Good Governance bei der Förderung von Wissenschaft durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung
der Abgeordneten Kai Gehring, Dr. Anna Christmann, Ekin Deligöz, Britta Haßelmann, Katja Dörner, Kirsten Kappert-Gonther, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer, Erhard Grundl, Maria Klein-Schmeink, Ulle Schauws, Kordula Schulz-Asche und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Wissenschaftsfreiheit ist in Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes fest verankert. Wissenschaft besitzt einen besonderen gesellschaftlichen Stellenwert, weil sie das Fundament für eine aufgeklärte, freie und offene Gesellschaft legt. Deswegen muss Wissenschaft nach Ansicht der Fragesteller besonders geschützt werden – einerseits vor Angriffen von außen durch pauschalen Wissenschaftsskeptizismus oder gar Wissenschaftsfeindlichkeit und andererseits vor unberechtigten Eingriffen durch private Geldgeber oder der öffentlichen Hand, die in Deutschland einen großen Teil der Drittmittelfinanzierung sicherstellt. Darauf ist nach Ansicht der Fragesteller nicht nur zu achten, wenn es um das Setzen von Rahmenbedingungen für die Wissenschaft geht, sondern auch bei der Frage, wohin Steuergelder fließen sollen und welche Forschung wo gefördert werden soll. Vergabeverfahren in der Wissenschaft sind deswegen mit besonderer Sorgfalt durchzuführen, um sowohl die Wissenschaftsfreiheit zu wahren wie auch den verantwortlichen Umgang mit Steuermitteln sicherzustellen. So prüft etwa derzeit der Bundesrechnungshof das Vergabeverfahren der Batteriezellenforschung, nachdem die Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek die Bedenken nicht ausräumen konnte (www.spiegel.de/leben undlernen/uni/bundesrechnungshof-prueft-vergabeverfahren-fuer-forschungs fabrik-a-1297490.html). Es ist von besonderer Relevanz, dass öffentliche Vergabeverfahren in der Wissenschaft transparent und nachvollziehbar vonstattengehen und Willkür entgegengetreten wird, damit das Vertrauen in den Forschungsstandort Deutschland und in die Freiheit der Wissenschaft keinen Schaden nimmt.
Die staatliche Förderung von Forschung und Entwicklung beläuft sich auf rund 30 Prozent der Gesamtausgaben für diesen Bereich (Stand: 2017). Über die Hälfte der staatlichen Ausgaben werden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) getragen, 10,9 Mrd. von 19,6 Mrd. Euro insgesamt. Die Ausgaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) machen auch noch einmal über 30 Prozent der Gesamtausgaben aus. Die Ressorts und Bundesministerien, die Forschungsförderung betreiben sind vielfältig. Umso wichtiger ist es nach Ansicht der Fragesteller, bei Forschungsförderungsverfahren hohe Qualitätsstandards anzuwenden, größtmögliche Objektivität und transparente Verfahren zu gewährleisten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen32
Hat die Bundesregierung eine Bewertung der Spezifika unterschiedlicher Politikfelder im Hinblick auf die Vergabe von öffentlichen Geldern?
Welche Spezifika weisen Auswahl- und Vergabeverfahren im Bereich der Forschung im Gegensatz zu beispielsweise Vergabeverfahren im Straßenwesen auf?
Inwiefern gibt es aktuell verpflichtende Leitlinien oder sonstige Regelungen für die Auswahl und Vergabe von staatlich geförderten Projekten im Bereich Forschung und Entwicklung, die Bundesministerien-übergreifend oder für das BMBF gelten (bitte alle relevanten Dokumente benennen und die einschlägigen Paragraphen aufführen)?
Wenn diese nicht existieren, inwiefern hielte die Bundesregierung solche Leitlinien oder sonstige Regelungen für sinnvoll?
Über welche Paragraphen in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO), der Ergänzenden Geschäftsordnung (EGO) des BMBF und/oder der Bundeshaushaltsordnung (BHO) wird die Auswahl und Vergabe von Geldern für Forschungsvorhaben beim BMBF geregelt, und wie ist deren genauer Wortlaut?
Welche Auflagen bei der Auswahl und Vergabe von öffentlichen Geldern für Forschung und Entwicklung müssen in den jeweiligen Bundesministerien eingehalten werden, d. h. im
a) BMBF,
b) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU),
c) BMWi,
d) BMVg,
e) Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL),
f) Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)?
Wie hoch ist der Anteil von Auswahl- und Vergabeverfahren für Forschung und Entwicklung, bei denen durch Bundesministerien externe Kommissionen, Expertinnen- bzw. Experten- oder Beratungsgremien zur Unterstützung bei der Auswahl eingesetzt werden (bitte den Anteil für die in Frage 5 genannten Bundesministerien einzeln für die Jahre 2017 und 2018 angeben)?
Wie häufig wurden im BMBF Kommissionen, Expertinnen- bzw. Experten- oder Beratungsgremien zur Auswahl und Vergabe von Geldern für Forschung und Entwicklung seit 2017 eingesetzt (bitte Titel des Gremiums, Auftrag, Gesamtzeitraum der Tätigkeit, zur Verfügung stehende Fördersumme und Anzahl der Mitglieder nennen)?
Inwiefern sind die Empfehlungen dieser Gremien zur Beratung der Bundesministerien bindend, und in welchen Fällen kann sich über deren Votum hinweggesetzt werden (bitte Förderverfahren und Grund für das Hinwegsetzen über die Empfehlung benennen)?
Wie viele Auswahl- und Vergabeprozesse des BMBF gab es seit 2017, bei denen Kommissionen, Expertinnen- bzw. Experten- oder Beratungsgremien für eine fachliche Beurteilung eingesetzt wurden und bei denen am Ende allerdings ohne vorliegende fachliche Beurteilung durch eine Kommission, Expertinnen- bzw. Experten- oder Beratungsgremium eine Förderentscheidung durch das BMBF getroffen wurde (bitte Titel des Gremiums, Auftrag, Gesamtzeitraum der Tätigkeit, zur Verfügung stehende Fördersumme und Anzahl der Mitglieder nennen)?
Inwiefern wird bei der Einsetzung von Kommissionen, Expertinnen- bzw. Experten- oder Beratungsgremien durch die Bundesregierung bei der Auswahl und Vergabe im Bereich der Forschung und Entwicklung auf eine ausgewogene Verteilung der Sitze aus Industrie, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und ggf. weiterer Gruppen geachtet, und welche Best-Practice-Ansätze sind der Bundesregierung bekannt?
Wie werden Kriterien bei Auswahl- und Vergabeprozessen im Bereich der Forschung und Entwicklung im BMBF festgelegt, und wer wird in die Entscheidungsfindung dieser Kriterien miteinbezogen?
Welche internationalen und nationalen „Good-Governance-Standards“ zur Auswahl und Vergabe öffentlicher Gelder für Forschung und Entwicklung sind der Bundesregierung bekannt, und wie bewertet sie diese Standards?
An welchen internationalen und/oder nationalen „Good-Governance-Standards“ zur Auswahl und Vergabe öffentlicher Gelder für Forschung und Entwicklung orientiert sich die Bundesregierung bereits aktuell, und welchen Änderungsbedarf sieht die Bundesregierung in diesem Bereich?
Inwiefern verpflichtet sich die Bundesregierung, alle im Rahmen von Auswahl- und Vergabeprozessen angeforderten Gutachten, Bewertungen und Stellungnahmen allen am Auswahl- und Entscheidungsprozess beteiligten Akteuren vollständig zur Verfügung zu stellen, und wenn nicht, wie begründet dies die Bundesregierung?
Bei welchen Auswahl- und Vergabeverfahren im Bereich Forschung und Entwicklung des BMBF wurden im Zeitraum 2010 bis November 2019 bereits festgelegte Kriterien nach erfolgter Bewertung durch Kommissionen, Expertinnen- bzw. Experten- oder Beratungsgremien nochmals verändert, und welche Gründe gab es dafür (bitte alle einzelnen Auswahl- und Vergabeverfahren und die Art der sowie die Gründe für die Veränderung der Kriterien benennen)?
In welchen Fällen von Vergaben entscheidet sich das BMBF für eine offene, kompetitive Ausschreibung?
In welchen Fällen werden Vergaben auf Anfrage, bzw. Aufforderung zur Bewerbung, durchgeführt?
Anhand welcher Kriterien wird im BMBF bei gezielten Anfragen entschieden, welche möglichen Bewerberinnen und Bewerber angefragt werden und wer nicht?
Falls es keine Kriterien gibt, wie sind entsprechende Verfahren geregelt?
Welche Vergaben im BMBF wurden seit 2017 offen ausgeschrieben, und welche sind auf Anfrage erfolgt (bitte die Vergabeverfahren einzeln mit Zeitpunkt und Zuschlag sowie Förderhöhe benennen)?
Ab welcher Förderhöhe werden Förderentscheidungen in der Regel von welcher Hierarchieebene im BMBF getroffen, und unter welchen Bedingungen kann davon abgewichen werden?
Inwiefern sind gemeinsame Entscheidungen im Bereich Forschung und Entwicklung im Falle einer Kooperation zwischen zwei Bundesministerien grundsätzlich geregelt?
Inwiefern achtet das BMBF bei der Vergabe von Geldern für Forschung und Entwicklung auf eine regionale Verteilung von Geldern, die an interne Quoten geknüpft sind?
Welche internen Maßnahmen hat das BMBF getroffen, um Befangenheiten von Beschäftigten des BMBF bei Auswahl- und Vergabeprozessen vorzubeugen, und durch welche Stelle bzw. Stellen werden diese Befangenheiten geprüft?
In welchen Fällen gab es aufgrund der Befangenheit von Beschäftigten des BMBF einen Ausschluss von Auswahl- und Entscheidungsprozessen (bitte die einzelnen Fälle, in denen Befangenheit erklärt wurde, benennen und ob es sich um politische oder nichtpolitische Beamte handelte)?
Welche Stellen im BMBF tragen die Verantwortung dafür, dass bei Auswahl- und Vergabeprozessen bestehende Gesetze, Regeln und Richtlinien (z. B. die GGO der Bundesministerien, EGO des BMBF, evtl. Leitlinien oder sonstige Regelwerke) eingehalten werden?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass nach § 12 (Arbeitsablauf) GGO der Stand der Entwicklung der Vorgangsbearbeitung jederzeit nachvollziehbar sein muss, aber aus der Aktenlage in Ausschussdrucksache 19(18)119 m (Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, Seite 2080) nicht hervorgeht, was genau Gegenstand der Unterredung zwischen der Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek und ihrem zuständigen Unterabteilungsleiter war?
Sieht die Bundesregierung dann einen Widerspruch, und welche Schlüsse zieht sie daraus?
Genügt es nach Bundesregierung-Good-Governance-Standards, dass die Auswahl und Vergabe öffentlicher Forschungsgelder in Höhe von 500 Mio. Euro auf der Grundlage einer fünfseitigen Bewertung durch einen einzelnen Unterabteilungsleiter entschieden wird, und wenn ja, wie begründet sie dies (vgl. Ausschussdrucksache 19(18)119 m – Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, Seite 2101)?
Ist das BMBF weiterhin der Ansicht, dass das Auswahl- und Vergabeverfahren zur Forschungsfertigung Batteriezelle in vollständiger Übereinstimmung mit bestehenden Gesetzen, Regeln und Richtlinien durchgeführt wurde, und wenn ja, wie begründet das BMBF dies?
Welche Schlussfolgerungen zieht das BMBF aus dem Auswahl- und Vergabeverfahren zur Forschungsfertigung Batteriezelle, und sieht sich das BMBF durch diese Schlussfolgerungen dazu veranlasst, Veränderungen an den Auswahl- und Entscheidungsprozessen vorzunehmen?
Wenn ja, welche sind dies?
Welche juristischen und disziplinarrechtlichen Konsequenzen folgen aus einem Nichteinhalten der Ergänzenden Geschäftsordnung (EGO) und GGO?
Inwiefern werden Auswahl- und Vergabeprozesse des BMBF intern und extern evaluiert, und inwiefern werden die Ergebnisse dieser Evaluationen veröffentlicht?
Inwiefern werden Auswahl- und Vergabeprozesse im BMBF transparent gemacht?
Welche Gründe gibt es dafür, und welche Vergabeprozesse wurden seit 2017 transparent gemacht, und warum?
In welchen Punkten und in welcher Weise weicht die Ergänzende Geschäftsordnung des BMBF von der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien ab?
Warum ist die Ergänzende Geschäftsordnung des BMBF, beispielsweise im Gegensatz zur EGO des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, nicht öffentlich zugänglich, und auf welcher Grundlage verweigert das BMBF eine Veröffentlichung ihrer EGO?