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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung im Bereich der amtlichen Pflanzengesundheitskontrolle

(insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

09.12.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1551727.11.2019

Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung im Bereich der amtlichen Pflanzengesundheitskontrolle

der Abgeordneten Dr. Christian Jung, Frank Sitta, Torsten Herbst, Daniela Kluckert, Oliver Luksic, Bernd Reuther, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die die Bundesregierung fragenden Koalitionspartner von CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag unter anderem dafür ausgesprochen, die Digitalisierung in Deutschland voranzutreiben.

In allen Bereichen soll sich die Bundesrepublik Deutschland zu einem digitalen Vorreiter entwickeln, um damit zum einen den Bürgern einen besseren Service zu bieten und zum anderen, um neue Chancen für Wohlstand und sozialen Fortschritt zu eröffnen.

In vielen Bereichen klafft aus Sicht der Fragesteller jedoch eine große Kluft zwischen Wunsch und Wirklichkeit, insbesondere in Bereichen der Logistikbranche.

Beim Import von Gütern, in welchen Holz enthalten ist bzw. welche auf Holzpaletten ausgeliefert werden, wird eine phytosanitäre Beschauung durchgeführt.

Dies soll verhindern, dass Insektenplagen oder Pflanzenkrankheiten eingeführt werden.

Die Freigabe durch den Zoll erfolgt, wenn die betroffene Firma die Freigabe durch die ausstellende Behörde erhält.

Die Anmeldung der Beschauung erfolgt digital über die Homepage des Deutschen Pflanzenschutzdienstes (www.pgz-online.de).

Die Freigabe durch die Behörde erfolgt jedoch ausschließlich per Fax.

Dadurch sehen sich nach Kenntnis der Fragesteller Unternehmen gezwungen, weiterhin rückständige Technologien zu unterhalten, während digitale Möglichkeiten nicht genutzt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe, weshalb die Beantragung der Beschauung durch den Deutschen Pflanzenschutzdienst online erfolgen kann, die Freigabe jedoch ausschließlich per Fax übermittelt wird?

2

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, das Verfahren in den nächsten Jahren zu vereinfachen, indem die Freigabe digital übermittelt wird?

Wenn ja, wann soll die Umstellung erfolgen?

Wenn nein, warum nicht?

3

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeit geprüft, die Freigabe per zertifizierte E-Mail an die antragstellende Firma zu senden oder dies über ein separates Programm, auf welches die antragstellende Firma und die ausstellende amtliche Stelle sowie der Zoll verfügen, durchzuführen?

4

Welche datenschutzrechtlichen Hemmnisse verhindern nach Meinung der Bundesregierung eine digitale Übermittlung der Freigabe?

5

Welches Einsparpotential hinsichtlich Aufwands und Kosten ist nach Kenntnis der Bundesregierung durch eine komplette Digitalisierung des Verfahrens unter Einbeziehung aller Akteure (Antragsteller, ausstellende Behörde, Zoll) zu erwarten?

Berlin, den 13. November 2019

Christian Lindner und Fraktion

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