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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Künstliche Intelligenz - Stand der Umsetzung der Vorschläge der High-Level Expert Group in Deutschland

(insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

13.01.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1591112.12.2019

Künstliche Intelligenz – Stand der Umsetzung der Vorschläge der High-Level Expert Group in Deutschland

der Abgeordneten Dr. Anna Christmann, Kai Gehring, Dieter Janecek, Beate Walter-Rosenheimer, Katja Dörner, Erhard Grundl, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, Ulle Schauws, Charlotte Schneidewind-Hartnagel, Kordula Schulz-Asche, Margit Stumpp, Lisa Badum, Dr. Danyal Bayaz, Ekin Deligöz, Stefan Gelbhaar, Anja Hajduk, Christian Kühn (Tübingen), Renate Künast, Stefan Schmidt, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Bereits im April 2018 hat die Europäische Kommission ihre KI-Strategie (KI = künstliche Intelligenz) vorgelegt, die auf den drei Pfeilern der Erhöhung öffentlicher und privater Investitionen in die KI, der Vorbereitung auf sozioökonomische Veränderungen und der Gewährleistung eines geeigneten ethischen und rechtlichen Rahmens beruht (vgl. https://ec.europa.eu/transparency/reg doc/rep/1/2018/DE/COM-2018-237-F1-DE-MAIN-PART-1.PDF). Dieser KI-Strategie folgte im Dezember 2018 der mit den Mitgliedstaaten koordinierte Plan für künstliche Intelligenz (vgl. https://ec.europa.eu/digital-single-mar ket/en/news/coordinated-plan-artificial-intelligence). Die im Juni 2018 von der Europäischen Kommission eingesetzte High-Level Expert Group (HLEG) zu KI hat im April 2019 ihre Ethikleitlinien vorgelegt (vgl. https://ec.europa.eu/ digital-single-market/en/news/ethics-guidelines-trustworthy-ai). Aufbauend auf diesem ersten Ergebnis legte die Expertinnen- bzw. Expertengruppe im Juni dieses Jahres 33 Empfehlungen für politische Maßnahmen und Investitionen vor (vgl. https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/policy-and- investment-recommendations-trustworthy-artificial-intelligence). Die Empfehlungen fokussieren grundsätzlich auf die Bereiche der Verbesserung individueller und gesellschaftlicher Befähigung und der verantwortungsvollen Entwicklung einer nützlichen KI, auf der Gestaltung des Privatsektors in Europa, auf der Unterstützung des öffentlichen Sektors bei der Nutzung von KI und auf dem Aufbau einer erstklassigen KI-Forschungsbasis in der EU.

Diese Empfehlungen sollen unter anderem der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten helfen, Ende 2019 den koordinierten Plan zu aktualisieren. Die Leitlinien der High-Level Expert Group (HLEG) bilden das Fundament dessen, wie „KI made in Europe“ in den nächsten Jahren konkret ausgestaltet wird. Bis Anfang 2020 soll zunächst durch eine Pilotphase überprüft werden, wie sich diese Empfehlungen in die Praxis umsetzen lassen, um anschließend die Basis für weitere Entscheidungen der Europäischen Kommission zu sein. Inwiefern die Empfehlungen auch auf der Ebene der Mitgliedstaaten durchgesetzt werden, liegt in der Priorisierung der Bundesregierung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den Empfehlungen der HLEG für die Förderung und Entwicklung von künstlicher Intelligenz in Deutschland bei, und wer ist innerhalb der Bundesregierung mit der Prüfung und Umsetzung der Empfehlungen der HLEG beauftragt?

2

Plant die Bundesregierung eine Aktualisierung der Nationalen KI-Strategie, wenn ja, wann, und inwiefern werden die Empfehlungen der HLEG dafür eine Grundlage sein?

3

Welche der im Bericht aufgeführten Empfehlungen sollten nach Bewertung der Bundesregierung essenzieller Bestandteil der zukünftigen Arbeit der Kommission werden, und welche Empfehlung sollten nach Priorisierung der Bundesregierung unmittelbar in die Umsetzung nationaler Maßnahmen einbezogen werden?

4

Gibt es Empfehlungen der Expertengruppe, die die Bundesregierung grundsätzlich ablehnt, wenn ja, welche, und warum?

5

Welche Bestrebungen verfolgt die Bundesregierung, um digitale Kompetenz durch Kurse (z. B. MOOCs, ElementsofAI) zu verbessern, in denen grundlegende KI-Schulungen angeboten werden, wie es beispielsweise in Finnland der Fall ist (Förderung des Verständnisses von KI-Systemen im Allgemeinen, Sensibilisierung für Datenschutzrechte, Wichtigkeit von Fairness, Erklärbarkeit, Transparenz von KI-Systemen) (Empfehlung 1.1, AI HLEG Policy and Investment Recommendations, https://ec.europa.eu/digi tal-single-market/en/news/policy-and-investment- recommendationstrustworthy-artificial-intelligence)?

6

Wie kann nach Einschätzung der Bundesregierung sichergestellt werden, dass diese Kurse unterschiedlichen Bildungsabschlüssen zugänglich sind und damit der digitalen Kluft besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird (Empfehlung 1.1)?

7

Inwiefern schafft die Bundesregierung Bewusstsein und Verständnis durch öffentlich finanzierte oder subventionierte Bildungsprogramme zu künstlicher Intelligenz mittels Medien und sozialer Netzwerke, und in welcher Hinsicht können nichtformale Bildungseinrichtungen, die Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen in Bezug auf Datenschutz, Coding, Robotik und Daten anbieten durch die Bundesregierung unterstützt werden (Empfehlung 1.5)?

8

Inwiefern hat die Bundesregierung bereits ein Konzept zum Monitoring der Digitalkompetenzen der Gesamtbevölkerung erarbeitet, und wie sieht dieses aus?

9

Inwiefern geht die Bundesregierung der Empfehlung der HLEG nach, insbesondere KI-Innovationen zu fördern, die auf die Herausforderungen der Nachhaltigkeit gerichtet sind, und wie ist in dem Zusammenhang der aktuelle Stand bei der Förderung der 50 KI-Leuchttürme für Umwelt, Klima, Natur und Ressourcen (Empfehlung 2.5)?

10

Wie bewertet die Bundesregierung die Einrichtung eines Europäischen Übergangsfonds für KI, um die Transformation (insbesondere der Arbeitswelt) sozial verantwortlich zu gestalten (Empfehlung 3.5, 3.6)?

11

Inwiefern ermutigt die Bundesregierung die Entwicklung von KI-Tools und KI-Anwendungen, die speziell darauf abzielen, benachteiligten Bevölkerungsgruppen zugute zu kommen, und wie bewertet die Bundesregierung die Einrichtung eines jährlichen KI-Preises für die Förderung weniger marktfähig, aber dennoch (im Sinne bestimmter Bevölkerungsgruppen und damit des Gemeinwohls) wünschenswerter Anwendungen (Empfehlung 4.2)?

12

Inwiefern wird die (von der HLEG geforderte) Etablierung von Überwachungsmechanismen gesellschaftlicher Auswirkungen der KI (auf nationaler Ebene) Aufgabe des neu geschaffenen KI-Observatoriums sein, und zu welchem Zeitpunkt kann nach aktuellen Planungen mit einem ersten Monitoring durch diese neu geschaffene Institution gerechnet werden (Empfehlung 5.3)?

13

Wie sorgt die Bundesregierung momentan und zukünftig dafür, dass jeder Person, die von einer mittels KI-informierter Entscheidung im öffentlichen Sektor betroffen ist, Informationen über die Logik des Algorithmus und über die zugrunde liegenden Daten, zugänglich gemacht werden? Erfolgt diese Information automatisch oder auf Nachfrage (Empfehlung 12.2)?

14

Wie stellen sich die Ausgaben der Bundesregierung für eine langfristige Forschungsfinanzierung im Bereich von KI (sowohl für Grundlagenforschung als auch für zweckgebundene, anwendungsorientieret KI- Forschung) im Vergleich zu den anderen EU-Mitgliedstaaten dar (Empfehlung 14.1, 31.4)?

15

Wie viele der 100 zusätzlich geplanten Professuren für Künstliche Intelligenz wurden bisher an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland eingerichtet (bitte einzelne Institutionen nennen), und wann ist mit der Besetzung der anderen Professuren zu rechnen?

16

Welche Kriterien werden bei der Auswahl der Professuren angelegt, und wie wird dabei gewährleistet, dass die 100 neuen Professuren möglichst interdisziplinär verteilt sind (Empfehlung 15)?

17

Inwiefern stärkt die Bundesregierung momentan die Kooperation in europäischen KI-Forschungsprojekten (u. a. mit Frankreich und Schweden)?

18

Wie hat sich die Zusammenarbeit im deutsch-französischen Forschungs- und Innovationsnetzwerk („virtuelles Zentrum“) bisher etabliert (Empfehlung 16)?

19

Welche Prioritäten setzt die Bundesregierung zur Gestaltung der Rahmenbedingungen attraktiver Arbeitsbedingungen für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, um langfristig ein lebendiges Forschungsumfeld in Deutschland zu etablieren und eine kritische Masse exzellenter Wissenschaftler an deutsche Standorte zu binden (Empfehlung 15)?

20

Inwiefern schafft die Bundesregierung Anreize zum Datensharing (Datenpooling und Datenaustausch) in der Industrie und unterstützt sie die Erforschung und die Entwicklung von Lösungen zu schnellem, sicherem und rechtskonformem Austausch von Industriedaten, und welche Rolle spielt dabei die bestehende Datenplattform International Data Space und das gerade vorgestellte Gaia-X-Projekt (Empfehlung 18.4)?

21

Welche Versuche sollten nach Ansicht der Bundesregierung unternommen werden, damit bis 2030 50 Prozent weibliche Talente in den MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) eingeschrieben sind, wie es die HLEG empfiehlt (Empfehlung 21.4, 21.5)?

22

Inwiefern hält die Bundesregierung Bemühungen zur Implementierung von interdisziplinären Doktorandenschulen und Postdoc-Programmen im Bereich der KI (einschließlich Geistes- und Sozialwissenschaften sowie Philosophie) an deutschen Universitäten, die eng mit europäischen KI-Forschungszentren zusammenarbeiten, für erstrebenswert, um eine bestimmte Qualität in Europa zu gewährleisten (Empfehlung 22.2)?

23

Wie will die Bundesregierung der Forderung der HLEG gerecht werden, den Anteil weiblicher Talente in den Bereichen KI-Hochschulbildung, KI-Belegschaft und KI-Ökosysteme zu erhöhen?

24

Inwiefern sind aus Perspektive der Bundesregiering, abgesehen von Förderprogrammen und Stipendien, auch KI-Networking, KI-Coaching und KI-Mentoren-Programme für Frauen in Forschung und Technologie einzurichten und zu finanzieren, um dieses Ziel zu erreichen (Empfehlung 23.1, 23.2, 23.3)?

25

Welchen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, um Unternehmen zu unterstützen, die aufgrund der Nutzung neuer Daten und KI-Anwendungen strategische Um- und Weiterbildungspläne (im Sinne einer Befähigung zur KI) für bestehendes Personal entwickeln (Empfehlung 24.1, 24.3)?

26

Welche Projekte werden aktuell in Form von „Reallaboren“ durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Zusammenhang mit KI gefördert (Empfehlung 29.2, 32.2)?

27

Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Empfehlung der HLEG, weitere Förderung für europäische Verbundforschung zu schaffen, anstatt sich nur auf einzelne Projekte ohne globale Kohärenz zu konzentrieren? Wie ist der Zustand einzuschätzen, dass es derzeit keine Maßnahme gibt, durch die hochrangige, gemeinsame Grundlagenforschung auf europäischer Ebene durchgeführt wird (Empfehlung 31.5)?

Berlin, den 25. November 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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