[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/15217 –
Einrichtung eines „Innovationslabors“ bei Europol
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Polizeiagentur Europol richtet ein „Innovationslabor“ zur Betrachtung
neuer Technologien im Bereich der inneren Sicherheit ein (
www.consilium.eu
ropa.eu/de/meetings/jha/2019/10/07-08). Mit einem „proaktiven Ansatz“
sollen neue Produkte und Verfahren möglichst schon analysiert werden, bevor
diese auf den Markt kommen. Derzeit stehen bereits verfügbare Geräte im
Mittelpunkt, darunter 3D-Drucker zum Herstellen von Waffen. Das
„Innovationslabor“ befasst sich außerdem mit dem „Internet der Dinge“. Dabei geht es
um „Herausforderungen und Chancen“, also die kriminelle Nutzung der
Technologien und ihr möglicher Einsatz zur Strafverfolgung (
www.bayern.de/wp-c
ontent/uploads/2019/10/eb-18-19.pdf). Europol soll außerdem zum Einsatz
von Robotik und Drohnen sowie zu deren Abwehr forschen, außerdem zu
Biotechnologien, darunter die Manipulation biometrischer Merkmale wie DNA
oder Fingerabdrücke. Schließlich soll das „Innovationslabor“ Verfahren zum
Abhören der eigentlich abhörsicheren 5G-Mobilfunknetze und zur
Entschlüsselung von sicherer Telekommunikation betrachten.
Das neue „Innovationslabor“ wird außerdem mit Internetfirmen, Banken und
Finanzdienstleistern kooperieren. Auf einer der nächsten Tagungen der EU-
Innenministerinnen und -Innenminister sollen Einzelheiten des
„Innovationslabors“ endgültig beschlossen werden. Vorher sollen sich die Mitgliedstaaten
zu seinen Aufgaben und Zielen äußern (Ratsdokument 12224/19).
1. Was ist der Bundesregierung zur geplanten Einrichtung eines
„Innovationslabors“ bei der EU-Polizeiagentur Europol zur „Früherkennung von
neuen Technologien“ bekannt (Ratsdokument 12496/19)?
2. Welche „Herausforderungen“ existierender Technologien bzw.
„Erfordernisse“ von Strafverfolgungsbehörden sollten dort aus Sicht der
Bundesregierung vorrangig behandelt bzw. berücksichtigt werden (Ratsdokument
12224/19)?
3. Welche weiteren Aufgaben sollte das „Innovationslabor“ aus Sicht der
Bundesregierung wahrnehmen?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/15658
19. Wahlperiode 03.12.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 29. November 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
4. Welche bestehenden Einrichtungen, die sich mit Technologien im Rahmen
der Strafverfolgung befassen, sollen aus Sicht der Bundesregierung
ausgebaut und gegebenenfalls in das „Innovationslabor“ integriert werden
(Ratsdokument 12224/19)?
Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Finnland hat im Rahmen seiner EU-Ratspräsidentschaft einen
Diskussionsprozess zur zukünftigen Ausrichtung der EU auf dem Gebiet der Inneren
Sicherheit angestoßen. Ein Vorschlag dieses Diskussionsprozesses ist die Einrichtung
eines „Innovationslabors“ bei Europol. Dieser Vorschlag wird momentan im
Rat diskutiert, auch im Hinblick auf die in den Fragen 2 bis 4 aufgeworfenen
Aspekte. Die Diskussion ist noch nicht abgeschlossen. Die weitere
Ausgestaltung und Umsetzung des Vorschlags wird von der politischen Beschlussfassung
sowie den zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen
abhängen.
5. Welche bereits bestehenden Kooperationsformen „im europäischen
Umfeld“ sollten aus Sicht der Bundesregierung beibehalten und nicht dem
neuen „Innovationslabor“ übertragen werden (Bundestagsdrucksache
19/11459, Antwort zu Frage 8)?
Die Europäische Kommission unterstützt beispielsweise im Rahmen des
„Horizont 2020“-Programms und des Nachfolgeprogramms „Horizont Europa“
Kooperationen und gemeinsame Forschung in Sicherheitsfragen durch
verschiedene Programme. Diese Europäischen Kooperationen zur Sicherheitsforschung
sind sehr erfolgreich und sollten in dieser Form weitergeführt werden.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 verwiesen.
6. Inwiefern sollte der Dialog zwischen Strafverfolgungsbehörden und der
Privatwirtschaft intensiviert werden, und welche gesetzlichen Vorschriften
auf EU-Ebene sollten hierfür geändert werden (Ratsdokument 12224/19)?
Aus Sicht der Bundesregierung ist ein regelmäßiger und intensiver Dialog
zwischen Strafverfolgungsbehörden und Privatwirtschaft notwendig und wird auch
gepflegt. Inwieweit dieser Dialog intensiviert werden sollte, ist eine der Fragen
des in der Antwort zu den Fragen 1 bis 4 erwähnten Diskussionsprozesses auf
EU-Ebene, in dem momentan auch die fachlichen Bedarfe im Bereich der
Strafverfolgung eruiert werden. Die Frage nach möglichen Rechtsänderungen
auf EU-Ebene kann erst nach Abschluss dieser Diskussion und auf Grundlage
ihrer Ergebnisse geprüft werden.
7. Inwiefern befasst sich Europol nach Kenntnis der Bundesregierung mit
3D-Druckern zum Herstellen von Waffen, dem Themenfeld Robotik und
Drohnen sowie deren Abwehr, Biotechnologien sowie dem sogenannten
Morphing, und welche Abteilungen sind hiermit beauftragt?
Nach Kenntnis der Bundesregierung erstellte Europol im Februar 2017 einen
strategischen Auswertebericht zum Themenbereich „CNC milling“ zur
Herstellung von Feuerwaffen. Ferner befasst sich das European Counter Terrorism
Centre (ECTC) bei Europol mit der Auswertung öffentlich zugänglicher
Quellen, die thematisch auch die Möglichkeiten des Einsatzes von 3D-Druckern für
Tatvorbereitungshandlungen sowie die Nutzbarmachung von Drohnen
einschließen.
8. Soll das „Innovationslabor“ aus Sicht der Bundesregierung auch Aufgaben
übernehmen, die der „Entschlüsselungsplattform“ bei Europol übertragen
wurden?
Aus Sicht der Bundesregierung sind derartige Überlegungen derzeit nicht
angezeigt.
a) Welche Gelder hat die „Entschlüsselungsplattform“ nach Kenntnis der
Bundesregierung bislang aus dem Europol-Haushalt erhalten, und
welche weiteren Gelder stammen aus Mitteln der Sicherheitsforschung?
Im Jahr 2018 waren für die Einrichtung der Entschlüsselungsplattform 5 Mio.
Euro aus dem Europol-Haushalt vorgesehen. Der Bundesregierung ist nicht
bekannt, welche weiteren Gelder aus Mitteln der Sicherheitsforschung stammen.
b) Auf welche Weise beteiligen sich welche Bundesbehörden an der
„Entschlüsselungsplattform“?
Der Bundesregierung ist diese bei Europol eingerichtete
Entschlüsselungsplattform bekannt. Sie wird in Einzelfällen vom Bundeskriminalamt in
Ermittlungsverfahren genutzt.
9. Wann Ende 2019 ist nach Kenntnis der Bundesregierung die nächste
„Expertensitzung“ bei Europol zu Auswirkungen von 5G auf
Abhörmöglichkeiten der Telekommunikation geplant (Antwort auf
Bundestagsdrucksache 19/13192, Antwort zu Frage 13), und welche Bundesbehörden
nehmen daran teil?
Eine Expertensitzung bei Europol zur „Einführung des Mobilfunkstandards 5G
und möglicher Auswirkungen auf die TKÜ-Fähigkeit“ findet voraussichtlich
Ende November 2019 statt.
10. Was versteht die Bundesregierung unter dem Begriff „disruptive
Technologien“ (Ratsdokument 12224/19)?
Unter dem Begriff „disruptive Technologien“ werden Sprungtechnologien
verstanden, die einen tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandel nach sich ziehen.
11. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wie viele „bekannte
terroristische Inhalte“ die Datei „IRMA“ der Meldestelle für Internetinhalte
(EU IRU) bei Europol derzeit enthält („Bekämpfung des Terrorismus im
Internet: Internetforum drängt auf automatische Entdeckung
terroristischer Propaganda“, Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom
6. Dezember 2017)?
Der Bundesregierung liegen keine Zahlen vor, wie viele „bekannte
terroristische Inhalte“ die Datei „IRMA“ der Meldestelle für Internetinhalte (EU IRU)
bei Europol derzeit enthält.
a) Wie viele Firmen haben nach einer Intervention durch die EU IRU
Inhalte freiwillig gelöscht?
Die Bundesregierung kann nicht beziffern, wie viele der in der Fragestellung
bezeichneten Internet-Inhalte nach deren Benennung durch die EU IRU durch
die betroffenen Anbieter von Online-Diensten nach Überprüfung ihrer
Vereinbarkeit mit ihren eigenen Geschäftsbedingungen gelöscht werden. Im Übrigen
wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/9623 vom 24. April 2019
sowie den aktuellen konsolidierten Jahresbericht über die Tätigkeiten von
Europol verwiesen (abrufbar unter
www.europol.europa.eu/publications-docu
ments/consolidated-annual-activity-reports-caar).
b) Wie viele bereits gelöschte Dateien sind in der Hash-Datenbank des
Global Internet Forum to Counter Terrorism (GIFCT) gespeichert,
damit der erneuter Upload verhindert werden kann („Auf dem Weg zu
einer wirksamen und echten Sicherheitsunion – Zwanzigster
Fortschrittsbericht“, Europäische Kommission vom 30. Oktober 2019)?
Das GIFCT gibt auf seiner Homepage (
www.gifct.org/transparency/, abgerufen
am 27. November 2019) an, dass die Datenbank bereits über 200.000 Hash-
Werte enthält. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor,
wie viele bereits gelöschte Dateien in der Hash-Datenbank des GIFCT
gespeichert sind.
12. Plant Europol nach Kenntnis der Bundesregierung eine Erweiterung
seiner Meldestelle zu Internetinhalten auf gewalttätigen
Rechtsextremismus?
Die Bekämpfung des Rechtsextremismus wird auch auf EU-Ebene diskutiert.
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von konkreten Planungen seitens
Europol zur Ausweitung der Meldestelle (EU-IRU) auf Rechtsextremismus.
13. Auf welche konkrete Weise könnten die EU-Agenturen oder
Mechanismen der Mitgliedstaaten aus Sicht der Bundesregierung besser bei der
Erkennung, Identifizierung und Bekämpfung hybrider Bedrohungen
unterstützen (vgl. Ratsdokument 12495/19, bitte für die einzelnen
Agenturen/Mechanismen darstellen), und welche Maßnahmen auf EU-Ebene
könnten zur Entwicklung eines „strategischen Kommunikationsansatzes“
beitragen, der sogenannte „Desinformation“ strafrechtlich verfolgen
würde?
Aufgrund der Bezugnahme auf Ratsdokument 12495/19 legt die
Bundesregierung den ersten Teil der Frage so aus, dass nach der Rolle von EU-Agenturen
und EU-Mechanismen bei der Erkennung, Identifizierung und Abwehr hybrider
Bedrohung gefragt wird. Diese Diskussion befindet sich zwischen den
Mitgliedstaaten am Anfang. Grundsätzlich ist die Bundesregierung der Meinung,
dass im Rahmen eines ressortübergreifenden Ansatzes alle EU-Stellen in der
Erkennung von Vulnerabilitäten und der Resilienzstärkung einbezogen werden
sollten. Eine darüber hinausgehende Rolle für einzelne Agenturen sieht die
Bundesregierung zurzeit nicht. Hinsichtlich der Rolle von EU-Mechanismen ist
zu antworten, dass die Möglichkeit besteht, Artikel 222 AEUV auch bei von
Menschen verursachten Katastrophen auszulösen. Es ist denkbar, dass eine
solche Katastrophe einen hybriden Angriff als Ursache hat.
Eine mögliche strafrechtliche Verfolgung von Desinformation ist getrennt von
einer Entwicklung eines strategischen Kommunikationsansatzes hinsichtlich
des Phänomens zu betrachten.
14. Was ist der Bundesregierung über die Anwendung „Cyber-investigation
Analysis Standard Expression” (CASE) bekannt (
www.gleft.de/3cl), die
ein Standardformat für „Bedürfnisse eines möglichst breiten Spektrums
von Cyber-Investigationsbereichen“ bezeichnet, wozu auch die digitale
forensische Terrorismusbekämpfung gehört?
Die Cyber-Investigation Analysis Standard Expression (CASE) Ontology ist
eine auf dem Unified Cyber Ontology (UCO) basierende Wissensrepräsentation
von Ereignissen/Sicherheitsvorfällen innerhalb der Cyber-Domäne (z. B.
forensische Analysen, Incident Response, Terrorismusbekämpfung).
Das primäre Ziel der Entwicklung von CASE ist die Erstellung einer
allgemeingültigen Datenrepräsentation zum Austausch von Daten zu Ereignissen/
Sicherheitsvorfällen (
https://caseontology.org).
a) Wer hat CASE entwickelt, und wo wird es eingesetzt?
CASE wird von einem Konsortium bestehend aus Industriepartnern,
akademischen Partnern (z. B. Universität Lausanne) sowie staatlichen Behörden
entwickelt.
b) Welche Informationen können über CASE ausgetauscht werden (bitte
die Datenfelder erläutern)?
Aufgrund des aktuellen Entwicklungsstandes liegt eine finale
Datenrepräsentation noch nicht vor.
15. Worum handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei der
Plattform „Connecting Analysts (CONAN) bei der EU-Polizeiagentur
Europol, und welche Informationen werden dort verarbeitet („New online
platform for intelligence analysis“, Pressemitteilung Europol vom 4.
Oktober 2019)?
a) Welche operativen und strategischen Informationen können über
CONAN ausgetauscht werden (bitte die Datenfelder erläutern)?
b) Welche Leitlinien, Methoden, Schulungsmaterialien,
Analyseinstrumente und zusätzliche Ressourcen werden über CONAN
ausgetauscht?
Die Fragen 15 bis 15b werden gemeinsam beantwortet.
Mit der „Europol Platform for Experts“ (EPE) bietet Europol den
Strafverfolgungs- und Polizeibehörden der Mitgliedstaaten eine Plattform zum
Austausch von Experteninformationen zu einer Vielzahl von fachlichen und
technischen Themen an. Die EPE „CONAN“ (CONnecting ANalysts) ist zur
Schaffung eines Experten-Netzwerkes vorgesehen, wobei als Zielgruppe der
Plattform Analysten aus den relevanten Strafverfolgungs- und Polizeibehörden
in den Mitgliedstaaten in Betracht kommen.
Eine Speicherung personenbezogener Daten ist nicht vorgesehen. Auf Basis des
gewohnten EPE-Modells soll sie dem Austausch von „Best Practices“,
Richtlinien, Standards etc. dienen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung zu den
einzelnen Datenfeldern keine Erkenntnisse vor.
c) Was ist der Bundesregierung über das Zustandekommen eines
Übereinkommens der Europäischen Polizeichefs bekannt, das CONAN
zugrunde liegt?
Der EPE CONAN liegt kein Übereinkommen der europäischen Polizeichefs
zugrunde. Vielmehr hatte Europol im August 2019 angekündigt, die EPE CO-
NAN auf der diesjährigen European Police Chiefs Convention vorzustellen,
welche im Oktober 2019 stattfand. Nach Kenntnis der Bundesregierung
erfolgte diese Vorstellung nicht.
d) Sind auch Inlandsgeheimdienste anderer EU-Mitgliedstaaten an
CONAN angeschlossen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Die
Nutzeradministration erfolgt durch Europol.
e) Welche weiteren Analyseinstrumente werden in CONAN „entwickelt
und mitgestaltet“?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
16. Welche Art von Unterstützung erwarten die deutschen Zollbehörden am
meisten von Europol, und inwiefern werden diese Bedürfnisse erfüllt
(Ratsdokument 12012/19)?
a) Welche neuen konkreten Maßnahmen sollten die Zollbehörden und
Europol aus Sicht der Bundesregierung mit oder ohne Mitarbeit der
Ratsarbeitsgruppe zur Zollzusammenarbeit ergreifen, um die
Zusammenarbeit zu verbessern?
Die Fragen 16 und 16a werden gemeinsam beantwortet.
Die Bekämpfung der Zollkriminalität ist ein integraler Bestandteil der inneren
Sicherheit auf nationaler und europäischer Ebene.
Die Überlegungen zur weiteren Ausgestaltung einer Zusammenarbeit zwischen
Zollbehörden in der EU und Europol ist seit der österreichischen
Ratspräsidentschaft Gegenstand eines auf europäischer Ebene noch andauernden
Beratungsprozesses zwischen den Beteiligten. Der Verlauf dieses Prozesses wird künftig
von der politischen Beschlussfassung auf EU-Ebene unter Berücksichtigung
der unterschiedlichen nationalen Zuständigkeiten und Kompetenzen der
Zollbehörden in der EU geprägt sein.
Die bestehende gute Zusammenarbeit zwischen dem deutschen Zoll und
Europol findet im Rahmen der Vorgaben der Verordnung (EU) 2016/794 statt.
Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 13 und 14
der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
19/13478 verwiesen.
b) Welche Art von Informationen fragen die deutschen Zollbehörden von
nationalen Strafverfolgungsbehörden sowie Behörden in den übrigen
Mitgliedstaaten ab, und welche Art von Informationen könnten die
Zollbehörden im Gegenzug an die Polizeien und Geheimdienste
liefern?
c) Welche Informationen sollten systematisch zwischen
Strafverfolgungs- und Zollbehörden ausgetauscht werden?
Die Fragen 16b und 16c werden gemeinsam beantwortet.
Der Datenaustausch zwischen den Behörden des deutschen Zolls mit nationalen
wie internationalen Behörden erfolgt nach den jeweils geltenden rechtlichen
Vorgaben. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den
Fragen 17 und 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/13478 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]