Unfallkosten im Straßenverkehr und Übernahme durch Versicherungen
der Abgeordneten Oliver Krischer, Daniela Wagner, Stefan Gelbhaar, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie viele Unfälle mit Personenschaden gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Straßen-, Schienen-, Luft- und Binnenschiffsverkehr jeweils in den Jahren 2016, 2017 und 2018 in Deutschland (bitte für die einzelnen Verkehrsträger und Jahre aufschlüsseln)?
Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 2016, 2017 und 2018 den Krankenkassen, Unfall-, Renten- und Pflegeversicherungen, Berufsgenossenschaften sowie Sozialversicherungen durch Unfälle im Straßenverkehr entstanden?
Werden Straßenverkehrsunfallkosten bei den gesetzlichen Krankenkassen separat erfasst und ausgewiesen?
Wenn ja, wie hoch waren die durch Straßenverkehrsteilnehmer verursachten Unfallkosten in den Jahren 2016, 2017 und 2018?
Werden Straßenverkehrsunfallkosten nach Kenntnis der Bundesregierung bei den privaten Krankenkassen separat erfasst und ausgewiesen?
Wenn ja, wie hoch waren die durch Straßenverkehrsteilnehmer verursachten Unfallkosten in den Jahren 2016, 2017 und 2018?
Zahlen die Kfz-Versicherer den gesetzlichen Krankenkassen die bei ihnen durch Verkehrsunfälle mit Personenschäden anfallenden Kosten vollumfänglich, anteilig oder pauschal?
Zahlen die Kfz-Versicherer nach Kenntnis der Bundesregierung den privaten Krankenkassen die bei ihnen durch Verkehrsunfälle mit Personenschäden anfallenden Kosten vollumfänglich, anteilig oder pauschal?
Kommen die Kfz-Versicherer nach Kenntnis der Bundesregierung auch für durch verkehrsbedingte Personenunfälle entstehende Kosten in der Renten- und Pflegeversicherung sowie anfallende Kosten bei den Berufsgenossenschaften und Sozialversicherungen auf?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Geldfluss zwischen Kfz-Versicherern und Krankenkassen bei Verschuldens- und Gefährdungshaftung hinsichtlich des Eigenschadens und des Schadens eines Dritten geregelt?
Beabsichtigt die Bundesregierung, bei der im Klimapaket angekündigten Novelle der EU-Wegekostenrichtlinie (CO2-Aufschlag auf die Lkw-Maut) auch die nicht durch Versicherungen gedeckten Unfallkosten als Differenzierungskriterium bei der Lkw-Maut zu ermöglichen?
Wenn nein, warum nicht?
Welches quantitative Ziel zur Reduktion der Zahl der Getöteten im Straßenverkehr setzt sich die Bundesregierung für die Jahre 2025 und 2030 vor dem Hintergrund, dass der Zielhorizont ihres aktuellen Verkehrssicherheitsziels mit dem Jahr 2020 endet?