[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Jürgen Pohl, Uwe Witt,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/14506 –
Entwicklung von Pensionen und Pensionslasten des Bundes
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Gemäß dem Rentenatlas 2019 der Deutschen Rentenversicherung betrug die
durchschnittliche Bruttorente im Bundesgebiet im Jahr 2018 1360 Euro (vgl.
https://bit.ly/2mlSIvr, S. 12). Laut dem Sechsten Versorgungsbericht der
Bundesregierung bezogen Beamte 2015 im Durchschnitt 2940 Euro Pension
(vgl.
https://bit.ly/2lYnVEy, S. 38). Gesetzliche Grundlage für die Versorgung
der Beamtinnen und Beamten des Bundes und ihrer Hinterbliebenen ist das
Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG). Der deutliche Unterschied in der
Altersversorgung von Arbeitnehmern und Beamten ist regelmäßig Gegenstand
der öffentlichen Debatte und ruft nach Ansicht der Fragesteller
Gerechtigkeitsfragen hervor (vgl.
https://bit.ly/2lYrv1A).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Beamtenversorgung ist neben der gesetzlichen Rentenversicherung
(gemessen am Gesamtleistungsvolumen) das zweite große Alterssicherungssystem
Deutschlands. Beide Systeme sind historisch gewachsen, wobei die
Beamtenversorgung eng verbunden ist mit der Entwicklung des professionellen
Berufsbeamtentums. Eine Darstellung der Unterschiede zwischen beiden
Alterssicherungssystemen findet sich im Sechsten Versorgungsbericht der
Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/11040, S. 6 ff.).
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat zu der
Frage des Vergleichs der Alterssicherungsleistungen Univ.-Prof‘in. Dr. Färber
(Speyer) mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt: https:/ /
www.uni-spey
er.de/de/lehrstuehle/faerber/gutachten.php. Untersucht wurde, ob eine
ausreichende Datenbasis für einen Vergleich zwischen Leistungen der
Beamtenversorgung mit Alterssicherungen von Beschäftigten privater Unternehmen
vorhanden ist und auf welche Weise diese verglichen werden können.
Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass ein fundierter Vergleich über
das gesamte Lebenseinkommen vorgenommen werden müsse, einschließlich
der aktiven Einkommen, die zur Altersvorsorge beitragen.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/15036
19. Wahlperiode 12.11.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 8. November 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Beim Vergleich von Beamtenversorgung und gesetzlicher Rente (1. Säule der
Alterssicherung) ist neben der Bifunktionalität der Beamtenversorgung (1. und
2. Säule der Alterssicherung) zu berücksichtigen, dass „Durchschnittsrenten“
alle rentenversicherten Berufsgruppen und sämtliche, auch kurze,
Erwerbsbiographien umfassen. In durchschnittlichen Renten sind somit auch „kleine
Renten“ enthalten. Hintergrund dafür sind entweder sehr kurze Erwerbsbiografien,
wie sie in den alten Ländern besonders bei Frauen erkennbar sind, oder
Wechsel des Versichertenstatus von der gesetzlichen Rentenversicherung in die
Beamtenversorgung oder andere Alterssicherungssysteme. Eine niedrige Rente
aus der gesetzlichen Rentenversicherung sagt dementsprechend wenig über das
Gesamteinkommen im Alter aus (Rentenversicherungsbericht 2018,
Bundestagsdrucksache 19/6240, S. 18; Sechster Versorgungsbericht,
Bundestagsdrucksache 18/11040, S. 9 ff.).
Das Berufsbeamtentum ist vom Lebenszeitprinzip gekennzeichnet
(ununterbrochene Beschäftigungszeit). Beamtinnen und Beamte im gehobenen und
höheren Dienst verfügen in der Mehrheit über ein abgeschlossenes
Hochschulstudium bzw. eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder
eine qualifizierte Ausbildung (und zusätzliche Berufsausbildung). In der
Rentenversicherung sind dagegen Höherqualifizierte entweder gar nicht oder nur
bis zur Beitragsbemessungsgrenze versicherungspflichtig, was zusammen mit
sogenannten Kleinstrenten für wenige Versicherungsjahre einen Vergleich der
Durchschnittsrente und der Durchschnittspension nicht zulässt. Hinzu kommt,
dass Einkommenshöhe und -verläufe im öffentlichen Dienst und in der
Privatwirtschaft zunehmend unterschiedlich sind, was einen Vergleich der jeweils
erworbenen Alterseinkünfte erheblich erschwert (Alterssicherungsbericht 2016,
Bundestagsdrucksache 18/10571, S. 25). Zudem sind Beamtenpensionen
anders als Renten seit jeher vollständig zu versteuern und es ist daraus ein
gegenüber pflichtversicherten Rentnern vergleichsweise hoher
Krankenversicherungsbeitrag zu zahlen.
Die Bundesregierung erstattet seit der 13. Legislaturperiode dem Deutschen
Bundestag einmal in jeder Wahlperiode Bericht über die Entwicklung der
Versorgungsleistungen des öffentlichen Dienstes. Seit der Föderalismusreform im
Jahr 2006 beschränken sich die Ausführungen auf den Bundesbereich.
Zuletzt wurde der Sechste Versorgungsbericht der Bundesregierung
(Bundestagsdrucksache 18/11040) veröffentlicht. Gegenwärtig wird der Siebte
Versorgungsbericht (Basisjahr 2018) erarbeitet. Daten für 2019 liegen nicht vor.
1. Wie haben sich für den Bund die durchschnittlichen Pensionsleistungen
bzw. Ruhegehälter in den letzten zwanzig Jahren und im ersten Halbjahr
2019 entwickelt (bitte die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen
Veränderung für die Jahre 2000 bis 2019 angeben)?
Es wird auf die nachfolgenden Tabellen verwiesen.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15036
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/15036
2. Wie hat sich die Zahl der Ruhegehaltsempfänger für den Bund in den
letzten zwanzig Jahren entwickelt (bitte die absoluten Zahlen inklusive
der prozentualen Veränderung für die Jahre 2000 bis 2019 angeben)?
Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
3. Wie hat sich für den Bund die Zahl der Ruhegehaltsempfänger mit
Mindestversorgung in den letzten zwanzig Jahren entwickelt (bitte die
absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2000 bis
2019 angeben sowie differenziert nach Bund, nach neuen und alten
Bundesländern ausweisen)?
Die Zahlen sind nachstehender Tabelle zu entnehmen:
4. Wie viele Versicherungsjahre müsste ein vollzeitbeschäftigter
Arbeitnehmer mit dem Durchschnittseinkommen des Jahres 2018 nachweisen, um
Rentenansprüche in Höhe der Mindestpension beim Bund
(Mindestversorgung des Jahres 2018) erworben zu haben (bitte die absoluten Zahlen
inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2010 bis 2019
angeben)?
Die erbetenen Werte (Stand: 1. Juli des jeweiligen Jahres) können der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Sie beziehen sich auf eine Rente aus der
gesetzlichen Rentenversicherung ohne Berücksichtigung einer betrieblichen
Altersvorsorge. Die Berechnung wurde auf Basis der Mindestversorgung ohne
Berücksichtigung von Familienzuschlägen vorgenommen. Die Zahlen für 2010
konnten in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung
stehenden Zeit nicht ermittelt werden, da die hierfür benötigten Akten bereits dem
Zwischenarchiv übergeben wurden.
Rentenbetrag in Höhe der amtsunabhängigen Mindestversorgung bei
Durchschnittsverdienst, rechnerische Anzahl der Jahre
5. Wie hat sich das Durchschnittsalter bei Ruhestandseintritt in den letzten
zwanzig Jahren entwickelt (bitte die absoluten Zahlen inklusive der
prozentualen Veränderung für die Jahre 2000 bis 2019 angeben)?
Die Darstellung erfolgt wegen der Datenlage gesondert nach Bundesbeamten,
einschließlich Bundesrichtern des unmittelbaren Bundesbereiches,
Berufssoldaten, Bundeseisenbahnvermögen („BEV“) und dem Bereich der ehemaligen
Deutschen Bundespost („Post“) und kann den nachfolgenden Tabellen
entnommen werden:
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/15036
6. Wie haben sich die durchschnittlichen monatlichen Versorgungsbezüge
für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte, Bundesrichterinnen und
Bundesrichter sowie Berufssoldatinnen und Berufssoldaten in den letzten
zwanzig Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen
inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2000 bis 2019
differenziert nach Laufbahngruppen angeben)?
Er wird auf nachstehende Übersicht verwiesen. Relative Werte können mangels
Angabe des Wertes, zu dem die Versorgungsbezüge in Relation zu setzen sind,
nicht angegeben werden.
Entwicklung der durchschnittlichen monatlichen Versorgungsbezüge von Ruhegehaltsempfängerinnen und
Ruhegehaltsempfängern des Bundes nach Laufbahngruppen für die Jahre 2000 - 2018 * (in EUR)
Jahr (Stichtag
1.1.)
Beamte/Beamtinnen und Richter/-innen Berufssoldaten/-innen
höherer Dienst gehobener Dienst mittlerer / einfacher
Dienst
höherer Dienst gehobener Dienst mittlerer / einfacher
Dienst
20001 7 303 4 834 3 323 6 572 4 542 3 498
20011 1,0 % 7 373 0,8 % 4 873 0,8 % 3 350 0,3 % 6 591 0,0 % 4 541 0,1 % 3 502
2002 3 840 2 540 1 744 3 419 2 366 1 825
2003 0,1 % 3 844 0,3 % 2 547 -0,2 % 1 741 2,0 % 3 487 2,2 % 2 417 2,5 % 1 870
2004 1,3 % 3 894 1,6 % 2 587 1,3 % 1 764 1,7 % 3 545 1,8 % 2 461 2,0 % 1 908
2005 0,2 % 3 902 0,6 % 2 603 0,3 % 1 769 0,6 % 3 568 1,0 % 2 485 1,2 % 1 931
2006 -0,5 % 3 884 -0,2 % 2 598 -0,5 % 1 761 -0,3 % 3 558 0,1 % 2 487 0,3 % 1 937
2007 -0,5 % 3 865 -0,4 % 2 587 -0,6 % 1 750 -0,5 % 3 539 -0,2 % 2 482 0,0 % 1 937
2008 -0,6 % 3 843 -0,4 % 2 577 -0,3 % 1 745 -0,4 % 3 526 -0,1 % 2 480 0,1 % 1 939
2009 4,1 % 4 002 4,5 % 2 692 5,4 % 1 839 2,5 % 3 614 3,1 % 2 557 4,0 % 2 017
2010 1,1 % 4 048 1,8 % 2 740 1,2 % 1 861 2,0 % 3 688 2,7 % 2 626 2,4 % 2 066
2011 0,7 % 4 075 0,0 % 2 739 0,9 % 1 877 1,5 % 3 742 1,0 % 2 652 1,6 % 2 100
2012 0,1 % 4 079 0,0 % 2 739 0,3 % 1 883 0,0 % 3 743 0,2 % 2 657 0,3 % 2 106
2013 6,4 % 4 340 6,2 % 2 908 5,8 % 1 993 4,6 % 3 917 6,7 % 2 834 6,6 % 2 246
2014 0,7 % 4 372 0,8 % 2 930 1,0 % 2 012 0,9 % 3 953 1,1 % 2 864 1,0 % 2 269
2015 2,5 % 4 481 2,4 % 2 999 2,7 % 2 066 2,4 % 4 049 2,5 % 2 936 2,6 % 2 328
2016 1,5 % 4 550 1,6 % 3 047 1,6 % 2 100 2,2 % 4 140 2,6 % 3 013 2,7 % 2 392
2017 1,5 % 4 620 1,7 % 3 098 1,7 % 2 135 2,0 % 4 223 2,0 % 3 074 2,1 % 2 443
2018 1,8 % 4 701 1,9 % 3 157 2,0 % 2 177 2,0 % 4 307 2,1 % 3 139 2,2 % 2 496
* Einschl. der 2012 wiedergewährten Sonderzahlung (zweiter Einbauschritt).
1 Angaben in DM
7. Wie haben sich die Versorgungsausgaben des Bundes in den letzten
zwanzig Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen
inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2000 bis 2019
differenziert nach Versorgungsarten angeben)?
Es wird auf die nachstehende Tabelle verwiesen.
Für die relativen Werte wurden die die Steuereinnahmen sowie das
Bruttoinlandsprodukt zugrunde gelegt. Die sog. Versorgungs-Steuer-Quote als auch die
Versorgungsquote spiegeln den Anteil der Versorgungsausgaben an den
Steuereinnahmen bzw. am Bruttoinlandsprodukt wider. Die reine Betrachtung der
Entwicklung der Versorgungsausgaben lässt keine Aussage über die
Finanzierbarkeit der Versorgungsausgaben und somit der Tragfähigkeit des
Versorgungssystems zu. Um dies bewerten zu können, sind die Versorgungsausgaben ins
Verhältnis zu anderen bedeutenden Bezugsgrößen, dem Bruttoinlandsprodukt
und den Steuereinnahmen des Bundes, zu setzen. Hierzu wird auf den Sechsten
Versorgungsbericht verwiesen (Bundestagsdrucksache 14/11040, S. 62 ff.).
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/15036
8. Wie werden sich nach Einschätzung der Bundesregierung die
Versorgungsausgaben des Bundes in den kommenden zwanzig Jahren
entwickeln (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen
Veränderung für die Jahre 2020 bis 2039 prognostisch angeben)?
Eine umfangreiche Berechnung und Darstellung hierzu findet sich im Sechsten
Versorgungsbericht (Bundestagsdrucksache 18/11040, S. 70 ff.).
9. Wie haben sich die Versorgungsrücklagen des Bundes
(Pensionsrückstellungen) zur Finanzierung der Versorgungsausgaben in den letzten
zwanzig Jahren entwickelt (bitte die absoluten Zahlen inklusive der
prozentualen Veränderung für die Jahre 2000 bis 2019 angeben)?
Sowohl die Zuführungen an die Versorgungsrücklage (seit 1999) als auch die
Zuweisungen an den Versorgungsfonds (seit 2007) sind detailliert aufgelistet
im Sechsten Versorgungsbericht (Bundestagsdrucksache 18/11040, S. 84 ff.).
Die Versorgungsrücklage des Bundes hatte Ende September 2019 einen
Marktwert von rund 15,9 Mrd. Euro. Der Marktwert des Versorgungsfonds des
Bundes betrug Ende September 2019 rund 5,8 Mrd. Euro.
10. Wie werden sich nach Einschätzung der Bundesregierung die
Versorgungsrücklagen des Bundes (Pensionsrückstellungen) zur Finanzierung
der Versorgungsausgaben in den nächsten zwanzig Jahren entwickeln
(bitte die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für
die Jahre 2020 bis 2039 angeben)?
Der Versorgungsfonds des Bundes und die Versorgungsrücklage des Bundes
werden aus jährlichen Zuführungen aus den Einzelplänen des Bundeshaushalts
gebildet (Versorgungsrücklage, Titel 434 57 und 424 01; Versorgungsfonds,
Titel 634 03). Deren Höhe ist von unterschiedlichen Faktoren, wie der künftigen
Bezügeentwicklung und der Anzahl der zuweisungspflichtigen Beschäftigten
abhängig. Für 2018 betrug die Zuführung rund 1,4 Mrd. Euro.
Die Mittel der Versorgungsrücklage des Bundes und des Versorgungsfonds des
Bundes sind unter Wahrung der gesetzlichen Anlagegrundsätze Sicherheit,
Liquidität und Rendite in festverzinslichen Wertpapieren und in bis 20 % in
Aktien angelegt. Eine Prognose der Wertentwicklung der Sondervermögen ist der
Bundesregierung nicht möglich.
11. Wie hat sich das Verhältnis von Versorgungsausgaben
(Pensionsleistungen) und Versorgungsrücklagen (Pensionsrückstellungen) in den letzten
zwanzig Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen
inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2000 bis 2019
prognostisch angeben)?
Es wird auf die nachstehende Tabelle verwiesen. Relative Werte können
mangels Angabe des Wertes, zu dem die Versorgungsbezüge in Relation zu setzen
sind, nicht angegeben werden.
12. Wie wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung das Verhältnis von
Versorgungsausgaben (Pensionsleistungen) und Versorgungsrücklagen
(Pensionsrückstellungen) in den nächsten zwanzig Jahren entwickeln
(bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen
Veränderung für die Jahre 2020 bis 2039 prognostisch angeben)?
Da eine Prognose der Wertentwicklung der Sondervermögen nicht möglich ist
(siehe Antwort zu Frage 10), sind entsprechende Angaben zu dieser Frage nicht
möglich.
13. Kommt es nach Einschätzung der Bundesregierung aufgrund
perspektivisch wachsender Pensionslasten in den nächsten zwanzig Jahren zur
Aufnahme zusätzlicher Schulden speziell zur Bedienung künftiger
Pensionsverpflichtungen?
a) Wenn ja, mit der Aufnahme welcher Schuldensumme kalkuliert die
Bundesregierung?
b) Wenn ja, welche Finanzierungsalternativen sieht die
Bundesregierung?
c) Wenn nein, ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die
erwartungsgemäß steigenden Pensionslasten mit den zur Verfügung
stehenden Pensionsrückstellungen vollumfänglich bedient werden können?
d) Wenn nein, wie sollen nach Ansicht der Bundesregierung die
erwartungsgemäß steigenden Pensionskosten alternativ gegenfinanziert
werden?
Die Pensionslasten sind aus dem laufenden Haushalt zu finanzieren. Ab dem
Jahr 2030 (§ 17-neu VersRücklG, s. am 24. Oktober 2019 in 2./3. Lesung vom
Bundestag beschlossene BesStMG) bzw. 2032 (§ 7 VersRücklG) steht die
Möglichkeit einer Mittelentnahme aus dem Versorgungsfonds des Bundes bzw. aus
der Versorgungsrücklage des Bundes zur schrittweisen Entlastung des
Bundeshaushalts zur Verfügung. Ob und in welcher Höhe ggf. Kredite zur
Finanzierung von Ausgaben im Bundeshaushalt aufgenommen werden müssen, hängt
nicht allein von den Pensionslasten, sondern von der Haushaltslage insgesamt
ab. Der geltende Finanzplan sieht Haushalte vor, die ohne neue Schulden
finanziert werden.
14. Wie haben sich die durchschnittlichen Bruttoaltersrenten in den letzten
zehn Jahren und im ersten Halbjahr 2019 entwickelt (bitte auch die
absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2010
bis 2019 differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern
angeben)?
Die durchschnittlichen Rentenbeträge und die sich daraus ergebenden
durchschnittlichen Rentenzahlbeträge für Renten wegen Alters nach dem Sechsten
Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) können den nachstehenden Tabellen
entnommen werden. Bei einem Vergleich mit Pensionen ist zu beachten, dass ein
Rentenanspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung bereits nach einer
Wartezeit von 5 Jahren entsteht und deshalb gerade bei geringen Renten oft auch
Ansprüche in anderen Sicherungssystemen bestehen können, über die jedoch in
der Statistik der Deutschen Rentenversicherung keine Informationen vorliegen.
Drucksache 19/15036 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
15. Wie haben sich die durchschnittlichen Altersrentenzahlbeträge nach
45 Versicherungsjahren in den letzten zehn Jahren und im ersten Halbjahr
2019 entwickelt (bitte die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen
Veränderung für die Jahre 2010 bis 2019 differenziert nach Bund, nach
Ländern, nach neuen und alten Bundesländern angeben)?
Die erfragten Werte können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Renten wegen Alters nach SGB VI – durchschnittlicher Rentenzahlbetrag nach
45 oder mehr Jahren an Beitrags- und beitragsfreien Zeiten
(Versicherungsjahre)
Rentenbestand am 31.12., Nichtvertragsrenten* mit Wohnort im Bundesgebiet
Jahr 2010
Wohnort
des Versicherten
in Euro/
Monat
in Euro/
Monat
Veränderung
ggü. Vorjahr
in Euro/
Monat
Veränderung
ggü. Vorjahr
in Euro/
Monat
Veränderung
ggü. Vorjahr
in Euro/
Monat
Veränderung
ggü. Vorjahr
Bundesgebiet 1.206 1.209 0,3% 1.231 1,8% 1.236 0,4% 1.258 1,8%
Schleswig-Holstein 1.286 1.290 0,3% 1.315 1,9% 1.309 -0,4% 1.327 1,4%
Hamburg 1.351 1.354 0,2% 1.376 1,7% 1.368 -0,6% 1.387 1,4%
Niedersachsen 1.247 1.252 0,4% 1.277 2,0% 1.271 -0,4% 1.292 1,6%
Bremen 1.283 1.286 0,2% 1.308 1,8% 1.300 -0,7% 1.318 1,4%
Nordrhein-Westfalen 1.326 1.328 0,2% 1.362 2,5% 1.356 -0,5% 1.376 1,5%
Hessen 1.279 1.285 0,5% 1.311 2,0% 1.307 -0,3% 1.330 1,8%
Rheinland-Pfalz 1.244 1.247 0,3% 1.272 2,0% 1.268 -0,3% 1.289 1,7%
Baden-Württemberg 1.285 1.290 0,4% 1.317 2,1% 1.312 -0,3% 1.336 1,8%
Bayern 1.204 1.208 0,4% 1.234 2,1% 1.231 -0,2% 1.256 2,0%
Saarland 1.340 1.341 0,0% 1.360 1,4% 1.350 -0,7% 1.364 1,1%
Berlin 1.200 1.200 0,0% 1.218 1,5% 1.227 0,8% 1.249 1,8%
Brandenburg 1.073 1.072 -0,1% 1.087 1,4% 1.110 2,1% 1.136 2,3%
Mecklenburg-Vorp. 1.062 1.058 -0,3% 1.072 1,3% 1.092 1,9% 1.116 2,2%
Sachsen 1.042 1.040 -0,1% 1.054 1,3% 1.077 2,2% 1.103 2,4%
Sachsen-Anhalt 1.048 1.047 -0,1% 1.060 1,3% 1.082 2,1% 1.106 2,2%
Thüringen 1.028 1.026 -0,2% 1.041 1,4% 1.063 2,2% 1.091 2,5%
Jahr
Wohnort
des Versicherten
in Euro/
Monat
Veränderung
ggü. Vorjahr
in Euro/
Monat
Veränderung
ggü. Vorjahr
in Euro/
Monat
Veränderung
ggü. Vorjahr
in Euro/
Monat
Veränderung
ggü. Vorjahr
Bundesgebiet 1.276 1,4% 1.319 3,4% 1.337 1,4% 1.375 2,8%
Schleswig-Holstein 1.346 1,4% 1.387 3,1% 1.403 1,1% 1.440 2,6%
Hamburg 1.408 1,5% 1.455 3,3% 1.474 1,3% 1.512 2,6%
Niedersachsen 1.311 1,5% 1.351 3,0% 1.366 1,1% 1.405 2,8%
Bremen 1.338 1,5% 1.380 3,1% 1.396 1,2% 1.434 2,7%
Nordrhein-Westfalen 1.398 1,6% 1.441 3,1% 1.458 1,2% 1.498 2,7%
Hessen 1.353 1,7% 1.395 3,1% 1.410 1,1% 1.451 2,9%
Rheinland-Pfalz 1.311 1,7% 1.350 3,0% 1.363 1,0% 1.403 2,9%
Baden-Württemberg 1.358 1,6% 1.400 3,1% 1.416 1,2% 1.457 2,9%
Bayern 1.279 1,8% 1.318 3,1% 1.331 1,0% 1.373 3,1%
Saarland 1.382 1,3% 1.425 3,2% 1.444 1,3% 1.483 2,7%
Berlin 1.265 1,3% 1.317 4,1% 1.345 2,1% 1.381 2,6%
Brandenburg 1.149 1,1% 1.197 4,2% 1.224 2,3% 1.256 2,6%
Mecklenburg-Vorp. 1.126 0,9% 1.170 3,9% 1.192 1,9% 1.222 2,5%
Sachsen 1.116 1,1% 1.164 4,3% 1.193 2,5% 1.224 2,7%
Sachsen-Anhalt 1.117 1,0% 1.163 4,1% 1.192 2,5% 1.223 2,7%
Thüringen 1.103 1,2% 1.150 4,2% 1.177 2,3% 1.207 2,6%
2011 2012 2013 2014
durchschnittlicher Rentenzahlbetrag nach 45 oder mehr Jahren an Beitrags- und beitragsfreien Zeiten
2015 2016 2017 2018
* Vertragsrenten, umgewertete Renten nach §§ 307, 307a und 307b SGB VI (ohne
Rentenberechnung nach SGB VI) und statistisch nicht auswertbare Fälle sind in dieser Auswertung nicht
enthalten.
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Sonderauswertung
16. Nach wie vielen Versicherungsjahren treten Arbeitnehmer im
Durchschnitt in die Altersrente ein (bitte die absoluten Zahlen für die Jahre
2010 bis 2019 differenziert nach Bund, nach neuen und alten
Bundesländern ausweisen)?
Die erfragten Werte können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
17. Wie hat sich das durchschnittliche Renteneintrittsalter (Altersrente) in
den letzten zwanzig Jahren und im ersten Halbjahr 2019 entwickelt (bitte
die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die
Jahre 2000 bis 2019 differenziert nach Bund, nach Ländern, nach neuen und
alten Bundesländern angeben)?
Die erfragten Werte können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Drucksache 19/15036 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
18. Wie haben sich die durchschnittlichen Hinterbliebenenrenten in den
letzten zwanzig Jahren und im ersten Halbjahr 2019 entwickelt (bitte die
absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2000
bis 2019 angeben sowie differenziert nach Bund, nach neuen und alten
Bundesländern ausweisen)?
Die erfragten Werte können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
19. Wie wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Kluft
zwischen Renten- und Pensionsleistungen des Bundes in den kommenden
zwanzig Jahren entwickeln (bitte die absoluten und relativen Zahlen
inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2020 bis 2039
differenziert nach Bund, nach Ländern, nach neuen und alten Bundesländern
prognostisch angeben)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Berechnungen vor. Zudem wird auf
die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
20. Welche Daten werden nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich
der Entwicklung von Pensionen und Pensionslasten statistisch erhoben,
und was ist die Rechtsgrundlage für die Erhebung?
a) Zu welchen Stichtagen werden die Daten erhoben?
b) Wann und wo werden die erhobenen Daten veröffentlicht?
Das Statistische Bundesamt veröffentlich jährlich eine
Versorgungsempfängerstatistik. Die Daten dafür werden jährlich zum Stichtag 1. Januar erhoben.
Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Statistiken der öffentlichen Finanzen
und des Personals im öffentlichen Dienst (Finanz- und Personalstatistikgesetz).
Die Daten werden auf der Interseite des Statistischen Bundesamts
veröffentlicht (
www.destatis.de).
Zusätzlich hat die Bunderegierung dem Deutschen Bundestag in jeder
Wahlperiode einen Versorgungsbericht für die Entwicklungen im Bundesbereich
vorzulegen (zuletzt Sechster Versorgungsbericht, Bundestagsdrucksache
18/11040). Gemäß § 62a BeamtVG soll dieser Bericht die jeweils im Vorjahr
erbrachten Versorgungsleistungen im öffentlichen Dienst, aber auch
Vorausberechnungen der zumindest in den nächsten 30 Jahren zu erwartenden
Versorgungsleistungen umfassen. Eine Veröffentlichung erfolgt als
Bundestagsdrucksache und auf der Internetseite des BMI (
www.bmi.bund.de/versorgung).
21. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Weisungen zur Erhebung
der in Punkt 20 benannten Daten?
Wenn ja, wann wurden die Weisungen erlassen, und welche sind das?
Zur Versorgungsempfängerstatistik wird auf das Finanz- und
Personalstatistikgesetz verwiesen.
Das BMI bittet das Statistische Bundesamt zur Erstellung des
Versorgungsberichtes in der jeweiligen Wahlperiode im Erlasswege um Zusammenführung
des Datenmaterials und ggf. um Sonderauswertungen, um den gesetzlichen
Anforderungen der Vorausberechnungen entsprechen zu können (§ 62a
BeamtVG).
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ISSN 0722-8333]