Entschädigung der Opfer und Hinterbliebenen des Luftschlags bei Kundus vom 4. September 2009
der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, Ulrike Höfken, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Ute Koczy, Tom Koenigs, Agnes Malczak, Jerzy Montag, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Clauida Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 4. September 2009 bombardierten Flugzeuge der ISAF (International Security Assistance Force) auf deutschen Befehl hin zwei Tanklastwagen, die zuvor entführt worden waren und in einem Flussbett in der Nähe von Kundus festsaßen. Bei dem Luftschlag kam vermutlich eine größere Zahl von Zivilpersonen ums Leben. Die näheren Umstände des Ereignisses werden im Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages untersucht. Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen den zuständigen Befehlshaber des Bombardements.
Die Frage der Entschädigung der Opfer des Luftschlags und der Hinterbliebenen ist nicht Gegenstand des Untersuchungsausschusses und der Ermittlungen der Bundesanwaltschaft. Bislang hat die Bundesregierung keine verbindliche Auskunft über die Anzahl der zu entschädigenden Opfer und der Hinterbliebenen sowie zur konkreten Art und Weise der geplanten Entschädigung gegeben.
Es gibt unterschiedliche Angaben zur Anzahl der Opfer. Presseberichten zufolge spricht Amnesty International von 83 zivilen Opfern, der ISAF-Bericht nennt zwischen 17 und 142 Tote, darunter bis zu 40 zivile Opfer, die afghanische Regierung berichtete von 30 getöteten zivilen Opfern und 69 getöteten Taliban-Kämpfern. Ein deutscher Anwalt vertritt nach eigenen Angaben 79 Mandanten als Hinterbliebene von 137 Opfern, für deren Entschädigung er in Verhandlungen mit dem Bundesministerium der Verteidigung steht.
Die Bundeswehr leistete Winterhilfe in Form von Haushaltspaketen und Decken. Geplant sind gemäß Presseinformationen auch mittel- und langfristige Projekte wie der Aufbau einer Teppichknüpferei, einer Gerberei, eines Betriebs für Vieh- und Milchwirtschaft und eines Waisenhauses. Laut Presseberichten plant die Bundesregierung keine direkte finanzielle Entschädigung.
Medienberichten zufolge war seit dem 11. Februar 2010 bekannt, dass sechs Dorfälteste gegenüber der unabhängigen afghanischen Menschenrechtskommission ihrer Forderung nach einer direkten Entschädigung durch die Bundesregierung ohne Vermittlung durch Rechtsanwälte Ausdruck gegeben haben. Laut eines Schreibens der unabhängigen afghanischen Menschenrechtskommission vom 17. März 2010 haben sich bei ihr insgesamt 30 Familien gemeldet, die von der Bundesregierung eine direkte Entschädigung ohne Vermittlung durch Anwälte fordern.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Aus welchem Grund ist die Bundesregierung sieben Monate nach dem Luftschlag noch nicht in der Lage, konkrete Auskunft zu den von ihr geplanten mittel- und langfristigen Projekten zur Entschädigung von Opfern und Hinterbliebenen zu geben, und wann wird sie hierzu in der Lage sein?
Auf welche Weise hat die Bundesregierung in den vergangenen sieben Monaten dafür gesorgt, dass die Familien der Opfer des Luftschlags, die mit ihrem Familienernährer auch ihr Einkommen verloren haben, ihren Lebensunterhalt bestreiten und finanziellen Belastungen tragen konnten?
Hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren in der Region Kundus ebenfalls eine Winterhilfe in Form von Haushaltspaketen geleistet, und falls ja, inwiefern unterschied sich diese Winterhilfe von der im Zusammenhang mit der Entschädigung der Opfer des Luftschlags von Kundus geleisteten Winterhilfe?
Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass von den geplanten mittel- und langfristigen Entschädigungsprojekten auch tatsächlich die Hinterbliebenen der Opfer des Luftschlags profitieren und der Zugang zu den Projekten nicht derart unspezifisch gewährt wird, dass die Hinterbliebenen keine Möglichkeit zur Existenzsicherung erhalten, obwohl ihre Familienernährer bei dem Luftschlag ums Leben gekommen sind?
Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die hinterbliebenen Frauen der Opfer des Luftschlags, die Kinder zu versorgen haben, von den in den mittel- und langfristigen Entschädigungsprojekten geplanten Arbeitsplätzen und den damit verbundenen Einkommen profitieren, obwohl in der Region Frauenarbeit als bezahlte Lohnarbeit als ungewöhnlich gilt?
Hat sich die Bundesregierung bemüht, sich bei der Planung der Entschädigungsprojekte für Opfer und Hinterbliebene des Luftschlags von Kundus mit den zuständigen offiziellen Stellen in Afghanistan abzustimmen, und falls nicht, warum nicht?
Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass eine Entschädigung durch mittel- und langfristige Projekte für ihren nachhaltigen Erfolg mit dem National Solidarity Programme (NSP) und der Afghanistan National Development Strategy (ANDS) abgestimmt werden sollte, und falls nicht, warum nicht?
Hat sich die Bundesregierung bei der Planung der mittel- und langfristig angelegten Entschädigungsprojekte mit dem National Solidarity Programme (NSP) und der Afghanistan National Development Strategy (ANDS) abgestimmt?
Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass eine Entschädigung durch mittel- und langfristige Projekte für ihren nachhaltigen Erfolg mit dem Provincial Reconstruction Team (PRT), der Zivilgesellschaft, wie z. B. dem in Kundus ansässigen Büro der unabhängigen afghanischen Menschenrechtskommission, mit geistlichen Würdenträgern (Ulema) und dem Provinzrat abgestimmt werden sollte, und falls nicht, warum nicht?
Hat sich die Bundesregierung bei der Planung der mittel- und langfristig angelegten Entschädigungsprojekte mit dem Provincial Reconstruction Team (PRT), der Zivilgesellschaft, wie z. B. dem in Kundus ansässigen Büro der unabhängigen afghanischen Menschenrechtskommission, mit geistlichen Würdenträgern (Ulema) und dem Provinzrat abgestimmt?
Hat die Bundesregierung die seit dem 11. Februar 2010 öffentlich bekannten Informationen zu Dorfältesten, die eine direkte Entschädigung fordern, zur Kenntnis genommen und entsprechend mit den betroffenen Dorfältesten oder zwecks Vermittlung mit der unabhängigen afghanischen Menschenrechtskommission Kontakt aufgenommen, und falls nicht, warum nicht?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von den 30 Familien, die gegenüber der unabhängigen afghanischen Menschenrechtskommission ihre Forderung nach direkter Entschädigung formulierten, und falls ja, wie wird sie mit diesen Ansprüchen umgehen?
Ist nach Ansicht der Bundesregierung von einer deutlich höheren Opferzahl als der im ISAF-Bericht genannten Zahl von 142 Personen auszugehen, wenn zusätzlich zu den von den Anwälten vertretenen Hinterbliebenen von 137 getöteten Zivilpersonen laut unabhängiger afghanischer Menschenrechtskommission noch einmal 30 Familien als Anspruchsteller auftreten, die auch getötete Angehörige zu beklagen haben?
Wird die Bundesregierung die Hinterbliebenen in der von ihnen gewünschten Weise entschädigen und gegebenenfalls in diesem Zusammenhang auch zur Zahlung von finanziellen Entschädigungen direkt an die Familien der Opfer des Luftschlags bereit sein, wenn diese explizit eine finanzielle Entschädigung wünschen?
Plant die Bundesregierung, sich jenseits von Entschädigungsleistungen in geeigneter, das heißt den kulturellen Gegebenheiten entsprechender, Weise für den Verlust der Opfer zu entschuldigen?