Abfindung von Witwenrenten
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, Uwe Witt, René Springer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung der Fragesteller
Eine Witwenrente wird auf Antrag bei der ersten Wiederheirat mit dem 24-fachen Monatsbetrag der Witwenrente abgefunden (vgl. § 107 des Sechsten Buch Sozialgesetzbuch, www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__107.html). Die Vorschrift soll den Start in eine neue Ehe erleichtern und so einen Anreiz zur Aufgabe nichtehelicher Lebensgemeinschaften geben (vgl. Kreikebohm/von Koch, SGB VI § 107 RN 1 unter Verweis auf das Bundessozialgericht – BSG, Beschluss vom 21. Juli 1977– GS 1/76–, BSGE 44, 151 zu § 1302 der Reichsversicherungsordnung – RVO – a. F.).
Fragen und Antworten5
Für wie viele Witwen- und Witwerrenten wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum von 1992 bis 2018 auf Antrag eine Rentenabfindung gewährt (bitte tabellarisch darstellen und nach Witwen- und Witwerrenten sowie alten und neuen Bundesländern differenzieren)?
In der Antragsstatistik der Deutschen Rentenversicherung werden Anträge auf Abfindungen von Witwen-/Witwerrenten nicht erfasst. Hilfsweise kann auf die Anzahl der Zahlfälle aus den Zahlungsergebnissen im Postrentendienst zurückgegriffen werden. Die Daten liegen für den Zeitraum von 2001 bis 2018 vor, allerdings nicht differenziert nach Witwen- und Witwerrenten oder Bundesländern. Sie können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Hierbei ist zu beachten, dass die tatsächlichen Fallzahlen etwas höher liegen können, da die Fälle nur diejenigen aus der allgemeinen Rentenversicherung umfassen und in dieser Statistik die von den Rentenversicherungsträgern unmittelbar gezahlten Fälle nicht enthalten sind.
Anzahl der Witwen-/Witwerrentenabfindungen in der allgemeinen Rentenversicherung1
- Jahr Anzahl
- 2001 6.029
- 2002 6.889
- 2003 6.152
- 2004 6.226
- 2005 6.022
- 2006 5.738
- 2007 5.690
- 2008 5.725
- 2009 5.517
- 2010 5.125
- 2011 5.421
- 2012 5.148
- 2013 5.364
- 2014 5.315
- 2015 5.527
- 2016 5.025
- 2017 5.167
- 2018 5.069
1 unmittelbar vom Rentenversicherungsträger gezahlte Fälle sind nicht enthalten Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Postrentendienst
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in der Zeit von 1992 bis 2018 der durchschnittliche Abfindungsbetrag und die in Bezug genommene durchschnittliche Bruttorente (bitte tabellarisch darstellen und nach Witwen- und Witwerrenten sowie alten und neuen Bundesländern differenzieren)?
Wie alt waren nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich die Empfänger einer Witwenrentenabfindung im Zeitraum von 1992 bis 2018 (bitte tabellarisch darstellen und nach Witwen- und Witwerrenten sowie alten und neuen Bundesländern differenzieren)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Rentenabfindungsempfänger die zuvor, mit Blick auf die Anrechnung eigenen Einkommens, nur eine gekürzte Witwenrente bezogen haben, und wie hat sich dieser Abfindungsempfängeranteil in der Zeit von 1992 bis 2018 entwickelt (bitte tabellarisch darstellen und nach Witwen- und Witwerrenten sowie alten und neuen Bundesländern differenzieren)?
Die Fragen 2 bis 4 werden gemeinsam beantwortet.
Entsprechende Daten zu Witwen-/Witwerrentenabfindungen liegen in der Statistik der Rentenversicherung nicht vor. Hilfsweise werden in nachstehender Tabelle die Volumina der Witwen-/Witwerrentenabfindungen der allgemeinen Rentenversicherung ausgegeben. Es ist zu beachten, dass eine Durchschnittsbildung mit den Werten aus der Antwort zu Frage 1 (Volumina/Fallzahl) nicht sinnvoll möglich ist, da es sich um unterschiedliche Datenquellen handelt.
Volumina der Witwen-/Witwerrentenabfindungen in der allgemeinen Rentenversicherung
- Jahr Betragin Mio. Euro
- 2001 40,7
- 2002 47,4
- 2003 42,7
- 2004 43,9
- 2005 42,3
- 2006 39,1
- 2007 39,3
- 2008 39,8
- 2009 38,4
- 2010 36,1
- 2011 37,0
- 2012 37,5
- 2013 38,4
- 2014 38,1
- 2015 42,8
- 2016 40,4
- 2017 43,5
- 2018 43,5
Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Rechnungsergebnisse
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen anteiligen Verwaltungskosten je Witwen- bzw. Witwerrentenfall einschließlich der jährlichen Einkommensüberprüfung (schätzweise Angaben ausreichend)?
Die anteilige Höhe der Verwaltungskosten für die angefragte Fallgruppe wird bei der Deutschen Rentenversicherung nicht gesondert erhoben.