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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Arbeitsbedingungen in der Seeschifffahrt
(insgesamt 24 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Datum
10.10.2019
Antwortdauer
15 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1352325.09.2019
Arbeitsbedingungen in der Seeschifffahrt
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jutta Krellmann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald,
Jörg Cezanne, Fabio De Masi, Klaus Ernst, Sylvia Gabelmann, Kerstin Kassner,
Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Pascal Meiser, Cornelia Möhring,
Bernd Riexinger, Dr. Kirsten Tackmann, Jessica Tatti, Harald Weinberg,
Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Arbeitsbedingungen in der Seeschifffahrt
Trotz der langjährigen Krise in der Seeschifffahrt gehören deutsche Reedereien
auch heute noch zu den führenden im internationalen Vergleich. So besitzen sie
die größte Flotte an Containerschiffen und sind weltweit auf Rang 5 mit ihrer
gesamten Flotte (https://kurzelinks.de/sudn). Auswirkungen zeigt die Krise
hauptsächlich bei deutschen und europäischen Seeleuten. So entscheiden sich
seit Jahren immer mehr deutsche Reedereien hin zu fremder Flagge. Diese
Entwicklung führt dazu, dass bei immer weniger Seeleuten auf deutschen Schiffen
Löhne und Arbeitsbedingungen durch einen Mantel- und Heuertarifvertrag See
geregelt sind und das Betriebsverfassungsgesetz bei ihnen keine Anwendung
findet.
Um das maritime Know-how und die deutsche Seeschifffahrt langfristig zu
sichern, verfolgen die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen von CDU,
CSU und SPD seit Jahren die Strategie, die Reeder mittels
Steuervergünstigungen und Subventionen in der deutschen Flagge zu halten. Weitere Maßnahmen
erfolgten durch die Änderung der Schiffbesetzungsverordnung (SchBesV),
womit die Besatzung von vier auf zwei halbiert wurde. Damit besteht nur noch die
Verpflichtung, die Arbeitsplätze des Kapitäns und eines Offiziers durch einen
Unionsbürger zu besetzen. Ziel der Verordnung ist es, durch die Reduzierung
von europäischem Personal die Besatzungskosten zu senken und damit die
Wettbewerbsfähigkeit von Seeschiffen unter deutscher Flagge gegenüber denen
unter anderen Flaggen zu erhöhen (vgl. www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Arti
kel/WS/aenderung-schiffsbesetzungsverordnung.html; www.buzer.de/gesetz/
10819/l.htm).
Es ist aus Sicht der Fragesteller deshalb an der Zeit, die Bundesregierung zu
befragen, wie es um die Arbeitsbedingungen in der Seeschifffahrt steht.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch belaufen sich nach Kenntnisstand der Bundesregierung die
gesamten Gewinne (vor und nach Steuern) in der deutschen
Seeschifffahrtsbranche in den letzten zehn Jahren (bitte jährlich aufschlüsseln; bitte nach
Handels- und Kreuzschifffahrt differenzieren)?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13523
19. Wahlperiode 25.09.2019
2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Schiffe im
deutschen Eigentum in den letzten zehn Jahren verändert (bitte nach den
Kategorien unter deutscher Flagge, davon im Internationalen
Seeschifffahrtsregister – ISR – und unter fremder Flagge aufschlüsseln; bitte jährlich
aufschlüsseln; bitte nach Handels- und Kreuzschifffahrt differenzieren)?
3. Wie viele Beschäftigte sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten zehn Jahren auf Schiffen in deutschem Eigentum tätig gewesen
(bitte nach den Kategorien unter deutscher Flagge, davon im
Internationalen Seeschifffahrtsregister – ISR – und unter fremder Flagge aufschlüsseln;
bitte jährlich aufschlüsseln; bitte nach Handels- und Kreuzschifffahrt
differenzieren)?
4. Auf welche Höhe beläuft sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Summe der Subventionen der Lohnkosten für die Seeschifffahrtsbranche,
der Steuervergünstigungen (Tonnagesteuer, Lohnsteuereinbehalt,
Ausbildungsplatzförderungen des Bundes und der Stiftung Schifffahrtsstandort
Deutschland und die Befreiung von Erlöspools aus der
Versicherungssteuer) in den letzten zehn Jahren (bitte jährlich aufschlüsseln; bitte nach
Handels- und Kreuzschifffahrt differenzieren)?
5. Wie bewertet die Bundesregierung die Subventionen und
Steuervergünstigungen aus Frage 4, die nicht nur der kriselnden Handelsschifffahrt,
sondern auch der erfolgreichen Kreuzschifffahrt ermöglicht werden?
6. Welche Erkenntnis hat die Bundesregierung über die gesamten
Personalkosten der Seeleute bezogen auf die Gesamtkosten für die deutsche
Seeschifffahrt (bitte nach den Kategorien unter deutscher Flagge, davon im
Internationalen Seeschifffahrtsregister – ISR – und unter fremder Flagge
aufschlüsseln; bitte jährlich aufschlüsseln; bitte nach Handels- und
Kreuzschifffahrt differenzieren)?
7. Wie viele Auszubildende hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten zehn Jahren in der Seeschifffahrt in Deutschland gegeben (bitte
nach Jahr und Hochschule aufschlüsseln, bitte nach Studien- und
Ausbildungsgang aufschlüsseln)?
8. Wie viele in der Seeschifffahrt tätige Reedereien haben nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten zehn Jahren auf ihren Schiffen ausgebildet
(bitte nach Jahr und ausbildender Reederei aufschlüsseln)?
9. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der
Anteil der Seefahrtsschulen, die in den letzten zehn Jahren ihre Tätigkeit
eingestellt haben (bitte jährlich aufschlüsseln)?
10. Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung der Fortbestand der
Seefahrtsschulen gesichert werden?
11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Fachkräftemangel
in der deutschen Seeschifffahrt in den vergangenen zehn Jahren, und als
wie hoch schätzt sie den Fachkräftemangel in den kommenden zehn Jahren
ein (bitte jährlich aufschlüsseln; bitte nach Handels- und Kreuzschifffahrt
differenzieren)?
12. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Anzahl und
der Anteil der Erwerbstätigen, die mit und ohne Sachgrund befristet bzw.
unbefristet in der deutschen Seeschifffahrt beschäftigt sind (bitte die jüngst
verfügbaren Daten angeben sowie jeweils die vergangenen zehn Jahre
darstellen; bitte jährlich aufschlüsseln; bitte nach Handels- und
Kreuzschifffahrt differenzieren)?
13. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Anzahl und
der Anteil der Erwerbstätigen mit befristeten Arbeitsverträgen bezogen auf
die Neueinstellungen in der deutschen Seeschifffahrt in den vergangenen
zehn Jahren, und wie hoch war jeweils die Übernahmequote in ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis (bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben
sowie jeweils die vergangenen zehn Jahre darstellen; bitte jährlich
aufschlüsseln; bitte nach Handels- und Kreuzschifffahrt differenzieren)?
14. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Anzahl und
der Anteil der geringfügig Beschäftigten in der deutschen Seeschifffahrt in
den vergangenen zehn Jahren, und welcher Anteil davon hat aufstockende
Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in
Anspruch genommen (bitte jährlich aufschlüsseln; bitte nach Handels- und
Kreuzschifffahrt differenzieren)?
15. Wie hoch beliefen sich nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt die
Kosten für aufstockende Leistungen nach dem SGB II für Beschäftigte der
deutschen Seeschifffahrt in den letzten zehn Jahren (bitte jährlich
aufschlüsseln; bitte nach Handels- und Kreuzschifffahrt differenzieren)?
16. Wie viele Leiharbeitskräfte waren und sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in der deutschen Seeschifffahrt in den letzten zehn Jahren tätig
(bitte jährlich aufschlüsseln sowie in absoluten Zahlen und in anteiligen
Werten differenziert ausweisen; bitte nach Handels- und Kreuzschifffahrt
differenzieren)?
17. Wie viele Leiharbeitsverhältnisse waren und sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in der deutschen Seeschifffahrt nach weniger als drei
Monaten, nach mehr als drei Monaten und nach mehr als neun Monaten
beendet (bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben sowie in absoluten Zahlen
und in anteiligen Werten angeben; bitte nach Handels- und Kreuzschifffahrt
differenzieren)?
18. Wie erklärt sich die Bundesregierung die Tatsache, dass es seit dem
Bundestagsbeschluss einer Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts von 40 Prozent
auf 100 Prozent am 28. Januar 2016 keine Zunahme von Schiffen unter
deutscher Flagge gegeben hat (vgl. www.bundesregierung.de/breg-de/
aktuelles/deutsche-seeschifffahrt-staerken-407886 sowie www.bsh.de/DE/
THEMEN/Schifffahrt/Deutsche_Handelsflotte/_Anlagen/Downloads/
Statistik-Deutsche-Handelsflotte.pdf?__blob=publicationFile&v=12)?
19. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die
durchschnittliche tarifliche und tatsächliche Arbeitszeit von Beschäftigten in der
deutschen Seeschifffahrt (ohne Auszubildende), und wie stellt sich diese im
Vergleich zur Gesamtwirtschaft dar (bitte die letzten zehn Jahre darstellen;
bitte in absoluten Zahlen und in anteiligen Werten darstellen und nach
Staatsangehörigkeit und Tarifgebundenheit differenziert darstellen)?
20. Wie hat sich die durchschnittliche Heuer (Heuertarifvertag See) nach
Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte
die jüngst verfügbaren Daten angeben und jährlich darstellen)?
21. In welchen Bereichen finden nach Kenntnis der Bundesregierung
Besatzungsmitglieder deutscher Seeschifffahrten nach dem Ausscheiden aus der
Seeschifffahrt eine Neueinstellung (bitte nach Studien- und
Ausbildungsgang aufschlüsseln)?
22. Plant die Bundesregierung, zur Wiederbelebung des Maritimen Bündnisses
die Gewerkschaft ver.di zurückzugewinnen (vgl. www.verdi.de/themen/
nachrichten/++co++63cc80fe-3a10-11e6-9c14-52540077a3af)?
23. Welche Mindestgröße haben nach Kenntnis der Bundesregierung die
Quartierräume der Besatzungen auf Seeschiffen?
24. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über eine soziale Isolation von
Besatzungsmitgliedern an Bord von Seeschiffen (vgl. www.deutsche-flag
ge.de/de/aktuelles/nachrichten-archiv/nachrichten-2018/der-mythos-
destrinkenden-seemanns)?
Berlin, den 5. September 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1389710.10.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/13523 - Arbeitsbedingungen in der Seeschifffahrt
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Susanne Ferschl,
Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/13523 –
Arbeitsbedingungen in der Seeschifffahrt
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Trotz der langjährigen Krise in der Seeschifffahrt gehören deutsche
Reedereien auch heute noch zu den führenden im internationalen Vergleich. So
besitzen sie die größte Flotte an Containerschiffen und sind weltweit auf Rang 5
mit ihrer gesamten Flotte (https://kurzelinks.de/sudn). Auswirkungen zeigt die
Krise hauptsächlich bei deutschen und europäischen Seeleuten. So
entscheiden sich seit Jahren immer mehr deutsche Reedereien hin zu fremder Flagge.
Diese Entwicklung führt dazu, dass bei immer weniger Seeleuten auf
deutschen Schiffen Löhne und Arbeitsbedingungen durch einen Mantel- und
Heuertarifvertrag See geregelt sind und das Betriebsverfassungsgesetz bei ihnen
keine Anwendung findet.
Um das maritime Know-how und die deutsche Seeschifffahrt langfristig zu
sichern, verfolgen die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen von CDU,
CSU und SPD seit Jahren die Strategie, die Reeder mittels
Steuervergünstigungen und Subventionen in der deutschen Flagge zu halten. Weitere
Maßnahmen erfolgten durch die Änderung der Schiffbesetzungsverordnung
(SchBesV), womit die Besatzung von vier auf zwei halbiert wurde. Damit
besteht nur noch die Verpflichtung, die Arbeitsplätze des Kapitäns und eines
Offiziers durch einen Unionsbürger zu besetzen. Ziel der Verordnung ist es,
durch die Reduzierung von europäischem Personal die Besatzungskosten zu
senken und damit die Wettbewerbsfähigkeit von Seeschiffen unter deutscher
Flagge gegenüber denen unter anderen Flaggen zu erhöhen (vgl.
www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/WS/aenderung-schiffsbesetzungsver
ordnung.html; www.buzer.de /gesetz/10819/1htm).
Es ist aus Sicht der Fragesteller deshalb an der Zeit, die Bundesregierung zu
befragen, wie es um die Arbeitsbedingungen in der Seeschifffahrt steht.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13897
19. Wahlperiode 10.10.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 8. Oktober 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie hoch belaufen sich nach Kenntnisstand der Bundesregierung die
gesamten Gewinne (vor und nach Steuern) in der deutschen
Seeschifffahrtsbranche in den letzten zehn Jahren (bitte jährlich aufschlüsseln; bitte nach
Handels- und Kreuzschifffahrt differenzieren)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Schiffe
im deutschen Eigentum in den letzten zehn Jahren verändert (bitte nach
den Kategorien unter deutscher Flagge, davon im Internationalen
Seeschifffahrtsregister – ISR – und unter fremder Flagge aufschlüsseln; bitte
jährlich aufschlüsseln; bitte nach Handels- und Kreuzschifffahrt
differenzieren)?
3. Wie viele Beschäftigte sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten zehn Jahren auf Schiffen in deutschem Eigentum tätig gewesen
(bitte nach den Kategorien unter deutscher Flagge, davon im
Internationalen Seeschifffahrtsregister – ISR – und unter fremder Flagge
aufschlüsseln; bitte jährlich aufschlüsseln; bitte nach Handels- und
Kreuzschifffahrt differenzieren)?
Hinsichtlich der Anzahl der Beschäftigten auf Seeschiffen unter deutscher
Flagge in den letzten zehn Jahren wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10095 verwiesen.
Eine Aufschlüsselung nach Beschäftigten auf Seeschiffen, die im
Internationalen Schiffsregister (ISR) eingetragen sind sowie eine Unterscheidung zwischen
Handels- und Kreuzfahrtschifffahrt ist nicht möglich. Die Zahl der
Beschäftigten auf Schiffen unter fremder Flagge in deutschem Eigentum liegt der
Bundesregierung nicht vor.
4. Auf welche Höhe beläuft sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Summe der Subventionen der Lohnkosten für die Seeschifffahrtsbranche,
der Steuervergünstigungen (Tonnagesteuer, Lohnsteuereinbehalt,
Ausbildungsplatzförderungen des Bundes und der Stiftung Schifffahrtsstandort
Deutschland und die Befreiung von Erlöspools aus der
Versicherungssteuer) in den letzten zehn Jahren (bitte jährlich aufschlüsseln; bitte nach
Handels- und Kreuzschifffahrt differenzieren)?
Angaben zum Subventionsvolumen der sog. Tonnagebesteuerung und dem
Lohnsteuereinbehalt bei Seeleuten werden von der Bundesregierung im
Subventionsbericht veröffentlicht. Die Subventionsberichte sind auf der
Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen öffentlich einsehbar (vgl. www.bun
desfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Subventions
politik/subventionspolitik.html).
Zur Versicherungsteuerbefreiung von Erlöspools liegen der Bundesregierung
keine Daten vor.
Die finanzielle Unterstützung der Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland
wird vom Subventionsbericht nicht erfasst. Die Stiftung gewährt keine
Subventionen/Steuervergünstigungen im oben genannten Sinne.
5. Wie bewertet die Bundesregierung die Subventionen und
Steuervergünstigungen aus Frage 4, die nicht nur der kriselnden Handelsschifffahrt,
sondern auch der erfolgreichen Kreuzschifffahrt ermöglicht werden?
18. Wie erklärt sich die Bundesregierung die Tatsache, dass es seit dem
Bundestagsbeschluss einer Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts von 40
Prozent auf 100 Prozent am 28. Januar 2016 keine Zunahme von Schiffen
unter deutscher Flagge gegeben hat (vgl. www.bundesregierung.de/
bregde/aktuelles/deutsche-seeschifffahrt-staerken-407886 sowie www.
bsh.de/DE/THEMEN/Schifffahrt/Deutsche_Handelsflotte/_Anlagen/
Downloads/Statistik-Deutsche-Handelsflotte.pdf?__blob=publicationFi
le&v=12)?
Die Fragen 5 und 18 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Die Regelungen dienen dem Erhalt der Konkurrenzfähigkeit der deutschen
maritimen Wirtschaft im weltweiten Wettbewerb. Sie ermöglichen in einem
schwierigen Marktumfeld den Erhalt von Arbeitsplätzen und maritimem
Know-how in Deutschland. Die Bundesregierung erwartet von der
Reederschaft deutliche positive Signale für die deutsche Flagge, die Beschäftigung
deutscher und europäischer Seeleute und das maritime Know-how. Das
Gesamtpaket wird 2020 evaluiert. Das Ergebnis der Evaluierung bleibt
abzuwarten.
6. Welche Erkenntnis hat die Bundesregierung über die gesamten
Personalkosten der Seeleute bezogen auf die Gesamtkosten für die deutsche
Seeschifffahrt (bitte nach den Kategorien unter deutscher Flagge, davon im
Internationalen Seeschifffahrtsregister – ISR – und unter fremder Flagge
aufschlüsseln; bitte jährlich aufschlüsseln; bitte nach Handels- und
Kreuzschifffahrt differenzieren)?
Die Bundesregierung erhebt keine Zahlen über den Anteil der Personalkosten
an den Gesamtkosten für die Seeschifffahrt unter deutscher Flagge
(einschließlich der im Internationalen Seeschiffsregister eingetragenen Schiffe) und unter
fremder Flagge.
7. Wie viele Auszubildende hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in
den letzten zehn Jahren in der Seeschifffahrt in Deutschland gegeben
(bitte nach Jahr und Hochschule aufschlüsseln, bitte nach Studien- und
Ausbildungsgang aufschlüsseln)?
a) Der Bundesregierung liegen folgende Zahlen über Ausbildungsverhältnisse
zum/ zur Schiffsmechaniker/in in den Jahren 2009 bis 2018 vor:
Jahr Ausbildungsverhältnisse
neu
Ausbildungsverhältnisse
insgesamt
1./2./3. Ausbildungsjahr
2009 257 837
2010 230 739
2011 243 656
2012 176 575
2013 161 515
2014 197 487
2015 159 468
2016 126 444
2017 146 387
2018 108 349
Quelle: Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V.
b) Der Bundesregierung liegen folgende Zahlen über die praktische Ausbildung
und Seefahrtzeit als nautischer/nautische oder technischer/technische
Offiziersassistent/Offiziersassistentin (NOA/TOA) in den Jahren 2009 bis 2018 vor:
Ausbildung als nautische/r Offiziersassistent/in & technische/r Offiziersassistent/in (NOA/TOA)
Jahr
Ausgestellte
Ausbildungsbescheinigungen
Ausgestellte
Abschlussbescheinigungen
NOA TOA NOA TOA
2009 62 49 35 10
2010 54 50 37 18
2011 71 108 35 23
2012 46 86 32 24
2013 50 48 27 19
2014 105 35 26 22
2015 120 45 33 15
2016 148 37 36 25
2017 163 40 56 21
2018 179 27 64 16
Quelle: Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V.
c) Die Zahlen der Schüler und Studierenden in den Fachbereichen „Nautik“
und Schiffsbetriebstechnik an Fachhochschulen und Fachschulen sind als
Anlage 1 und Anlage 2 beigefügt.
Die Zahlen werden von der Ständigen Arbeitsgemeinschaft der Küstenländer
für das Seefahrtsbildungswesen (StAK) über die Standorte erhoben.
8. Wie viele in der Seeschifffahrt tätige Reedereien haben nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten zehn Jahren auf ihren Schiffen
ausgebildet (bitte nach Jahr und ausbildender Reederei aufschlüsseln)?
Jahr
Internationale
Seeschifffahrt Bäderschifffahrt Behörden
Anzahl
Reederei
Auszubildende
gesamt
Anzahl
Reederei
Auszubildende
gesamt Anzahl
Auszubildende
gesamt
2009 84 710 6 31 18 96
2010 82 622 6 28 18 89
2011 67 542 6 28 17 86
2012 61 468 6 32 16 75
2013 59 409 7 37 15 69
2014 53 381 7 41 15 65
2015 33 365 7 41 15 64
2016 34 336 8 48 14 60
2017 36 286 8 41 14 60
2018 36 244 10 46 12 59
Quelle: Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V.
9. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der
Anteil der Seefahrtsschulen, die in den letzten zehn Jahren ihre Tätigkeit
eingestellt haben (bitte jährlich aufschlüsseln)?
In den vergangenen zehn Jahren wurde nach Angabe der Ständigen
Arbeitsgemeinschaft der Küstenländer (StAK) in keinem der norddeutschen
Küstenländer eine Seefahrtschule geschlossen.
10. Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung der Fortbestand der
Seefahrtsschulen gesichert werden?
Die Seefahrtschulen sind nach Landesrecht eingerichtete Ausbildungsstätten.
Die Bundesregierung arbeitet im Rahmen ihrer Zuständigkeiten mit den
Ländern zusammen, um die Ausbildung in der Seeschifffahrt zukunftsorientiert
weiterzuentwickeln und zu erhalten.
11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Fachkräftemangel
in der deutschen Seeschifffahrt in den vergangenen zehn Jahren, und als
wie hoch schätzt sie den Fachkräftemangel in den kommenden zehn
Jahren ein (bitte jährlich aufschlüsseln; bitte nach Handels- und
Kreuzschifffahrt differenzieren)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
12. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Anzahl und
der Anteil der Erwerbstätigen, die mit und ohne Sachgrund befristet bzw.
unbefristet in der deutschen Seeschifffahrt beschäftigt sind (bitte die
jüngst verfügbaren Daten angeben sowie jeweils die vergangenen zehn
Jahre darstellen; bitte jährlich aufschlüsseln; bitte nach Handels- und
Kreuzschifffahrt differenzieren)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
13. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Anzahl und
der Anteil der Erwerbstätigen mit befristeten Arbeitsverträgen bezogen
auf die Neueinstellungen in der deutschen Seeschifffahrt in den
vergangenen zehn Jahren, und wie hoch war jeweils die Übernahmequote in ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis (bitte die jüngst verfügbaren Daten
angeben sowie jeweils die vergangenen zehn Jahre darstellen; bitte jährlich
aufschlüsseln; bitte nach Handels- und Kreuzschifffahrt differenzieren)?
Es wird auf Anlage 3 verwiesen. Auswertungen zu Befristungen sind
rückwirkend ab 2013 möglich.
14. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Anzahl und
der Anteil der geringfügig Beschäftigten in der deutschen Seeschifffahrt
in den vergangenen zehn Jahren, und welcher Anteil davon hat
aufstockende Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in
Anspruch genommen (bitte jährlich aufschlüsseln; bitte nach Handels-
und Kreuzschifffahrt differenzieren)?
In der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit waren am 30. Juni
2018 rund 16.000 Beschäftigte in der Seeschifffahrt tätig, davon 700 (4,3
Prozent) ausschließlich geringfügig Beschäftigte. Über alle Wirtschaftszweige
betrug der Anteil der ausschließlich geringfügig Beschäftigten 13,2 Prozent.
Der Anteil der geringfügig Beschäftigten in der Seeschifffahrt, die Leistungen
der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhielten, betrug im Juni 2018 5,9
Prozent. Über alle Wirtschaftszweige hinweg betrug dieser Anteil 9,3 Prozent.
Weitere Ergebnisse können Anlage 4 und Anlage 5 entnommen werden.
15. Wie hoch beliefen sich nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt die
Kosten für aufstockende Leistungen nach dem SGB II für Beschäftigte
der deutschen Seeschifffahrt in den letzten zehn Jahren (bitte jährlich
aufschlüsseln; bitte nach Handels- und Kreuzschifffahrt differenzieren)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
16. Wie viele Leiharbeitskräfte waren und sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in der deutschen Seeschifffahrt in den letzten zehn Jahren tätig
(bitte jährlich aufschlüsseln sowie in absoluten Zahlen und in anteiligen
Werten differenziert ausweisen; bitte nach Handels- und Kreuzschifffahrt
differenzieren)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
17. Wie viele Leiharbeitsverhältnisse waren und sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in der deutschen Seeschifffahrt nach weniger als drei
Monaten, nach mehr als drei Monaten und nach mehr als neun Monaten
beendet (bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben sowie in absoluten
Zahlen und in anteiligen Werten angeben; bitte nach Handels- und
Kreuzschifffahrt differenzieren)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
19. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die
durchschnittliche tarifliche und tatsächliche Arbeitszeit von Beschäftigten in
der deutschen Seeschifffahrt (ohne Auszubildende), und wie stellt sich
diese im Vergleich zur Gesamtwirtschaft dar (bitte die letzten zehn Jahre
darstellen; bitte in absoluten Zahlen und in anteiligen Werten darstellen
und nach Staatsangehörigkeit und Tarifgebundenheit differenziert
darstellen)?
Die durchschnittlich tariflich festgelegte Wochenarbeitszeit von Beschäftigten
in der deutschen Seeschifffahrt liegt bei 40 Stunden. In der Gesamtwirtschaft
betrug die tarifliche Arbeitszeit für das Jahr 2018 (2017) durchschnittlich 38,12
(38,08) Stunden pro Woche. Die Arbeitszeitklassenauswertung wird in dieser
Form seit 2017 gefahren, weshalb eine frühere vergleichende
Zeitreihendarstellung nicht möglich ist.
20. Wie hat sich die durchschnittliche Heuer (Heuertarifvertag See) nach
Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte
die jüngst verfügbaren Daten angeben und jährlich darstellen)?
Die Entwicklung der durchschnittlichen Heuer nach dem HTV See wird
basierend auf der Grundvergütung (ohne Zulagen etc.) exemplarisch an der
Berufsgruppe „Matrose mit Matrosenbrief“ in nachfolgender Abbildung dargestellt.
Die farbige Darstellung der Abbildung ist auf Bundestagsdrucksache 19/13897 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
* Für den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011 erhielten die Beschäftigten jeweils
eine monatliche Einmalzahlung in Höhe von 3,2 Prozent.
21. In welchen Bereichen finden nach Kenntnis der Bundesregierung
Besatzungsmitglieder deutscher Seeschifffahrten nach dem Ausscheiden aus
der Seeschifffahrt eine Neueinstellung (bitte nach Studien- und
Ausbildungsgang aufschlüsseln)?
Schiffsmechaniker münden an Land, unter anderem im Bereich der maritimen
Zuliefererindustrie, im Offshore-Bereich als Servicetechniker und in allen
technischen Bereichen der Wartung, Instandhaltung und Reparatur ein.
Nautische Offiziere finden in öffentlichen Verwaltungen (z. B. BSH, Wasser-
und Schifffahrtsämter, Berufsgenossenschaften), in den nautischen
Verkehrszentralen, als nautische Inspektoren bei den Reedereien, als Sachverständige
und Gutachter sowie bei Versicherungen eine Neueinstellung.
Technische Offiziere finden an Land in der öffentlichen Verwaltung, bei
maritimen Zulieferern, Werften, Klassifikationsgesellschaften, Versicherungen,
Kraftwerken, als technische Inspektoren in den Reedereien und in allen
Bereichen des technischen Managements (z. B. Krankenhäuser, Hotel) eine
Neueinstellung.
22. Plant die Bundesregierung, zur Wiederbelebung des Maritimen
Bündnisses die Gewerkschaft ver.di zurückzugewinnen (vgl. www.verdi.de/them
en/nachrichten/++co++63cc80fe-3a10-11e6-9c14-52540077a3af)?
Vor dem Hintergrund seiner erfolgreichen Arbeit ist das Maritime Bündnis mit
möglichst allen Bündnispartnern fortzusetzen. Die Gewerkschaft ver.di ist 2016
aus dem Maritimen Bündnis ausgetreten, nimmt jedoch als Gast an den
Sitzungen teil.
23. Welche Mindestgröße haben nach Kenntnis der Bundesregierung die
Quartierräume der Besatzungen auf Seeschiffen?
Die Größe der Schlafräume regeln § 15 und § 16 der
Seeunterkunftsverordnung. Die Mindestgrößen entsprechen den Vorgaben des
Seearbeitsübereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
24. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über eine soziale Isolation von
Besatzungsmitgliedern an Bord von Seeschiffen (vgl. www.deutsche-flag
ge.de/de/aktuelles/nachrichten-archiv/nachrichten-2018/der-mythos-
destrinkenden-seemanns)?
Die Trennung von Familie und Freunden wird berufsbedingt durch die
Dienstzeit verursacht. Über eine soziale Isolation von Besatzungsmitgliedern an Bord
liegen keine eigenen Kenntnisse vor.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/13897
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/13897
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/13897
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ISSN 0722-8333]
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