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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umsetzung des Masterplans Ladeinfrastruktur der Bundesregierung und aktueller Stand der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

(insgesamt 57 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

07.01.2020

Aktualisiert

02.08.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1583411.12.2019

Umsetzung des Masterplans Ladeinfrastruktur der Bundesregierung und aktueller Stand der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Oliver Krischer, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 18. November 2019 hat die Bundesregierung einen Masterplan Ladeinfrastruktur beschlossen, der auf dem sogenannten Autogipfel am 4. November 2019 zusammen mit Vertretern der Automobilindustrie, Arbeitnehmervertretern und anderen Akteuren verabredet worden war (siehe www.bmvi.de/Shared Docs/DE/Anlage/G/masterplan-ladeinfrastruktur.pdf?__blob=publicationFile). Neben dem Ziel, dass bis zum Jahr 2030 1 Mio. öffentlich zugängliche Ladepunkte in Deutschland zur Verfügung stehen sollen, enthält der Plan auch die Ankündigung verschiedener Maßnahmen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur.

Nach Ansicht der Fragesteller bleiben zahlreiche Maßnahmen und Details jedoch nicht zuletzt deshalb unklar, weil deren konkrete Ausgestaltung auf spätere Zeitpunkte verschoben wurde. Für eine wirkungsvolle Umsetzung eines Masterplans ist es zudem notwendig, die Maßnahmen an der aktuellen Situation der Ladeinfrastruktur und der zu erwartenden Nachfrage auszurichten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Stand und Ziele bei der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur

Fragen58

1

Wie viele öffentlich zugängliche Ladepunkte sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Betrieb (bitte für jedes Bundesland nach Normalladepunkten und Schnellladepunkten aufschlüsseln)?

2

Wie viele Ladepunkte sind derzeit an den Standorten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und seiner nachgeordneten Behörden in Betrieb (bitte nach Standorten sowie nach Normalladepunkten und Schnellladepunkten aufschlüsseln)?

3

Wie viele der 100.000 Ladepunkte, die nach der Zielsetzung des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD „bis 2020 […] zusätzlich verfügbar“ sein sollen, sind mittlerweile zusätzlich verfügbar (bitte nach Normalladepunkten und Schnellladepunkten aufschlüsseln), und wie viele Ladepunkte, die die Definition des Koalitionsvertrags erfüllen, sind derzeit insgesamt in Betrieb (bitte gleichermaßen aufschlüsseln)?

4

Wie verteilen sich die 1 Million öffentlich zugänglichen Ladepunkte, die entsprechend der Ankündigung im Masterplan Ladeinfrastruktur bis 2030 errichtet sein sollen, auf die Bundesländer (bitte nach Normalladepunkten und Schnellladepunkten aufschlüsseln), und wie wurde der Bedarf insbesondere vor dem Hintergrund sich weiterentwickelnder Batteriekapazitäten und Ladeleistungen sowie in Anbetracht des Ladeverhaltens der Verbraucher ermittelt?

5

Wie verteilen sich die 50.000 öffentlich zugänglichen Ladepunkte, die entsprechend der Ankündigung im Masterplan Ladeinfrastruktur in den nächsten zwei Jahren errichtet werden sollen, auf die Bundesländer (bitte nach Normalladepunkten und Schnellladepunkten aufschlüsseln)?

6

Wie verteilen sich die mindestens 15.000 zusätzlichen öffentlichen Ladepunkte, die die Automobilindustrie entsprechend der Ankündigung im Masterplan Ladeinfrastruktur bis 2022 errichten soll, auf die Bundesländer (bitte nach Normalladepunkten und Schnellladepunkten aufschlüsseln)?

7

Hat sich die Automobilindustrie dazu bereit erklärt, Informationen zu den erwarteten Neuzulassungen, den zukünftigen Batteriegrößen, der Ladeleistung und dem Verhältnis zwischen batterieelektrischen Fahrzeugen und Plug-in-Fahrzeugen in regelmäßigen Abständen zur Verfügung zu stellen, damit der Aufbau der Ladeinfrastruktur stets die tatsächliche zu erwartende Nachfrage adressiert?

Wenn ja, welche Informationen werden in welchen Abständen zur Verfügung gestellt?

Wenn nein, warum nicht, und aus welchen Gründen ist eine einmalige Bereitstellung im Rahmen einer Studie sinnvoll?

8

Mit welchen „relevanten Beteiligten“ werden das Bundesverkehrsministerium und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie entsprechend der Ankündigung im Masterplan Ladeinfrastruktur bis Februar 2020 einen Forderungskatalog für die neue EU-Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe erstellen?

9

An welcher Stelle bzw. auf welcher Seite des Masterplans Ladeinfrastruktur befindet sich die Zusage der gesamten Bundesregierung, „über 3 Mrd. Euro […] in die Tank- und Ladeinfrastruktur für Pkw und Lkw mit CO2-freien Antrieben bis 2023“ (vgl. www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/ mobilitaet-fuer-morgen.html) zu investieren?

10

Aus welchem Grund sind zur öffentlichen Förderung der Tank- und Ladeinfrastruktur 3 Mrd. Euro notwendig, obwohl die Bundesregierung nicht einmal in Grundzügen benennen kann, in welchen Bereichen dieses Geld benötigt wird (vgl. Antwort der Bundesregierung und auf die Mündliche Frage 6 in der 126. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages, Plenarprotokoll 19/126)?

11

Wie verteilen sich die 3 Mrd. Euro einerseits auf die Tankinfrastruktur und andererseits auf die Ladeinfrastruktur?

12

Für wie viele Ladepunkte wurden im Rahmen der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur Zuwendungen bewilligt (bitte nach Bundesländern der Standorte sowie nach Normal- und Schnellladepunkten aufschlüsseln)?

13

Wie viele der Ladepunkte, für die im Rahmen der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur Zuwendungen bewilligt wurden, wurden bereits in Betrieb genommen (bitte nach Bundesländern der Standorte sowie nach Normal- und Schnellladepunkten aufschlüsseln)?

14

Für wie viele Ladepunkte wurden in den vier Förderaufrufen im Rahmen der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur jeweils Zuwendungen bewilligt (bitte nach Förderaufrufen sowie nach Normal- und Schnellladepunkten aufschlüsseln)?

15

Wie viele Ladepunkte, für die in den vier Förderaufrufen im Rahmen der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur Zuwendungen bewilligt wurden, wurden bereits in Betrieb genommen (bitte nach Förderaufrufen sowie nach Normal- und Schnellladepunkten aufschlüsseln)?

16

Nach welcher Zeitdauer werden Zuwendungsbescheide ungültig, wenn die Zuwendungen nicht abgerufen werden, um Ladepunkte zu errichten?

17

Bei wie vielen Ladepunkten, für die Zuwendungen bewilligt wurden, wurden die Zuwendungen nicht rechtzeitig abgerufen, sodass die Zuwendungsbescheide ungültig wurden?

18

Wie hoch ist die Gesamtsumme der im Rahmen der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur bewilligten Zuwendungen, und wie verteilt sich die Summe auf die einzelnen Bundesländer (bitte nach Bundesländern der Standorte aufschlüsseln)?

19

Auf welche zehn Antragsteller entfallen die meisten Ladepunkte, für die im Rahmen der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur Zuwendungen bewilligt wurden, wenn alle bewilligten Anträge des jeweiligen Antragstellers zusammengezählt werden (bitte aufschlüsseln nach Antragsteller und Anzahl der Ladepunkte, für die Zuwendungen bewilligt wurden)?

20

Wie viele dieser Ladepunkte haben diese zehn Antragsteller bereits in Betrieb genommen (bitte aufschlüsseln nach Antragsteller und Anzahl der Ladepunkte, die bereits in Betrieb genommen wurden)?

21

Wie verteilt sich die Anzahl der Ladepunkte, für die im Rahmen der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur Zuwendungen bewilligt wurden, auf die Rechtsnatur der Antragsteller (z. B. Kommunen, Unternehmen, Privatpersonen etc.)?

22

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung aufgrund der über die Halbjahresberichte erhobenen Daten im Rahmen der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur zur durchschnittlichen Dauer der Ladevorgänge, zur durchschnittlichen geladenen Energiemenge und zur durchschnittlichen täglichen Anzahl der Ladevorgänge an den bereits in Betrieb genommenen Ladepunkten (bitte jeweils nach Normal- und Schnellladepunkten aufschlüsseln)?

23

Wann wird der fünfte Förderaufruf erfolgen (bitte unter Nennung eines genauen Datums oder alternativ eines Monats oder Quartals) bzw. ist noch im Jahr 2019 mit einem dritten Aufruf zu rechnen?

24

Welche Fördersummen für die Bezuschussung von Normalladepunkten und Schnellladepunkten wird der fünfte Förderaufruf jeweils umfassen?

25

Wie viele Schnellladepunkte einerseits und Normalladepunkte andererseits werden mit dem fünften Förderaufruf bezuschusst?

26

Inwiefern wird die Ankündigung aus dem Masterplan Ladeinfrastruktur, im Rahmen der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur bis März 2020 „noch einen Förderaufruf für Ladeinfrastruktur auf Kundenparkplätzen“ zu veröffentlichen, bereits im Rahmen des fünften Förderaufrufs umgesetzt?

27

Wird die Bundesregierung die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur finanziell aufstocken und von nach Ansicht der Fragesteller bestehenden Hemmnissen befreien, um schnell bessere Ergebnisse für die Ladeinfrastruktur zu erzielen, anstatt die Förderrichtlinie entsprechend der Ankündigung aus dem Masterplan Ladeinfrastruktur bis Ende 2020 in der jetzigen Form fortzuführen?

Wenn ja, inwiefern?

Wenn nein, warum nicht?

28

Welche Prämissen besitzt die Erstellung des im Masterplan Ladeinfrastruktur angekündigten Konzepts, „wie die Finanzierung und Organisation eines verlässlichen, schnellen und großvolumigen Ladeinfrastrukturaufbaus bis 2025 ausgestaltet werden soll“, z. B. hinsichtlich einer Finanzierung über Förderprogramme, über Konzessionen oder über andere Wege?

29

Bei welcher Bundesbehörde oder anderen bundeseigenen Einrichtung wird die „Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur“ eingerichtet?

30

Wie viele Mitarbeiter wird die Leitstelle haben, und bis wann werden die Stellen besetzt sein?

31

Wann genau im Jahr 2019 wird die Leitstelle ihre Arbeit aufnehmen, und welche konkrete Aufgabe wird sie zuerst angehen, um sicherzustellen, „dass jedes E-Fahrzeug vor Ort über eine nutzerfreundliche Infrastruktur verfügt“ (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/ladeinfrakstruk tur-1692644)?

32

In welchen Punkten wird das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in seinem laut Masterplan Ladeinfrastruktur noch für das Jahr 2019 angekündigten Gesetzentwurf, mit dem das Miet- und Wohnungseigentumsrecht überarbeitet wird, über den vom Bundesrat beschlossenen Gesetzentwurf „zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Wohnungseigentumsgesetzes zur Förderung der Elektromobilität“ (Bundestagsdrucksache 19/15085) hinausgehen?

33

Wird der Entwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz von den Empfehlungen im „Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG)“ abweichen?

Wenn ja, in welchen Punkten?

34

Aus welchen Gründen geht die Bundesregierung entsprechend der Aussagen im Masterplan Ladeinfrastruktur davon aus, dass die Änderungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht erst Ende 2020 umgesetzt sein werden?

35

Wird die Bundesregierung die Änderungen im Miet- und Wohneigentumsrecht, die der Förderung privater Ladestationen dienen sollen, aus einer grundlegenden Reform des Miet- und Wohneigentumsrecht herauslösen, um die Umsetzung zu beschleunigen?

Wenn nein, warum nicht?

36

Plant die Bundesregierung, die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2018/844 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden deutlich vor der vorgeschrieben Frist am 10. März 2020 umzusetzen, um den Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur so früh wie möglich sicherzustellen?

Wenn ja, wann, und auf welche Weise will sie die Vorgaben umsetzen?

Wenn nein, warum nicht?

37

Inwiefern plant die Bundesregierung, über die Vorgaben der Richtlinie hinauszugehen, indem beispielsweise eine höhere Quote von Ladepunkten bei Neubauten oder umfassenden Renovierungen im deutschen Recht vorgeschrieben wird?

38

Bis wann wird das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat entsprechend der Ankündigung im Masterplan Ladeinfrastruktur die Ergebnisse der Prüfung zur Frage, inwieweit im Hinblick auf das Baurecht „Gesetzesänderungen im Bundesrecht den Aufbau von Ladeinfrastruktur erleichtern und fördern können“, vorlegen?

39

Aus welchem Grund konnte sich der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer mit seiner Forderung aus dem März 2019, 1 Mrd. Euro für die Förderung privater Ladestationen über den Bundeshaushalt 2020 bereitzustellen (vgl. www.faz.net/-iki-9lfxy), nicht durchsetzen, da nun lediglich bis zu 50 Mio. Euro im Jahr 2020 zur Verfügung stehen sollen?

40

Bis wann wird das Bundesverkehrsministerium das Förderprogramm für private Ladeinfrastruktur veröffentlichen, und welche Förderbedingungen wird das Programm enthalten (insbesondere zu berechtigen Antragstellern und Förderhöhen)?

41

Bis wann wird die Bundesregierung entsprechend der Ankündigung im Masterplan Ladeinfrastruktur einen Vorschlag vorlegen, um durch eine Versorgungsauflage zu regeln, „dass an allen Tankstellen in Deutschland auch Ladepunkte angeboten werden“?

42

Welche „unverhältnismäßige[n] finanzielle[n] Belastungen“ hält die Bundesregierung in diesem Zusammenhang für „unzumutbar“?

43

Bis wann wird das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit die Ergebnisse der im Masterplan Ladeinfrastruktur angekündigten Prüfung, „ob die Errichtung von Schnellladesäulen als Dekarbonisierungsmaßnahmen der Mineralölwirtschaft behandelt werden können“, vorlegen?

44

Welche Rechtsgrundlagen für eine Anrechnung als Dekarbonisierungsmaßnahmen kommen für diese Maßnahme grundsätzlich infrage bzw. werden bei anderen Maßnahmen schon heute genutzt?

45

An wie vielen Standorten der Autobahn Tank & Rast stehen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Schnellladepunkte zur Verfügung (bitte nach Bundesländern unter Angabe der Anzahl aller Standorte der Autobahn Tank & Rast im jeweiligen Bundesland sowie unter Angabe der Anzahl der bereits ausgestatteten Standorte im jeweiligen Bundesland aufschlüsseln)?

46

An welchen Standorten der Autobahn Tank & Rast wurden nach Kenntnis der Bundesregierung noch keine Schnellladepunkte errichtet, und wann wird die Errichtung jeweils fertiggestellt sein (bitte unter Nennung der konkreten Standorte nach Bundesland)?

47

An wie vielen weiteren Standorten von Raststätten auf Bundesautobahnen stehen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Schnellladepunkte zur Verfügung, und wie viele weitere Standorte von Raststätten gibt es insgesamt an Bundesautobahnen (bitte nach Bundesländern unter Angabe der Anzahl bereits ausgestatteten Standorte im jeweiligen Bundesland und unter Angabe der Anzahl aller Standorte im jeweiligen Bundesland aufschlüsseln)?

48

Welche Gründe machen es erforderlich, dass das Bundesverkehrsministerium entsprechend der Ankündigung im Masterplan Ladeinfrastruktur erst bis Ende 2020 Kriterien festlegt, „ob und in welchem Umfang an bewirtschafteten und unbewirtschafteten Rastanlagen an Bundesautobahnen zusätzlich Ladeinfrastruktur erforderlich ist“?

49

Auf welche Weise wird die Bundesregierung die im Masterplan Ladeinfrastruktur angekündigte Maßnahme, dass die bewirtschafteten Rastanlagen „bis 2022 jeweils mindestens 4 Ladepunkte mit mindestens 150 kW Leistung vorhalten“ sollen, im Rahmen der bestehenden Konzessionsverträge umsetzen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 18/11377)?

50

Bis wann wird die Bundesregierung entsprechend der Ankündigung im Masterplan Ladeinfrastruktur einen „Regelungsvorschlag vorlegen, wie in geeigneten, vom Europarecht vorgesehenen Ausnahmefällen von regionalem Marktversagen den Verteilernetzbetreibern ermöglicht wird, öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur zu errichten“?

51

Welche grundsätzlichen Möglichkeiten sieht das entsprechende EU-Paket für eine solche Regelung im nationalen Recht vor, und in welchen Regionen kommt es nach Ansicht der Bundesregierung zu einem regionalen Marktversagen, auf das sich die nach Ansicht der Bundesregierung im Europarecht vorgesehenen Ausnahmefälle beziehen sollen?

52

Bis wann wird das Bundesverkehrsministerium entsprechend der Ankündigung im Masterplan Ladeinfrastruktur den Wettbewerb „Modellquartier Ladeinfrastruktur“ starten, und aus welchen Gründen wurde ein wettbewerbliches Modell gewählt?

53

Wird die Bundesregierung die Straßenverkehrs-Ordnung so überarbeiten und insbesondere die darin festgelegten Bußgelder so anpassen, dass Fahrzeuge, die eine Ladesäule blockieren, strenger sanktioniert werden können?

Wenn ja, auf welche Weise?

Wenn nein, warum nicht?

54

Inwiefern wird die Bundesregierung die im Masterplan Ladeinfrastruktur angekündigte Schaffung von Stellen sogenannter Elektromobilitätsmanager finanziell zu unterstützen?

55

Wie viele öffentliche zugängliche Ladepunkte, und wie viele private Ladepunkte für schwere Nutzfahrzeuge sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Betrieb (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

56

Wie viele öffentliche zugängliche Wasserstoff-Tankstellen, und wie viele private Wasserstoff-Tankstellen für schwere Nutzfahrzeuge sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Betrieb (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

57

Bis wann werden die „Konzepte für die Lademöglichkeiten für Batterie-Lkw, Oberleitungen für Lkw sowie für Wasserstoff-Tankstellen“, deren Erstellung laut Masterplan Ladeinfrastruktur beschlossen wurde, jeweils vorgelegt?

58

Bis wann wird das Bundesverkehrsministerium die Ergebnisse der im Masterplan Ladeinfrastruktur angekündigten Prüfung, „inwieweit an diesen Rastanlagen Ladestationen mit mindestens 350 kW, die die speziellen Anforderungen von schweren Nutzfahrzeugen erfüllen, errichtet werden können“, vorlegen?

Berlin, den 25. November 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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