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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Nachweis der Sachkunde für Lebensmittelunternehmer

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

15.11.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1460330.10.2019

Nachweis der Sachkunde für Lebensmittelunternehmer

der Abgeordneten Katharina Willkomm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Katja Suding, Michael Theurer, Dr. Andrew Ullmann, Nicole Westig, und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Verbraucherschutzministerkonferenz hat am 15. Juni 2018 unter anderem beschlossen, „dass Lebensmittelunternehmer ohne einschlägige Ausbildung in einem Lebensmittelberuf vor Inbetriebnahme oder Eröffnung eines gastronomischen Lebensmittelbetriebes (einschließlich Kantinen, Großküchen und Imbisseinrichtungen) den Nachweis der dafür erforderlichen Sachkunde (sog. Hygieneführerschein) erbringen müssten“ (www.verbraucherschutzministerkonferenz.de/documents/14-vsmk-protokoll_final_ext_1531310548.pdf). Dieser Nachweis solle „mindestens durch die Prüfung der Basiskenntnisse zu Hygieneanforderungen gemäß § 4 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung erfolgen“.

Die Ministerinnen und Minister, die Senatorinnen und der Senator haben die Bundesregierung aufgefordert, zu prüfen, ob und wie ein solcher Sachkundenachweis gesetzlich verankert werden kann, und zur 15. Verbraucherschutzministerkonferenz dazu zu berichten.

Nach Angaben des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure betrafen über 70 Prozent der 2018 bei Betriebskontrollen festgestellten Verstöße die allgemeine Betriebshygiene und das Hygienemanagement (www.bvlk.de/news/id-500-000-betriebskontrollen-beanstandungsgrund-nr-1-ist-die-hygiene.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Hat die Bundesregierung diesen Bericht zwischenzeitlich schriftlich fertiggestellt?

2

Wenn ja, wo hat die Bundesregierung diesen schriftlichen Bericht gegebenenfalls veröffentlicht?

3

Bis wann wird die Bundesregierung gegebenenfalls den schriftlichen Bericht fertigstellen und veröffentlichen?

4

Welche Aussagen trifft der Bericht insbesondere zu Zweck, Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Einführung eines verpflichtenden Sachkundenachweises?

5

Welche Aussagen trifft der Bericht gegebenenfalls zur inhaltlichen Ausgestaltung des verpflichtenden Sachkundenachweises?

6

Welche Aussagen trifft der Bericht im Übrigen (bitte diese Frage getrennt von den Fragen 4 und 5 beantworten)?

7

Welche Position nimmt die Bundesregierung ein zur Forderung des Bundesrates, einen verpflichtenden Sachkundenachweis einzuführen?

8

Welche Position nimmt die Bundesregierung gegebenenfalls zur inhaltlichen Ausgestaltung des verpflichtenden Sachkundenachweises ein?

9

Bis wann wird die Bundesregierung gegebenenfalls den verpflichtenden Sachkundenachweis einführen, bzw. ab wann soll die Sachkunde verpflichtend nachgewiesen werden müssen?

10

In welcher Rechtsform, etwa durch Verordnung, wird die Bundesregierung gegebenenfalls den verpflichtenden Sachkundenachweis einführen?

11

Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung freiwillige Qualifizierungsnachweise für Lebensmittelunternehmer ohne einschlägige Ausbildung in einem Lebensmittelberuf vor Inbetriebnahme oder Eröffnung eines gastronomischen Lebensmittelbetriebes?

12

Wenn ja, welche, und durch wen werden diese nach Kenntnis der Bundesregierung angeboten?

Berlin, den 17. Oktober 2019

Christian Lindner und Fraktion

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