Gründung der Agentur für Innovation in der Cybersicherheit (Cyberagentur)
der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
der Bundesministerien des Innern, für Bau und Heimat und der Verteidigung
Am 29. August 2018 hat das Bundeskabinett die Gründung einer ressortübergreifenden Cyberagentur beschlossen. In der entsprechenden Pressemitteilung des Bundesministeriums der Verteidigung (www.bmvg.de/de/aktuelles/bundeskabinett-beschliesst-cyberagentur-27392) heißt es, die Agentur solle Forschungs- und Innovationsvorhaben im Bereich der Cybersicherheit „anstoßen, fördern und finanzieren“ sowie „den gesamten Forschungsprozess bis zum Produkt […] koordinieren“. Ferner solle die Cyberagentur mit bis zu 14 Mitarbeitern noch im Jahr 2018 mit einem Budget in Höhe von 15 Mio. Euro starten und nach ihrer kompletten Aufstellung bis zu 100 Mitarbeiter umfassen, mit einem Budget von 200 Mio. Euro für die Jahre 2019 bis 2022 (pro Jahr zwischen 40 und 50 Mio. Euro). 80 Prozent der Finanzmittel sollen direkt in Forschungs- und Innovationsvorhaben fließen.
Am 31. Januar 2019 gaben das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) die Region Leipzig/Halle als Standort der Cyberagentur bekannt. In der entsprechenden Pressemitteilung des BMVg (www.bmvg.de/de/aktuelles/standort-fuer-neuecyberagentur-30534) versprach sich die frühere Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, von der Agentur „Tempovorteile gegenüber den bisherigen Beschaffungsverfahren“. Ferner solle die Cyberagentur als Inhousegesellschaft in Form einer GmbH gegründet werden.
Am 3. Juli 2019 unterzeichneten die verantwortlichen Bundes- und Ländervertreter eine Absichtserklärung zur Errichtung des dauerhaften Sitzes der Agentur am Flughafen Leipzig-Halle ab dem Jahr 2022 (www.bmvg.de/de/aktuelles/-standort-der-cyberagentur-66490). Ferner wurde zum Aufgabengebiet der Agentur erklärt, sie solle „die Lücke zwischen dem Forschungsinstitut Cyber Defence und dem Cyber Innovation Hub der Bundeswehr schließen“.
Einem aktuellen Medienbericht (www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/bundesrechnungshof-kritik-cyberagentur-100.html) zufolge wollte die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode bis 2021 ursprünglich 365 Mio. Euro für die Agentur bereitstellen. Ferner habe die frühere Bundesverteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen eine 50-prozentige Finanzierung durch das BMVg zugesagt, während der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, statt 182 Mio. nur 40 Mio. bereitstellen wolle. In dem Bericht heißt es weiter, dass das Bundesministerium der Finanzen (BMF) angeordnet habe, die Cyberagentur müsse das „Besserstellungsverbot“ bei der Vergütung der Mitarbeiter berücksichtigen.
In den aktuellen Haushaltsverhandlungen des Deutschen Bundestages soll ferner der Koalitionspartner SPD die Freigabe der Gelder verweigert haben, weil er die Rechtsform der GmbH ablehnt (www.daten.behoerdenspiegel.eu/nl/nl955.pdf).
Die oft als Vorbild genannte US-amerikanische Agentur DARPA verfügt über ein jährliches Budget in Höhe von 3,56 Mrd. US-Dollar (www.darpa.mil/aboutus/budget).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Welchen Unterschied sieht die Bundesregierung in den Aufgaben der Agentur, Innovationsvorhaben einerseits zu „fördern“ und zusätzlich zu „finanzieren“, an welche konkreten Fördermaßnahmen über die Finanzierung hinaus ist gedacht, welchen geldwerten Vorteil haben diese Fördermaßnahmen, und in welchem Haushaltstitel sind die Aufwände für diese Fördermaßnahmen budgetiert?
Wofür wurde das Budget der Vorläufer-Organisation in Höhe von 15 Mio. Euro im Jahr 2018 ausgegeben, aufgelistet nach den Personalausgaben der 14 Mitarbeiter sowie nach Sachmittelausgaben?
Wenn laut BMVg-Pressemitteilung vom 29. August 2018 80 Prozent der Finanzmittel des jährlichen Budgets in Höhe von ca. 50 Mio. Euro direkt in Forschungs- und Innovationsvorhaben fließen sollen, wohin fließen die restlichen 20 Prozent der Finanzmittel?
Hält die Bundesregierung die Finanzierung von 100 Mitarbeitern der Agentur mit einem jährlichen Personalbudget von ca. 10 Mio. Euro für realistisch?
Wie viele Forschungs- und Innovationsvorhaben sollen mit einem jährlichen Budget in Höhe von ca. 40 Mio. Euro finanziert werden?
Ist für die Auswahl, Bewilligung und Prüfung dieser kalkulierten Anzahl an Forschungs- und Innovationsvorhaben ein Mitarbeiterstamm von 100 Personen in der Agentur erforderlich?
Ist mit dem Einstellungsverfahren bereits begonnen worden, und wie viele Mitarbeiter wurden bereits eingestellt?
Wie viele Mitarbeiter sind nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich für die Auswahl, Bewilligung und Prüfung von ca. 40 Forschungs- und Innovationsvorhaben vergleichbarer Größe in anderen Projektträgern, z. B. dem Projektträger Jülich, dem Projektträger DLR oder dem Projektträger VDI, erforderlich?
Wie viele Mitarbeiter sind nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich für die Auswahl, Bewilligung und Prüfung von Forschungs- und Innovationsvorhaben mit einem Gesamtfördervolumen in Höhe von 40 Mio. Euro in anderen Projektträgern, z. B. dem Projektträger Jülich, dem Projektträger DLR oder dem Projektträger VDI, erforderlich?
Inwieweit und in welcher Form ist die Agentur, auf Grundlage der Aussage der früheren Bundesverteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen, sie verspreche sich „Tempovorteile gegenüber den bisherigen Beschaffungsverfahren“, auch an Beschaffungsverfahren beteiligt?
Werden sich dadurch die aus Sicht der Fragesteller von der früheren Bundesverteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen verantworteten Mängel in ihrem früheren Ressort noch weiter verschlimmern?
Wie bewertet die Bundesregierung eine mögliche Evaluierung der Agentur durch BMVg und BMI nach sieben Jahren, angesichts der nach Auffassung der Fragesteller durch den aktuellen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zur „Berater-Affäre“ dokumentierten Mängel im Beschaffungsbereich?
Wie bewertet die Bundesregierung eine Evaluierung der Agentur durch eine unabhängige Behörde wie z. B. den Wissenschaftsrat?
Sind die von der früheren Bundesverteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen versprochenen „Tempovorteile gegenüber den bisherigen Beschaffungsverfahren“ bereits in Zeiteinheiten bezifferbar?
Welche „Lücke“ sieht das BMVg zwischen dem Forschungsinstitut Cyber Defence und dem Cyber Innovation Hub der Bundeswehr (vgl. www.bmvg.de/de/aktuelles/-standort-der-cyberagentur-66490)?
Wann, aus welchem Grund, und zu welchem Zweck ist das ursprüngliche geplante Budget der Agentur in Höhe von 365 Mio. Euro für die Jahre 2019 bis 2022 deutlich auf 222 Mio. Euro für diese Legislaturperiode reduziert worden, und wer war dafür verantwortlich (vgl. den in der Vorbemerkung der Fragesteller verlinkten Bericht des MDR, Aufsummierung durch die Fragesteller)?
Aus welchem Grund hat Bundesinnenminister Horst Seehofer seine Zusage der paritätischen Finanzierung der Agentur durch BMI und BMVg nicht eingehalten, und wann teilte er dies wem in welcher Form mit (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, Bericht des MDR)?
Zu welchem Zeitpunkt hat das Bundesfinanzministerium angeordnet, die Agentur müsse das Besserstellungsverbot bei der Vergütung der Mitarbeiter berücksichtigen, und wann wurde diese Anordnung an wen versendet?
Ist die Cyberagentur durch die Reduzierung des Budgets um 143 Mio. Euro (dies entspricht 39 Prozent des ursprünglichen Budgetansatzes) weiterhin in der beabsichtigten Weise arbeitsfähig, und wenn ja, warum?
Ist die Reduzierung des Budgets um 143 Mio. Euro (dies entspricht 39 Prozent des ursprünglichen Budgetansatzes) allein der Umsetzung des Besserstellungsverbot geschuldet, wenn nein, welche weiteren Gründe für die Reduzierung liegen vor (bitte aufschlüsseln)?
Über welche besonderen Fähigkeiten soll internationales Spitzenpersonal im Bereich der Koordinierung von Innovationsprojekten verfügen?
Würden die gemäß des Berichts des Bundesrechnungshofes beabsichtigten Stiftungsprofessuren der Agentur aus Personalmitteln oder aus Projektmitteln finanziert werden?
Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen eine Firmierung der Cyberagentur als GmbH, und welche Gründe sprechen dafür?
Welche anderen Rechtsformen erwägt die Bundesregierung für die Cyberagentur?
Wie bewertet die Bundesregierung das Budget der Cyberagentur im Vergleich zu dem zehnfachen Budget der oft als Vorbild genannten US-amerikanischen Agentur DARPA?