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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Schwerpunktstaatsanwaltschaften

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

22.11.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1490007.11.2019

Schwerpunktstaatsanwaltschaften

der Abgeordneten Katharina Willkomm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Dr. Florian Toncar, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die die Bundesregierung tragenden Parteien haben ihren „Pakt für den Rechtsstaat“ im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ausdrücklich damit begründet, den Rechtsstaat handlungsfähig erhalten zu wollen. „Dies stärkt auch das Vertrauen in die rechtsstaatliche Demokratie. Wir werden einen Pakt für den Rechtsstaat auf Ebene der Regierungschefinnen und chefs von Bund und Ländern schließen.“ (www.bundesregierung.de/resource/blob/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1 – Zeile 5742 ff. KoaV).

Ein möglicher Aspekt (unter vielen) zur Stärkung der Handlungsfähigkeit des Rechtsstaates ist aus Sicht der Fragesteller die Schaffung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften. Der Bundesgesetzgeber hat mit § 143 Absatz 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) die entsprechende Grundlage dafür geschaffen. Danach kann den Beamten einer Staatsanwaltschaft für die Bezirke mehrerer Land- oder Oberlandesgerichte die Zuständigkeit für die Verfolgung bestimmter Arten von Strafsachen, die Strafvollstreckung in diesen Sachen sowie die Bearbeitung von Rechtshilfeersuchen von Stellen außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes zugewiesen werden, sofern dies für eine sachdienliche Förderung oder schnellere Erledigung der Verfahren zweckmäßig ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Für welche Anwendungsfelder beziehungsweise Rechtsgebiete bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Schwerpunktstaatsanwaltschaften?

2

An welchen Gerichten bestehen diese Schwerpunktstaatsanwaltschaften nach Kenntnis der Bundesregierung?

3

Seit wann bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung die jeweiligen Schwerpunktstaatsanwaltschaften?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die jeweilige personelle und sachliche Ausstattung der jeweiligen Schwerpunktstaatsanwaltschaften?

5

Sieht die Bundesregierung Bedarf für die Einrichtung neuer Schwerpunktstaatsanwaltschaften?

6

Auf welchen Anwendungsfeldern sieht die Bundesregierung Bedarf für den Ausbau von Schwerpunktstaatsanwaltschaften?

7

Auf welchen Anwendungsfeldern bleibt nach Auffassung der Bundesregierung derzeit oder künftig kein weiterer Bedarf an Schwerpunktstaatsanwaltschaften, wo sie derzeit bestehen?

8

Werden Schwerpunktstaatsanwaltschaften nach Kenntnis der Bundesregierung im Vergleich zu nichtspezialisierten Staatsanwaltschaften stärker personell und sachlich ausgestattet?

9

Mittels welcher Verfahren und nach welchen Kriterien wird die Zweckmäßigkeit im Sinne von § 143 Absatz 4 letzter Halbsatz GVG festgestellt?

10

Welche Stellen auf Länderebene stellen nach Kenntnis der Bundesregierung die in der Frage 9 angesprochene Zweckmäßigkeit fest?

11

Wird nach Kenntnis der Bundesregierung nach der Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften geprüft, ob und in welchem Umfang deren Einrichtung die Erledigung von Verfahren sachdienlich fördert oder beschleunigt?

12

Wo werden die in Frage 11 erfragten Prüfungsergebnisse erfasst, und hat die Bundesregierung regelmäßig Zugang zu diesen Prüfergebnissen?

Berlin, den 23. Oktober 2019

Christian Lindner und Fraktion

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