[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Liebich, Heike Hänsel,
Matthias Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/16031 –
Entspannung auf der koreanischen Halbinsel
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit seiner Berliner Rede im Juli 2017 hat der Präsident der Republik Korea
(Südkorea), Moon Jae-in, eine neue Phase der Entspannungspolitik auf der
Halbinsel angeregt. Seither fanden drei Gipfeltreffen zwischen Moon Jae-in
und dem Vorsitzenden der Kommission für staatliche Angelegenheiten der
Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea), Kim Jong-un, sowie
mehrere Treffen zwischen dem Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika
(USA), Donald Trump, und Kim Jong-un statt. Die gemeinsame Erklärung
von Moon Jae-in und Kim Jong-un bei ihrem Treffen am 27. April 2018 im
Grenzort Panmunjom, wie auch die anderen Gespräche und Verhandlungen
gaben nach Ansicht der Fragesteller Hoffnung, dass eine nachhaltige
Sicherung des Friedens in Korea und eine schrittweise Abrüstung möglich wären.
Die Verständigung zwischen Nord- und Südkorea sowie zwischen Nordkorea
und den USA ist jedoch nach dem ergebnislosen Gipfel von Donald Trump
und Kim Jong-un in Hanoi im Februar 2019 ins Stocken geraten. Ende
September 2019 machte der südkoreanische Präsident Moon Jae-in deshalb vor
den Vereinten Nationen (VN) einen erneuten friedenspolitischen Vorstoß: Er
schlug vor, die demilitarisierte Zone entlang der Grenze zwischen Nord- und
Südkorea in eine internationale Friedenszone umzuwandeln, in der VN-
Institutionen angesiedelt werden. Bedingung wäre, dass Nordkorea erste
Schritte zur atomaren Abrüstung unternähme (
www.dw.com/de/moon-jae-wil
l-friedenszone-auf-koreanischer-halbinsel/a-50576645).
Seit dem ersten nordkoreanischen Atomtest im Jahre 2006 haben die VN in
mittlerweile acht Resolutionen das Land mit immer stärkeren Sanktionen
belegt. Die Sanktionen zielen nicht nur auf das Atom- und Raketenprogramm,
sondern seit 2016 zunehmend auch auf die nordkoreanische Wirtschaft
insgesamt und treffen damit unmittelbar die Bevölkerung. Deutschland gehört zu
den EU-Mitgliedstaaten, die die Sanktionen besonders eng auslegen. Auf der
anderen Seite hält sich Deutschland mit Beiträgen zu einer aktiven
Entspannungspolitik nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE. bislang zurück.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/16711
19. Wahlperiode 22.01.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 20. Januar 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Das ist aus Sicht der Fragesteller bedauerlich, denn Deutschland genießt in
beiden koreanischen Staaten eine besondere Wertschätzung, die nicht zuletzt
auch aus der friedlichen Vereinigung der beiden deutschen Staaten resultiert.
Deutschland ist außerdem einer von nur wenigen Staaten, die nicht nur in
Südkoreas Hauptstadt Seoul, sondern auch in Nordkoreas Hauptstadt Pjöngjang
mit einer eigenen Botschaft vertreten sind. Bislang spielt nach Auffassung der
Fragesteller die Bundesregierung diesen Vorteil nicht im Sinne einer aktiven
Entspannungspolitik für die koreanische Halbinsel aus.
Deutschland nimmt derzeit einen nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat der
Vereinten Nationen (VN) ein und hat den Vorsitz im Sanktionsausschuss der
VN zu Nordkorea. Damit eröffnet sich erst recht die Möglichkeit, die auf
Entspannung ausgerichteten Initiativen des südkoreanischen Präsidenten
konstruktiv aufzugreifen.
1. Welche Maßnahmen wurden durch die Bundesregierung seit der Berliner
Rede von Präsident Moon Jae-in ergriffen, um die Entspannung auf der
koreanischen Halbinsel und eine positive Entwicklung der
innerkoreanischen Beziehungen aktiv zu unterstützen?
Die Bundesregierung hat eine Annäherung auf der koreanischen Halbinsel
regelmäßig öffentlich wie auch in direkten Kontakten mit Vertretern der
Republik Korea (im Folgenden Südkorea) und der Demokratischen Volksrepublik
Korea (im Folgenden Nordkorea) unterstützt. Hierbei wurde insbesondere der
persönliche Einsatz des südkoreanischen Staatspräsidenten Moon Jae-in
hervorgehoben, der seine Initiative für Frieden und Wohlstand auf der
Koreanischen Halbinsel in Berlin im Rahmen der sogenannten Berliner Rede am 6. Juli
2017 skizziert hatte. Auf Dialogangebote der Bundesregierung, dass im Falle
einer dauerhaften Annäherung und der Einhaltung der von Nordkorea
gegebenen Versprechen Raum für eine Ausweitung der bilateralen Beziehungen mit
der Bundesrepublik Deutschland bestehe, ist Nordkorea nicht weiter
eingegangen. Im Rahmen bestehender Gesprächskanäle versucht die Bundesregierung,
Nordkorea zu einer Rückkehr zu Gesprächen mit Südkorea und den USA zu
bewegen und fordert es zur Einhaltung seiner internationalen Verpflichtungen
auf. Deutschland hatte Südkorea und Nordkorea seit Amtsantritt der Regierung
Moon Vorschläge zu Maßnahmen unterbreitet, die eine Entspannung nachhaltig
stützen können und die auch beim Zusammentreffen der Bundeskanzlerin mit
Staatspräsident Moon im Juli 2017, beim Besuch des Bundespräsidenten in
PyeongChang und Seoul im Februar 2018 und beim Besuch des
Bundesministers des Auswärtigen in Südkorea im Juli 2018 vertieft diskutiert wurden.
Unter anderem fand im März/April 2019 eine Sondierungsreise des Deutschen
Akademischen Austauschdienstes (DAAD) statt, um Möglichkeiten einer
vertieften Zusammenarbeit im Bildungsbereich zu eruieren. In der Folge kam es zu
niedrigschwelligen Maßnahmen im Bereich der Auswärtigen Kultur- und
Bildungspolitik.
Die Bundesregierung blieb auch im Bereich der humanitären Hilfe durch
verschiedene Projekte weiter in Nordkorea aktiv. Zudem fanden humanitäre
Begegnungen zwischen Staatsangehörigen aus Nordkorea und Deutschland statt.
Gegenüber dem Angebot der Bundesregierung, sich bei der Entminung der
demilitarisierten Zone einzubringen, bleibt Nordkorea verschlossen.
Die sich seit geraumer Zeit erneut zuspitzende Lage aufgrund der im Mai 2019
wieder aufgenommenen völkerrechtswidrigen ballistischen Raketentests und
die Drohungen Nordkoreas belasten die bilaterale Kooperation erneut und
engen die Betätigungsmöglichkeiten der Bundesregierung in Nordkorea ein.
2. Wie bringt die Bundesregierung dabei Erfahrungen aus der
deutschdeutschen Teilung und ihrer Überwindung ein?
Wenngleich die Lage auf der koreanischen Halbinsel und die Lage in
Deutschland vor der Wiedervereinigung erhebliche und grundsätzliche Unterschiede
aufweisen, ist die Bundesregierung bereit, auf Nachfrage ihre Erfahrungen zur
Wiedervereinigung sowohl mit Südkorea als auch mit Nordkorea zu teilen.
Formate zu diesem Thema finden derzeit nur mit Südkorea statt, darunter ein
Beratungsgremium zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
(BMWi) und dem südkoreanischen Ministerium für Vereinigung. Auch das
Deutsch-Koreanische Forum, das maßgeblich aus Mitteln der Bundesregierung
finanziert wird, beschäftigt sich intensiv mit Fragen der deutsch-deutschen bzw.
innerkoreanischen Annäherung.
3. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den letzten
Atomverhandlungen auf Arbeitsebene zwischen Nordkorea und den USA?
Die letzte Verhandlungsrunde auf Arbeitsebene zwischen den USA und
Nordkorea fand Anfang Oktober 2019 in Stockholm statt und wurde durch
Nordkorea einseitig abgebrochen. Mit zahlreichen Tests ballistischer Raketen
kürzerer Reichweite hat Nordkorea im vergangenen Jahr zudem wiederholt gegen
Völkerrecht in Form der einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrats
verstoßen und mögliche Verhandlungen damit fortlaufend belastet. Die USA
haben ihre Verhandlungsangebote seit dem Abbruch der Gespräche mehrfach
erneuert. Die Bundesregierung unterstützt die fortgesetzte
Verhandlungsbereitschaft der USA und sieht die Verantwortung für den Stillstand der Gespräche
bei Nordkorea. Die Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit ihren
internationalen Partnern, darunter Frankreich, Großbritannien und die Vereinigten
Staaten für die Aufrechthaltung des Sanktionsdrucks ein, um Nordkorea zur
Rückkehr zu Verhandlungen zu bewegen. Ziel der Bemühungen der
Bundesregierung bleibt die Umsetzung der einschlägigen Resolutionen des VN-
Sicherheitsrates, die Nordkorea zur kompletten, unumkehrbaren und überprüfbaren
Aufgabe seiner Programme zur Entwicklung von Massenvernichtungswaffen und
ballistischen Raketen verpflichten.
4. Welche Hilfsmaßnahmen plant die Bundesregierung für Nordkorea für das
Jahr 2020 (bitte nach Projekten, Projektträgern und Kosten aufschlüsseln)?
Die Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung für Nordkorea beschränken sich
aufgrund der bestehenden VN-Sanktionen auf Maßnahmen der humanitären
Hilfe. Die Bundesregierung plant im Jahr 2020 aus Mitteln der humanitären
Hilfe die Durchführung der folgenden Projekte:
1. „Ernährungshilfe und -sicherung für die besonders bedürftige, ländliche
Bevölkerung in den Provinzen Nord- und Süd-Pyongyan“ mit der
Deutschen Welthungerhilfe e. V. als Projektpartner (Projektvolumen 2020:
339.040,00 Euro),
2. „Ernährungssicherung und medizinische Hilfen für sozial schwache
Bevölkerungsgruppen in Nordkorea“ mit dem Deutschen Caritasverband e. V.
als Projektpartner (Projektvolumen 2020: 252.092,00 Euro),
3. „Gemeindebasierte Humanitäre Katastrophenvorsorge in drei Landkreisen
Nordkoreas“ mit dem Deutschen Roten Kreuz e. V. als Projektpartner
(Projektvolumen 2020: 317.000,00 Euro).
5. Welche Maßnahmen des zivilgesellschaftlichen (z. B. kulturellen,
sportlichen, wissenschaftlichen) Austauschs sind nach Meinung der
Bundesregierung auch unter Beachtung des VN- und EU-Sanktionsregimes
möglich?
Vorhaben im Bereich der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik (AKBP)
können unter Beachtung der anwendbaren Sanktionsbestimmungen nach
entsprechender Einzelfallprüfung durchgeführt werden.
a) Welche derartigen Maßnahmen werden von der Bundesregierung in
welchem Umfang durchgeführt oder unterstützt?
Die Bundesregierung führte in Nordkorea im letzten Jahr einige Maßnahmen
im Kulturbereich durch, vor allem für Studierende der deutschen Sprache an
den beiden Universitäten des Landes mit Fachbereich Deutsch
(Deutschunterricht, kulturelle Veranstaltungen, Bücherspenden). Deutschland beteiligte sich
darüber hinaus mit eigenen Beiträgen am Pyongyang International Film
Festival.
Durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) wurden für 2020 und darüber hinaus für politische Stiftungen
und kirchliche Träger Bewilligungen erteilt, die überwiegend im Rahmen von
Regionalprogrammen Maßnahmen für Nordkorea beinhalten. Die Vorhaben der
Träger haben in der Regel eine mehrjährige (mindestens dreijährige) Laufzeit
und sind nicht auf ein konkretes Jahr beschränkt. Einzelheiten sind der
nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Projektbezeichnung Träger Volumen
in Euro
Laufzeit
von
Laufzeit bis
Förderung von Demokratie,
Rechtsstaat, Pluralismus und
Marktwirtschaft in Südost- und Ostasien
Friedrich-Naumann-Stiftung
für die Freiheit 118.800 01.01.2020
31.12.
2022
Förderung des koreanischen
Aussöhnungsprozesses und der regionalen
Entwicklung
Hanns-Seidel-Stiftung e. V. 1.214.148 01.01.2020 31.12.2022
Regionalprogramm Asien Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. 1.750.000 01.01.2020
31.12.
2022
Erhöhung der Ernährungssouveränität
und Aufbau von Vertrauen durch
Austausch
Evangelische Zentralstelle für
Entwicklungshilfe e. V. 550.000 01.10.2017
30.09.
2020
b) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Entwicklung der
nordkoreanischen Landwirtschaft durch den Transfer von Know-how zu
unterstützen?
Nordkorea ist kein Partnerland der bilateralen, staatlichen
Entwicklungszusammenarbeit. Vorhaben privater, kirchlicher oder zivilgesellschaftlicher Träger
werden unter den gegebenen Umständen aktuell nur in sehr begrenztem
Umfang nach Bewertung politscher Unbedenklichkeit und Sanktionskonformität
unterstützt. Das Kernproblem der nordkoreanischen Landwirtschaft besteht aus
Sicht der Bundesregierung in einer fehlgeleiteten Ressourcenallokation durch
das Regime zu Gunsten seiner verbotenen Programme zur Entwicklung von
Massenvernichtungswaffen und Raketentechnologie sowie für weitere
Prestigeprojekte. Die Rahmenbedingungen für Wissenstransfer sind daher allgemein
ungünstig.
6. Welche Hinderungsgründe sieht die Bundesregierung für einen Ausbau
ihrer offiziellen Kontakte nach Nordkorea und einen verstärkten
Personalaustausch?
Angesichts der aktuellen Lage, in der Nordkorea wiederholt durch den Test
ballistischer Raketen gegen die Beschlüsse des VN-Sicherheitsrats verstößt und
gegenüber internationalen Partnern Drohungen ausspricht, hält die
Bundesregierung Zurückhaltung beim Ausbau ihrer Kontakte nach Nordkorea für
angezeigt.
Die bestehenden Gesprächskanäle zu Nordkorea hingegen hat die
Bundesregierung nie abgebrochen, sondern kontinuierlich und auch im Interesse ihrer
Partner genutzt, um Nordkorea die Erwartungen der internationalen Gemeinschaft
und die sich aus einer Haltungsänderung Nordkoreas ergebenden Chancen auf
eine friedliche Entwicklung und Wiedereingliederung Nordkoreas in die
Weltgemeinschaft zu vermitteln.
Die Bundesregierung hat der nordkoreanischen Seite wiederholt verdeutlicht,
dass der regelmäßige Kontakt zum deutschen Botschafter in Pjöngjang Vorrang
haben sollte und auch geeignet ist, Vertrauen aufzubauen. Wie andere
Dialogangebote wird auch dies weiter wenig genutzt.
7. Wie greift die Bundesregierung den Vorschlag des südkoreanischen
Präsidenten Moon Jae-in auf, die demilitarisierte Zone entlang der
innerkoreanischen Grenze in eine internationale Friedenszone umzuwandeln, in der
Organisationen der VN angesiedelt werden?
Die Bundesregierung unterstützt die Initiative. Sie kann helfen, militärische
Spannungen abzubauen, und der Vertrauensbildung dienen. Um im Falle einer
Zusage durch Nordkorea das politische Zeitfenster unmittelbar nutzen zu
können, werden aktuell die ersten Projektschritte im Rahmen einer
Vorbereitungsphase so ausgeplant, dass ein Projektbeginn direkt nach Zustimmung erfolgen
kann. Eine Umwandlung in eine internationale Friedenszone setzt allerdings,
wie auch von Staatspräsident Moon betont, zunächst nordkoreanische
Kooperation voraus und kann nur gemeinsam effektiv vollzogen werden. Nordkorea
verweigert derzeit dazu den Dialog sowohl mit Südkorea als auch mit den
USA. Eine deutsche Initiative zur Minenräumung in der demilitarisierten Zone
bleibt seit Monaten unbeantwortet.
8. Inwiefern sieht die Bundesregierung das Sanktionsregime gegen
Nordkorea als geeignet an, um eine Änderung der Politik der nuklearen und
raketentechnischen Aufrüstung Nordkoreas zu erreichen?
Für die Bundesregierung sind Sanktionen kein Selbstzweck, sondern zielen
darauf, Nordkorea, begleitet von konkreten Gesprächsangeboten, wie sie
verschiedentlich unterbreitet wurden, zurück in einen Dialog zu bringen und zu
halten.
Der Sicherheitsrat hat 2016 und 2017 die Sanktionen als Reaktion auf eine
Reihe nordkoreanischer Verletzungen seiner Beschlüsse, insbesondere durch
Nuklearwaffentests und den Test weitreichender ballistischer Raketen,
wiederholt und einstimmig verschärft. In der Folge zeigte Nordkorea erstmals seit -
langem Dialogbereitschaft, erklärte ein Teilmoratorium seiner Waffen- und
Raketentests und eine Bereitschaft zu einem politischen Prozess mit Südkorea
und den USA; diese Prozesse führt Nordkorea derzeit aber nicht weiter.
Dem vom VN-Sicherheitsrat eingerichteten Sanktionsregime kommt vor
diesem Hintergrund eine entscheidende Bedeutung zu, um die
Proliferationsbestrebungen Nordkoreas – sowohl mit Blick auf die Fortentwicklung seiner
eigenen Waffensysteme als auch auf die Ausfuhr von Waffen und
Waffentechnologie – zu unterbinden.
9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkungen der
immer wieder ausgeweiteten Sanktionen auf die nordkoreanische
Bevölkerung?
Die anhaltende Fehlallokation von Ressourcen zu Gunsten der Entwicklung
verbotener Programme von Massenvernichtungswaffen, ballistischer Raketen
und Prestigeobjekte der regimestützenden Eliten tragen ebenso zu einer
schlechten Versorgungslage der nordkoreanischen Bevölkerung bei wie die
fehlende Bereitschaft zu erforderlichen Reformen von Wirtschaft und
Landwirtschaft.
Das vom VN-Sicherheitsrat beschlossene Sanktionsregime sieht ausreichende
Möglichkeiten zur Genehmigung humanitärer Hilfe und anderer
Hilfsleistungen vor. Darauf gerichtete Genehmigungen werden regelmäßig und zügig vom
Sanktionsausschuss des VN-Sicherheitsrats erteilt.
Darüber hinaus weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Datenlage zur
Versorgungssituation und anderen grundlegenden Bereichen Nordkoreas seit
Jahrzehnten mangelhaft ist, auch weil unabhängigen Beobachtern wie
Nichtregierungsorganisationen und VN-Agenturen nur punktuell Zugang zu
Informationen gewährt wird.
Wo sich Verschlechterungen der Lage insbesondere der Landbevölkerung
ergeben haben, sind diese nach Ansicht der Bundesregierung in der Hauptsache
auf die anhaltende und sich von Jahr zu Jahr schwerer auswirkende
Misswirtschaft des Regimes zurückzuführen. Die Situation der Zivilbevölkerung, die
auch von der Bundesregierung als besorgniserregend eingestuft wird, könnte
durch geringfügige Änderungen des Regierungshandelns auch unter Achtung
des gültigen Sanktionsregimes verbessert werden.
10. Inwiefern kann das Prinzip „Wandel durch Annäherung“, das die
bundesdeutsche Ostpolitik von Willy Brandt und Egon Bahr erfolgreich geleitet
hat, auch eine Orientierung sein, wenn es um die Verbesserung der
Lebensverhältnisse der Menschen in Nordkorea, um die weitere
Entspannung zwischen Nord- und Südkorea sowie um die militärische
Entspannung auf der koreanischen Halbinsel geht?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Nordkorea zeigt sich an einem
Dialog mit Deutschland zu Erfahrungen der deutschen Teilung und Vereinigung
nicht interessiert und führt auch seit fast einem Jahr keinen Dialog mehr mit
Südkorea zu möglichen gemeinsamen Projekten. Zwischengesellschaftliche
Kontakte, nachhaltiger Austausch und Vertrauensbildung werden von
Nordkorea vehement unterbunden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]