Sachstandsabfrage zur Migration der PC-Systeme in den Bundesbehörden zu Windows 10 bzw. zur IT-Konsolidierung
der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das Projekt IT-Konsolidierung des Bundes unter der Leitung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) wurde mit Kabinettsbeschluss als Grobkonzept zur IT-Konsolidierung Bund 2015 gestartet. Die IT des Bundes wird laut BMI bis zum Jahr 2025 gebündelt und standardisiert, damit die Bundesverwaltung wirtschaftlicher und sicherer agieren kann (www.bmi.bund.de/DE/themen/it-und-digitalpolitik/it-des-bundes/it-konsolidierung/it-konsolidierung-node.html).
Laut den Vorgaben des Grobkonzepts zur IT-Konsolidierung Bund des BMI muss die IT-Leistungserbringung der unmittelbaren Bundesverwaltung weiter gebündelt werden. Die Umsetzung erfolgt schrittweise und gesteuert durch Evaluierungsmaßnahmen. Vor allem die Konzentration des IT-Betriebs in wenigen, gemeinsamen Rechenzentren – unterstützt von dezentralen Vor-Ort-Serviceeinheiten – ist dabei anzustreben. Durch die Bündelung der IT des Bundes ergeben sich mögliche Einsparpotenziale, welche insbesondere dazu dienen werden, die durch steigende Komplexität und wachsende Anforderungen in der Informationstechnik insgesamt zu erwartenden erheblichen Kostensteigerungen abzumildern (www.cio.bund.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Innovative-Vorhaben/it_konsolidierung_bund_grobkonzept.pdf?__blob=publicationFile).
Mit der IT-Konsolidierung des Bundes muss auch die flächendeckende Migration der PC-Systeme von Windows 7 zu Windows 10 umgesetzt werden. Mit der Umstellung von Windows 7 auf Windows 10 ergibt sich für die Bundesverwaltung die Notwendigkeit, die Kompatibilität ihrer Anwendungen mit dem neuen Betriebssystem sicherzustellen. Dieser Umstand wurde auch bei der Konferenz der IT-Beauftragten der Ressorts festgestellt. Mit Beschluss Nr. 2019/1 vom 14. Februar 2019 wurde der Kompatibilitätsleitfaden mit seinen Ausführungen empfohlen (www.cio.bund.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Bundesbeauftragter-fuer-Informationstechnik/Konferenz_der_IT-Beauftragten_der_Ressorts_Beschluesse/2019_01_Beschluss_Konferenz_IT-Beauftragte.pdf;jsessionid=76AA6148B0051656B978C8BA23685A5A.1_cid340?__blob=publicationFile).
Laut Medienbericht soll es ab Mitte Januar 2020 keine Sicherheitsupdates und keinerlei technische Unterstützung mehr für Windows 7 von Seiten des Betriebssystemhersteller Microsoft geben (www.zdf.de/nachrichten/heute/endevon-windows-7-riskanter-behoerden-umstieg-auf-windows-10-100.html). In diesem Zusammenhang weist der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik drauf hin, dass der Windows 7 Support Mitte Januar 2020 endet. Bis dahin müssen alle betroffenen Clients auf ein neues Betriebssystem migriert werden. Idealerweise erfolgt hierbei die Migration direkt auf den Bundesclient. Der Migrationsleitfaden enthält Vorgaben, damit die Migration in Eigenregie möglichst nah am Bundesclient erfolgt. (www.cio.bund.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Bundesbeauftragter-fuer-Informationstechnik/IT_Rat_Beschluesse/beschluss_2017_02.pdf?__blob=publicationFile).
Der europäische Datenschutzbeauftragte prüft in diesem Zusammenhang, ob die Lizenzverträge von Microsoft für die Software den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung genügen (www.zdf.de/nachrichten/heute/ende-vonwindows-7-riskanter-behoerden-umstieg-auf-windows-10-100.html). Aufgrund dieses Umstandes wird sich nach Ansicht der Fragesteller die Umstellung von Windows 7 auf Windows 10 in der IT der Bundesverwaltung auf unbestimmte Zeit verzögern. Der Betriebssystemhersteller Microsoft hat im September 2018 zwar eine „Support Verlängerung“ bis Anfang 2023 für Windows 7 bekannt gegeben (www.microsoft.com/en-us/microsoft-365/blog/2018/09/06/helpingcustomers-shift-to-a-modern-desktop/), die Anwender müssen für technische Unterstützung und Softwareupdates im Besitz einer Volumenlizenz sein. Der Preis für eine Support-Verlängerung von Windows 7 berechnet sich demnach pro Gerät und soll jedes Jahr steigen. Sie beginnen bei 25 Dollar pro Gerät für Windows 7 Enterprise im ersten Jahr. Im zweiten und dritten Jahr verdoppeln sich die Preise jeweils auf 50 beziehungsweise 100 Dollar. Extended Security Updates für Windows 7 Pro sind doppelt so teuer wie für Windows 7 Enterprise. Bei nicht fristgerechter Umstellung aller Systeme in den Bundesbehörden sind nach Ansicht der Fragesteller somit hohe zusätzliche Supportkosten zu erwarten (www.zdnet.de/88353329/microsoft-nennt-preise-fuer-support-verlaengerung-von-windows-7/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie viele Systeme sind nach Kenntnis der Bundesregierung bereits zu Windows 10 in den Bundesbehörden migriert (bitte nach PC-System Windows Professional und Windows Enterprise mit Stand 1. September 2019 auflisten)?
Wie viele Systeme laufen noch unter Windows 7 (bitte nach PC-System Windows Professional und Windows Enterprise mit Stand 1. September 2019 auflisten)?
Wird die Bundesregierung im Falle, dass nicht alle PC-Systeme des Bundes zum 14. Januar 2020 unter Windows 10 laufen, einen Extended-Security-Support-Vertrag mit Microsoft-Partnern abschließen?
Wenn nein, warum nicht?
Wie viele Bundesbehörden sind bereits seitdem am 20. Mai 2015 vom Bundeskabinett beschlossenen Grobkonzept zur IT-Konsolidierung Bund im Bereich Betriebskonsolidierung bzw. Dienstekonsolidierung vollständig an die zentralen IT-Dienstleister angeschlossen?
Wie schätzt die Projektorganisation IT-Konsolidierung des Bundes den Stand des Projektes ein, und welche Erkenntnisse konnten bisher gewonnen werden?
Werden die Termine zur Betriebskonsolidierung (Bündelung des IT-Betriebs der unmittelbaren Bundesverwaltung) bis Ende 2023 bzw. Dienstekonsolidierung bis Ende 2025 eingehalten?
Wie hoch waren die bisher eingesetzten Finanzmittel für das Projekt IT-Konsolidierung des Bundes seit 2015, und unter welchen Titelgruppen des Bundeshaushalts wurden diese jeweils festgeschrieben?
Wie hoch sind die geplanten Finanzmittel für das Projekt IT-Konsolidierung des Bundes bis Ende 2023 bzw. 2025 (bitte nach Jahren und geplanten Finanzmitteln auflisten)?
Wurden im Zusammenhang mit dem Projekt IT-Konsolidierung des Bundes externe Berater und Dienstleister in Anspruch genommen, und wenn ja, mit wie vielen externen Beratern und Dienstleistern und in welchem Umfang (bitte nach Jahren und finanziellen Umfang auflisten)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Prüfung der Microsoft Lizenzverträge durch den europäischen Datenschutzbeauftragten zu der Frage, ob die Software den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung entspricht?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass keinerlei sicherheitsrelevante Daten durch die Umstellung von Windows 7 auf Windows 10 im Zuge des Projekts IT-Konsultierung des Bundes an Microsoft gesendet werden, und wenn ja, wie wird dies sichergestellt?