[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, Uwe Witt, René Springer,
Sebastian Münzenmaier, Norbert Kleinwächter und der Fraktion der AfD
Abfindung von Witwenrenten
Eine Witwenrente wird auf Antrag bei der ersten Wiederheirat mit dem 24-
fachen Monatsbetrag der Witwenrente abgefunden (vgl. § 107 des Sechsten
Buches Sozialgesetzbuch,
www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__107.html). Die
Vorschrift soll den Start in eine neue Ehe erleichtern und so einen Anreiz zur
Aufgabe nichtehelicher Lebensgemeinschaften geben (vgl. Kreikebohm/von
Koch, SGB VI § 107 RN 1 unter Verweis auf das Bundessozialgericht – BSG,
Beschluss vom 21. Juli 1977– GS 1/76–, BSGE 44, 151 zu § 1302 der
Reichsversicherungsordnung – RVO – a. F.).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Für wie viele Witwen- und Witwerrenten wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung im Zeitraum von 1992 bis 2018 auf Antrag eine Rentenabfindung
gewährt (bitte tabellarisch darstellen und nach Witwen- und Witwerrenten
sowie alten und neuen Bundesländern differenzieren)?
2. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in der Zeit von 1992
bis 2018 der durchschnittliche Abfindungsbetrag und die in Bezug
genommene durchschnittliche Bruttorente (bitte tabellarisch darstellen und nach
Witwen- und Witwerrenten sowie alten und neuen Bundesländern
differenzieren)?
3. Wie alt waren nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich die
Empfänger einer Witwenrentenabfindung im Zeitraum von 1992 bis 2018
(bitte tabellarisch darstellen und nach Witwen- und Witwerrenten sowie
alten und neuen Bundesländern differenzieren)?
4. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Rentenabfindungsempfänger die zuvor, mit Blick auf die Anrechnung eigenen
Einkommens, nur eine gekürzte Witwenrente bezogen haben, und wie hat sich
dieser Abfindungsempfängeranteil in der Zeit von 1992 bis 2018 entwickelt
(bitte tabellarisch darstellen und nach Witwen- und Witwerrenten sowie
alten und neuen Bundesländern differenzieren)?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13595
19. Wahlperiode 26.09.2019
5. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen
anteiligen Verwaltungskosten je Witwen- bzw. Witwerrentenfall
einschließlich der jährlichen Einkommensüberprüfung (schätzweise Angaben
ausreichend)?
Berlin, den 2. September 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
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