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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Fortschritte bei den Hafenhinterlandanbindungen im Zuge des Bundesverkehrswegeplans 2030

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

16.12.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1556928.11.2019

Fortschritte bei den Hafenhinterlandanbindungen im Zuge des Bundesverkehrswegeplans 2030

der Abgeordneten Claudia Müller, Stephan Kühn (Dresden), Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Seehäfen an Nord- und Ostsee sind von entscheidender Bedeutung für die deutsche Wirtschaft. Die Funktionsfähigkeit und Wettbewerbssituation innerhalb Europas hängen stark von einem reibungslosen Zu- und Ablauf der Güter ab. Dafür ist im Zuge des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) ein Bedarf an Kapazitätserweiterung erkannt worden. Der aktuelle BVWP 2030 wurde zusammen mit den daraus entstandenen Ausbaugesetzen für Straße, Schiene und Wasserstraße Ende 2016 verabschiedet.

Viele dieser Projekte aus den Ausbaugesetzen sind noch in Planung, einige in Umsetzung. Nach Auffassung der Fragesteller sind diese Maßnahmen vor allem auf dem Verkehrsträger Schiene nötig, um den Anteil der Schiene im Hafenhinterlandverkehr auszubauen und die Abwicklung der Verkehre auf der Schiene zuverlässiger zu gestalten. Es sind aber auch Maßnahmen an Wasserstraßen sowie teilweise auch an Fernstraßen erforderlich.

Fraglich ist im Rahmen der Verkehrsinfrastrukturplanung die tatsächliche Umsetzung der vorgesehenen Projekte, also inwieweit diese im Zeit- und Kostenrahmen bleiben und ausreichend Planungskapazitäten vorhanden sind, um die Projekte auch umzusetzen.

Im Zuge dessen ist zudem fraglich, inwieweit auch eine frühzeitige Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung der Projekte gewährleistet werden kann. Es wäre nach Auffassung der Fragesteller sinnvoll, noch vor bzw. während der Planungsphase bereits auf Belange und Anregungen einzugehen, denn erfahrungsgemäß sind zu einem späteren Zeitpunkt Änderungen häufig nicht mehr möglich bzw. mit größerem Planungsaufwand verbunden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

In welchem Planungsstadium befinden sich aktuell die Projekte, die gemäß Ausbaugesetzen im Zuge des Bundesverkehrswegeplans 2030 die Funktion einer Hafenhinterlandanbindung erfüllen (bitte tabellarisch aufführen; nach Bauabschnitten und Verkehrsträgern getrennt, entsprechend Anlage 1 in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/1383), unter Berücksichtigung folgender Fragestellungen:

a) Bis wann ist jeweils beabsichtigt, die Planungen auch der einzelnen Bauabschnitte abzuschließen?

b) Von welchen jeweiligen Gesamtkosten sowie Kosten der jeweiligen Bauabschnitte geht die Bundesregierung aus?

c) Wann ist Baubeginn auch der einzelnen Bauabschnitte vorgesehen?

d) Sofern für Gesamtprojekt oder Teilabschnitt Baurecht besteht, wurde der Planfeststellungsbeschluss beklagt?

e) Wann soll welcher Abschnitt der jeweiligen Projekte bzw. das Gesamtprojekt in Betrieb genommen werden?

2

Für welche in Frage 1 genannten Hafenhinterlandprojekte sowie jeweiligen Bauabschnitte sind bisher welche Mittel im Bundeshaushalt gesamt je Projekt/Bauabschnitt sowie jeweils für 2020, 2021 und 2022 eingeplant (bitte tabellarisch aufführen)?

3

Für welche in Frage 1 genannten Hafenhinterlandprojekte sowie jeweiligen Bauabschnitte gibt es bereits einen Vergleich der gesamten Investitionskosten Plan zu Ist, und wie fällt dieser jeweils aus (bitte tabellarisch inkl. jeweiliger bisher aufgelaufener Plan- zu Istkosten und jeweilige Abweichungen benennen – jeweils zum aktuellen Stichtag sowie für die Gesamtlaufzeit des jeweiligen Projekts)?

4

Welche Kapazitätssteigerungen der Verkehrsinfrastruktur (bitte jeweilige Maßnahmen zur Kapazitätssteigerung nennen) sind jeweils zu den in Frage 1 genannten Hafenhinterlandprojekten gegenüber dem Istzustand vorgesehen?

5

Für welche der in Frage 1 genannten Hafenhinterlandprojekte ist die Erarbeitung von sog. Maßnahmengesetzen vorgesehen, und inwieweit sollen diese Gesetze zu zügigerer Planung und Umsetzung der Projekte führen?

6

Welche zusätzlichen Planungskapazitäten sah bzw. sieht die Bundesregierung bei Straßen- und Schienenplanungen nach Kenntnis der Bundesregierung in Bezug auf die in Frage 1 genannten Hafenhinterlandprojekte bei welchen Planungsbehörden und -institutionen jeweils konkret vor (bitte jeweiliges zusätzliches Planungspersonal tabellarisch für die Jahre 2013–2020 jeweils nach Jahren und Verkehrsträgern ausweisen)?

7

In welcher Form und bei welchen der in Frage 1 genannten Hafenhinterlandprojekte führt die Bundesregierung umfangreichere Beteiligungsverfahren (Bürgerdialoge etc.) als gesetzlich erforderlich durch bzw. beabsichtigt dies?

8

a) In welchem konkreten Planungsstadium beabsichtigt die Bundesregierung bei in Frage 1 genannten Verkehrsinfrastrukturprojekten, auf Bürger und Öffentlichkeit frühzeitig zuzugehen, bzw. in welchen konkreten Planungsstadien können betroffene Bürger und Öffentlichkeit Anregungen und Vorschläge einbringen mit welcher jeweils möglichen Folge der Eingaben für das Infrastrukturprojekt?

b) Wie definiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den Begriff „frühzeitig“ (Zeitpunkte/Zeiträume im jeweiligen Planungsverfahren)?

Berlin, den 12. November 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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