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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Personal des Bundesministeriums für Gesundheit (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/13022)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

23.01.2020

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1600317.12.2019

Personal des Bundesministeriums für Gesundheit (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/13022)

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Roman Müller-Böhm, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP Personal des Bundesministeriums für Gesundheit (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/13022) Mit der Kleinen Anfrage „Personal des Bundesministeriums für Gesundheit“ (Bundestagsdrucksache 19/12041) hatte die FDP-Bundestagsfraktion die Bundesregierung zum Personalaufbau und Personaleinsatz im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gefragt. Die Antworten (Bundestagsdrucksache 19/13022) lassen aus Sicht der Fragesteller aber keine vernünftige Bewertung der Personalsituation im BMG zu, die gelieferten Daten sind weitestgehend unbrauchbar. Das BMG verweist hier auf den Datenschutz, wo befürchtet wird, dass „die Daten zur Besoldungs- oder Entgeltgruppe insbesondere in den kleineren Organisations- und Unterorganisationseinheiten unmittelbar natürlichen Personen zugeordnet werden könnten“. Im Ausschuss für Gesundheit sicherte der Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn am 23. Oktober zu, zumindest Fragen zu den Abteilungen zu beantworten. Da, je nach Antworten zu Frage 1 auch feinere gestufte Detaillierungen möglich sind, werden diese ebenfalls abgefragt. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche datenschutzrechtlichen Regelungen verhindern aus Sicht der Bundesregierung die genaue Personalaufschlüsselung in Unterorganisationseinheiten (vgl. Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/13022)? a) Bis zu welcher Unterorganisationsebene kann das BMG Fragen zur Besoldungsgruppe angeben, ohne datenschutzrechtliche Bestimmungen zu verletzen? Deutscher Bundestag Drucksache 19/16003 19. Wahlperiode 17.12.2019 b) Wie verhält es sich beim Datenschutz mit Stellenausschreibungen, in denen sowohl die Besoldungsgruppe als auch der Einsatzort genannt wird und die somit auch Rückschlüsse auf einzelne Personen zulassen? c) Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis zwischen den vom BMG aufgeworfenen datenschutzrechtlichen Bedenken und dem Haushaltsrecht des Deutschen Bundestages als Legislativorgan, das über die Stellenpläne entscheidet und damit auch einen Anspruch auf Auskünfte aus den Bundesministerien hat? 2. Wie sind die Abteilungen des BMG personell aufgestellt? a) Welche Anzahl an Stellen ist jeweils an diesen Abteilungen angesiedelt? b) Welche Anzahl an Stellen ist jeweils an diesen Abteilungen besetzt? c) Welche Anzahl an Vollzeitäquivalenten ist jeweils an diesen Abteilungen angesiedelt? d) Welche Anzahl an Vollzeitäquivalenten ist jeweils an diesen Abteilungen besetzt? e) Welche Anzahl an Personen ist jeweils an diesen Abteilungen tätig? f) Auf welche Besoldungsgruppen und Entgeltgruppen entfallen in den einzelnen Abteilungen jeweils die Stellen und Vollzeitäquivalente (bitte Besoldungs- und Entgeltgruppen jeweils pro Abteilung angeben und zusätzlich die Anzahl der Stellen und Vollzeitäquivalente pro Besoldungs- und Entgeltgruppe angeben)? g) Welche Umorganisation von Stellen und Vollzeitäquivalenten, wie etwa eine Änderung der Besoldungs- oder Entgeltgruppen, Verbeamtungen, Verschiebungen in andere Abteilungen oder andere Maßnahmen oder Transfers von und zu anderen Bundesministerien hat es in bzw. zwischen den einzelnen Abteilungen des BMG seit dem 1. Januar 2017 wann gegeben? h) Welche Stellen welcher Besoldungs- oder Entgeltgruppe wurden in den einzelnen Abteilungen des BMG jeweils seit dem 1. Januar 2017 neu besetzt oder neu geschaffen (bitte angeben, welche Anzahl welcher Stellen hier pro Besoldungs- und Entgeltgruppe betroffen ist)? 3. Wie sind die Unterabteilungen des BMG personell aufgestellt? a) Welche Anzahl an Stellen ist jeweils an diesen Unterabteilungen angesiedelt? b) Welche Anzahl an Stellen ist jeweils an diesen Unterabteilungen besetzt? c) Welche Anzahl an Vollzeitäquivalenten ist jeweils an diesen Unterabteilungen angesiedelt? d) Welche Anzahl an Vollzeitäquivalenten ist jeweils an diesen Unterabteilungen besetzt? e) Welche Anzahl an Personen ist jeweils an diesen Unterabteilungen tätig? f) Auf welche Besoldungsgruppen und Entgeltgruppen entfallen in den einzelnen Unterabteilungen jeweils die Stellen und Vollzeitäquivalente (bitte Besoldungs- und Entgeltgruppen jeweils pro Unterabteilung angeben und zusätzlich die Anzahl der Stellen und Vollzeitäquivalente pro Besoldungs- und Entgeltgruppe angeben)? g) Welche Umorganisation von Stellen und Vollzeitäquivalenten, wie etwa eine Änderung der Besoldungs- oder Entgeltgruppen, Verbeamtungen, Verschiebungen in andere Abteilungen oder andere Maßnahmen oder Transfers von und zu anderen Bundesministerien hat es in bzw. zwischen den einzelnen Unterabteilungen des BMG seit dem 1. Januar 2017 wann gegeben? h) Welche Stellen welcher Besoldungs- oder Entgeltgruppe wurden in den einzelnen Unterabteilungen des BMG jeweils seit dem 1. Januar 2017 neu besetzt oder neu geschaffen (bitte angeben, welche Anzahl welcher Stellen hier pro Besoldungs- und Entgeltgruppe betroffen ist)? 4. Wie sind die Referate, Stabsstellen, Geschäftsstellen, Beauftragten und Bevollmächtigten im BMG personell aufgestellt? a) Welche Anzahl an Stellen ist jeweils an diesen Organisationseinheiten angesiedelt? b) Welche Anzahl an Stellen ist jeweils an diesen Organisationseinheiten besetzt? c) Welche Anzahl an Vollzeitäquivalenten ist jeweils an diesen Organisationseinheiten angesiedelt? d) Welche Anzahl an Vollzeitäquivalenten ist jeweils an diesen Organisationseinheiten besetzt? e) Welche Anzahl an Personen ist jeweils an diesen Organisationseinheiten tätig? f) Auf welche Besoldungsgruppen und Entgeltgruppen entfallen in den einzelnen Organisationseinheiten jeweils die Stellen und Vollzeitäquivalente (bitte Besoldungs- und Entgeltgruppen jeweils pro Unterabteilung angeben und zusätzlich die Anzahl der Stellen und Vollzeitäquivalente pro Besoldungs- und Entgeltgruppe angeben)? g) Welche Umorganisation von Stellen und Vollzeitäquivalenten, wie etwa eine Änderung der Besoldungs- oder Entgeltgruppen, Verbeamtungen, Verschiebungen in andere Abteilungen oder andere Maßnahmen oder Transfers von und zu anderen Bundesministerien hat es in bzw. zwischen den einzelnen Organisationseinheiten des BMG seit dem 1. Januar 2017 wann gegeben? h) Welche Stellen welcher Besoldungs- oder Entgeltgruppe wurden in den einzelnen Organisationseinheiten des BMG jeweils seit dem 1. Januar 2017 neu besetzt oder neu geschaffen (bitte angeben, welche Anzahl welcher Stellen hier pro Besoldungs- und Entgeltgruppe betroffen ist)? 5. Welche Anzahl an Vollzeitäquivalenten setzt das BMG an welcher Stelle jeweils mit welcher Besoldungs- oder Entgeltgruppe für welche Digitalisierungsprojekte ein (bitte genau angeben, welche Stellen mit welchen Besoldungs- oder Entgeltgruppen welchem Projekt oder welcher Organisationseinheit zugeordnet sind)? Berlin, den 26. November 2019 Christian Lindner und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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