Einhaltung der Förderungszwecke von Wohnungsgenossenschaften
der Abgeordneten Ralph Lenkert, Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm-Förster, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner, Sabine Leidig, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Victor Perli, Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Kleine Anfrage der Abgeordneten Ralph Lenkert, Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm-Förster, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner, Sabine Leidig, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Victor Perli, Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE. Einhaltung der Förderungszwecke von Wohnungsgenossenschaften
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Plant die Bundesregierung eine Überarbeitung des § 58 Absatz 1 Satz 3 des Genossenschaftsgesetzes, auch um sicherzustellen, dass der Vorstand der Genossenschaft die Durchsetzung der Förderzwecke nicht verweigert?
Wenn ja, welche Änderungen sind vorgesehen?
Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung die Überarbeitung des Genossenschaftsgesetzes zur Verpflichtung von Genossenschaftsvorständen zur Einhaltung des Förderzweckes?
Wenn ja, welche Änderungen sind vorgesehen?
Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung eine gesetzliche Stärkung der Aufsichtsräte und Mitglieder von Wohnungsgenossenschaften, insbesondere im Hinblick auf die Verweigerung von Unterlageneinsicht durch den Vorstand sowie die Kontrolle 100-prozentiger Tochterunternehmen der Genossenschaft?
Wenn ja, welche Änderungen sind vorgesehen?
Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung eine Überarbeitung des Genossenschaftsgesetzes in Hinblick auf die Aufsichtspflicht von Aufsichtsräten gegenüber 100-prozentigen Tochterunternehmen und in dem Zuge auch die Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten?
Wenn ja, welche Änderungen sind geplant?
Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung eine Ausweitung des Mitspracherechts von Mitgliedern von Wohnungsgenossenschaften bei Fragen von grundsätzlicher Bedeutung wie der Festlegung von Miethöhen, von Modernisierungen, Abriss oder Neubau im Sinne des Genossenschaftsprinzips?
Wenn ja, welche Änderungen sind geplant?
Wenn nein, warum nicht?
Inwieweit hält die Bundesregierung eine Anpassung von § 27 des Genossenschaftsgesetzes mit dem Ziel, General- oder Vertreterversammlungen der Mitgliedschaft Weisungsbefugnisse gegenüber dem Vorstand einzuräumen, im Sinne der innergenossenschaftlichen Demokratie für sinnvoll (bitte begründen)?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Wohnungsgenossenschaften und andere gemeinwohlorientierte Träger als wesentliche Garanten für die Schaffung und den Erhalt bezahlbaren Wohnraums zu fördern?