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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Einführung kooperativer intelligenter Verkehrssysteme auf Europas Straßen
(insgesamt 20 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Datum
18.10.2019
Aktualisiert
07.02.2023
BT19/1362426.09.2019
Einführung kooperativer intelligenter Verkehrssysteme auf Europas Straßen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stefan Gelbhaar, Stephan Kühn (Dresden),
Dr. Konstantin von Notz, Margit Stumpp, Matthias Gastel, Daniela Wagner und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Einführung kooperativer intelligenter Verkehrssysteme auf Europas Straßen
Die EU-Kommission hatte im November 2016 in einem Strategiepapier ihre
Pläne zur Einführung kooperativer intelligenter Verkehrssysteme (C-ITS)
skizziert (https://ec.europa.eu/transport/sites/transport/files/com20160766_de.pdf).
Im Anschluss wurde diese Strategie im März 2019 in der Delegierten
Verordnung der Kommission zur Ergänzung der Richtlinie 2010/40/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Einführung und den
Betrieb kooperativer intelligenter Verkehrssysteme (https://eur-lex.europa.eu/le
gal-content/DE/TXT/PDF/?uri=PI_COM:C(2019)1789&from=DE )
konkretisiert. Dabei geht es um die Frage, mit welcher Technik und welchen Standards
Fahrzeuge beim vernetzten Fahren kommunizieren sollen, damit sie mit
anderen Verkehrsteilnehmenden, mit der Straßeninfrastruktur und Dritten
Informationen austauschen und beispielsweise auf Gefahrensituationen aufmerksam
machen können. Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, die auf WLAN
basierende Technik ITS-G5 (Intelligent Transport Generation 5) zunächst als
Standard festzulegen, da nach eigener Aussage diese Technologie bereits ausgereift,
geprüft und verfügbar sei. Dennoch verwies die EU-Kommission auf das
zukünftige Potenzial der LTE V2X-Kommunikation, weshalb sie eine
Öffnungsklausel in die Delegierte Verordnung aufnahm. Sie verwies darauf, dass zu
gegebener Zeit, wenn die Technologie ausgereift wäre, die Delegierte Verordnung
überarbeitet werden müsste und jetzt bereits bestehende Technologien
interoperabel und kompatibel sein müssten (vgl. S. 8, 16, https://ec.europa.eu/transpa
rency/regdoc/rep/3/2019/DE/C-2019-1789-F1-DE-MAIN-PART-1.PDF).
Hierdurch soll die Verbreitung kooperativer und intelligenter Verkehrssysteme
beschleunigt und das Ziel, den Verkehr schnellstmöglich sauberer, sicherer und
effizienter zu gestalten, erreicht werden (vgl. S. 1, https://ec.europa.eu/transpa
rency/regdoc/rep/3/2019/DE/C-2019-1789-F1-DE-MAIN-PART-1.PDF). Das
Europäische Parlament hatte mehrheitlich keine Einwände gegen die Delegierte
Verordnung der Kommission erhoben (www.heise.de/newsticker/meldung/
Vernetzte-Autos-EU-Parlament-legt-kein-Veto-gegen-WLAN-als-Funkstan
dard-ein-4402043.html).
Im Juni dieses Jahres hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur sich gegen das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
durchgesetzt und so dazu beigetragen, dass der geplante Funkstandard mit einer
qualifizierten Mehrheit von 21 Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland,
abgelehnt wurde (www.gruenderszene.de/automotive-mobility/
funkstandardautonom-itsg5-cv2x?interstitial; www.golem.de/news/eu-vorschlag-
abgelehntscheuer-setzt-sich-im-streit-ums-auto-wlan-durch-1907-142323.html).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13624
19. Wahlperiode 26.09.2019
Dabei haben sich zahlreiche Expertinnen und Experten aus Gründen des
Verbraucherschutzes, der Zugänglichkeit, Innovationsfähigkeit, der
Verkehrssicherheit, der IT-Sicherheit und aus ökonomischen Motiven für den erprobten,
offenen Standard ausgesprochen. Selbst Ausrüster und Automobilhersteller wie
VW und Renault sprachen sich für den WLAN-Standard aus. BMW und
Daimler setzen hingegen auf den Mobilfunk-5G-Standard „C-V2X“ (www.golem.de/
news/eu-vorschlag-abgelehnt-scheuer-setzt-sich-im-streit-ums-auto-wlan-
durch-1907-142323.html).
Der anhaltende Streit um die verschiedenen Technologien und Standards birgt
aus Sicht der Fragesteller die Gefahr einer Parallelität verschiedener, nicht
kompatibler Systeme. Das hieße, dass möglicherweise jeweils beide
Technologien ins Fahrzeug eingebaut werden müssten, was mit höheren
Anschaffungskosten für ein Auto verbunden wäre. Zudem könnten für Verbraucher unnötige
Kosten durch Mobilfunkübertragungen statt WLAN entstehen, für
Autohersteller drohen unnötige Abhängigkeiten von Chipherstellern und
Mobilfunkanbietern, und die öffentliche Hand verliert Investitionen, die bereits in offene
WLAN-Infrastrukturen geflossen sind (www.golem.de/news/vernetztes-fahren-
lobbyschlacht-um-wlan-und-5g-in-europa-1904-140726.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für die
Fahrzeugkommunikation sowie mit seiner Umwelt aus der Tatsache, dass sich
sowohl EU-Kommission als auch EU-Parlament zum jetzigen Zeitpunkt für
ITS-G5 und einen anderen, als offene Standards ausgesprochen und auch
eine Überprüfungs- bzw. Öffnungsklausel für die Zukunft hinsichtlich der
Einführung von LTE-V2Z und 5G aufgenommen haben?
2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für die
Fahrzeugkommunikation aus der Tatsache, dass derzeit kein komplett
flächendeckendes LTE-Netz zur Verfügung steht (https://drive.google.com/file/d/
1wvYCL_gTMZ_wE99c2Mo0A9o749MGV35q/view)?
3. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für die
Fahrzeugkommunikation aus der Tatsache, dass die flächendeckende Einführung des
5G-Netzes absehbar noch mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird?
4. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für die
Fahrzeugkommunikation aus der Tatsache, dass ITS-G5 bereits getestet, ausgereift
und verfügbar ist?
5. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für die
Fahrzeugkommunikation aus der Tatsache, dass Experten davor warnen,
sicherheitskritische Anwendungen wie LTE-V2X mit derselben Hard- und Software
wie Entertainment oder anderen Funktionen zu betreiben (www.golem.de/
news/lte-v2x-vs-wlan-802-11p-wer-hat-recht-im-streit-ums-auto-
wlan-1905-141306-2.html)?
6. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für die
Fahrzeugkommunikation aus der Tatsache, dass sich derzeit mehrere
unterschiedliche Standards etablieren, und welche Risiken ergeben sich hieraus aus
Sicht der Bundesregierung, und wie will sie diesen begegnen?
7. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für die
Fahrzeugkommunikation aus der Tatsache, dass mit der Festlegung auf
Mobilfunkübertragungen den Kunden vermeidbare und kostenpflichtige
Mobilfunkverträge auferlegt werden können (www.golem.de/news/vernetztes-fahren-
lobbyschlacht-um-wlan-und-5g-in-europa-1904-140726.html)?
8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Ausfallsicherheit
und Resilienz von ITS-G5 und LTE-V2X sowie 5G, und welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für die zukünftige
Fahrzeugkommunikation und die Standardsetzung daraus?
9. Mit welcher Technik wurde das Testfeld für autonomes Fahren auf der A 9
ausgestattet, und hatte dies einen Einfluss auf die Entscheidung der
Bundesregierung, sich gegen die verabschiedete Delegierte Verordnung der
EU-Kommission und des EU-Parlaments zu entscheiden?
10. Welche Rolle spielte die IT-Sicherheit des Transportsektors als kritische
Infrastruktur bei der Positionierung der Bundesregierung, und welches
Ressort war hier federführend?
11. Wie steht die Bundesregierung zur Einhaltung ihrer Nachhaltigkeits- und
Klimaziele im Hinblick auf ihre Ablehnung des delegierten Rechtsakts und
damit einer raschen Einführung eines bereits jetzt verfügbaren
Kommunikationsstandards?
12. Welche Gründe haben das Bundeswirtschaftsministerium dazu bewogen,
sich der Meinung des Bundesverkehrsministeriums anzuschließen
(www.handelsblatt.com/technik/thespark/vernetztes-fahren-wlan-
odermobilfunk-kampf-um-den-kommunikationsstandard-fuer-fahrzeuge/
24512110.html)?
13. Aus welchen Gründen hat sich die Bundesregierung dazu entschieden,
entgegen der Position der Fachebene sich gegen die verabschiedete Delegierte
Verordnung der EU-Kommission und des EU-Parlaments zu entscheiden
(www.handelsblatt.com/technik/thespark/vernetztes-fahren-wlan-
odermobilfunk-kampf-um-den-kommunikationsstandard-fuer-fahrzeuge/
24512110.html)?
14. Welche eigenen unabhängigen Studien liegen der Bundesregierung vor
bzw. hat sie in Auftrag gegeben über die Thematik der unterschiedlichen
Technologien der Fahrzeugkommunikation?
a) Zu welchen Ergebnissen kommen diese Studien (bitte Auflistung der
einzelnen Studien)?
b) Wenn der Bundesregierung noch keine Studien dazu vorliegen, auf
Grundlage welcher wissenschaftlichen Erkenntnisse hat sie ihre
Entscheidung getroffen, im Europäischen Rat gegen die verabschiedete
Delegierte Verordnung zu stimmen (bitte Auflistung der einzelnen
Studien)?
c) Wenn der Bundesregierung noch keine Studien dazu vorliegen, plant
sie, dazu noch eigene unabhängige Studien durchzuführen?
15. Welche Gespräche mit welchem Inhalt gab es im
Bundesverkehrsministerium zur Festlegung auf die Standards LTE-V2X und 5G bzw. ITS-G5 für
die Kommunikation zwischen Fahrzeugen sowie mit der Infrastruktur (bitte
Termine unter Angabe von Datum und Teilnehmern auflisten)
a) mit BMW,
b) mit Daimler,
c) mit Volkswagen,
d) mit der Deutschen Telekom,
e) mit anderen Telekommunikationsanbietern?
16. Welche Gespräche mit welchem Inhalt gab es im
Bundeswirtschaftsministerium zur Festlegung auf die Standards LTE-V2X und 5G bzw. ITS-G5 für
die Kommunikation zwischen Fahrzeugen sowie mit der Infrastruktur (bitte
Termine unter Angabe von Datum und Teilnehmern auflisten)
a) mit BMW,
b) mit Daimler,
c) mit Volkswagen,
d) mit der Deutschen Telekom,
e) mit anderen Telekommunikationsanbietern?
17. Welche Gespräche mit welchem Inhalt gab es im Bundesfinanzministerium
zur Festlegung auf die Standards LTE-V2X und 5G bzw. ITS-G5 für die
Kommunikation zwischen Fahrzeugen sowie mit der Infrastruktur (bitte
Termine unter Angabe von Datum und Teilnehmern auflisten)
a) mit BMW,
b) mit Daimler,
c) mit Volkswagen,
d) mit der Deutschen Telekom,
e) mit anderen Telekommunikationsanbietern?
18. Welche Gespräche mit welchem Inhalt gab es im Bundeskanzleramt zur
Festlegung auf die Standards LTE-V2X und 5G bzw. ITS-G5 für die
Kommunikation zwischen Fahrzeugen sowie mit der Infrastruktur (bitte
Termine unter Angabe von Datum und Teilnehmern auflisten)
a) mit BMW,
b) mit Daimler,
c) mit Volkswagen,
d) mit der Deutschen Telekom,
e) mit anderen Telekommunikationsanbietern?
19. Welche Gespräche mit welchem Inhalt gab es im Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft zur Festlegung auf die Standards LTE-V2X
und 5G bzw. ITS-G5 für die Kommunikation zwischen Fahrzeugen sowie
mit der Infrastruktur (bitte Termine unter Angabe von Datum und
Teilnehmern auflisten)
a) mit BMW,
b) mit Daimler,
c) mit Volkswagen,
d) mit der Deutschen Telekom,
e) mit anderen Telekommunikationsanbietern?
20. Welche konkreten Pläne verfolgt die Bundesregierung nach der Ablehnung
der Delegierten Verordnung im Europäischen Rat?
Berlin, den 9. September 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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