[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karlheinz Busen, Frank Sitta,
Dr. Gero Clemens Hocker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/15950 –
Klimaschutzleistungen der Waldbesitzer
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Wälder als Kohlenstoffspeicher rücken in der Klimadebatte immer mehr in
den Fokus. Seit Langem sind Wälder fester Bestandteil verschiedener
Klimaschutzmaßnahmen. Durch privat finanzierte Aufforstungen, Baumpflanzungen
oder Baumpatenschaften engagieren sich bereits große Teile der Bevölkerung
für den Erhalt einer funktionierenden Kohlenstoffsenke (
www.ruhrnachrich
ten.de/herbern/auf-rekordkurs-sv-herbern-pflanzt-bei-grossaktion-im-jubilaeu
msjahr-100-baeume-1465071.html;
www.landeszeitung.de/blog/lokales/26433
91-auf-in-den-blaetterwald).
Insbesondere die Waldbesitzer, die selbstständig Forstwirtschaft betreiben,
haben den Waldumbau bereits seit Jahren im Blick. Aufforstungen, Waldpflege
und Bewirtschaftung sind wesentlich zum Erhalt ihrer forstwirtschaftlichen
Existenz. Die weitsichtige Eigeninitiative vieler privater und kommunaler
Waldbewirtschafter in der Vergangenheit resultiert heute in einer
funktionierenden Kohlenstoffsenke „Wald“, von der die gesamte Gesellschaft profitiert
(
www.wp.de/staedte/wittgenstein/den-wald-sich-selbst-zu-ueberlassen-ist-
reine-oeko-romantik-id227276919.html ;
www.augsburger-allgemeine.de/iller
tissen/Unterrother-Gemeindewald-bekommt-Bestnoten-id55852076.html).
1. Welchen wirtschaftlichen Wert hat nach Auffassung der Bundesregierung
die Speicherleistung des Waldes für Kohlenstoff?
2. Welchen Ansatz zur Inwertsetzung der Speicherleistung des Waldes für
Kohlenstoff ist nach Ansicht der Bundesregierung derzeit möglich (bitte
die verschiedenen Ansätze, die die Speicherleistung des Waldes je Hektar
ökonomisch bewerten können, darstellen)?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Da die Speicherleistung des Waldes für Kohlenstoff auf nationalstaatlicher
Ebene, nicht aber auf Betriebsebene festgestellt wird, hat die Speicherleistung des
Deutscher Bundestag Drucksache 19/16239
19. Wahlperiode 23.12.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 20. Dezember 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Waldes keinen wirtschaftlichen Wert für den Waldbesitzer. Dem entsprechend
existiert auch kein Ansatz zur Inwertsetzung.
3. Inwieweit und seit wann wird der Waldsektor mit seiner Senkenleistung in
der Treibhausgasbilanz Deutschlands berücksichtigt (bitte die von
Deutschland ratifizierten Übereinkommen, die den Wald bis dato als
Kohlenstoffsenke anerkannt haben, nennen und den Einfluss des Waldsektors
auf die Treibhausgasbilanz Deutschlands darstellen)?
Mit dem Beitritt Deutschlands zur Klimarahmenkonvention der Vereinten
Nationen (Gesetz zu dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen vom
9. Mai 1992 über Klimaänderungen (BGBl. 1993 II S. 1783)) hat sich
Deutschland verpflichtet, u. a. über die Emissionswirkung der deutschen Wälder zu
berichten. Nach Ausarbeitung der entsprechenden Berichtsvorgaben erfolgt diese
Berichterstattung seit 2003 (
https://unfccc.int/process/transparency-and-repor
ting/reporting-and-review-under-the-convention/greenhouse-gas-inventories/su
bmissions-of-annual-greenhouse-gas-inventories-for-2017/submissions-of-annu
al-ghg-inventories-2003) jährlich jeweils für den Berichtszeitraum von 1990
bis zum aktuellen Berichtsjahr.
Die Waldbewirtschaftung in Deutschland wird seit Anfang 2008 aufgrund des
Kyoto-Protokolls, ratifiziert mit Gesetz zu dem Protokoll von Kyoto vom
11. Dezember 1997 zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über
Klimaänderungen (Kyoto-Protokoll) vom 27. April 2002 (BGBl. II S. 966) mit
den Bereichen Aufforstung, Entwaldung und Waldbewirtschaftung auf die
nationale Treibhausgasbilanz angerechnet.
Laut aktuell letztem vorliegenden Bericht (Nationaler Inventarbericht 2019,
www.umweltbundesamt.de/publikationen/berichterstattung-unter-der-klimarah
menkonvention-4) betrugen die Emissionen aus den Wäldern
(Berichtskategorie 4.A) im Jahre 2017 -57.591 kt CO2-Äquivalente bei einer
Gesamtemissionsmenge aller Sektoren von 891.426 kt CO2-Äquivalenten.
4. Welche Gründe haben aus Sicht der Bundesregierung bisher dafür
gesprochen, dass europaweit oder bundesweit kein Handel mit
Senkengutschriften geschaffen werden konnte (
www.waldwissen.net/wald/klima/wandel_
co2/lwf_co2_speicher_forst/index_DE)?
Mit der Verabschiedung der EU-Verordnung 2018/841 über die Einbeziehung
der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen aus Landnutzung,
Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft in den Rahmen für die Klima- und
Energiepolitik bis 2030 wurde die Möglichkeit geschaffen, ab dem Jahr 2021
für den Fall, dass Lastschriften entstehen, diese u. a. dadurch auszugleichen,
dass Emissionszuweisungen (Land Mitigation Units) von anderen EU-
Mitgliedstaaten zugekauft werden (Artikel 12, Absätze 1 und 2). Im Rahmen
der Verordnung 2018/842 zur Festlegung verbindlicher nationaler Jahresziele
für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2021 bis 2030
als Beitrag zu Klimaschutzmaßnahmen zwecks Erfüllung der Verpflichtungen
aus dem Übereinkommen von Paris können die Mitgliedstaaten für den
gesamten Zeitraum 2021 bis 2030 Gutschriften im Landnutzungssektor in Höhe von
280 Millionen Tonnen nutzen, um ihre nationalen Ziele zu erreichen. Hierdurch
werden Anreize geschaffen, die Senkenfunktion in diesem Sektor zu stärken.
5. Inwieweit sieht die Bundesregierung die forstliche Arbeit von aktiven
Waldbesitzern als ursächlich für die Senkenfunktion des Waldes für
Kohlenstoff?
Welche betriebswirtschaftlichen Aufwendungen der Waldbewirtschafter
müssen nach Ansicht der Bundesregierung zur Erhaltung der
Senkenfunktion des Waldes für Kohlenstoff aufgebracht werden?
Waldbesitzer sind durch ihr Tun oder Unterlassen ursächlich für die Wirkungen
und Leistungen ihres Waldes.
Zu den betriebswirtschaftlichen Aufwendungen der Waldbewirtschafter zur
Erhaltung der Senkenfunktion des Waldes liegen der Bundesregierung keine
Informationen vor.
6. Sind nach Auffassung der Bundesregierung Waldeigentümer in der
Vergangenheit in dem Maße honoriert worden, wie ihre aktive
Waldbewirtschaftung zur Treibhausgasbilanz beigetragen hat?
Eine Honorierung der Waldeigentümer für ihren Beitrag zur Treibhausgasbilanz
ist nicht vorgesehen. Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.
7. Welche Projekte werden derzeit von der Bundesregierung unterstützt, um
die Senkenleistung des Waldes für Kohlenstoff zu erforschen?
Welche Verfahren und methodischen Ansätze werden dazu verwendet?
Die Bundesregierung fördert neben vier weiteren Schwerpunkten die Speicher-
und Senkenleistung des Waldes durch die Richtlinie zur Förderung von
Maßnahmen zum Erhalt und Ausbau des CO2 -Minderungspotenzials von Wald und
Holz sowie zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel vom 3. Dezember
2015 (Förderrichtlinie Waldklimafonds – WKF). Dadurch wird insbesondere
der Kohlenstoffspeicher von Wald und Holzprodukten betrachtet, um mit
Forschungs- und Modellvorhaben einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Seit dem Start des WKF am 1. Januar 2014 wurden 232 Vorhaben mit einem
Fördervolumen von 78,5 Mio. Euro gefördert. Aktuell laufen 41 Vorhaben mit
einem Fördervolumen in Höhe von 12,7 Mio. Euro, die direkt zum Ziel einer
Senkenleistung des Waldes, aber auch der langfristigen Kohlenstoffbindung
durch Holzprodukte, beitragen. Grundsätzlich leisten alle im WKF geförderte
Vorhaben einen Beitrag zur Sicherung des Waldes als Kohlenstoffsenke und der
Holznutzung als Kohlenstoffspeicher. Durch eine an den Klimawandel
angepasste Waldbewirtschaftung wird die Klimaschutzleistung des Waldes auch für
die Zukunft gesichert.
Beispielhafte Projekte zur Leistung des Waldes als Kohlenstoffsenke sind:
• MoorWaldBilanz – Kohlenstoffbilanzen bei der Renaturierung von
Moorwäldern am Beispiel des Nationalpark Hunsrück-Hochwald
• FOMOSY-KK – Entwicklung eines forstlichen Monitoringsystems unter
Berücksichtigung von Kohlenstoffspeicherung und Klimaanpassung
• Alpenhumus – Alpenhumus als klimasensitiver C-Speicher und
entscheidender Standortfaktor im Bergwald
• SpeicherWald – Regionaler Klimaschutzbeitrag von Wäldern ohne
forstliche Nutzung
• HolzStrategie – Holzbau im Einfluss des Klimawandels – Entwicklung von
Strategien zur Sicherung der Gebrauchstauglichkeit
• KalKo – Waldbodenkalkung als Maßnahme zur Erhöhung der
Anpassungsfähigkeit der Wälder an den Klimawandel und zur Sicherung und Erhöhung
der CO2-Speicher- und Senkenfunktion der Wälder
• Holzbau-GIS – Einsparungen von Treibhausgasen durch Bauen und
Sanieren mit Holz
• Auswirkungen natürlicher Waldentwicklung auf Kohlenstoffspeicherung
und Biodiversität
• Klimaschutzbeitrag von Wäldern mit multifunktionaler und nachhaltiger
Bewirtschaftung.
8. Welche Menge an CO2 ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten 50 Jahren durch den Wald gebunden worden, und welche Faktoren
haben dabei eine wesentliche Rolle gespielt (bitte die wesentlichen
forstlichen Faktoren, die eine Kohlenstoffspeicherung fördern, darstellen)?
Die Emissionsberichterstattung erfasst den Zeitraum ab 1990. Zwischen 1990
und 2017 lag die Senkenwirkung der Wälder laut letztem vorliegendem
Inventarbericht 2019 bei 1.734.672 kt CO2-Äquivalente. Für den Zeitraum vor 1990
liegen keine Angaben vor. Die Senkenwirkung ist abhängig von der
(Brutto-)Einbindung, also dem Zuwachs und der Produktion von
Holzprodukten einerseits und dem Abbau von Speichern andererseits, also dem Abgang
von Biomasse (durch Holznutzung im Wald) und dem Verlust von
Speicherleistung nach Ende der Nutzungsdauer von Holzprodukten. Wesentliche
Einflussfaktoren auf den Zuwachs sind die Entwicklung der Altersklassenstruktur und
der Baumartenzusammensetzung in Wäldern, aber auch Veränderungen des
Baumwachstums durch veränderte Umweltbedingungen (Klimawandel). Der
Abbau von Speichern wird hauptsächlich beeinflusst von der Entwicklung der
Holznutzungsmengen und der Struktur der Holzverwendung.
9. Leisten nach Ansicht der Bundesregierung stillgelegte Wirtschaftswälder,
die nach ihrer Stilllegung ihre Holzvorräte sukzessive abbauen, einen
Beitrag zur Einsparung von Kohlenstoffemissionen vor dem Hintergrund des
Pariser Klimaabkommens?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der FDP „Aktive Waldbewirtschaftung als Beitrag zu Klimaschutz“
auf Bundestagsdrucksache 19/13188 wird verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]