Lohnsteuererhöhung für Geringverdiener
der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Britta Haßelmann, Lisa Paus, Dr. Thomas Gambke, Brigitte Pothmer, Beate Müller-Gemmeke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit dem 1. Januar 2010 zahlen Menschen mit geringem Einkommen eine höhere Lohnsteuer. Dies geht aus einem Vergleich der Lohnsteuertabellen der Jahre 2009 und 2010 hervor. Demnach zahlen beispielsweise Steuerpflichtige in den Steuerklassen I und IV mit einem Bruttolohn zwischen 888 Euro und 1 197 Euro mehr Lohnsteuer als im Vorjahr. Inklusive Kirchensteuer kann sich diese Mehrbelastung pro Person auf bis zu 4,64 Euro pro Monat belaufen. Damit ergeben sich für das Gesamtjahr maximale Mehrbelastungen von über 55 Euro pro Person.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 8. Januar 2010 dazu erklärt (vgl. Eintrag auf der Homepage des BMF zum Thema „Schlechterstellung im Lohnsteuerabzug 2010“ als Antwort auf eine Bürgerfrage), dass der höhere Lohnsteuerabzug daher resultiert, dass aus „technischen Gründen“ keine Günstigerprüfung mit dem Rechtszustand vor 2005 mehr möglich sei. Diese Günstigerprüfung war nach Angabe des BMF im Vorjahr noch möglich und wurde erst durch die Änderungen des Bürgerentlastungsgesetzes unmöglich. Weil die Günstigerprüfung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung aber weiterhin durchgeführt werde, führe die Lohnsteuererhöhung nicht zu einer erhöhten Belastung. Vielmehr werde der erhöhte Lohnsteuerabzug bei der Einkommensteuerveranlagung ausgeglichen und sogar überkompensiert, so dass es in allen Fällen zu einer Entlastung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung gegenüber dem Veranlagungszeitraum 2009 komme.
Das Bundesministerium hat jedoch darauf verzichtet, die genaue Ermittlung der Lohnsteuer in den Lohnsteuertabellen transparent zu machen. Die Angaben des Bundesministeriums können auf dieser Basis von Steuerpflichtigen und ihren Beratern nicht nachvollzogen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Nach welchem Berechnungsschema wurde die Lohnsteuer in den Lohnsteuertabellen 2009 und 2010 für die unterschiedlichen Steuerklassen jeweils genau ermittelt?
Wie ergibt sich aus diesem Berechnungsschema die Differenz in der Lohnsteuerzahlung in 2010 gegenüber 2009, jeweils für Beispiellöhne von 900, 1 020 und 1 100 Euro in den Steuerklassen I und IV?
Wie ergeben sich aus diesem Berechnungsschema die entsprechenden Mehrbelastungen für Alleinerziehende (Steuerklasse II)?
Welche festzusetzende Einkommensteuer ergibt sich für diese typisierten Einkommen jeweils für das Jahr 2010 und das Jahr 2009, jeweils unter der Annahme, dass bei den Steuerpflichtigen keine Werbungskosten oberhalb des Arbeitnehmerpauschbetrags oder andere Sondertatbestände vorliegen, und wie sieht in diesem Fall das Berechnungsschema aus?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Sachverhalt, dass Geringverdiener eine Lohnsteuererhöhung erfahren, unter den Gesichtspunkten der Steuergerechtigkeit und der Steuervereinfachung?
Worin genau liegen die technischen Gründe dafür, dass die Günstigerprüfung durch die Änderungen des Bürgerentlastungsgesetzes Krankenversicherung bei der Lohnsteuerberechnung nicht mehr berücksichtigt werden können?
Warum ist es kein Problem, diese Günstigerprüfung bei der Einkommensteuerveranlagung in jedem Einzelfall vorzunehmen, und warum konnte eine analoge Prüfung nicht in der typisierten und einmaligen Ausarbeitung der Lohnsteuertabelle 2010 erfolgen?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, dass die Betroffenen künftig eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, um doch noch eine Steuersenkung zu erhalten, jeweils unter dem Gesichtspunkt der Steuergerechtigkeit, der Steuervereinfachung und des Bürokratieabbaus?
Für wie viele Fälle mit einem Arbeitslohn, für den nun höhere Lohnsteuer zu entrichten ist – und in den vergangenen Jahren Lohnsteuer von den Arbeitgebern einbehalten wurde – wurde in den vergangenen Jahren tatsächlich eine Einkommensteuererklärung abgegeben?
Für welche weiteren Einkommensgruppen in welchen Lohnsteuerklassen ergeben sich jeweils höhere Belastungen dergestalt, dass diese zwar weniger Lohnsteuer zahlen als im Jahr 2009, aber mehr als im hypothetischen Fall einer Berücksichtigung der Günstigerprüfung im Lohnsteuerabzugsverfahren 2010, und wie fällt die Antwort zu Frage 9 für diese Personengruppen aus?
Rechnet die Bundesregierung damit, dass – und wenn ja in welchem Umfang – aufgrund des Sachverhaltes mehr Menschen (in den betroffenen Einkommensgruppen) als in der Vergangenheit Einkommensteuererklärungen abgeben werden, und wenn ja, wie hoch schätzt die Bundesregierung die den Steuerpflichtigen hierdurch entstehenden Befolgungskosten absolut und im Verhältnis zur Einkommensteuererstattung ein?
In welcher Höhe würden aus diesem Sachverhalt insgesamt Steuermehreinnahmen resultieren, wenn sich der Anteil derjenigen Steuerpflichtigen, die keine Einkommensteuererklärung abgeben, gegenüber der Vergangenheit nicht verändern würde; jeweils im Vergleich zur Lohnsteuertabelle 2009 und zum hypothetischen Fortbestand der Günstigerprüfung?
In welcher Höhe würden sich Zinsvorteile für die öffentliche Hand ergeben, wenn sich der Anteil derjenigen Steuerpflichtigen, die eine Einkommensteuererklärung abgeben, gegenüber der Vergangenheit nicht verändern würde (gegebenenfalls unter der Berücksichtigung von unterschiedlichen Zinssätzen); jeweils im Vergleich zur Lohnsteuertabelle 2009 und zum hypothetischen Fortbestand der Günstigerprüfung?
Wie beurteilt die Bundesregierung die konjunkturelle Wirkung des resultierenden Entzugs von Kaufkraft bei Geringverdienern, auch vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung eine Stützung der Konjunktur grundsätzlich für das Jahr 2010 noch als notwendig erachtet?