Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans 2030 im Rheinland
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Reinhard Houben, Michael Theurer, Thomas L. Kemmerich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Erhaltung und der Ausbau der Infrastruktur in Deutschland ist Grundlage für eine prosperierende Wirtschaft und einer freien und individuellen Mobilität. Um flächendeckend und übergreifend Projekte durchzuführen, wurde 2016 der Bundesverkehrswegeplan 2030 vorgelegt. Mit einem Gesamtvolumen von 269,6 Mrd. Euro soll die Verkehrsinfrastruktur bis 2030 modernisiert werden.
Das Rheinland, im Rahmen dieser Anfrage definiert als die Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf, ist nicht nur Wirtschaftsstandort, sondern auch Nadelöhr der Mobilität. Viele Fernstraßen, Schienenwege und Binnenwasserstraßen in der Region sind von europäischer Bedeutung. Die Umsetzung der geplanten Projekte hat somit höchste Priorität.
Fragen und Antworten7
Wie hoch ist die Summe, die für die Umsetzung der Projekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 im Rheinland eingeplant ist?
Die aufgeführten Beträge beziehen sich jeweils auf die in den Bedarfsplänen enthaltenen laufenden und fest disponierten (FD) Maßnahmen sowie auf die Maßnahmen im Vordringlichen Bedarf (VB, VB-E).
Verkehrsträger Summe in Millionen Euro
- Schiene 10.700* (Preisstand 2015 bzw. Ist-Kosten)
- Straße 7.480 (Preisstand 2014)
- Wasserstraße 847 (Preisstand 2014)
* Der Betrag bezieht sich auf alle das Rheinland (in der von den Fragestellern definierten räumlichen Abgrenzung) tangierenden Projekte.
Welche Projekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 im Rheinland wurden bereits abgeschlossen (bitte nach Jahr der Fertigstellung auflisten)?
Die Fragen 2 bis 5 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet.
Verkehrsträger Straße
Bereits abgeschlossene Maßnahmen des Bedarfsplans für Bundesfernstraßen 2016 im Rheinland:
- A 1 AK Köln/West (m) – DB-Brücke, 2018
- A 1 DB-Brücke – AK Köln-Nord, 2015
- A 1 Schloss Burg/Wermelskirchen – T + R-Anlage Remscheid, 2018
- A 3 AS Köln/Mülheim – AS Leverkusen-Zentrum, 2017
- B 56 nördl. Gangelt (K 13) – Heinsberg (A 46/B 221), 2017
Maßnahmen des Bedarfsplans für Bundesfernstraßen 2016 mit Baufreigabe und voraussichtlichem Baubeginn in den Jahren 2020 oder 2021:
- A 1/57 AK Köln-Nord
- A 40 AS Duisburg/Homberg – AS Duisburg-Häfen
- A 46 Wuppertal/Westring – AK Sonnborn (L418)
Maßnahmen des BVWP 2030 mit Baubeginn bis 2030:
Es ist das Ziel, die Projekte, die in den Bedarfsplänen in die Dringlichkeitsstufe „Vordringlicher Bedarf“ (VB) bzw. „Vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung“ (VB-E) eingeordnet sind, im Geltungszeitraum des BVWP bis zum Jahr 2030 umzusetzen bzw. mit ihrer Realisierung zu beginnen.
Maßnahmen des Bedarfsplans für Bundesfernstraßen 2016 mit bestandskräftigem Planfeststellungsbeschluss:
- A 1 AS Köln-Niehl (m) – AK Leverkusen/West (m) (A 59), in Bau
- A 44 Düsseldorf/Ratingen (A 3) – westl. Velbert (B 227), in Bau
- A 57 AK Meerbusch (A 44) (m) – AS Krefeld-Oppum (m), in Bau
- A 1/57 AK Köln-Nord
- A 40 AS Duisburg/Homberg – AS Duisburg-Häfen
- A 46 Wuppertal/Westring – AK Sonnborn (L418)
- A 524 Duisburg/Serm (B 8) – AS Duisburg/Rahm (L 60) m, in Bau
- B 51 OU Köln/Meschenich
- B 56 OU Düren, in Bau
- B 56 OU Vettweis/Soller, in Bau
- B 58 OU Wesel (östl. Rheinbrücke – B 8), in Bau
- B 58 OU Wesel (B 8 – B 70), in Bau
- B 221 OU Wassenberg, in Bau
- B 265 OU Hürth/Hermülheim, in Bau
- B 265 Hürth/Hermülheim (o) – Köln/Militärring (L 34), in Bau
Maßnahmen des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen 2016 im Planfeststellungsverfahren:
- A 1 AS Lommersdorf–AS Blankenheim
- A 57 AS Dormagen–AD Neuss-Süd
- A 57 AS Krefeld-Oppum–AS Krefeld-Gartenstadt
- A 59 AK Bonn-Ost–AS Bonn/Vilich
- A 59 AD Bonn-NO–AD Sankt Augustin-West
- A 59 AS Flughafen–AD Köln/Porz
- B 220 OU Kleve-Kellen
- B 221 OU Unterbruch
- B 237 OU Hückeswagen
- B 399 N-OU Düren
Verkehrsträger Schiene
Zusätzlich zu den bereits im Bau befindlichen Großvorhaben ABS Grenze D/NL – Emmerich – Oberhausen und Rhein-Ruhr-Express ist 2020/2021 derzeit mit keinen Neubeginnen zu rechnen. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 3 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/13544 verwiesen.
Verkehrsträger Wasserstraße
Bereits abgeschlossene Maßnahmen des BVWP 2030:
- keine
Maßnahmen des BVWP 2030 mit Baubeginn in 2020 bzw. 2021:
- keine
Maßnahmen des BVWP 2030 mit Baubeginn bis 2030:
- Abladeverbesserung und Sohlenstabilisierung am Rhein zwischen Duisburg und Stürzelberg
- Ausbau des Wesel-Datteln-Kanals bis Marl und Ersatzneubau der „Großen Schleusen“
Maßnahmen des BVWP 2030 mit bestandskräftigem Planfeststellungsbeschluss:
- keine
Maßnahmen des BVWP 2030 mit laufenden Planfeststellungsverfahren:
- keine
Bei welchen Projekten des Bundesverkehrswegeplans 2030 im Rheinland soll 2020 bzw. 2021 mit den Baumaßnahmen begonnen werden?
Diese Frage ist in der Beantwortung der Fragen 2 bis 5 enthalten.
Bei welchen Projekten des Bundesverkehrswegeplans 2030 im Rheinland ist sich die Bundesregierung sicher, dass bei diesen bis 2030 die Bautätigkeit zumindest aufgenommen wird?
Diese Frage ist in der Beantwortung der Fragen 2 bis 5 enthalten.
Welche Projekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 im Rheinland haben bereits einen Planfeststellungsbeschluss, und bei welchen ist dieser in Bearbeitung?
Diese Frage ist in der Beantwortung der Fragen 2 bis 5 enthalten.
Welche bereits in der Umsetzung befindlichen Projekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 im Rheinland können nach aktueller Kenntnis der Bundesregierung den kalkulierten Kostenrahmen nicht einhalten?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/13544 verwiesen.
Welche Projekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 im Rheinland können trotz Priorisierung bis 2030 nicht fertiggestellt werden?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/13544 verwiesen.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 5 verwiesen.