BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umsetzung der ELER-Förderperiode 2014 bis 2020 für ländliche Räume in Deutschland

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

27.11.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1503312.11.2019

Umsetzung der ELER-Förderperiode 2014 bis 2020 für ländliche Räume in Deutschland

der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Franziska Gminder, Verena Hartmann, Wilhelm von Gottberg und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Ein wesentliches Ziel der Gemeinsamen Agrarpolitik für den Zeitraum bis 2020 ist neben der Förderung der Landwirte über die Direktzahlungen der ersten Säule die Entwicklung ländlicher Regionen. Ein weiteres wesentliches Ziel besteht in freiwilligen Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen der Landwirtschaft. Dazu dienen die Fördermittel der zweiten Säule (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums – ELER). Deutschland stehen für die zweite Säule im Förderzeitraum 2014 bis 2020 jährlich etwa 1,35 Mrd. Euro an EU-Mitteln zur Verfügung, die jedoch nur abgerufen werden können, wenn Bund, Länder und Kommunen diese mit nationalen Mitteln kofinanzieren.

Den rund 8,3 Mrd. Euro aus dem ELER in der Förderperiode 2014 bis 2020 werden mit rund 4,7 Mrd. Euro nationale Mittel aus Bund, Ländern und Kommunen kofinanziert (www.bmel.de/DE/Laendliche-Raeume/03_Foerderung/Europa/_texte/Foerderung2014-2020.html?nn=5774216&notFirst=true&docId=5493798).

Der Bund beteiligt sich mit jährlich etwa 600 Mio. Euro über die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) an Entwicklungsmaßnahmen, die von den Bundesländern dann zu großen Teilen in ihren jeweiligen ELER-Förderprogrammen umgesetzt werden. Der Haushaltsentwurf der Bundesregierung für das Jahr 2020 sieht für die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) insgesamt 965 Mio. Euro vor (vgl. Bundestagsdrucksache 19/11800).

Der größte Teil der ELER-Mittel in Deutschland fließt in die Förderbereiche Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, Agrarinvestitionsförderung, Maßnahmen zur Marktstrukturverbesserung, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen einschließlich Förderung des ökologischen Landbaus, Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes, Integrierte Ländliche Entwicklung, Leader, Küsten- und Hochwasserschutz und Waldumwelt- und andere Forstmaßnahmen (www.agrar-fischerei-zahlungen.de/agrar_foerderung.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie hoch war der bisherige Abfluss der ELER-Mittel im Förderzeitraum 2014 bis 2020, gemessen an den ausgezahlten ELER-Mitteln (bitte bis zum Stichtag 31. August benennen und nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?

2

Wie hoch war der bisherige Abfluss an nationaler Kofinanzierung von ELER-Mitteln im Förderzeitraum 2014 bis 2020 (bitte bis zum Stichtag 31. August benennen und nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?

3

Wie hoch war der bisherige Abfluss an zusätzlichen nationalen Mitteln für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Förderzeitraum 2014 bis 2020 (bitte bis zum Stichtag 31. August benennen und nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?

4

Wie viele Mitarbeiter wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für die Verwaltung, Kontrolle und Koordination des ELER-Programms auf Bundesebene in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 eingesetzt?

5

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Personalkosten für die Verwaltung und Kontrolle des ELER-Programms auf Bundesebene für die Jahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018?

6

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die gesamten Verwaltungskosten des ELER-Programms auf Bundesebene für die Jahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018?

7

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Verwaltungskosten des ELER-Programms pro Euro Fördergeld auf Bundesebene für die Jahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018?

8

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die gesamten Verwaltungskosten des ELER-Programms pro Euro Fördergeld auf Bundesebene für die Jahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018?

9

Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung der Europäischen Kommission zur Vereinfachung beziehungsweise zur Entbürokratisierung der EU-Agrarpolitik vorschlagen?

10

Welche eigenen Vorschläge für die Förderungsgrundsätze zur Aufnahme in den gemeinsamen Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) für das Jahr 2020 wird die Bundesregierung dem Planungsausschuss zur Beschlussfassung vorlegen (GAK-Gesetz – GAKG, § 7 Absatz 3, www.gesetze-im-internet.de/agrstruktg/GAKG.pdf)?

Berlin, den 23. Oktober 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen