BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Afrikanische Friedensfazilität des Europäischen Entwicklungsfonds

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

20.01.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1571206.12.2019

Afrikanische Friedensfazilität des Europäischen Entwicklungsfonds

der Abgeordneten Helin Evrim Sommer, Heike Hänsel, Michel Brandt, Andrej Hunko, Stefan Liebich, Eva-Maria Schreiber, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Afrikanische Friedensfazilität (AFF) wurde im Dezember 2003 vom EU-Ministerrat beschlossen, um Frieden und Sicherheit in Afrika zu fördern. AFF-Mittel werden bei der EU-Kommission beantragt. Antragsteller sind die Afrikanische Union (AU) oder afrikanische Regionalorganisationen mit einem Friedensauftrag, wie zum Beispiel die Wirtschaftsgemeinschaft Westafrikanischer Staaten (ECOWAS). Neben Friedensmissionen unterstützt die AFF auch die Strukturen der afrikanischen Friedens- und Sicherheitsstruktur, etwa den Friedens- und Sicherheitsrat der AU, die Afrikanische Eingreiftruppe sowie die Schaffung von schnellen Reaktionsmechanismen (vgl. www.die-gdi.de/uploads/media/AuS_11.2011.pdf).

Aus Sicht der Fragesteller ist der rechtliche und politische Rahmen der AFF hochproblematisch: Nach den Verträgen über die Europäische Union dürfen Militäreinsätze nicht mit Gemeinschaftsmitteln bezahlt werden. Deshalb erfolgt die Finanzierung der AFF außerbudgetär über den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF), der nicht Teil des EU-Haushalts ist, sondern direkt von einzelnen EU-Mitgliedern finanziert wird. Dem beabsichtigten Verwendungszweck zufolge sollen weder militärische oder verteidigungspolitische Tätigkeiten finanziert noch militärische Akteure unterstützt werden. Ausgenommen ist der Aufbau von Kapazitäten zur Unterstützung von Entwicklung und Sicherheit (vgl. ebd., https://ec.europa.eu/europeaid/regions/africa/continental-cooperation/african-peace-facility_en, abgerufen am 14. November 2019).

Nach Ansicht der Fragesteller ist bei der AFF folglich keine Trennung von ziviler und militärischer Sicherheit gewährleistet. Dass der AFF dazu dient, auch die Kosten von Soldaten der AU im Einsatz zu decken, zeigt die Finanzierung von Operationen wie AMISOM/Somalia oder der multinationalen Task-Force (MNJTF, G5 Sahel Joint Force) zur Bekämpfung der radikal-islamistischen Terrorsekte Boko Haram (vgl. https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_19_3432, abgerufen am 14. November 2019).

Darüber hinaus ist aus Sicht der Fragesteller zu hinterfragen, nach welchen konkreten Kriterien die AFF-Mittel an die Empfänger vergeben werden. Angesichts meist repressiver Sicherheitssysteme in den Empfängerstaaten haben die Fragesteller die Befürchtung, dass die AFF-Mittel möglicherweise auch dazu zweckentfremdet werden können, um demokratische Protestbewegungen im Inneren zu unterdrücken sowie die Fähigkeiten zur Migrationsabwehr zu erhöhen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Welche finanziellen Gesamtmittel stehen nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig für die AFF im EEF zur Verfügung, und nach welchem Beitragsschlüssel verteilen sich diese auf welche einzelnen EU-Mitglieder (bitte nach Beitragssumme pro EU-Mitgliedstaat ausweisen)?

2

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den künftigen Finanzierungsbedarf bei der AFF, und nach welchem Prozedere erfolgt die Verständigung und Entscheidung über die zu leistende finanzielle Beteiligung der betreffenden EU-Mitglieder?

3

Was hat die Bundesregierung bislang unternommen, um die Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages bei der außerhalb des EU-Haushalts im EEF finanzierten AFF zu unterstützen (bitte erläutern)?

4

Welche aktuelle Position vertritt die Bundesregierung bezüglich der weiteren Anschlussfinanzierung der AFF, sobald die bisherige Regelung wie vorgesehen 2020 ausläuft, und mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung dafür sorgen, dass die Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages im Falle einer Neuregelung gewährleistet werden (bitte erläutern)?

5

Welche finanziellen Mittel hat die Bundesregierung dem EEF für die AFF seit deren Einrichtung aus dem Bundeshaushalt insgesamt zur Verfügung gestellt (bitte pro Jahr, Betrag und unter Angabe des konkreten Einzeltitels im Bundeshaushalt auflisten)?

6

Welche inhaltlichen Voraussetzungen müssen die Antragsteller erfüllen, um AFF-Mittel aus dem EEF zu erhalten, und welche Rolle spielen hierbei Kriterien wie die Rechtsstaatlichkeit, die Einhaltung von demokratischen Grundrechten sowie der Schutz der Menschenrechte (bitte erläutern)?

7

Werden die AFF-Mittel nach Kenntnis der Bundesregierung ausschließlich von der AU bzw. von afrikanischen Regionalorganisationen im Auftrag ihrer Mitglieder bei der Europäischen Kommission beantragt, oder können auch die nationalen Regierungen von AU-Mitgliedern diesbezügliche Anträge stellen?

8

Welche Friedens- und Sicherheitsvorhaben wurden bzw. werden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang mit AFF-Mitteln über den EEF in den Empfängerstaaten finanziert (bitte nach Empfänger, Projekt bzw. Vorhaben, Zeitraum bzw. Laufzeit und Finanzsumme auflisten)?

9

Nach welchen Mechanismen bzw. durch welche Stellen wird nach Kenntnis der Bundesregierung vor der Freigabe der AFF-Mittel geprüft, ob und inwieweit deren Verwendung in den Empfängerstaaten zivilen oder militärischen Sicherheitszwecken dient (bitte erläutern)?

10

In welchem Verhältnis sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang AFF-Mittel in den Empfängerstaaten jeweils in die Bereiche der zivilen und der militärischen Sicherheit geflossen (bitte ggf. auch Schätzungen)?

11

Welche Rechenschafts- und Dokumentationspflichten haben die Empfänger gegenüber welchen Stellen in Bezug auf die zweckgemäße Verwendung von erhaltenen AFF-Mitteln (bitte erläutern)?

12

In wie vielen Fällen wurden bislang bei welchen Empfängern der AFF nach Kenntnis der Bundesregierung im Nachhinein diesbezügliche Verstöße festgestellt, die welche konkreten Konsequenzen nach sich gezogen haben (bitte erläutern)?

13

In welchen Empfängerstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einrichtung der AFF gewaltsame Niederschlagungen von zivilgesellschaftlichen Protesten sowie Menschenrechtsverletzungen durch staatliche Sicherheitskräfte stattgefunden (bitte erläutern)?

Berlin, den 19. November 2019

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen