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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zahl von Kinder- und Mehrehen in Deutschland

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

05.12.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1533821.11.2019

Zahl von Kinder- und Mehrehen in Deutschland

der Abgeordneten René Springer, Martin Hess, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Aufgrund der Zunahme im Ausland geschlossener Ehen von Minderjährigen (https://bit.ly/36AN7nM) hat der Deutsche Bundestag am 17. Juli 2017 das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen beschlossen (https://bit.ly/36z8TYG) und somit Rechtsklarheit geschaffen (mit Inkrafttreten des Gesetzes am 22. Juli 2017). Nach Einschätzung der Nichtregierungsorganisation Terre des Femmes greift der Schutz Minderjähriger vor einer Zwangsverheiratung allerdings bislang nur begrenzt (vgl. https://bit.ly/2o2zf3Z). Gemäß der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/9746 betrug die Zahl der in Deutschland lebenden minderjährigen ausländischen Personen mit dem Familienstand „verheiratet“ zum 31. März 2019 179 Personen. Zudem muss aufgrund von Schwierigkeiten bei der statistischen Erfassung gegenwärtig von einer hohen Dunkelziffer im Bereich der Kinderehen in Deutschland ausgegangen werden (vgl. ebd.). Kinder- bzw. Mehrehen haben nach Ansicht der Fragesteller einige sozialrechtliche Implikationen, sodass eine nähere Betrachtung von Fallzahlen angezeigt erscheint.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Ist es nach Auffassung der Bundesregierung zulässig bzw. vorgesehen, nach § 3 Absatz 1 Nummer 5 des Gesetzes über das Ausländerzentralregister (AZR-Gesetz) für einen minderjährigen Ausländer das Merkmal (Familienstand) „verheiratet“ zu erfassen, und wenn ja,

a) aus welchen Erwägungen und

b) wie ist in diesem Fall der Rückgang der Zahl der erfassten verheirateten Minderjährigen zu erklären (auf Bundestagsdrucksache 18/9595, Antwort zu Frage 29 und Bundestagsdrucksache 19/9746, Antwort zu Frage 1 wird hingewiesen)?

2

Wie viele minderjährige Personen werden aktuell (Stichtag: 31. Oktober 2019) im Ausländerzentralregister (AZR) mit dem Merkmal „verheiratet“ geführt (bitte nach Staatsangehörigkeiten aufteilen)?

3

Ist das Merkmal nach § 3 Absatz 2 Nummer 4 AZR-Gesetz („Ehegatten und Lebenspartner jeweils mit Familienname und Vornamen“) für Ausländer nach § 2 Absatz 1a und 2 Nummer 1 AZR-Gesetz verpflichtend zu erfassen, und wenn ja, wen trifft diese Verpflichtung?

4

Wie wird nach dem AZR-Gesetz und der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister (AZRG-DV) im Falle des Vortrags (einer nach ausländischem Recht zulässig geschlossenen) Mehrehe verfahren,

a) erfolgt in diesem Fall die Erfassung sämtlicher Ehepartner oder

b) entsprechend § 1306 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) nur eines Ehepartners, und

c) wen trifft ggf. die Verpflichtung zur Erfassung?

5

Welche Datenbasis nutzt die Bundesregierung, um sich über die Entwicklung bzw. Zahl von Kinderehen bzw. Mehrehen in Deutschland zu informieren, welche Zahlen liegen ihr aktuell zu diesem Thema vor, und welche Rolle spielt dabei ggf. das Ausländerzentralregister (AZR)?

6

Wie viele minderjährige Personen enthalten nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell zum Stichtag 31. Oktober 2019 die nach § 15 des Personenstandsgesetzes (PStG) zu führenden Eheregister (bitte ggf. im Rahmen einer Länderabfrage ermitteln)?

7

Wie viele der behördlich registrierten Kinderehen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren einer gerichtlichen Einzelfallprüfung unterzogen (bitte für die Jahre 2010 bis 2019 differenziert nach Bund und nach Ländern angeben sowie differenziert nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Aufenthaltstitel der „Eheleute“ ausweisen)?

8

Wie viele der in Deutschland registrierten Kinderehen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gerichtlich aufgehoben (bitte für die Jahre 2010 bis 2019 sowie differenziert nach Bund und nach Ländern angeben sowie nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Aufenthaltstitel der „Eheleute“ aufschlüsseln)?

Berlin, den 4. November 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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