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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Kinder, Kindergeldbezug und Kindergeldberechtigte

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

12.12.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1501712.11.2019

Kinder, Kindergeldbezug und Kindergeldberechtigte

der Abgeordneten René Springer, Norbert Kleinwächter, Sebastian Münzenmaier, Martin Hebner, Uwe Witt, Jürgen Pohl, Jörg Schneider, Martin Sichert und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Zahl der Kindergeldberechtigten ist von Januar 2019 (9,356 Mio.) bis September 2019 (9,390 Mio.) um rund 34.000 gestiegen. Im gleichen Zeitraum ist die Zahl der Kinder, für die Kindergeld gezahlt wird, jedoch nur um rund 6.300 gestiegen (vgl. https://statistik.arbeitsagentur.de/Statistikdaten/Detail/201901/famka/famka-mz/famka-mz-d-0-201901-xlsx.xlsx sowie https://statistik.arbeitsagentur.de/Statistikdaten/Detail/201909/famka/famka-mz/famka-mz-d-0-201909-xlsx.xlsx).

Eine mögliche Ursache dafür kann nach Ansicht der Fragesteller unter anderem sein, dass die Zahl der Kinder, die für sich selbst Kindergeld beziehen, im genannten Zeitraum gestiegen ist. Grundsätzlich können Kinder für sich selbst Kindergeld erhalten, wenn sie Vollwaise sind oder den Aufenthaltsort der Eltern nicht kennen (alleinstehendes Kind) (vgl. https://bit.ly/2BfM8uJ). In Deutschland wohnende Kinder, die nicht Unionsbürger, Staatsangehörige des EWR oder der Schweiz sind, können Kindergeld für sich selbst erhalten, wenn sie eine gültige Niederlassungserlaubnis besitzen. Bestimmte Aufenthaltserlaubnisse können ebenfalls einen Anspruch auf Kindergeld auslösen (vgl. https://bit.ly/2BfM8uJ).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass Asylbewerber während des laufenden Asylverfahrens grundsätzlich keinen Anspruch auf Kindergeld haben (vgl. www.arbeitsagentur.de/datei/kg-asylberechtigte_ba015290.pdf)?

2

In welchen Fällen können Asylbewerber unter Umständen bereits während des laufenden Asylverfahrens einen Anspruch auf Kindergeld besitzen (bitte einzeln auflisten), und wie viele Fälle sind der Bundesregierung in den Jahren 2012 bis 2019 (letzter verfügbarer Stand) hierzu jeweils bekannt?

3

Welche Aufenthaltserlaubnisse können nach Kenntnis der Bundesregierung einen Anspruch auf Kindergeld auslösen (bitte einzeln auflisten), und wie viele Fälle sind der Bundesregierung in den Jahren 2012 bis 2019 (letzter verfügbarer Stand) hierzu jeweils bekannt?

4

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass der Bezug von Kindergeld im Sinne des § 17 Absatz 1 Nrummer 2 sowie § 17 Absatz 2 Nr. 2 des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes als (ein) möglicher Nachweis herangezogen werden kann, dass der eigene Lebensunterhalt gesichert ist, was Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist (vgl. www.nds-fluerat.org/leitfaden/14-fluechtlinge-mit-duldung/126-familienleistungen/)?

5

Welche Möglichkeiten bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung für ein Kind, nachzuweisen, dass es nicht weiß, wo sich seine Eltern tatsächlich aufhalten (bitte einzeln auflisten), was Voraussetzung dafür ist, um als Kind selbst Kindergeld zu beziehen (sog. alleinstehendes Kind)?

6

Wie viele Kinder, die für sich selbst Kindergeld beziehen (sog. alleinstehende Kinder) gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012 bis 2019 (letzter verfügbarer Stand) jeweils (bitte getrennt nach Bund, Bundesländern, Geschlecht Männer, Frauen, Divers sowie Staatsangehörigkeit Deutsche, Ausländer [insgesamt], EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer ausweisen)?

7

Bei wie vielen Kindern, die für sich selbst Kindergeld beziehen (sog. alleinstehende Kinder) wurde das Kindergeld in den Jahren 2012 bis 2019 (letzter verfügbarer Stand) jeweils auf ein ausländisches Konto überwiesen (bitte auch die entsprechenden Zahlbeträge angeben)?

8

Mit welchen Drittstaaten bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell Partnerschaften und/oder Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen, die eine Annäherung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet Arbeit und Soziales vorsehen (bitte einzeln ausweisen).

9

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass für Personen aus den Ländern Türkei, Algerien, Tunesien oder Marokko aufgrund von internationalen Abkommen die Möglichkeit besteht, auch mit einer Aufenthaltsgestattung Kindergeld zu beziehen, wenn sie eine Arbeit haben, über die sie in eine Sozialversicherung (Arbeitslosen-, Kranken-, Renten- oder Unfallversicherung) einzahlen (vgl. www.nds-fluerat.org/leitfaden/14-fluechtlinge-mit-duldung/126-familienleistungen/)?

a) Wenn ja,ist dies auch bei einem sog. 450-Euro-Job der Fall, bei dem die entsprechende Person freiwillig Beiträge zur Rentenversicherung leistet?

b) Wenn ja,ist dies auch bei einem sog. 450-Euro-Job der Fall, bei dem die entsprechende Person keine freiwilligen Beiträge zur Rentenversicherung leistet, der Arbeitgeber aber Beiträge in die gesetzliche Unfallversicherung leistet?

10

Wie viele Personen aus den Ländern

a) Türkei,

b) Algerien,

c) Tunesien sowie

d) Marokko

besaßen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012 bis 2019 (letzter verfügbarer Stand) eine Aufenthaltsgestattung?

11

Wie viele Personen aus den Ländern

a) Türkei,

b) Algerien,

c) Tunesien sowie

d) Marokko

besaßen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012 bis 2019 (letzter verfügbarer Stand) eine Aufenthaltsgestattung und waren ausschließlich geringfügig beschäftigt?

12

Wie viele Personen aus den Ländern

a) Türkei,

b) Algerien,

c) Tunesien sowie

d) Marokko

besaßen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012 bis 2019 (letzter verfügbarer Stand) eine Aufenthaltsgestattung, waren ausschließlich geringfügig beschäftigt und bezogen Kindergeld?

13

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass für Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit, die mindestens sechs Monate in Deutschland leben, jedoch nicht arbeiten, ein Anspruch auf Kindergeld besteht (vgl. www.nds-fluerat.org/leitfaden/14-fluechtlinge-mit-duldung/126-familienleistungen/)?

Wenn ja,auf wie viele Personen traf dies in den Jahren 2012 bis 2019 (letzter verfügbarer Stand) jeweils zu?

14

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass für Personen aus den Ländern Türkei, Algerien, Tunesien oder Marokko aufgrund von internationalen Abkommen die Möglichkeit besteht, auch mit einer Aufenthaltsgestattung Elterngeld zu beziehen, wenn sie eine Arbeit haben, über die sie in eine Sozialversicherung (Arbeitslosen-, Kranken-, Renten- oder Unfallversicherung) einzahlen (vgl. www.nds-fluerat.org/leitfaden/14-fluechtlinge-mit-duldung/126-familienleistungen/)?

a) Wenn ja, ist dies auch bei einem sog. 450-Euro-Job der Fall, bei dem die entsprechende Person freiwillig Beiträge zur Rentenversicherung leistet?

b) Wenn ja, ist dies auch bei einem sog. 450-Euro-Job der Fall, bei dem die entsprechende Person keine freiwilligen Beiträge zur Rentenversicherung leistet, der Arbeitgeber aber Beiträge in die gesetzliche Unfallversicherung leistet?

15

Wie viele Personen aus den Ländern

a) Türkei,

b) Algerien,

c) Tunesien sowie

d) Marokko

besaßen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012 bis 2019 (letzter verfügbarer Stand) eine Aufenthaltsgestattung, waren ausschließlich geringfügig beschäftigt und bezogen Elterngeld?

16

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass für Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz das Elterngeld nicht angerechnet werden darf, da dies im § 10 Absatz 5 Satz 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) nicht benannt ist (vgl. www.nds-fluerat.org/leitfaden/14-fluechtlinge-mit-duldung/126-familienleistungen/)?

Wenn ja, wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012 bis 2019 (letzter verfügbarer Stand) jeweils Elterngeld sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen?

17

Wie viele Personen aus den Ländern

a) Syrien,

b) Afghanistan,

c) Eritrea,

d) Irak,

e) Iran,

f) Nigeria,

g) Pakistan sowie

h) Somalia

bezogen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012 bis 2019 (letzter verfügbarer Stand) für wie viele Kinder jeweils Kindergeld (bitte auch die entsprechenden Zahlbeträge angeben)?

18

In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012 bis 2019 (letzter verfügbarer Stand) Kindergeldzahlungen für Kindergeldberechtigte aus den Ländern Syrien, Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan sowie Somalia jeweils auf ausländische Konten geleistet?

19

Wie viele Personen aus den Ländern

a) Ägypten,

b) Albanien,

c) Äthiopien,

d) Bosnien und Herzegowina,

e) China,

f) Ghana,

g) Indien,

h) Kasachstan,

i) Libanon,

j) Libyen,

k) Mexico,

l) Nordmazedonien,

m)Philippinen,

n) Russische Föderation,

o) Thailand,

p) Ukraine,

q) Vereinigtes Königreich,

r) Vietnam sowie

s) Weißrussland

bezogen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012 bis 2019 (letzter verfügbarer Stand) für wie viele Kinder jeweils Kindergeld (bitte auch die entsprechenden Zahlbeträge angeben)?

20

In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012 bis 2019 (letzter verfügbarer Stand) Kindergeldzahlungen für Kindergeldberechtigte aus den Ländern Ägypten, Albanien, Äthiopien, Bosnien und Herzegowina, China, Ghana, Indien, Kasachstan, Libanon, Libyen, Mexico, Nordmazedonien, Philippinen, Russische Föderation, Thailand, Ukraine, Vereinigtes Königreich, Vietnam sowie Weißrussland jeweils auf ausländische Konten geleistet?

21

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012 bis 2019 (letzter verfügbarer Stand) die Anzahl der in Deutschland lebenden Personen in der Altersklasse

a) 0 bis unter 5 Jahre,

b) 5 bis unter 15 Jahre,

c) 15 bis unter 20 Jahre,

d) 20 bis unter 25 Jahre

jeweils entwickelt (bitte getrennt nach Männer, Frauen, Divers sowie Staatsangehörigkeit Deutsche, Ausländer [insgesamt], EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer ausweisen)?

22

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012 bis 2019 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl der Lebendgeborenen (bitte insgesamt ausweisen sowie getrennt nach der Staatsangehörigkeit der Mutter: Deutsche, Ausländer [insgesamt], EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer und dazu jeweils auch die absolute sowie relative Veränderung gegenüber dem entsprechenden Vorjahr angeben)?

Berlin, den 28. Oktober 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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