Organizações Indígenas da Amazônia Brasileira, des
Gemeindeverbandes der Baniwa und Koripako sowie mit einer indigenen
Parlamentarierin.
a) In welcher Form wurden Indigenenrechte angesprochen?
Bundesaußenminister Maas hat die Indigenenpolitik sowohl gegenüber
Außenminister Araújo als auch gegenüber Staatspräsident Bolsonaro angesprochen.
Beide Außenminister haben eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht. Sie
nimmt unter anderem Bezug auf Menschenrechte (www.auswaer t iges -
amt.de/de/newsroom/brasilien-gemeinsame-erklaerung/2214526).
In nahezu allen Gesprächen von Bundesentwicklungsminister Dr. Müller nahm
das Thema Indigenenrechte einen zentralen Stellenwert ein.
Bundesentwicklungsminister Dr. Müller bekräftigte die wichtige Rolle der Indigenen und
traditioneller Bevölkerungsgruppen beim Tropenwaldschutz. Ferner informierte
er sich über die aktuelle Situation der Indigenen insbesondere hinsichtlich
möglicher Veränderungen durch die Amtsübernahme von Staatspräsident
Bolsonaro.
b) Welche Einschätzung oder Befürchtungen wurden von den
brasilianischen Gesprächspartnerinnen und -partnern in Bezug auf
Indigenenrechte, Waldschutz und die Situation von Umwelt- und
Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten unter der aktuellen Regierung
geäußert, und welche Forderungen oder Bitten wurden an die
Bundesregierung gestellt?
Die Bundesregierung hat seit Amtsantritt der Regierung unter Staatspräsident
Bolsonaro eine Vielzahl an Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern
indigener Völker und der Zivilgesellschaft geführt. Diese brachten ihre Sorge zum
Ausdruck, dass die Haltung der brasilianischen Regierung in Bezug auf die
Nutzung des Regenwaldes für die Landwirtschaft oder den Abbau von
Bodenschätzen – inklusive in indigenen Schutzgebieten – zu einer Vernichtung ihrer
Lebensgrundlagen führt. Sie baten die Bundesregierung, sich gegenüber der
brasilianischen Regierung für ihre Belange einzusetzen. So betonten auch die
Gesprächspartner von Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller den hohen
Stellenwert der langjährigen deutsch-brasilianischen Zusammenarbeit für
nachhaltige Entwicklung und deren Beitrag zum Tropenwaldschutz. Insbesondere
die durch den Amazonienfonds erbrachten Leistungen und erzielten Ergebnisse
wurden positiv hervorgehoben und mit dem Wunsch einer baldigen
Wiederaufnahme der Fondstätigkeiten verbunden. Die Indigenenvertreter äußerten sich
besorgt über aktuelle politische Weichenstellungen der Regierung unter
Staatspräsident Bolsonaro, die beispielsweise zu Haushaltskürzungen bei der
Indigenenbehörde Fundação Nacional do Índio führten.
6. Welche Neuzusagen für Regenwaldschutz sowie den Schutz indigener
Gebiete haben die Bundesregierung sowie nach Kenntnis der
Bundesregierung die Europäische Kommission seit Amtsantritt Präsident
Bolsonaros gemacht, und welche Vorhaben in diesen Bereichen wurden
seitdem neu begonnen (bitte nach Projekten, Projektziel, Finanzvolumen
und Zielgruppe bzw. Zielregion aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat seit Amtsantritt von Staatspräsident Bolsonaro keine
Neuzusagen gemacht. Neue Vorhaben in diesen Bereichen wurden seit
Amtsantritt des Staatspräsident Bolsonaro nicht begonnen.
a) Hat der Angriff auf die Wajãpí Auswirkungen auf Projekte, die mit
deutschen Mitteln finanziert wurden?
Wenn ja, welche Auswirkungen auf welches Projekt?
Nein.
b) Inwiefern sieht die Bundesregierung deutsche Projekte durch den
zunehmenden Holzeinschlag, Bergbau und das Agrobusiness gefährdet?
Die Entwaldung wird von der Bundesregierung sehr aufmerksam verfolgt. Zu
einem Anstieg illegaler Aktivitäten in den Sektoren Bergbau und Agrobusiness
liegen der Bundesregierung jedoch bisher keine gesicherten Kenntnisse vor.
Die Bundesregierung prüft regelmäßig, ob die Voraussetzungen für die
Fortführung der deutschen Projekte weiterhin gegeben sind.
c) Hat die Bundesregierung gegenüber der brasilianischen Regierung
Sorgen bezüglich möglicher Gefährdungen für Projekte, die von
Seiten Deutschlands und/oder der Europäischen Union finanziert wurden
und werden, zum Ausdruck gebracht?
Ja.
7. Inwiefern plant die Bundesregierung, das GIZ-Projekt „Schutz und
nachhaltiges Management in Indigenengebieten Amazoniens“ jenseits der
aktuellen Laufzeit bis 2020 weiterzuführen oder ein entsprechendes
Folgeprojekt anzustreben?
Die Frage der Weiterführung des Moduls „Schutz und nachhaltiges
Management in Indigenengebieten Amazoniens“ der technischen Zusammenarbeit (TZ)
wird Bestandteil der nächsten Regierungsverhandlungen zwischen der
Bundesregierung und der brasilianischen Regierung sein, daher gibt es hierzu noch
keine Entscheidung.
a) Kann die GIZ nach Kenntnis der Bundesregierung das Projekt
weiterhin ungestört umsetzen?
Wenn nein, aus welchen Gründen?
Aufgrund der Neustrukturierung der Partnerinstitution FUNAI nach dem
letzten Regierungswechsel haben sich institutionelle Veränderungen ergeben, die
eine Anpassung der Ansätze der Zusammenarbeit notwendig machen. Die
Bundesregierung befindet sich derzeit in Gesprächen mit FUNAI zu den
notwendigen Anpassungen.
b) Inwiefern will sich die Bundesregierung weiterhin für den Schutz der
kulturellen Identität der Indigenen einsetzen, beispielsweise für die
Förderung und den Erhalt der indigenen Sprachen, und wie sieht sie
die Rahmenbedingungen dafür durch die aktuelle Regierung
Brasiliens verändert?
Die Rahmenbedingungen auf brasilianischer Seite zum Schutz der
Indigenenrechte haben sich durch bereits von der Vorgängerregierung angestoßene
massive Haushaltskürzungen deutlich verschlechtert, vor allem bei der
Indigenenbehörde Fundação Nacional do Índio. Die Bundesregierung wird dennoch
weiterhin für Schutz der kulturellen Identität der Indigenen eintreten und dies auch
im politischen Dialog mit der brasilianischen Regierung thematisieren.
8. Inwiefern wurde, nach Kenntnis der Bundesregierung, bisher die
Zusammenarbeit der GIZ mit der Brasilianischen Indigenenbehörde FUNAI
durch die Politik des neuen Präsidenten Bolsonaro beeinträchtigt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 7a verwiesen
9. Welche weiteren konkreten Initiativen der Bundesregierung sind zum
Schutz der indigenen Bevölkerungsgruppen Brasiliens und ihrer
Territorien geplant (bitte voraussichtliches Startdatum, Projektziel,
Finanzvolumen und Zielgruppe bzw. Zielregion auflisten)?
Zukünftige Projekte sind Gegenstand der jeweiligen
Haushaltsaufstellungsverfahren und stehen daher noch nicht fest. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 7b verwiesen.
10. An welchen Infrastrukturprojekten (z. B. Straßen, Schienen, Kraftwerke
u. Ä.) im Amazonasgebiet sind nach Kenntnis der Bundesregierung
aktuell öffentliche oder private Mittel aus der Bundesrepublik Deutschland
beteiligt oder ist eine Beteiligung geplant (bitte nach Projekt, Art der
Beteiligung und Finanzierungsvolumen aufschlüsseln)?
a) Kann ausgeschlossen werden, dass diese Infrastrukturprojekte
indigene Territorien durchlaufen, tangieren oder die Umwelt und
Lebensbedingungen der dort lebenden Menschen beeinträchtigen?
b) Falls nicht, ist nach Kenntnis der Bundesregierung der in der
Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte indigener Völker
vorgesehene FPIC (free prior and informed consent) bzw. öffentliche
Konsultationen der betroffenen indigenen Gruppen gewährleistet, und
welche konkreten Maßnahmen wurden im Vorfeld durchgeführt
(insbesondere Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen), bzw. welche
Kompensationsmaßnahmen sind jeweils geplant?
Die Fragen 10, 10a und 10b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung ist nicht an Infrastrukturprojekten beteiligt. Zu der Frage,
inwiefern private Mittel aus der Bundesrepublik Deutschland beispielsweise
von deutschen Firmen an solchen Infrastrukturprojekten beteiligt sind, hat die
Bundesregierung keine eigene Kenntnis.
11. Hat die Bundesregierung Kenntnis über in einer Studie von Amazon
Watch (vgl. https://amazonwatch.org/assets/files/2019-complicity-in-
destruction-2.pdf) genannte finanzielle Beteiligungen von deutschen
Finanziers wie z. B. Commerzbank, DZ Bank, Allianz, Deutscher Bank,
KfW sowie Volkswagen und Daimler Financial Services an Aktivitäten
und Kreditvergaben, die laut der Studie direkt oder indirekt zur
Regenwaldzerstörung in Brasilien beitragen sollen, zum Beispiel Fonds und
Kredite an große Agrarunternehmen, die Soja und Fleisch produzieren,
und welche Maßnahmen ergreift sie ggf. dahingehend?
Anders als in der genannten Studie behauptet hat die KfW IPEX-Bank GmbH
keine Finanzierungen an die brasilianische Gesellschaft Louis Dreyfus Co
Brazil oder andere brasilianische Landesgesellschaften der Gruppe gegeben.
Die KfW IPEX-Bank GmbH ist auch nicht an einer Finanzierung der
Parent-Company LDC beteiligt. Die dahingehenden Ausführungen der Studie
(Seite 42) sind nicht zutreffend. Die KfW IPEX-Bank GmbH ist unter dem
Finanzierungszweck „Rohstoffsicherung für Deutschland und Europa“
lediglich an einer Working Capital Finanzierung für LDC Suisse beteiligt. Die
Schweizer Gesellschaft ist eine von drei Regionalgesellschaften der LDC und
Brasilien fällt nicht in ihren Zuständigkeitsbereich.
Die Bundesregierung hat keine eigenen Kenntnisse zu Beteiligungen,
Aktivitäten bzw. Kreditvergaben der in der Studie erwähnten deutschen Banken bzw.
Institutionen an den benannten brasilianischen Unternehmen.
Im Zusammenhang mit der Übernahme von Exportkreditgarantien sind der
Bundesregierung die erwähnten brasilianischen Unternehmen bzw. deren
Töchterunternehmen in Einzelfällen als ausländische Kunden bzw. Garanten
bekannt.
Im Rahmen der Prüfung auf Übernahme von Exportkreditgarantien des Bundes
wird die Einhaltung der nach Vorgaben der Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) anzuwendenden Umwelt-, Sozial- und
Menschenrechtsstandards geprüft. Für alle Projekte, die in den
Anwendungsbereich der OECD Common Approaches fallen und die Auswirkungen auf
natürliche und kritische Habitate und/oder indigene Gruppen haben, sind diese
Auswirkungen gemäß der Referenzstandards der Weltbankgruppe zu identifizieren,
zu bewerten und ggf. zu mitigieren. Für alle Projekte, für die die International
Finance Corporation (IFC) Performances Standards der Weltbank einschlägig
sind (Projektfinanzierungen und projektfinanzierungsähnliche Geschäfte),
müssen bei Auswirkungen auf indigene Gruppen deren „Free, Prior and Informed
Consent (FPIC)“ zu den verursachenden Projektaktivitäten eingeholt werden
und ggf. zu ergreifende Maßnahmen definiert werden.
12. Inwiefern, mit welchen konkreten Maßnahmen, und in welchem
Zeitrahmen setzt sich die Bundesregierung in der EU für ein verbindliches
Zertifizierungsabkommen der EU mit Brasilien ein, das sicherstellen soll,
dass Produkte, wie Palmöl oder Soja, die durch Rodung des Regenwaldes
gewonnen wurden, nicht in die EU importiert werden dürfen (www.tages
schau.de/ausland/mueller-brasilien-reise-101.html)?
a) In welchem Rahmen und mit welchen Mitgliedstaaten wurde die
Erarbeitung eines solchen Abkommens auf europäischer Ebene beraten?
b) Auf welche Zertifizierungen, bzw. Zertifizierungssysteme will die
Bundesregierung dieses Abkommen stützen?
c) Inwiefern werden hier neben Kriterien des Umwelt- und
Klimaschutzes auch menschenrechtliche und soziale Kriterien, sowie der Schutz
vor genveränderten Produkten ausschlaggebend sein?
d) Für welche weiteren Handelsgüter plant die Bundesregierung ein
solches Zertifizierungsabkommen?
e) Durch welche Institution sollen die Zertifikate erteilt und regelmäßig
überprüft werden?
f) Welche weiteren Wald- und andere Landschaftsflächen außer dem
Regenwald würde das Zertifizierungsabkommen umfassen?
g) Inwiefern kann ausgeschlossen werden, dass es lediglich zu einer
Verschiebung der Entwaldung kommt, so wie es z. B. in den vergangenen
Jahren durch das Sojamoratorium zu beobachten war, aufgrund dessen
ein Großteil der neu für den Soja-Anbau genutzten Flächen
inzwischen im Cerrado geschieht, und die dort ansässige Rinderwirtschaft
nach Amazonien verlagert, wo sie für mittlerweile 65 Prozent der
(auch illegalen) Rodungen verantwortlich ist (www.gegens t roe
mung.org/web/wp-content/uploads/2019/01/TAPAJOS_online.pdf#pa
ge=19)?
Die Fragen 12 bis 12g werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung unterstützt die stringente Umsetzung der Mitteilung der
EU-Kommission vom 23. Juli 2019 „Verstärkung von EU-Maßnahmen zum
Schutz und zur Wiederaufforstung von Wäldern weltweit“ unter der neuen EU-
Kommission. Zu den in der Mitteilung vorgeschlagenen prioritären
Handlungsfeldern gehört die Förderung von Maßnahmen zur Sicherstellung einer
entwaldungsfreien Agrarproduktion. Aus Sicht der Bundesregierung kann hierzu
auch ein verbindliches Zertifizierungsabkommen der EU mit Brasilien zählen.
13. Thematisierte die Bundesregierung die Entlassung des Präsidenten des
brasilianischen Instituts für Weltraumforschung (INPE), Ricardo Galvão,
durch Präsident Bolsonaro, nachdem das INPE über massive
Regenwaldabholzung berichtet hatte?
Wenn ja, wie, und in welchem Rahmen (www.zeit.de/politik/ausland/
2019-08/jair-bolsonaro-brasilien-abholzung-regenwald-streit-entlas
sung)?
Nein. Sie führt nach Einschätzung der Bundesregierung zu keiner
Beeinträchtigung hinsichtlich der Erhebung verlässlicher Daten durch das brasilianische
Institut für Weltraumforschung.
14. Was beinhaltet die von der brasilianischen Regierung und
Bundesaußenminister Heiko Maas auf seiner Brasilienreise unterzeichnete
Abschlusserklärung bezüglich des beabsichtigen Regenwaldschutzes (www.faz.net/
aktuell/politik/ausland/brasilien-heiko-maas-trifft-jair-bolsona
ro-16165226.html)?
Auf seiner Brasilienreise hat Bundesaußenminister Maas mit dem
brasilianischen Außenminister Araújo am 30. April 2019 eine gemeinsame Erklärung
veröffentlicht: www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/brasilien-
gemeinsameerklaerung/2214526.
15. Inwiefern legt die Einigung mit der brasilianischen Regierung auf eine
Weiterführung des Waldschutzes einen Fokus, auf welche Art der
Wiederaufforstung, inwiefern auf den Stopp der Regenwaldzerstörung?
Die Bundesregierung ist mit der brasilianischen Regierung, einzelnen
brasilianischen Bundesstaaten und Gemeinden im regelmäßigen Austausch über die
Gestaltung von Maßnahmen zum Waldschutz und zur nachhaltigen
Waldnutzung.
16. Welche konkreten Maßnahmen plant das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Rahmen des
Themenstrangs „entwaldungsfreie Lieferketten“ in Brasilien, und
inwiefern sind hierzu Kooperationen mit Akteurinnen und Akteuren des
Agribusiness geplant?
Inwiefern sieht die Bundesregierung hier Zielkonflikte, vor dem
Hintergrund, dass das Agribusiness in Brasilien zu einem großen Teil für die
Regenwaldzerstörung und die Übergriffe auf indigene Gemeinschaften
verantwortlich ist (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wie
beabsichtigt sie, diesen Zielkonflikten zu begegnen?
Die Bundesregierung setzt sich zusammen mit der brasilianischen Regierung
für den Aufbau entwaldungsfreier Lieferketten in Brasilien ein. Beispielsweise
wird derzeit das 2017 zugesagte Vorhaben „Partnerschaften für Innovation im
Tropenwaldschutz in Amazonien“, das auf die Beratung und Einführung von
Innovationselementen (z. B. zur Rückverfolgbarkeit in der Viehwirtschaft)
abzielt, vorbereitet. Das Vorhaben soll die brasilianische Regierung unterstützen,
soziale und ökologische Standards einzuführen und die Lieferkette transparent
zu gestalten, so dass erkennbar bleibt, ob das jeweilige Produkt (Fleisch oder
Soja) aus Entwaldungsgebieten stammt oder nicht.
Unternehmen des Agrobusiness haben gegenüber der Bundesregierung
Interesse an einer Zusammenarbeit für eine nachhaltige Produktion und nachhaltige
Lieferketten geäußert. Die Gespräche hierzu dauern an. Die Bundesregierung
kann hierin keinen Zielkonflikt erkennen.
17. Welche Konsequenzen plant die Bundesregierung, sollte die
brasilianische Regierung bis 2030 keinen absoluten Stopp der Brandrodung in
Brasiliens Regenwäldern durchsetzen, wie es Bundesminister Dr. Gerd
Müller als aktuelle Vereinbarung verlauten ließ (www.tagesschau.de/aus
land/mueller-brasilien-reise-101.html)?
Welche Zwischenschritte erwartet die Bundesregierung auf dem Weg bis
2030?
Die Bundesregierung nimmt keine Stellung zu hypothetischen Sachverhalten.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6b sowie auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagdrucksache 19/13947 verwiesen.
18. Was ist die abgestimmte Haltung der Bundesregierung zur Bereitstellung
von Fördermitteln zum Regenwaldschutz, vor dem Hintergrund, dass das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
(BMU) Gelder strich, das BMZ sich gegen eine Streichung aussprach
(vgl. www.abendblatt.de/politik/ausland/article226752181/Bolsonaro-
Brauchen-Deutschlands-Geld-fuer-Amazonas-nicht.html & BMZ-Ticker:
„Entwicklungsminister Müller hält an Amazonas-Regenwaldschutz
fest“), während das Auswärtige Amt und das Bundeskanzleramt sich
nicht zu der Thematik äußern?
Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass der Dialog mit Brasilien zum
Regenwaldschutz und anderen Themen aufrecht erhalten bleiben sollte.
a) Welche Projekte werden mit Mitteln der Internationalen
Klimainitiative des BMU zurzeit in Brasilien gefördert, und welche geplanten
Projekte sind von der angekündigten Streichung (s. o.) voraussichtlich
betroffen (bitte jeweils nach Projektziel, Projektträger und
Finanzvolumen aufschlüsseln)?
Durch die Streichung von Fördermitteln aus der Internationalen
Klimaschutzinitiative (IKI) sind keine Projekte betroffen. Die in der Öffentlichkeit
diskutierten eingefrorenen Mittel bezogen sich auf den geplanten sogenannten „IKI-
Ländercall“ mit Brasilien. Der Ländercall ist ein neues Verfahren, das nur in
IKI-Schwerpunktländern durchgeführt wird. Voraussetzung für eine Förderung
aus einem Ländercall ist die enge politische Abstimmung mit der Regierung
des Partnerlands. Der anstehende Ländercall Brasilien wurde nun in der
Vorbereitungsphase gestoppt, also vor Veröffentlichung einer Ausschreibung als
Grundlage für neue Projekte.
b) Mit dem Wissen um die Bedeutung des Amazonas für das Weltklima,
wie gedenkt die Bundesregierung, hier auf die brasilianische
Regierung jenseits der Streichung von Mitteln zum Waldschutz
einzuwirken?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 15, 16, 18 und die Vorbemerkung der
Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagdrucksache 19/13947 verwiesen.
19. Wie schätzt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass sie den
Nichtaustritt Brasiliens aus dem Pariser Klimaabkommen ausdrücklich
würdigte (Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des
Abgeordneten Uwe Kekeritz am 15. Mai 2019, Plenarprotokoll 19/100),
Brasiliens Umsetzung des Abkommens ein?
Wo sieht sie Erfolge, wo Versäumnisse?
Die Bundesregierung begrüßt den Verbleib Brasiliens im Pariser
Klimaabkommen. Brasilien wird im Rahmen des Abkommens über Fortschritte bei der
Umsetzung des nationalen Klimabeitrags, einschließlich über Fortschritte zum
Schutz des Regenwaldes, berichten.
Eine abschließende Bewertung ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich.
20. Was ist der Verhandlungsstand zur Ratifizierung der ILO-Konvention
169, die laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD noch in
dieser Legislaturperiode geplant ist?
Wann soll sie voraussichtlich unterzeichnet werden?
Falls nicht unterzeichnet werden soll, warum nicht?
Das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) Nr. 169
über eingeborene und in Stämmen lebende Völker (1989) richtet sich
insbesondere an Staaten, auf deren Staatsgebiet meist infolge von Kolonisierung
sogenannte indigene Bevölkerungsgruppen leben. Es statuiert Rechte der
Gleichbehandlung mit anderen Staatsangehörigen sowie spezifische
Beteiligungsrechte der indigenen Bevölkerungsgruppen. Die in Deutschland lebenden
nationalen Minderheiten (die dänische Minderheit, die friesische Volksgruppe, das
sorbisches Volk und die deutschen Sinti und Roma) zählen nicht zu den
eingeborenen oder in Stämmen lebenden Völkern im Sinne des Übereinkommens.
Gleichwohl hat die Bundesregierung in den vergangenen Legislaturperioden
die Möglichkeit einer Ratifikation mehrfach geprüft, hierzu konnte jedoch
bislang kein positives Votum herbeigeführt werden. Das federführende
Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat das Ratifikationsprüfverfahren nun
erneut aufgenommen.
21. Sieht die Bundesregierung die Rechte von Indigenen im Rahmen des
Mercosur-Freihandelsabkommen ausreichend geschützt?
Ja. Beide Parteien verpflichten sich, die Einbeziehung der lokalen und
indigenen Bevölkerung in nachhaltige Lieferketten bezüglich Holz und
Nichtholzprodukten zu fördern, um ihre Lebensbedingungen und die nachhaltige
Bewirtschaftung der Wälder zu verbessern (Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b). Beide
Punkte erachtet die Bundesregierung als eine Verbesserung gegenüber dem
Status quo. Zudem ist der Schutz von Menschenrechten als wesentlicher
Vertragsbestandteil („essential element“) im politischen Teil des Abkommens
verankert. Auf dieser Grundlage können die Vertragsparteien im Falle von
Menschenrechtsverletzungen Maßnahmen ergreifen, die von Konsultationen bis zur
Aussetzung von Teilen des Abkommens bzw. des Gesamtabkommens reichen.
a) Für welche konkreten Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung auf
EU-Ebene ein, um sicherzustellen, dass das Mercosur-
Freihandelsabkommen keine negativen Auswirkungen auf den Schutz von
indigenem Territorium und den Regenwald durch die Ausweitung des
Bergbaus und landwirtschaftlicher Flächen bedeutet?
Die Bundesregierung setzt sich auf EU-Ebene dafür ein, dass die in dem
Abkommen enthaltenen, rechtlich verbindlichen Verpflichtungen zur
Nachhaltigkeit effektiv um- und durchgesetzt werden. In diesem Zusammenhang
unterstützt die Bundesregierung auch den 15-Punkte-Aktionsplan der Europäischen
Kommission zur Verbesserung der Um- und Durchsetzung von
Nachhaltigkeitskapiteln in EU-Freihandelsabkommen.
b) Plant die Bundesregierung bzw. plant die Europäische Union nach
Kenntnis der Bundesregierung aus der zunehmenden Gewalt gegen
Indigene aus dem Angriff auf die Wajãpí sowie aus den gestiegenen
Abholzungszahlen im Amazonasgebiet, Konsequenzen für den
Abschluss des Abkommens zu ziehen?
Die Bundesregierung wird auch weiterhin die Gewalt gegen Indigene im
Rahmen der bilateralen Beziehungen mit Brasilien adressieren und sich für die
Wahrung der Rechte der Indigenen einsetzen. Im Übrigen wird auf die Antwort
zu Frage 23 verwiesen.
22. Inwieweit kann nach Auffassung der Bundesregierung ausgeschlossen
werden, dass es beim Abbau oder der Produktion von nach Deutschland
eingeführten Produkten wie Holz, Gold und anderen Rohstoffen aus
Brasilien zur Verletzung sozialer, ökologischer und menschenrechtlicher
Standards kommt?
Für das Inverkehrbringen von Holz und Holzprodukten auf dem EU-
Binnenmarkt gelten seit 2013 die verbindlichen Sorgfaltsbestimmungen der EU-
Holzhandelsverordnung hinsichtlich Legalität ihrer Produktion. Wenn ein
Marktteilnehmer erstmalig Holz in die EU einführt, muss dieser einer
umfassenden Sorgfaltspflicht unterzogen werden, d. h. das Holz wird auf eine
mögliche illegale Herkunft überprüft. Die Prüfung beinhaltet auch die
Einhaltung nationaler (Sozial- und Umwelt-) Gesetzgebungen im Herkunftsland.
Eine Einfuhr von Gold, Zinn, Wolfram und Tantal, das unter Verletzung der
Menschenrechte und anwendbarer Nachhaltigkeitsstandards abgebaut und
bezogen wurde, wird ab dem Inkrafttreten der EU-Konfliktmineralienverordnung
am 1. Januar 2021 rechtlich nicht mehr möglich sein.
Im Übrigen erwartet die Bundesregierung von den in Deutschland ansässigen
Unternehmen, dass sie sich an die OECD-Leitsätze für multinationale
Unternehmen sowie an den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte
(NAP), welcher die Leitprinzipien der Vereinten Nationen (VN) für Wirtschaft
und Menschenrechte umsetzt, halten.
23. Inwiefern hat die Bundesregierung den Schutz der indigenen
Bevölkerung im Rahmen der EU angesprochen und mit welchem Ergebnis, bzw.
plant die Bundesregierung sich mit den europäischen Partnern zu diesem
Thema auszutauschen und politisch aktiv zu werden?
Die Bundesregierung ist im regelmäßigen Kontakt mit den relevanten EU-
Gremien. Der Schutz der indigenen Bevölkerung in Ländern wie Brasilien und
der Umgang auf politische Ebene werden dabei wiederholt thematisiert.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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