[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Leif-Erik Holm, Stephan Protschka,
Franziska Gminder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/13447 –
Privatisierung enteigneter Nutzflächen in Mecklenburg-Vorpommern
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Jahr 1992 wurde die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH
(BVVG) gegründet, um in der DDR enteignete, volkseigene land- und
forstwirtschaftliche Flächen wieder zu privatisieren.
Im Rahmen der Privatisierung gewährt das Entschädigungs- und
Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) vergünstigte Konditionen an direkt oder indirekt
durch die DDR-Regierung Geschädigte und eröffnet die Möglichkeit,
Nutzflächen in die Trägerschaft der Länder zu übertragen. Auch besitzt die BVVG
die Möglichkeit, Nutzfläche umzuwidmen und die von ihr verwaltete
Nutzfläche kurz- oder langfristig zu verpachten.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP für die 17.
Legislaturperiode wurde eine Überprüfung der Verkaufspraxis der BVVG vereinbart
(S. 49). Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die
19. Legislaturperiode sieht eine Überarbeitung der Regelungen zur Vergabe
der noch verbliebenen Flächen der BVVG vor (S. 87).
1. Wie viele Hektar enteignete land- und forstwirtschaftliche Nutzfläche
befanden sich bei Gründung im Bestand der BVVG, und wie hat sich der
Bestand zwischen 1992 und heute verändert (bitte nach Jahr, Bundesland,
land- sowie forstwirtschaftlicher Nutzfläche und umgewidmeter Fläche
aufschlüsseln)?
Die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) hat im Jahr 1992 ein
Flächenportfolio von rund 4 Millionen Hektar übernommen, rund 1,9 Millionen
Hektar landwirt- und rund 2,1 Millionen Hektar forstwirtschaftliche Flächen.
Eine länderspezifische Aufschlüsselung für das Jahr 1992 nach Nutzungsarten
liegt nicht vor.
Ein großer Teil der Flächen wurde nach dem Vermögenszuordnungsgesetz
(VZOG) und dem Vermögensgesetz (VermG) an die Berechtigten
rückübertragen und stand somit für eine Privatisierung nicht mehr zur Verfügung. Diese
Rückübertragungen sind bis heute noch nicht vollständig abgeschlossen.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/14315
19. Wahlperiode 22.10.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 21. Oktober 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Bis 2016 hat die BVVG insgesamt 65 Tausend Hektar (Tha) land- und
forstwirtschaftliche Flächen unentgeltlich auf der Grundlage des Entschädigungs-
und Ausgleichsleistungsgesetzes (EALG) und der Koalitionsvereinbarung von
2005 an die Länder oder von ihnen benannte Organisationen oder
Einrichtungen zu Naturschutzzwecken und Sicherung des Nationalen Naturerbes
übertragen. Auch diese Flächen sind vom Portfolio abzuziehen.
Eine einheitliche Aufschlüsselung und Dokumentation für verschiedene
Nutzungsarten und Veräußerungszwecke nach Jahren wurde nicht kontinuierlich
durchgeführt und ist daher nicht verfügbar.
Durch die BVVG wurden seit 1992 land- und forstwirtschaftliche Flächen in
folgenden Umfängen privatisiert:
Tabelle 1: Flächenverkäufe der BVVG seit 1992 in Tha.
Bundesland Landw.Flächen
Forstw.
Flächen
Umwidmung gesamt
Mecklenburg-Vorp. 331,8 107,6 21,2 460,6
Brandenburg 246,0 227,1 24,9 498,0
Sachsen-Anhalt 150,4 99,9 17,4 267,7
Sachsen 93,1 99,6 12,2 204,9
Thüringen 47,9 61,8 6,2 115,9
gesamt 869,2 596,0 81,9 1.547,1
Stand: 31.12.2018
Durch die Verkäufe und sonstigen Abgänge stellt sich der Flächenbestand der
BVVG zum Stichtag 1. Januar 2019 wie folgt dar:
Tabelle 2: Flächenbestand der BVVG zum 1. Januar 2019 in Tha.
Bundesland Landw.
Flächen
Forstw.
Flächen
gesamt
Mecklenburg-Vorp. 41,5 0,7 42,3
Brandenburg 36,3 1,6 37,8
Sachsen-Anhalt 25,6 1,1 26,7
Sachsen 8,4 0,7 9,2
Thüringen 5,0 2,4 7,4
gesamt 116,8 6,5 123,4
2. Wie viele Hektar von der durch die BVVG verwalteten Nutzfläche wurden
zwischen 1992 und heute zu vergünstigten Konditionen nach dem EALG
veräußert (bitte nach Jahr, Bundesland, land- sowie forstwirtschaftlicher
Nutzfläche und umgewidmeter Fläche aufschlüsseln)?
Die BVVG ist seit 1996 die Privatisierungsstelle für Verkäufe nach dem EALG
und der Flächenerwerbsverordnung (FlErwV). Umgewidmete Flächen
unterfallen nicht diesem Gesetz.
Von den in Tabelle 1 ausgewiesen Flächenverkäufen wurden seit 1996 zu
vergünstigten Konditionen verkauft:
Tabelle 3: EALG-Flächenverkäufe seit 1996 in Tha.
Bundesland Landw.
Flächen
Forstw.
Flächen
gesamt
Mecklenburg-Vorp. 157,2 79,4 236,6
Brandenburg 115,4 178,3 293,7
Sachsen-Anhalt 90,1 84,7 174,8
Sachsen 56,3 79,8 136,1
Thüringen 21,7 53,8 75,5
gesamt 440,7 476,0 916,7
Stand: 31.12.2018
3. Wie viele Hektar von der durch die BVVG verwalteten Nutzfläche wurden
zwischen 1992 und heute für Naturschutzzwecke veräußert (bitte nach Jahr
und Bundesland aufschlüsseln)?
Die BVVG hat seit 1992 für Naturschutzzwecke land- und forstwirtschaftliche
Flächen im folgendem Umfang sowohl entgeltlich als auch unentgeltlich an die
Länder und an von diesen benannte Stiftungen und Verbände übertragen:
Tabelle 4: Bereitstellung von BVVG-Flächen für Naturschutzzwecke in Tha.
Bundesland
unentgeltlich entgeltlich gesamt
NSG 1 NNE NSG 2 Seenübertragung Wasserrahmen-richtlinie
Sonst.
Verkäufe
MV 11,2 8,9 0,3 2,1 2,4 8,6 33,5
BB 12,3 11,0 2,9 4,4 2,0 7,1 39,6
ST 10,2 4,7 0,1 k. I. 4,5 1,7 21,2
SN 3,0 2,0 0,07 k. I. k. I. 3,0 8,0
TH 0,6 1,3 0,02 k. I. k. I. 0,7 2,6
gesamt 37,3 27,9 3,4 6,5 8,9 21,1 104,9
Stand: 24.09.2019, NSG 1 und 2 siehe EALG, NNE-Nationales Naturerbe, k. I.-kein Interesse
4. Wie viele Hektar Nutzfläche wurden zwischen 1992 und heute an das Land
Mecklenburg-Vorpommern veräußert (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
Neben den bereits in der Tabelle 4 ausgewiesenen 2,4 Tha zur Umsetzung der
Wasserrahmenrichtlinie im Jahr 2016 und 2,1 Tha (darunter 1,8 Tha reine
Wasserflächen) im Zusammenhang mit der Seenprivatisierung im Jahr 2011
und 2014 entgeltlich übertragenen Flächen wurden an das Land Mecklenburg-
Vorpommern bzw. die Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern rund
2,3 Tha landwirtschaftliche und sonstige Flächen veräußert, also insgesamt
knapp 7 Tha.
5. Wie viele Hektar Nutzfläche wurden zwischen 1992 und heute an das Land
Mecklenburg-Vorpommern kurz- oder langfristig verpachtet (bitte nach
Jahr aufschlüsseln)?
Die BVVG hat mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern keine Pachtverträge
abgeschlossen.
6. Gibt es Pläne, die heute noch von der BVVG verwalteten Nutzflächen dem
Land Mecklenburg-Vorpommern zu übertragen?
Nein. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19.
Legislaturperiode ist vorgesehen, das Programm „Nationales Naturerbe“ mit einer
vierten Tranche über 30.000 Hektar, darunter 20.000 Hektar von der BVVG,
fortzusetzen. Da die Abstimmungen zwischen den Bundesressorts hierzu noch
nicht abgeschlossen sind, kann das Volumen der zu übertragenen Flächen in
Mecklenburg-Vorpommern noch nicht benannt werden.
7. An wen wurde wie viel von der durch die BVVG verwalteten Nutzfläche
veräußert (bitte vollständigen Namen angeben)?
Eine Antwort ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Die Daten
wurden ursprünglich für die Vertragsdurchführung erhoben, eine Weitergabe
stellt eine Zweckänderung dar, die nur nach dem Maßstab des § 23 des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) durch die BVVG als öffentliche Stelle zulässig
wäre. Das parlamentarische Fragerecht wird in § 23 Absatz 1 BDSG nicht als
Rechtfertigung genannt; insgesamt ist in einer Abwägung zwischen dem
ebenfalls grundrechtlich geschütztem Recht auf informationelle Selbstbestimmung
im vorliegenden Fall kein Überwiegen des Fragerechts erkennbar.
8. Aus welchen Gründen wurde eine Überprüfung der Verkaufspraxis der
BVVG vereinbart, welche Probleme in der Vergabepraxis wurden bei der
Überprüfung identifiziert, und welche Maßnahmen wurden ergriffen, um
festgestellte Probleme in der Vergabepraxis zu beheben?
Die Startbedingungen in der Landwirtschaft haben sich unter anderem durch
die stark gestiegenen Flächenkosten seit einigen Jahren verschlechtert. Der
Auftrag aus dem Koalitionsvertrag zielt darauf ab, den Zugang von
Junglandwirtinnen, Junglandwirten, Existenzgründerinnen und Existenzgründern zu
BVVG-Flächen zu erleichtern. Bei der Überprüfung der Vergabepraxis wurde
festgestellt, dass die BVVG bereits Regelungen für diese Zielgruppe eingeführt
hat. Demnach sind 30 Prozent der jährlichen Ausschreibungen unter anderem
für diese Zielgruppe reserviert. Damit sind Bewerber bei diesen Vergaben nicht
der Konkurrenz durch Nichtlandwirte ausgesetzt. Allerdings verfügt die BVVG
nur noch in drei nordostdeutschen Ländern über nennenswerte Flächen. Der
schwierige Zugang zu Agrarflächen ist aber ein bundesweites Problem im
Rahmen des Generationswechsels. Deshalb prüft das Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft, ob es unter Einbeziehung der BVVG, der Länder
und weiterer Akteure Möglichkeiten zur Entschärfung der Situation gibt, die
über die genannte Region hinausgeht.
9. Wie weit ist die Überarbeitung der Vergaberegelungen der BVVG
fortgeschritten?
Die Prüfung der in der Antwort zu Frage 8 genannten Möglichkeiten ist noch
nicht abgeschlossen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]