Abfluss der Mittel aus dem Bundesförderprogramm Breitbandausbau
der Abgeordneten Margit Stumpp, Oliver Krischer, Dr. Konstantin von Notz, Maria Klein-Schmeink, Dr. Anna Christmann, Tabea Rößner, Dieter Janecek, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Stephan Kühn (Dresden), Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Jahr 2015 ist das Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau gestartet. Seitdem können Kommunen, Städte oder Landkreise Fördermittel beantragen. Damit sollen unterversorgte Gebiete einen Netzzugang von mindestens 50 Mbit/s erhalten. Zum einen können Gelder für Beratungsleistungen im Hinblick auf Planung und Erstellung von Antragsunterlagen abgerufen werden. Zum anderen geht es um die Bezuschussung von Umsetzungsprojekten mit bis zu 30 Mio. Euro. Wiederholt gab es Meldungen und parlamentarische Anfragen, die zum Gegenstand hatten, dass es nicht gelang, die bereitgestellten Mittel aus dem Förderprogramm tatsächlich auszuschütten. Vielmehr wurde nach mehreren Presseberichten ein erheblicher Teil wiederholt für Bürokratie und Beratung ausgegeben (vgl. exemplarisch „Breitband: Warum die Fördermilliarden nicht ankommen“, netzpolitik.org vom 21. Dezember 2018, abrufbar unter https://netzpolitik.org/2018/breitband-warum-die-foerdermilliarden-nicht-ankommen/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Welche Summe in Euro wurde in diesem Jahr bisher im Zusammenhang mit Förderbescheiden im Rahmen des Bundesförderprogramms Breitbandausbau an Kommunen, Städte oder Kreise ausgezahlt?
Welche einzelnen Empfänger wurden dabei bedacht, und welche Leistung in welcher finanziellen Größenordnung wurde dabei abgerechnet (beispielsweise Beratungsleistung, Wirtschaftlichkeitslückenmodell oder Betreibermodell)?
Wie viele Haushalte sind bisher in Deutschland durch das Bundesförderprogramm in den Genuss von schnellem Internet von mehr als 50 Mbit/s gekommen?
Wie viel Geld steht insgesamt im Bundesförderprogramm Breitbandausbau zur Verfügung, und wie viel Geld ist bisher hier abgeflossen?
Wie teilen sich die bisherigen Auszahlungssummen auf die Bundesländer auf?
Wie viele Schulen haben bisher einen Antrag durch die zuständigen Gebietskörperschaften im Rahmen des Bundesförderprogramms Breitbandausbau gestellt, und wie viele Schulen wurden bisher angeschlossen?
Wie vielen Schulen steht noch kein Breitbandinternetanschluss von mindestens 50 Mbit/s zur Verfügung (bitte nach Bundesländern auflisten)?
Wie viele Gewerbegebiete haben bisher einen Antrag durch die zuständigen Gebietskörperschaften im Rahmen des Bundesförderprogramms Breitbandausbau gestellt, und wie viele Gewerbegebiete wurden bisher angeschlossen?
Wie viele Krankenhäuser haben bisher einen Antrag durch die zuständigen Gebietskörperschaften im Rahmen des Bundesförderprogramms Breitbandausbau gestellt, und wie viele wurden bisher tatsächlich angeschlossen (bitte nach Trägerschaft, Versorgungsstufe und Bundesland auflisten)?
Wie vielen Krankenhäusern steht noch kein Breitbandinternetanschluss von mindestens 50 Mbit/s zur Verfügung (bitte nach Trägerschaft, Versorgungsstufe und Bundesland auflisten)?
Welche Gemeinden in Deutschland haben bisher ihre Förderbescheide im Bereich Betreibermodell und Wirtschaftlichkeitslücke zurückgegeben?
Werden beim Projektträger des Bundesförderprogramms Breitbandausbau nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe für eine Rückgabe der Förderbescheide gesammelt und ausgewertet?
Welche Gründe haben ggf. die Gemeinden aus der vorherigen Frage für die Rückgabe der Förderbescheide angegeben?
Wann wird die sich derzeit mit der EU-Kommission in Abstimmung befindende erweiterte Richtlinie zur Förderung „grauer Flecken“ (Anschlüsse über 30 Mbit/s, aber nicht gigabitfähig) veröffentlicht, und welche Anpassungen werden konkret von der Bundesregierung angestrebt?
Wie wird die Bundesregierung das Breitbandförderprogramm neu gestalten, insbesondere in Hinblick auf die Hürden für staatliche Beihilfen, aufgrund derer die „Aufgreifschwelle“ und das Markterkundungsverfahren Teil der Förderbedingungen sind?
Wie soll in einem novellierten Förderregime sichergestellt werden, dass aus der Markterkundung rechtsverbindliche Zusagen der adressierten Telekommunikationsunternehmen eingefordert werden können?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass der Anteil an Mitteln für Bürokratie und Beratung signifikant gesenkt wird, damit die Mittel auch tatsächlich für den Breitbandausbau eingesetzt werden?
Welche Maßnahmen hat man diesbezüglich bislang unternommen?
Welche Maßnahmen plant man diesbezüglich zu unternehmen?